Protokoll der Sitzung vom 17.01.2017

rung und Forsten:

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute erstmals im Parlament beratene Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes dient der Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung aus dem Staatswald und dem Körperschafts- und Privatwald und ist Resultat eines Kartellverfahrens gegen das Land BadenWürttemberg. Im Umweltausschuss haben wir das mehrfach diskutiert.

Mit diesen Änderungen tragen wir den Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom März vergangenen Jahres und den dortigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Kartellverfahren gegen das Land BadenWürttemberg Rechnung. Das Ziel unserer Bemühungen ist dabei, das rheinland-pfälzische Gemeinschaftsforstamt mit seinen vielfältigen Angeboten für den Körperschaftsund Privatwald in Rheinland-Pfalz zu erhalten und gleichzeitig nicht in die Gefahr zu geraten, zusammen mit den Kommunen sehr hohe Kartellstrafen bezahlen zu müssen.

In der Vergangenheit gab es in diesem Haus einen überparteilichen Konsens, das rheinland-pfälzische Gemeinschaftsforstamt zu erhalten. Ich hoffe, dass das auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt.

Der Landesbetrieb Landesforsten wird sich zum 1. Januar 2019 aus der gemeinsamen Holzvermarktung zurückziehen müssen. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass die gemeinsame Vermarktung ein unzulässiges Vertriebskartell darstellt. Wir teilen diese Auffassung nicht, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Auffassung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in erster Instanz bestätigt worden ist.

Es gilt also, verantwortungsbewusst und konsequent hierauf zu reagieren und die gemeinsame Holzvermarktung zu beenden. Nur dem kleinen Privatwald soll es auch zukünftig möglich sein, Holz über den Landesbetrieb Landesforsten zu vermarkten, wenn es für sein Holz keine zumutbare Vermarktungsalternative gibt.

Mit der Gesetzesänderung soll die gesetzlich geregelte kostenfreie Vermarktung des Holzes durch den Landesbetrieb Landesforsten gestrichen werden. Damit werden wesentliche Voraussetzungen zur Umsetzung der zehn Eckpunkte zur Neuausrichtung der Holzvermarktung geschaffen, die im vergangenen Oktober mit dem Bundeskartellamt vereinbart worden sind.

Die Verbände haben sich zu diesem Gesetzesvorhaben im Rahmen der Regierungsanhörung überwiegend positiv geäußert. Insbesondere der Landesverband des Bundes Deutscher Forstleute Rheinland-Pfalz, der Forstverein Rheinland-Pfalz/Saarland und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt stimmen den Änderungen uneingeschränkt zu. Auch der Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag halten die vorgesehene Gesetzesänderung für unvermeidlich und unterstützen sie.

Der Verband der Säge- und Holzindustrie hält den im Gesetzentwurf diesbezüglichen zeitlichen Rahmen zwar für knapp bemessen, unterstützt aber im Grundsatz die Neustrukturierung der Holzvermarktung. Gleiches gilt im weite

ren Sinne auch für den Waldbesitzerverband RheinlandPfalz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Land wird sich jetzt aber nicht einfach aus der gemeinsamen Holzvermarktung zurückziehen. Der Wald unserer Gemeinden und Städte umfasst nahezu doppelt so viel Waldfläche wie der Staatswald, bislang werden jedoch seine beträchtlichen Holzmengen weit überwiegend über Landesforsten vermarktet. Wir wollen und werden unsere Kommunen bei diesem komplexen Prozess der Trennung und Errichtung eigener Strukturen nicht allein lassen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Vielmehr kümmern wir uns um den parallelen Aufbau neuer, wettbewerbsfähiger und möglichst krisenfester Vermarktungsstrukturen. Es soll natürlich auch ein möglichst reibungsloser Übergang sichergestellt werden, und das ist eine komplexe Aufgabe, der sich eine Lenkungsgruppe aus Vertretern meines Hauses, des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Waldbesitzerverbandes angenommen hat. Flächendeckend über Rheinland-Pfalz verteilt sollen nach diesen gemeinsam erarbeiteten Vorstellungen etwa fünf selbstständige und unabhängige kommunale Holzvermarktungsorganisationen gegründet werden. Hierbei sind Fragen einer wirksamen und beihilfekonformen Finanzierung der Organisation der Wahl der Rechtsform sowie einer guten Personalausstattung zu klären.

Landesforsten verfügt, was die Holzvermarktung angeht, über hervorragend ausgebildetes und eingearbeitetes Personal. Dessen Aufgaben werden nun zum Teil zu den neuen Vermarktungsorganisationen wechseln. Unser gemeinsames Ziel ist es daher auch, gute Angebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln, die beim Aufbau der kommunalen Vermarktungsstrukturen tatkräftig mitwirken wollen. Nur mit dieser Man- und Womanpower kann es gelingen, den Körperschaftswald im Aufbau eigener professioneller, von Beginn an funktionsfähiger Vermarktungsstrukturen zu unterstützen.

Zum weiteren Zeitplan kann ich sagen, parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird die Lenkungsgruppe im März 2018 ein Gesamtkonzept vorlegen, und im April 2018 wird diese Konzeption durch Herrn Staatssekretär Dr. Griese und die Vorsitzenden des Gemeinde- und Städtebundes und des Waldbesitzerverbandes auf Informationsveranstaltungen in allen fünf Regionen vorgestellt werden. Gerade vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes zu unterstützen, um eine möglichst zügige und reibungslose Trennung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen.

So bleibt den kommunalen Gebietskörperschaften noch mehr als ein halbes Jahr Zeit, um zu klugen und langfristig tragfähigen Lösungen zu gelangen. Das Land wird ihnen zur Seite stehen. Klar ist aber auch – und darauf hat das Bundeskartellamt immer wieder hingewiesen –, es obliegt dem einzelnen Forstbetrieb – ob nun kommunal oder privat – selbst zu entscheiden, wie das aus seinem Land stammende Holz zukünftig vermarktet werden soll.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Frau Ministerin, vielen Dank für die Begründung des Gesetzentwurfs. Wir kommen nun zur Aussprache. Ich erteile als Erstes Herrn Abgeordneten Hüttner von der Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Landesforsten vermarktet seit vielen Jahren das Holz privater und kommunaler Waldbesitzer kostenfrei zusammen mit dem Holz aus dem Staatswald. Landesforsten bietet dem privaten und kommunalen Waldbesitzer außerdem forstliche Dienstleistungen an, die sich auf dem Holzverkauf vorgelagerte Tätigkeiten beziehen. Diese Praxis wird in den meisten Bundesländern ausgeübt und erleichtert insbesondere den privaten und kommunalen Waldbesitzern die Vermarktung ihres Holzes.

Aber seit Jahren stößt diese Praxis dem Bundeskartellamt auf. Daher hat es das Klageverfahren gegen BadenWürttemberg angestrebt, welches zuletzt vor dem OLG in Düsseldorf bestätigt wurde, sodass diese Praxis künftig keine Anwendung mehr finden darf. Wenngleich dieses kartellrechtliche Verfahren gegen Baden-Württemberg gerichtet ist, betrifft es letztendlich alle Bundesländer.

Alle Bundesländer haben sich nun auf den Weg gemacht, eine neue Form der Vermarktung anzustreben; denn diese neue Form muss nicht nur geeignet sein, den Ansprüchen des Kartellamtes zu genügen, sondern sie muss auch für den kommunalen und privaten Waldbesitzer eine Entlastung beinhalten und natürlich effizient und professionell sein. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich feststellen, dass die Änderung des Waldgesetzes, welche dieses ermöglicht, ausschließlich aufgrund dieser rechtlichen Situation durch dieses Klageverfahren entstanden ist und nicht auf eine Initiative der Fraktionen oder des Ministeriums zurückgeht.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Dies muss man ausdrücklich so sagen, weil es die Kommunen auch differenziert betrachten.

Dem Land Rheinland-Pfalz muss man das Kompliment machen, dass man sehr frühzeitig aktiv geworden ist; andere Bundesländer schauen auf uns, wie wir das Ganze regeln. Dieses Verfahren ist nicht nur mit dem Kartellamt besprochen worden, sondern das Eckpunktepapier mit den zehn Punkten ist mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Waldbesitzerverband erörtert worden, sodass es letztlich auch zu dieser Struktur gekommen ist.

Wir werden daher zum 1. Januar 2019 eine neue Struktur haben, die insgesamt fünf Holzvermarktungsorganisationen vorsieht. Frau Ministerin Höfken hat bereits darauf hingewiesen, im April sollen in allen Regionen Informationsveranstaltungen stattfinden, in denen den Kommunen und privaten Waldbesitzern erklärt wird, wie das Ganze

vonstatten gehen kann, um damit letztendlich auch die ersten Weichen zu stellen.

Natürlich ist es klar, dass eine Anschubfinanzierung erforderlich sein wird; diese Anschubfinanzierung ist allerdings nicht einfach zu regeln, weil Europarecht mit hineinspielt und auch die Größe der Kommunen noch eine Bedeutung hat. Insoweit muss das diffizil ausgearbeitet werden.

Erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass natürlich auch eine Veränderung der Finanzierung von Landesforsten damit einhergehen wird. Landesforsten hat bisher aus dem kommunalen Finanzausgleich einen Zuschuss erhalten. Dies wird sich natürlich in Zukunft verändern. Darüber hinaus muss noch geregelt werden, ob und wenn ja welches Personal wechseln wird, welche Aufgaben es wahrnehmen wird, welche Situation dadurch insgesamt geschaffen wird und wie dies in den Gesellschaften funktioniert.

Den kommunalen und den privaten Waldbesitzern bleibt dabei letztendlich ein Wahlrecht. Sie sind also nicht an die jeweilige Region gebunden, in der ihre Gemeinde liegt, sondern sie können auch in eine andere Gesellschaft wechseln. Sie können sich auch an einer Gesellschaft beteiligen, die bereits heute privat auf dem Markt ist. Das ist insbesondere in der Eifel der Fall.

Es ist aber eine große Herausforderung, das Ganze bis zum 1. Januar 2019 auf den Weg zu bringen; denn es sind nahezu alle Gemeinden des Landes daran zu beteiligen. Nahezu alle unserer 2.400 Gemeinden haben einen Waldbesitz, und es gibt sicherlich viele kommunale Vertreter, die heute unsicher sind, wie das Ganze funktionieren kann und was es für ihren eigenen Haushalt in der Kommune bedeutet. Deswegen möchte ich darum bitten, lassen Sie uns zügig die Gesetzesinitiative im Landtag angehen und damit den Kommunen und den Privaten helfen, dass ihnen zukünftig eine gute Struktur zur Verfügung steht.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schneider von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 43 % der Landesfläche in Rheinland-Pfalz ist mit Wäldern bedeckt. Diese Zahl zeigt sehr eindrucksvoll, welche Bedeutung die Forstwirtschaft für uns in Rheinland-Pfalz hat.

(Beifall der CDU)

Bisher erfolgte die Waldpflege, die Holzbereitstellung und Holzvermarktung unter der Federführung unserer Gemeinschaftsforstämter. Ja, Frau Ministerin, es war bisher in diesem Hause politischer Konsens, dass wir uns gemeinsam für den Erhalt des Gemeinschaftsforstamtes stark gemacht haben. Aber seit 2003 läuft ein Beschwerdeverfahren der

Sägeindustrie, und die Bundeskartellbehörde hat sich die Holzvermarktung in Baden-Württemberg näher angesehen und das Verfahren 2013 erneut aufgenommen.

Man kann in der Politik Wünsche äußern, aber das bedeutet nicht immer, dass diese Wünsche in Erfüllung gehen. Herr Kollege Hüttner, es war schon eine steile These zu behaupten, Rheinland-Pfalz sei Vorreiter in der Regelung des Bundeskartellverfahrens.

(Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)

Wir alle wissen, dass die Fachleute spätestens seit 2017 die Landesregierung gewarnt und gesagt haben, dass wir Änderungen vornehmen müssen. Aber man ist bis vor einigen Wochen vorgegangen nach dem Motto: Wir stecken jetzt einfach einmal den Kopf in den Sand, es wird schon irgendwie an uns vorübergehen. Es wird schon irgendwie funktionieren.

(Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: Sie haben gar nichts gemacht!)

Dafür gibt es viele Belege. Wir haben seitens der CDUFraktion unzählige Anfragen gestellt, wir haben Anträge im Ausschuss gestellt. Uns wurde noch bis Mitte dieses Jahres immer wieder gesagt: Es ist alles gut. Die Karawane zieht weiter. Rheinland-Pfalz wird das Verfahren nicht betreffen. – Aber indem wir weiterhin weiße Salbe verteilen, werden wir das Problem zukunftsfähig nicht lösen.

(Beifall der CDU)

Und jetzt? Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt wird mit viel Hektik eine Änderung des Landeswaldgesetzes eingebracht, und wir sollen jetzt ganz schnell in die Beratungen gehen. Geplant ist eine Neustrukturierung des Holzverkaufs. Frau Ministerin, Sie haben es ausgeführt: Es soll der gemeinsame Holzverkauf aus Staatswald und nichtstaatlichen Forstbetrieben ab dem 1. Januar 2019 getrennt werden, und es sollen fünf selbstständige Vermarktungsorganisationen gegründet werden. – So weit, so gut.

Diese Änderung ist unumstritten, und wir stellen sie auch nicht infrage. Wir werden diese Änderung auch mittragen. Aber die entscheidende Frage ist doch – und darauf sind weder Sie, Frau Ministerin, noch die SPD eingegangen –, ob diese Änderungen denn ausreichen.

(Beifall bei der CDU)

Wer bei der Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes anwesend war und dem Präsidenten der Bundeskartellbehörde genau zugehört hat, der konnte feststellen, dass wir nicht sicher sein können, dass diese Änderungen ausreichen. Er hat uns nachdrücklich empfohlen, den 10. April dieses Jahres abzuwarten, bis der BGH entschieden hat.

(Beifall der CDU)

Da diese Forderung auch der Waldbesitzerverband erhoben hat, müssen wir uns schon die Frage stellen, ob wir nicht die Entscheidung des BGH abwarten sollten; denn

wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Wir müssen uns darüber bewusst sein, dass das, was wir uns wünschen, vielleicht nicht unbedingt auch von der Rechtsprechung so bestätigt wird.