Protokoll der Sitzung vom 17.01.2017

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Nun spricht für die Landesregierung Frau Staatsministerin Höfken.

Ich darf mich erst einmal bei den Abgeordneten des Landtags für die Unterstützung bedanken. Ich glaube, es ist hinreichend erklärt. Sie haben die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts.

Das ist durchaus von Bedeutung; denn nunmehr können sowohl die Absolventen des alten wie auch des neuen Masterstudiengangs die berufspraktische Ausbildung zur Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin bzw. -chemiker im Landesuntersuchungsamt beginnen. Insofern ist es schon wichtig, dass die Nachwuchskräfte für den gesundheitlichen Verbraucherschutz gesichert werden. Das ist ein wichtiger Bereich. Ferner wird überflüssiges Landesrecht nun aufgehoben.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Debatte. Ich kann den Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen. Wir können unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/4704 – in zweiter Beratung abstimmen, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Es ist erkennbar kein Raum für Enthaltungen oder Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen.

Ich rufe zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf auf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben! – Danke schön. Auch hier ist erkennbar kein Raum für Enthaltungen oder Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung auf, zu denen die Fraktionen vereinbart haben, dass diese beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen:

Landesgesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5100 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/5399 –

Zustimmung des Landtags zum Entwurf einer Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Antrag der Landesregierung – Drucksache 17/5101 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/5303 –

Die Fraktionen haben zu beiden Tagesordnungspunkten gemeinsam eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich darf Sie zunächst über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Wir haben den Gesetzentwurf und den Antrag in der 48. Plenarsitzung am 24. Januar 2018 beraten. Der Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen, und der Antrag wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben beraten und kommen bezüglich des Gesetzes zu der Empfehlung auf unveränderte Annahme und bezüglich des Antrags unter Tagesordnungspunkt 5 zu der Empfehlung auf Zustimmung.

Nun darf ich um Wortmeldungen für die Beratung bitten. Frau Dr. Köbberling, Sie haben als Erste für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der ersten Lesung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Landesverfassung und dem Gesetz zur Änderung der Bestimmung der Konjunkturkomponente im Landtag gab es einhellige Zustimmung aller Fraktionen und fast ein bisschen überbordende Freude bei dem Kollegen, der heute nicht da ist.

Davon ist auch im Haushalts- und Finanzausschuss nichts verflogen. Wie wir gehört haben, war auch dort die Zustimmung einstimmig, sodass wir vermutlich heute Folgendes beschließen werden: Die strukturelle Nettokreditaufnahme – und nicht mehr der strukturelle Saldo – ist in Zukunft die zentrale Zielgröße bei der Einhaltung der Schuldenbremse. Eine Kreditaufnahme bei Landesbetrieben und

Sondervermögen wird ausdrücklich ausgeschlossen, und die Möglichkeit von Strukturanpassungskrediten wird gestrichen.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Von dieser Möglichkeit wurde noch nie Gebrauch gemacht. Es soll sie auch in Zukunft nicht mehr geben, so der einhellige Wille aller Fraktionen. Damit nicht zu verwechseln ist die Möglichkeit einer Kreditaufnahme zum Ausgleich konjunkturell bedingter Mindereinnahmen, die weiter möglich ist, solange die strukturelle Nettokreditaufnahme kleiner oder gleich null ist.

Alle diese Punkte erhöhen die Transparenz und die Vergleichbarkeit mit den Regelungen anderer Länder und der Bundesebene. Außerdem wird mit der Änderung einer Landesverordnung zur Bestimmung der Konjunkturkomponente dafür gesorgt, dass die konjunkturbereinigten Steuereinnahmen am Jahresende weniger von den kassenmäßigen Steuereinnahmen abweichen.

Mit der Änderung des Ausführungsgesetzes ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass wir mehr Klarheit und Transparenz erhalten. Diese Rechtslage ist in allen Punkten absolut eindeutig, aber auf einen Punkt möchte ich noch einmal besonders hinweisen: Strukturanpassungskredite sind nicht mehr möglich. Das wird sicher irgendwann mit einer Änderung der Landesverfassung redaktionell nachvollzogen werden, wenn sich dieses Haus dazu entschließt, noch einmal im größeren Rahmen an die Verfassung heranzugehen. Wir lehnen es heute ab, diesen einen überschaubaren Punkt anzupassen, aber inhaltlich spricht nichts dagegen.

Heute ändern wir erst einmal das Ausführungsgesetz. Wir haben damit, wie gesagt, eine eindeutige Rechtslage, die wir alle begrüßen. Auf dieser Grundlage freue ich mich auf die anstehenden Haushaltsberatungen über den Doppelhaushalt 2019/2020, die zumindest ab dem Jahr 2020 zu einem Haushalt ohne Neuverschuldung führen werden.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Weiland von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die richtige Überschrift über diese Gesetzesinitiative der Landesregierung müsste oder könnte zumindest heißen: Spät kommt ihr, doch ihr kommt – oder anders ausgedrückt, die Zustimmung zu einer richtigen Einsicht ist größer als die Kritik am Zuspätkommen oder an der späten Einsicht.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Richtig ist, Rheinland-Pfalz hat als eines der ersten Länder die verfassungsmäßige Schuldenbremse eingeführt.

Allerdings genehmigte sich das Land dabei eine in der Bundesrepublik Deutschland einzigartige Ausnahme mit den sogenannten Strukturanpassungskrediten.

Das war ein Alleinstellungsmerkmal. Es ist richtig, dass wir das zusammen gemacht haben. Wir haben aber früher als Sie gemerkt, dass es ein Fehler gewesen ist. Das unterscheidet uns.

(Zuruf von der SPD: Oh!)

Denn wir haben schon in der Vergangenheit mehrfach gefordert, diese Strukturanpassungskredite oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme abzuschaffen. Das machen Sie jetzt.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Das ist gut so.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Gut ist auch, dass als zentrale Zielgröße zur Einhaltung der Schuldenbremse die strukturelle Nettokreditaufnahme zum Kriterium gemacht wird. Richtig ist auch – auch das haben wir schon seit Langem gefordert –, dass die Landesbetriebe keine Nettokreditaufnahmeermächtigungen mehr haben, ebenso wenig die Sondervermögen. Damit entfällt dann auch die komplizierte Saldierung von Konzerneinheiten.

Das ist alles richtig. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. Bevor wir uns aber jetzt alle um den Hals fallen und zu sehr freuen – – –

(Staatsministerin Doris Ahnen: Muss noch etwas kommen!)

Ja, zumal es der Wirklichkeit entspricht. Es bleiben Baustellen. In der Verfassung heißt es nämlich in Artikel 117 Abs. 1: „Der Haushaltsplan ist grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ In den Haushaltsplan kann man – wir wissen das – sehr viel hineinschreiben. Es müsste unserer Meinung nach heißen, nicht der Haushaltsplan, sondern der Haushalt ist auszugleichen. Das würde dann auch für die Rechnungslegung gelten.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Auch das wäre eine Angleichung an die Praxis der anderen Bundesländer. Vielleicht können wir uns darüber einmal in großem Einvernehmen unterhalten und dann eine gemeinsame Initiative starten, wie im Übrigen überhaupt diese Ausnahmeregelung der Strukturanpassungskredite jetzt zwar aus dem Ausführungsgesetz gestrichen wird, aber nicht aus der Verfassung. Auch dort müsste sie gestrichen werden. Sonst wäre es durch eine einfachgesetzliche Regelung wieder möglich, die Inanspruchnahme von Strukturanpassungskrediten zu realisieren.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Auch dort müssten wir konsequent sein.

Wenn wir in Zukunft über Schulden im Landeshaushalt

sprechen, dann müssten wir – im Idealfall gemeinsam – auch einen Weg finden, wie wir über die sogenannten Schattenschulden sprechen, die zum Beispiel durch mangelnde Investitionen entstehen.

(Zuruf der Abg. Astrid Schmitt, SPD: Was ist das für ein netter Begriff!)

Sie entstehen dadurch, dass wir zum Beispiel bei den Landesstraßen einen Investitionsstau von 1 Milliarde Euro vor uns herschieben. Diese 1 Milliarde Euro sind nichts anderes als Schulden in einer anderen Form, aber Schulden, die uns irgendwann auf die Füße fallen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Astrid Schmitt, SPD: Wünsch-dir-was-Schulden!)

Auch darüber müssen wir in einem anderen Zusammenhang einmal reden. Die Schritte jedenfalls, die hier vorgeschlagen werden, sind die richtigen Schritte.

Ich möchte jetzt nicht noch gesondert darauf eingehen, welchen Einfluss das Urteil zum Pensionsfonds vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Koblenz auf diese Schritte hatte. Darüber könnte ich mit großem Vergnügen noch lang reden. Das will ich mir aber ersparen. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.