Sehr geehrte Frau Ministerin, auch wenn sich Ihre Zusendung des Prüfberichts und unsere Mündliche Anfrage überschnitten haben, ist es doch gut, wenn wir noch einmal Gelegenheit haben, die Dinge klarzustellen.
Den Formulierungen des Prüfberichts 2007 entnehme ich, dass es sich um eine Mehrzahl von festgestellten überhöhten Prämienzahlungen an verbeamtete Mitarbeiter des MDK gehandelt haben muss, weil der Landesprüfdienst ausführte:
Daraus entnehme ich nicht, dass es ein Einzelfall ist. Hat der Landesprüfdienst selbst 2007 in dieser Prüfung nicht festgestellt, um wie viele Fälle es sich handelt, sodass die Nachfrage, von der Sie eben gesprochen haben, nötig wurde?
Frau Abgeordnete Thelen, vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen an der Stelle nur noch einmal zur Kenntnis geben, dass aufgrund des Prüfberichtes aus dem Jahr 2007 der damalige Geschäftsführer des MDK, Herr Dr. Zieres, am 2. November 2007 an den Landesprüfdienst gemeldet hat, dass es sich in den letzten zehn Jahren um genau einen Fall gehandelt habe. Das hat uns der damalige Geschäftsführer auf Nachfrage des Landesprüfdienstes mitgeteilt.
Das ist ein Verfahren, das nach einer solchen Prüfung im Dialogverfahren zwischen dem Prüfdienst und der geprüften Institution stattfindet. Hier hat der damalige Geschäftsführer gesagt, es handelt sich lediglich um einen Beamten.
Frau Ministerin, vielen Dank für die ausführliche Erklärung zum Transparenzgesetz, wie solche Zustellungen erfolgen. Ich weiß nicht, ob Sie das auch aufgeschrieben bekommen haben, aber können Sie uns bitte einmal mitteilen, wie die Informationskette der Ergebnisse des Landesprüfdienstes an das Ministerium erfolgt? Kann man dann ausschliessen, dass auch der damalige Minister davon Kenntnis hatte?
Herr Baldauf, vielen Dank für die Frage. Ich habe das bezüglich des Landestransparenzgesetzes vorhin ausgeführt wegen des Drittbeteiligungsverfahrens. Vorliegend ist eine Beteiligung Dritter erfolgt, sodass diesem Verfahren eine andere Frist zugrunde liegt. Deswegen war es mir wichtig, es Ihnen noch einmal in Gänze darzulegen.
Zu der Beteiligung des Ministeriums möchte ich Folgendes klarstellen: Im Jahr 2007, nach dem Bericht des Landesprüfdienstes und der dann erfolgten Stellungnahme des damaligen Geschäftsführers, Herrn Dr. Zieres, dass es sich um lediglich einen Beamten handelt, hat man im Ministerium als Aufsichtsbehörde eine Abwägung getroffen. Die Hausspitze ist darüber nicht informiert, das ist ein ganz normales Verfahren. Man ist im Rahmen des Opportunitätsprinzips und der Ermessensausübung vor dem Hintergrund, dass es sich laut Angaben des Geschäftsführers eben nur um einen Beamten handelt, zu dem Schluss gekommen, das Ermessen auszuüben und diesen Fall nicht weiter zu verfolgen. In Abwägung der unterschiedlichen Tatbestände muss man durchaus sehen, dass sich der MDK zum damaligen Zeitpunkt mit den kürzesten Gutachtenlaufzeiten in der Öffentlichkeit darstellte, sodass man unter Abwägung zu dem Schluss kam, das Ermessen auszuüben.
Zum Prüfbericht 2012, der uns im Jahr 2014 vom Landesprüfdienst zur Kenntnis gegeben wurde, gab es ebenfalls ein Dialogverfahren mit dem MDK, welches aber auch auf Ebene des Landesprüfdienstes stattgefunden hat und nicht unter Beteiligung der Hausspitze oder der Hausleitung. Der MDK hat damals im Dezember 2014 erklärt, dass er diese Zahlungen künftig zum 1. Januar 2015 einstellen wird. Von daher hat es hier weder eine Beteiliguung der damaligen Hausspitze gegeben noch eine Ermessensentscheidung, weil vonseiten des MDK gesagt wurde, dass diese Zahlungen zum 1. Januar 2015 eingestellt werden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, immer wieder diskutieren wir im Ausschuss darüber, ob der Landesprüfdienst
der Kranken- und Pflegeversicherung in Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Geschäftsrechnung und Betriebsführung 2007, 2012 und 2017 auskömmlich und allumfassend berichtet. Der Bericht liegt jetzt vor. Wie schätzen Sie den Bericht ein, gerade im Hinblick auf die Beamten und die Konsequenzen, die seit 2015 gezogen worden sind?
Vielen Dank, Frau Anklam-Trapp. Wir haben den Bericht 2007, der den Prüfungszeitraum von 1996 bis 2007 umfasst, vorliegen, wo laut Angaben des damaligen Geschäftsführers des MDK ein Beamter von den erhöhten Leistungszulagen betroffen war. Man hat im Rahmen des Opportunitätsprinzips vom Ermessen Gebrauch gemacht.
Der Prüfbericht 2012 lag uns 2014 vor. Dort stellte sich heraus, dass mehrere Beamte betroffen waren, wie ich soeben auch schon ausgeführt habe. Wir gehen davon aus, dass es nach unserer Kenntnis bis zu acht Beamte waren. Es hat dann im Rahmen des Dialogverfahrens die Aussage des MDK gegeben, dass man diese Praxis künfig einstellen will. In der Sektorenprüfung Personal von 2017, die auf meine Veranlassung hin erfolgte, ist dies auch so bestätigt worden.
Frau Ministerin, wie vom Flughafen Hahn zur Genüge bekannt, tauchte auch die KPMG bei den Prüfungen des Landesprüfdienstes auf. Was hat die Beratungsfirma im Kontext der Prämienzahlungen geprüft, und welche Berichte hat diese an den Landesprüfdienst oder die Landesregierung abgegeben?
Vielen Dank, Herr Wäschenbach. Mir ist nicht bekannt, dass die KPMG im Rahmen der Prämienzahlungen an den Landesprüfdienst Informationen weitergegeben hat. Das ist mir nicht bekannt.
Sehr geehrte Frau Ministerin, mein Kollege hatte soeben schon nachgefragt, inwieweit die Prämienzahlungen abgestimmt waren. Deshalb noch einmal ganz konkret die Frage: Trifft es zu, dass die fortdauernde, angeblich überhöhte Prämienzahlung an verbeamtete Mitarbeiter des MDK mit dem Verwaltungsrat abgestimmt war?
Für mein Haus kann ich sagen, dass die Leistungsprämien und Zulagen grundsätzlich zulässig sind oder von meinem Haus als Rechtsaufsicht zu genehmigen sind. Sie sind zunächst einmal zulässig, sie dürfen nur die Höhe des Anfangsgrundgehalts der Besoldungsgruppe der jeweiligen Beamten nicht überschreiten. Mein Haus war in die Zahlung oder Gewährung dieser Leistungsprämien oder Zulagen – gar in einem Genehmigungsverfahren oder etwas in dieser Art – überhaupt nicht involviert und beteiligt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich will es kurz machen, Sie sind offensichtlich erkrankt. Der in Rede stehende Prüfbericht ist mit deutlicher Verspätung an die CDU-Fraktion gegangen, aber an uns gar nicht. Besteht die Möglichkeit, diesen Prüfbericht auch zu bekommen, um die Opposition vollständig zu informieren, oder müssen wir einen zusätzlichen Vorgang auslösen?
Herr Junge, vielen Dank für die Frage. Wir haben die angeforderten Unterlagen der CDU-Fraktion im Hinblick auf das Landestransparenzgesetz zugesandt. Wenn Sie ebenfalls diese Informationen bekommen möchten, fordern Sie dies bitte bei uns an, dann werden wir Ihnen das zur Verfügung stellen.
Frau Ministerin, Sie haben gerade erklärt – so habe ich Sie verstanden –, es gab diese Zulage, und dann wurde dies im Ministerium über den Prüfbericht in Abwägung zunächst nicht bemängelt, und irgendwann wurde diese dann wieder eingestellt.
Können Sie mir bitte einmal sagen, woraus Sie dann herleiten, dass es gegenüber Herrn Zieres einen Grund für eine fristlose Kündigung geben soll?
Das sind auch Fragen, die Sie mit dem MDK klären müssen. Ich kann Ihnen Auskunft geben zu den Prüfberichten und zu den Entscheidungen, zu denen das Ministerium gekommen ist, und das habe ich hier vollumfänglich getan.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn eine solche überhöhte Prämienzahlung vom Landesprüfdienst beanstandet wird und der MDK dazu Stellung nimmt, dann wird er darlegen, aus welchen Gründen er diese Prämienzahlung eingeführt hat und ob er das mit den notwendigen Gremien, also mit dem Verwaltungsrat, abgestimmt hat. Deshalb konkretisiere ich meine Frage von eben: Gehe ich recht in der Annahme, dass der MDK in seiner Stellungnahme zu den beanstandeten Prämienzahlungen darauf hingewiesen hat, dass diese Zahlung mit dem Verwaltungsrat abgestimmt war?
Frau Abgeordnete Thelen, vielen Dank. Das kann ich Ihnen jetzt hier nicht bestätigen; denn dazu müsste ich die Stellungnahme vorliegen haben. Ich kann Ihnen hierzu keine Bestätigung geben. Ich kann Ihnen das aber gern nachreichen, wir werden uns die Stellungnahme des MDK dazu noch einmal anschauen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil es mich schon wundert. Vielleicht gehe ich auch falsch in meinen Informationen, aber ich habe in der RHEINPFALZ gelesen, dass Herr Kollege Abgeordneter Baldauf Herrn Dr. Zieres in Rechtsfragen vertritt, und gerade über die Rechtsfragen hat es mich zu einer Wortmeldung geführt.
Wegen der rechtswidrigen Zahlungen an Beamte hat der MDK gegen den ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Dr. Zieres, Strafanzeige erstattet. Dabei geht es um insgesamt 222.327,66 Euro. Dieses Verfahren ist meines Wissens noch nicht abgeschlossen.
(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD: Ja, so sieht es nämlich aus! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Hat die rechtswidrige Zulagengewährung, die mittlerweile eingestellt worden ist, Konsequenzen auch gegenüber Angestellten, die eine Zulagengewährung bekommen aufgrund ihrer besonderen Leistungen, die sie im MDK erbringen?
Vielen Dank, Frau Anklam-Trapp. Sie haben bereits darauf hingewiesen, es ist ein laufendes Verfahren. Ich habe in meiner Antwort auch zu den Summen Auskunft gegeben, weiter werde ich mich zu diesem laufenden Verfahren nicht äußern können.
Was das weitere Prozedere der Leistungszulagen und Leistungsprämien angeht, wurde diese Praxis zum 1. Januar 2015 gänzlich eingestellt.