Ich möchte jetzt nicht noch gesondert darauf eingehen, welchen Einfluss das Urteil zum Pensionsfonds vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Koblenz auf diese Schritte hatte. Darüber könnte ich mit großem Vergnügen noch lang reden. Das will ich mir aber ersparen. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch unsere Fraktion hat im Ausschuss zugestimmt und wird heute im Plenum in der zweiten Lesung dem Entwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes und der darauf aufbauenden Verordnung zustimmen.
Dies tun wir, da Grundsätze zur Erreichung der Schuldenbremse präzisiert werden. Daneben sehen wir jedoch ebenfalls die Notwendigkeit, neben dieser einfachgesetzlichen Änderung auch eine Änderung der Verfassung vorzunehmen. Der Artikel 117 ist dabei so zu gestalten, dass die Normen sowohl an die nun zu erfolgende Gesetzesänderung als auch an die Normen des Grundgesetzes angepasst werden.
Die Gesetzesänderung und die notwendige Verfassungsänderung werden eine wichtige Grundlage dafür sein, im nächsten Doppelhaushalt und auch in den darauffolgenden die Misswirtschaft zumindest so weit einzuschränken, dass sie nicht zu weiteren exorbitant anwachsenden Mehrbelastungen künftiger Generationen führen werden.
Um zu demonstrieren, wie wichtig gesetzliche Regelungen gegen Misswirtschaft und Spendierfreude sind, sei an dieser Stelle eine Zahl genannt: 31 Milliarden Euro.
31 Milliarden Euro sind der Wert, den das Statistische Bundesamt als Schuldenstand für unser Land zum 30. September 2017 angibt.
Diese 31 Milliarden Euro Schulden sind das Produkt aus jahrzehntelanger Misswirtschaft aller Altparteien. Hierzu zählt auch die CDU, die sich gerne als Garant für solide Finanzen sieht, in ihrer Regierungszeit in Rheinland-Pfalz jedoch bereits einen riesigen Schuldenberg angehäuft hatte.
31 Milliarden Euro Schulden sind die finanzielle Last, die Sie alle der Jugend neben den von Ihnen verschuldeten gesellschaftlichen Lasten zumuten. Hier wird aber ein Anfang gemacht,
ein erster kleiner Schritt. Die richtigen Schritte wären, existierende Ausgaben zu überprüfen und abzubauen, aber das fehlt völlig.
Um diesen ersten Schritt aber zu tun, die finanziellen Lasten nicht noch weiter anwachsen zu lassen, werden wir zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben bereits im letzten Plenum über die beiden Tagesordnungspunkte gesprochen. Das haben wir auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt. Daher werde ich mich im Hinblick auf die Vorredner kurz fassen.
Ende 2010 haben wir für die Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung gestimmt. Es gilt das Prinzip eines strukturell ausgeglichenen Haushalts.
Seitdem hat sich viel getan. Wir kommen bei der Konsolidierung gut voran. Frau Ahnen, Kompliment, das machen wir hervorragend mit Ihrer Hilfe.
Als 2011 die Goldene Regel abgelöst wurde, lag das strukturelle Defizit noch bei 1,6 Milliarden Euro. Mittlerweile ist es auf 103 Millionen Euro gesunken. Das ist ein Rückgang von rund 96 %.
2020 werden wir einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen können und damit das bestehende strukturelle Defizit abbauen, ein weiterer Erfolg dieser Landesregierung.
Der vorliegende Gesetzentwurf schließt an diese Entwicklung an. Wir haben drei Punkte. In Zukunft wird erstens die strukturelle Nettokreditaufnahme die Zielgröße bei der Haushaltsaufstellung sein. Zweitens wird darüber hinaus die Nettokreditaufnahme bei den Landesbetrieben und Sondervermögen ausgeschlossen. Der dritte Punkt ist, dass die Möglichkeit, Strukturanpassungskredite aufzunehmen, ebenfalls entfällt.
Das sind alles Neuausrichtungen, die die Regel zur Schuldenbegrenzung insgesamt einfacher und transparenter machen. Die Änderungen bei der Konjunkturkomponente stellen zusammenfassend eine Anpassung an die positiven konjunkturellen Entwicklungen der letzten Jahre dar.
Faktisch wird unter anderem der Korrekturmechanismus des Symmetriekontos verschärft. So können die strukturellen Steuereinnahmen auch weiterhin sachgerecht ermittelt werden.
Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde der Gesetzentwurf zur Schuldenbegrenzung angenommen und dem Entwurf zu den Änderungen bei der Konjunkturkomponente zugestimmt. Diesem Votum wird sich die FDP-Fraktion anschließen. Ich gehe nach dem, was ich vorher gehört habe, stark davon aus, dass die Opposition das ähnlich sieht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben schon öfter über dieses Gesetz gesprochen und es allgemein gelobt. Das hat es natürlich auch verdient, dass es gelobt wird.
Heute kam ein neues Argument dazu. Herr Dr. Weiland, ich werde darüber nachdenken, dass Investitionen, die nicht gemacht wurden, eigentlich Schulden sind. Es ist nur ein bisschen schwer abzugrenzen. Man kann sich schließlich bestimmte Investitionen wünschen, der eine die Milliarde für die Straßen, der andere ein paar Milliarden für den Schulbau oder anderes. Dann hätten wir noch viel mehr Schulden, weil wir das alles noch nicht getan haben. Das würde unsere Schuldengrenze allerdings ziemlich sprengen.
Ja, ein interessanter Aspekt, aber wir bemühen uns natürlich, die Investitionen zu machen. Es ist im Moment allerdings bei der Baukonjunktur, die wir haben, und dem Markt, den es gibt, ein bisschen schwierig. Da ist natürlich nicht alles direkt und gleich umzusetzen.
Wir stimmen dem Gesetz, der Gesetzesvorlage, auch zu. Wir wollen, dass die Schuldenbremse eingehalten wird. Wir wollen, dass es transparenter als bisher wird. Das war auch immer ein grünes Ziel, nicht nur ein Ziel der CDU. Insofern haben wir eine Gemeinsamkeit. Wir stimmen auch gemeinsam heute diesem Gesetz zu.
Die Nettokreditaufnahme soll in Zukunft die Zielgröße sein. Auch das ist richtig. Wir haben ganz viele Debatten in früheren Jahren über die Schuldenaufnahme von Tochtergesellschaften, also von Landesgesellschaften, geführt. Es ist auch in kommunalen Haushalten so, dass man Töchter in den Stadtbereichen hat, beispielsweise Stadtwerke oder Kliniken. Das sind immer etwas verborgene Möglichkeiten, tatsächlich Schulden aufzunehmen, die im eigentlichen Haushalt so nicht auftauchen.
Deswegen ist es gut und richtig, dass wir dort in Zukunft keine Schulden mehr aufnehmen. Das ist auch eine Transparenz mehr für den Haushalt.
Deswegen freuen wir uns, dass wir dieses Gesetz gemeinsam auf den Weg bringen können, und natürlich danke an die Ministerin, die das vorangetrieben hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal will ich mich herzlich dafür bedanken, dass wir die Änderungsvorschläge für das Ausführungsgesetz und die Landesverordnung zur Bestimmung der Konjunkturkomponente so zügig und einvernehmlich beraten konnten und dabei natürlich auch zugrunde lag, dass wir uns in diesem Parlament darüber einig sind, dass die Konsolidierung des Landeshaushalts bis zum Jahr 2020 und die Einhaltung der schwarzen Null darüber hinaus die zentralen Vorgaben der Schuldenbremse sind und auch in dieser Beziehung ein breiter Konsens besteht.
Dass wir bei der Konsolidierung gut vorangekommen sind, kann man einfach nicht infrage stellen, sondern man kann es in Zahlen ablesen. Letztlich kam es auch gestern im Rechnungshofbericht zum Ausdruck.
Herr Dr. Weiland, Herr Brandl hat mir Übersetzungshilfe gegeben, während Sie sprachen. In Ihrem ersten Teil sagte er, das sei ein Lob gewesen. Da habe ich mich richtig gefreut. Es aus Ihren Worten herauszuhören, war ein bisschen schwierig.
Ich will aber gern noch einmal auf zwei konkrete Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Das eine ist das Thema der Strukturanpassungskredite in der Verfassung. Dazu hat Frau Dr. Köbberling das Notwendige gesagt, glaube ich.
Sie haben darüber hinaus aber auch den Punkt des Einhaltens der Schuldenbremse im Haushaltsvollzug angesprochen. Ich glaube, dort ist das, was Sie gesagt haben, nicht ganz zutreffend.
Die Bezugnahme des § 1 Abs. 1 Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf den Haushaltsplan – so ist es im Ausführungsgesetz formuliert – entspricht der Regelung in der Landesverfassung.
Trotzdem gibt es eine Regelung, die natürlich die Einhaltung der Schuldenbremse auch im Haushaltsvollzug kontrolliert, nämlich das sogenannte Kontrollkonto. Das heißt, dass Abweichungen von der Schuldenregel dort dokumentiert werden und in den folgenden Haushaltsjahren auszugleichen sind.
Durch diesen Mechanismus wird die umfassende Geltung der Schuldenbremse auch im Haushaltsvollzug sichergestellt und durchgesetzt, übrigens genauso geregelt auf Bundesebene.
Jetzt greife ich einmal auf die Begründung des Gesetzes damals auf Bundesebene zurück, in der formuliert ist, das Kontrollkonto stellt sicher, dass die Regelgrenze für die strukturelle Verschuldung nicht dauerhaft und erheblich überschritten wird, im Übrigen ein Mechanismus, der nicht nur bei uns so ist. Er ist beim Bund und übrigens auch in den anderen Ländern so.