hier: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Verwaltungsgericht Koblenz sowie Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/5013 –
Die Zahl der Vorgeschlagenen in den verschiedenen Wahlvorschlägen entspricht insgesamt der Summe der Zahl der zu wählenden Vertrauensleute, die benötigt werden. Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Ich darf daher die Wahlvorschläge unmittelbar zur Abstimmung aufrufen.
Wir stimmen zunächst über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/5473 – ab. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das ist erkennbar einstimmig. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5470 –. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist erkennbar einstimmig. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe nun die Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5447 – auf. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke schön. Auch dies war einstimmig. Deshalb ist auch dieser Wahlvorschlag angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4704 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – Drucksache 17/5333 –
Ich darf Sie zunächst über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung des Gesetzentwurfs fand in der 46. Sitzung am 13. Dezember 2017 ohne Ausspra
che statt. Es erfolgte damals eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss.
Beide Ausschüsse haben sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Der Ausschussempfehlung lautet: unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Ich erteile Herrn Kollegen Hüttner von der Fraktion der SPD das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, könnte man beim ersten Eindruck meinen, er sei nicht von besonderer Bedeutung. Dem ist aber nicht ganz so. Wir haben im Umweltausschuss schon einmal darüber geredet.
Es ist zwar keine große und umfassende Sache, aber allgemein geht es doch um eine besondere Konsequenz, nämlich um die beruflichen Qualifikationen im Bereich der Lebensmittelkontrolle. Es geht um die wissenschaftlich ausgebildeten Fachkräfte zum Beispiel des Landesuntersuchungsamts, die befugt sind, Betriebskontrollen durchzuführen, Proben zu entnehmen und damit einen ganz wichtigen Teil in Sachen Gesundheit zu leisten.
Der Gesetzentwurf dient dazu, die Überarbeitung der derzeit geltenden Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker vorzubereiten.
Eine Neufassung dieser Landesverordnung ist erforderlich, um die Entwicklung im Bolognaprozess umzusetzen sowie dadurch entstandene Widersprüche zu universitären Studienordnungen zu beseitigen, so der aktuellen Ausbildungssituation an den Universitäten gerecht zu werden und damit den Berufsnachwuchs gewinnen zu können.
Zuvor müssen wir die im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz enthaltenen Regelungen im Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker ebenfalls an die geänderten universitären Studienordnungen anpassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls zustimmen. Wir haben es bereits in der Ausschussberatung am 23. Januar 2018
signalisiert. Das Gesetz ist aus unserer Sicht vollkommen unproblematisch und dient im Vorgriff auf die Änderungen der aus dem Jahr 2004 stammenden Landesverordnung.
Herr Hüttner hat es schon erklärt, es geht um Begrifflichkeiten, die im Zuge des Bolognaprozesses und der Novellierung der Studienordnungen geändert werden müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD wünscht sich, wie sicher alle Fraktionen im Landtag, eine Lebensmittelüberwachung, die mit erfahrenen Fachkräften besetzt und mit Geräten gut ausgestattet ist. Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass bei einem Anfangsverdacht und erst recht bei einem publizistisch begleiteten Alarm betreffend die Qualität von Lebensmitteln und insbesondere deren Kontamination mit Schadstoffen oder Krankheitserregern die zuständigen Behörden schnell, sachkundig und zuverlässig handeln müssen.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat mit diesen Zielen nur sehr mittelbar zu tun. Soweit sich der Gesetzentwurf für den Nichtfachmann erschließt, handelt es sich um die Ermächtigung zur Ausarbeitung einer Landesverordnung für die Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern. Die Inhalte oder auch nur die Verfahren dieser Ausbildung sind nicht Gegenstand der Gesetzesvorlage.
Es handelt sich also um eine formale Anpassung dieses sehr speziellen Rechts an die Rahmenregelungen des Bolognaprozesses. Die Auswirkungen dieses Prozesses sind bekanntlich vielfältig und nicht nur zum Guten. Die Landesregierung müsste also darlegen, inwieweit sie diese neue Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungsordnung für eine Verbesserung der Dienste der Lebensmittelchemiker nutzen will und kann.
Die AfD-Fraktion bittet die Landesregierung, unmittelbar nach Rechtskraft dieser Gesetzesänderung die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern auf dieser neuen Grundlage zu entwerfen und dem Landtag, vertreten durch seine Fachausschüsse, zur Beratung zuzuleiten. Dabei werden auch über die Prüfungsordnung hinaus Fragen hinsichtlich der Vergütungsstruktur, der Zahl der Planstellen und der erwarteten Anforderungen an die Überwachungsbehörden zu stellen sein.
Der vorliegenden Gesetzesänderung kann die AfD zustimmen, wenn der obige Ausblick gewährleistet ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Entwicklung des Bolognaprozesses um. Wie in der Gesetzesbegründung schon aufgeführt, handelt es sich dabei nicht um ein Vorhaben mit großer Wirkungsbreite und erheblichen Auswirkungen. Daher werde ich mich kurz fassen.
Nach der Umstellung des Systems von Diplom auf Bachelor und Master muss das Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts geändert werden. Konkret wird dazu im Gesetz festgelegt, dass neben dem Abschluss des Diplomstudiengangs Lebensmittelchemie auch der des Masterstudiengangs als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin bzw. zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker anerkannt wird. Die Studienordnungen sind von den Universitäten anzupassen; die inhaltliche Ausgestaltung des Studiengangs Lebensmittelchemie steht den Universitäten dagegen frei.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich schon lange auf diese Rede gefreut.
Als jemand, der aus Ludwigshafen, der Stadt der Chemie, kommt, ist man froh, dass es eine Nachwuchssicherung bei den Chemikern und Chemikerinnen gibt. Hier sind es die Lebensmittelchemiker: ein ganz wichtiger Beruf für die Lebensmittelüberwachung im Bereich der Gesundheit und des Verbraucherschutzes.
Deswegen sind wir froh, dass das, was wir als Gesetz und Ausbildung haben, eine europäische Grundlage erfährt. Diese europäische Grundlage führt wahrscheinlich zu einer Ähnlichkeit der Ausbildung – so will man zumindest hoffen – und zu einer größeren Mobilität der Menschen, die diesen Beruf ergreifen.
Das heißt, wir haben weiterhin in Rheinland-Pfalz die Chance, gut ausgebildete Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker zu haben. Wir haben dadurch auch die Chance, eine gute Lebensmittelüberwachung und einen
guten Verbraucherschutz zu haben. Deswegen freue ich mich, dass uns das noch einmal die Umweltministerin erklären darf.