Protokoll der Sitzung vom 17.01.2017

wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Wir müssen uns darüber bewusst sein, dass das, was wir uns wünschen, vielleicht nicht unbedingt auch von der Rechtsprechung so bestätigt wird.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP)

Herr Kollege Weber, was bedeutet dies konkret bezogen auf die Änderungen im Landeswaldgesetz? Sie sollten gut zuhören, wenn wir darüber abstimmen.

(Abg. Marco Weber, FDP: Das tue ich immer!)

In § 27 des Gesetzentwurfs des Landeswaldgesetzes sollen die Leistungen des Forstamtes im Körperschaftswald neu geregelt werden. In den Augen der CDU-Fraktion bleibt bei der Neuregelung jedoch offen, ob mit der Streichung der Absätze 3 und 5, der kostenfreien Übernahme des Holzes durch das Land, klargestellt ist, dass sich das Land aus dem Holzverkauf auch zurückzieht.

(Beifall der CDU)

Wir wissen, dass dies die Absicht ist, aber die Formulierung stellt nicht eindeutig klar, dass sich die Landesregierung bzw. das Land gezwungenermaßen aus der Holzvermarktung herauszieht. Deshalb brauchen wir möglicherweise – dies werden wir im Ausschuss beraten – eine klarere Formulierung.

Ein weiterer Punkt, der uns in den Beratungen beschäftigen wird, ist der folgende: Die Landesregierung hat angekündigt, dass es bei dem Thema der finanziellen Förderung eine Anschubfinanzierung seitens des Landes gibt. Die Frage ist aber doch für uns und insbesondere auch für die Kommunen: Wie sieht denn diese Anschubfinanzierung aus?

Bisher werden 17 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich entnommen, um sie dann entsprechend für die Vermarktung, den kostenfreien Holzverkauf unserer Forstämter, als Leistung in Rechnung zu stellen. Die Frage ist für uns: Wie sieht die finanzielle Förderung in Zukunft aus, und weshalb verankern wir diese finanzielle Förderung dann nicht auch im Landeswaldgesetz?

(Beifall der CDU)

Ich möchte für die CDU-Fraktion noch einmal ganz klar betonen, damit kein falscher Zungenschlag in die Diskussion hineinkommt: Wir werden die vorgeschlagenen Änderungen definitiv mittragen. Wir stellen allerdings die Frage – und das werden wir im Ausschuss erörtern müssen –, ob die Schritte ausreichen; nicht, dass wir in einem halben Jahr oder einem Dreivierteljahr wieder hier sitzen und die erneute Änderung des Landeswaldgesetzes beraten. Das dürfen und können wir unseren Bediensteten in der Forstverwaltung nicht zumuten. Dafür tragen wir letztendlich die Verantwortung.

(Beifall der CDU)

Deswegen möchte ich abschließend ein großes Dankeschön an die Bediensteten in der Forstverwaltung zum

Ausdruck bringen. Die Situation ist seit vielen Jahren sehr schwierig. Das Anlastungsverfahren schwebt über dem Land Rheinland-Pfalz, und sie sind in einer unsicheren Situation. Deswegen müssen wir als Parlament unserer Verantwortung nachkommen und klarstellen, dass es eine Zukunftssicherheit auch nach einer Änderung des Gesetzes gibt.

(Beifall der CDU)

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Klein von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes entspricht der Strategie der Landesregierung zur Unterstützung der kleinen und kommunalen Waldbesitzer auch angesichts der Restriktionen des EURechts, die vom Bundeskartellamt und von den Verwaltungsgerichten durchgesetzt werden.

Dies ist kein neues Problem. Es ist auch kein Problem allein für Rheinland-Pfalz; denn auch andere Länder – so zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg – haben unter dieser Verabsolutierung des Wettbewerbsrechts der EU zu leiden. Auch diese Länder suchen wie Rheinland-Pfalz nach nachhaltigen Lösungen.

Eine Berufung gegen die Urteile des Kartellamts und der Gerichte können oder wollen diese Länder nicht einlegen; denn dann würde der Fall letztlich an den EuGH gehen, der sich als Anwalt der Zentralisierung versteht und wenig Verständnis für regionale Eigenständigkeiten zeigt.

Die Landesregierung hat nach jahrelanger Befassung mit der Bedrohung des Gemeinschaftsforstamts durch Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU jetzt die Konsequenz ziehen müssen, dass die Übernahme des Holzverkaufs für die privaten und kommunalen Waldbesitzer nicht mehr in der gewohnten und bewährten Weise durch die Gemeinschaftsforstämter fortgesetzt werden kann.

Die AfD bedauert diese Entwicklung, weil damit sowohl die wirtschaftlichen Interessen der kleinen Holzerzeuger als auch das gesamtstaatliche Interesse an einer nachhaltigen Holzproduktion und -versorgung beeinträchtigt werden. Die vorliegenden Änderungen des Landeswaldgesetzes sind ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt zur Lösung des Problems.

Einen Überblick über die Aufgaben und Lösungsansätze geben die „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“ vom Oktober 2017. Die AfD kann diesem Konzept zustimmen. Sie dankt dem Gemeinde- und Städtebund, dem Waldbesitzerverband und den Fachleuten der Forstverwaltung für die Entwicklung von Lösungen unter schwierigen Umständen.

Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu. Aber

diese Änderungen des Waldgesetzes sind nur ein erster Schritt in Richtung Umbau der Forstverwaltung und Förderung der Forstwirtschaft. Aus den „Zehn Eckpunkten“ ergeben sich noch weitere schwierige Aufgaben: Die Holzvermarktungsorganisationen müssen so konzipiert und verfasst werden, dass sie die Zustimmung der beteiligten Partner finden und danach auch noch kartellamtsfest sind. Die Förderrichtlinien müssen modifiziert werden, das heißt von der EU-Kommission gemäß Beihilferichtlinien genehmigt werden. Erfahrungsgemäß ist dies eine schwierige und zeitraubende Aufgabe. Die noch zu schaffenden kommunalen Verkaufsorganisationen müssen sich als Empfänger von Zuweisungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik qualifizieren.

Mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf verbindet die AfDFraktion die Erwartung, dass die weiteren Schritte im Umweltausschuss gründlich erörtert werden. Die AfD-Fraktion hofft, dass diesem Umbau der Holzvermarktung keine weiteren Hindernisse in den Weg gelegt werden.

(Beifall der AfD)

Nun spricht der Abgeordnete Weber von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem bisherigen Holzvermarktungssystem in Rheinland-Pfalz waren alle beteiligten Akteure zufrieden. Dass Landesforsten auch für die nichtstaatlichen Waldbesitzer kostenfreie Leistungen der Holzvermarktung und -verwertung angeboten hat, war ein System, das allen geholfen hat.

Im März 2017 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch entschieden, dass die gemeinsame Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg gegen das europäische Kartellrecht verstößt. Vor diesem Hintergrund läuft auch das bisher geltende System bei uns Gefahr, in Zukunft ebenfalls gegen europäisches Recht zu verstoßen. In einem solchen Fall drohen Rheinland-Pfalz beträchtliche Schadenersatzforderungen der Holz- und Sägeindustrie.

Frau Schneider, wir waren ja mit mehreren Abgeordneten der Fraktionen auf der Veranstaltung in Boppard. Auch ich habe dem Präsidenten des Bundeskartellamts intensiv zugehört. Im Nachgang dieses Vortrags stelle ich mir schon die Frage, wo – wenn man sieht, dass in der Sägeindustrie Zusammenschlüsse mit Kapazitäten von über fünf Millionen Kubikmetern vom Kartellamt genehmigt worden sind – die Unterscheidung des Bundeskartellamts stattfindet. Wenn ich noch weiter gehe in Sachen Landwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel, glaube ich, kann auch dort das Bundeskartellamt eingreifen.

Frau Klöckner, sollten Sie die Chance bekommen, auf diesem Gebiet bundespolitisch in Aktion zu treten, würde sich die FDP-Fraktion wünschen – gerade das Bundes

kartellamt und den Lebensmitteleinzelhandel betreffend –, dass Sie die eine oder andere Diskussion anregen, um der Landwirtschaft dahin gehend zu helfen.

Um dem vorzubeugen, hat sich die Landesregierung entschieden, schnell zu handeln. Bereits zum 1. Januar 2019 soll sich Landesforsten aus dem Holzverkauf für die nichtstaatlichen Waldbesitzer zurückziehen. Die Holzvermarktung muss also neu aufgestellt werden. Es ist übrigens noch nicht absehbar, was auf uns zukommt. Die Kollegen haben es schon erwähnt, am 10. April 2018 steht mit einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof der nächste Gerichtstermin an.

Es bleibt zu hoffen, dass die restlichen Aufgaben von Landesforsten unangetastet bleiben. Wenn zum Beispiel die Auszeichnung des Holzes ebenfalls nicht mehr in staatlicher Hand liegt, ergeben sich erhebliche Probleme. Die Landesregierung steht vor einer nicht einfachen Aufgabe. Sie muss Herausforderungen im Umstrukturierungsprozess erkennen, um diesen Prozess anschließend zu begleiten. Dazu gehört es auch, finanzielle Mittel bereitzustellen.

Für die Kommunen und die Sägeindustrie muss der Rohstoff Holz weiterhin gesichert sein. Man muss immer im Blick behalten, dass Holz eine wichtige Einkommensquelle der Gemeinden darstellt. Die nachhaltige Waldwirtschaft muss in Rheinland-Pfalz weiterhin oberste Priorität der Handelnden bleiben. Nicht zu vergessen ist, dass – wie erwähnt – knapp 50 % der Landesfläche Waldfläche ist. Diese wird von den Kommunen und der für RheinlandPfalz typischen kleinteiligen Privatwaldbesitzerstruktur bewirtschaftet. Auch deren Belange sollten in die Überlegung und Strategie mit aufgenommen bzw. auf keinen Fall außer Acht gelassen werden.

In einem ersten Schritt hat das Umweltministerium zusammen mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Waldbesitzerverband ein Zehn-Eckpunkte-Papier entworfen. Dieses soll als gemeinsame Leitlinie für die Neustrukturierung des Holzverkaufs dienen. Vorgesehen ist unter anderem die Bildung von sechs selbstständigen und unabhängigen kommunalen Holzvermarktungsorganisationen.

Ich bin nicht überrascht über ihre Aussagen, aber ich wünsche mir, dass die CDU bei ihren Aussagen auch bleibt und, was die Umsetzung anbelangt – Frau Schneider, Sie haben für die CDU-Fraktion ihre Unterstützung angekündigt –, Wort hält.

An dieser Stelle danke ich allen Beteiligten, die zeitnah an der Erstellung des Zehn-Eckpunkte-Papiers mitgewirkt haben. Die Aufgabe kann nur gemeinsam bewältigt werden. Wir danken für die konstruktiven Gespräche; denn nun stehen die rund 2.000 Ortsgemeinden vor der Herausforderung, die künftige Holzvermarktung konstruktiv mit den Akteuren auf die Beine zu stellen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Blaue Karte, noch vor Ende der Rede! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Ich habe den Wind gespürt! – Zuruf aus dem Hause: Wind spüren Sie meistens! – Weiterer Zuruf aus dem Hause: Gegenwind!)

Frau Christine Schneider hat das Wort zu einer Kurzintervention.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich kann es ganz kurz machen. Nur, weil der Kollege Weber und ich uns schon eine Weile kennen

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Aha!)

und ich Wert darauf lege, was genau im Protokoll steht: Herr Kollege Weber, ich habe für meine Fraktion sehr deutlich gemacht, dass die Änderungen, die jetzt im Landeswaldgesetz stehen, unbestritten bei den Fachleuten durchgesetzt werden müssen. Die Frage, die wir im Ausschuss klären müssen, ist, ob diese Änderungen ausreichen oder ob es möglicherweise nach dem 10. April weiterer Änderungen bedarf. Das wünscht sich niemand von uns, aber wir können es nicht ausschließen. Von daher jetzt hinzugehen und zu sagen, die Frau Schneider hat signalisiert, wir stimmen zu, alles ist in Ordnung – das sagte ich so nicht. Ich sagte, die darin stehenden Änderungen sind ein Minimum. Ob wir weitere brauchen, werden wir im Ausschuss beraten. Dies nur der Korrektheit halber.

(Beifall bei der CDU – Abg. Julia Klöckner, CDU: Sehr gut! Toughe Frau!)

Zur Erwiderung erteile ich das Wort dem Abgeordneten Weber.

Frau Schneider, eine kurze Anmerkung zu Ihren Ausführungen. Auf der einen Seite bemängeln Sie, dass das Ministerium nicht zeitnah gehandelt hat. Auf der anderen Seite wollen Sie den 10. April abwarten. Das Ministerium, die Koalition, aber auch die beteiligten Verbände – Gemeindeund Städtebund, Waldbesitzerverband – haben ein ZehnEckpunkte-Papier erstellt. Wir müssen nun schauen, was am 10. April passiert. Aber auf der einen Seite zu kritisieren, es ist nicht gehandelt worden, und auf der anderen Seite abzuwarten, dieser Widerspruch kann von Ihrer Seite so nicht stehen gelassen werden. Es ist zeitnah gehandelt und an Lösungen gearbeitet worden.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Die schaffen aber keine Rechtssicherheit!)

Was nach dem 10. April passiert, muss dann im Ausschuss bzw. hier in dem Verfahren berücksichtigt werden.

(Vereinzelt Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Erwiderung! – Zuruf von der SPD: Das geht doch gar nicht! – Abg. Christine Schneider, CDU: Ich kann antworten! – Zuruf von der SPD: Nein! – Abg. Christine Schneider, CDU: Dann melde ich mich bei der Redezeit zu Wort! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Test, Test! Wir wollten das mal testen!)