Protokoll der Sitzung vom 22.03.2018

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Frau Abgeordnete Binz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat bisher gezeigt, dass wir uns in den Zielen des Gesetzentwurfs alle sehr einig sind. Ich möchte als letzte Rednerin in der Debatte dieser Einigkeit noch etwas hinzufügen.

Unser Ziel in Rheinland-Pfalz ist es, eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung der Bevölkerung in allen Regionen sicherzustellen, und diese Versorgung soll möglichst wohnortnah stattfinden. Aber sie soll auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dabei ist klar, je spezieller die Behandlung ist, desto mehr kann und muss diese Versorgung auch auf spezialisierte Krankenhäuser konzentriert werden. Die Grundund Regelversorgung muss dagegen auch in der Fläche in Zukunft möglich sein.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist bereits mehrfach genannt worden. Er wurde nun beauftragt, für planungsrelevante Qualitätsindikatoren zu Struktur, Prozess und Ergebnisqualität zu beschließen. Diese sollen den Ländern dabei helfen, in der Krankenhausplanung die Qualität der medizinischen Versorgung einer Klinik zu berücksichtigen.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz von 2016 wurde festgelegt, dass diese planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des G-BA automatisch Bestandteil der jeweiligen Landeskrankenhauspläne werden. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass die Länder durch landesgesetzliche Regelungen dafür Ausnahmen bestimmen können. Dies wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wahrnehmen, um die Planungshoheit in der Hand zu behalten und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.

Dabei soll vor allem eine mögliche Gefährdung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung in einer Region mit in den Abwägungsprozess aufgenommen werden. Die

starre Übernahme von nackten Zahlen würde der Verantwortung für die schwierige medizinische Versorgung im ländlichen Raum nicht gerecht werden.

Insofern begrüßen auch wir als Grüne die vorgeschlagene Regelung, dass vor einer Übernahme der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in den Landeskrankenhausplan sowohl der Gesundheitsausschuss des Landtags als auch der Krankenhausplanungsausschuss angehört und beteiligt werden müssen; denn hier existiert die Kenntnis der regionalen und lokalen Gegebenheiten, die in eine abschließende Entscheidung mit aufgenommen werden müssen.

Außerdem ist es auch sehr wichtig, dass zusätzlich zu den Qualitätsindikatoren des G-BA weitere landeseigene Kriterien aufgenommen werden können wie zum Beispiel Anzahl, Qualifikation und zeitlicher Umfang der Vorhaltung von ärztlichem oder pflegerischem Fachpersonal.

Mit diesen Instrumenten können wir als Land RheinlandPfalz die Steuerung der Krankenhausversorgung im Land weiter beeinflussen. Deswegen freuen auch wir uns sehr auf die Debatte im Ausschuss und unterstützen diese Ziele ausdrücklich.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung.

Wir schlagen Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch dazu. – Somit ist dies beschlossen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5703 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben allerdings im Ältestenrat besprochen, dass der Tagesordnungspunkt in der ersten Beratung ohne Aussprache erfolgen soll. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. – Somit ist auch dies beschlossen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5678 –

Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Zur Begründung darf ich zunächst einem Mitglied der antragstellenden Fraktion das Wort erteilen. – Herr Abgeordneter Rommelfanger von der Fraktion der SPD hat sich dazu gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich bin froh darüber, dass wir heute über das Landesgesetz zum Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg in die erste Beratung eintreten; denn dies führt letztendlich dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger der neuen Verbandsgemeinde noch dieses Jahr einen neuen Verbandsgemeinderat und einen neuen Verbandsbürgermeister wählen können.

Die Verbandsgemeinde Kell am See mit aktuell rund 9.500 Einwohnern war aufgefordert, sich nach einem Fusionspartner umzuschauen. Nach ersten Sondierungsgesprächen mit verschiedenen benachbarten Verbandsgemeinden hatte der Lenkungsausschuss der Verbandsgemeinde Kell am See beschlossen, vorrangig mit der Verbandsgemeinde Saarburg weitere Fusionsgespräche zu führen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Kell am See mit der Verbandsgemeinde Saarburg zur neuen Verbandsgemeinde SaarburgKell verlief und verläuft bis heute sehr vorbildlich. Ihm gingen eine breite Beteiligung der kommunalen Gremien sowie der Bürgerinnen und Bürger voraus. Alle beteiligten politischen Gremien haben parteiübergreifend dem Prozess mit großer Mehrheit zugestimmt. Den politisch verantwortlichen Personen ist es mehr als gelungen, auch die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde in die Entscheidungsfindung mit einzubinden.

Die Reibungslosigkeit, mit der die Fusion der beiden Verbandsgemeinden abläuft, dürfte auch an der guten Begleitung durch das Innenministerium und der zuständigen Fachabteilung liegen. An dieser Stelle darf ich mich bei Ihnen, Herr Innenminister, und Ihren Mitarbeitern auf das Herzlichste bedanken.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine weitere Ursache für den guten Verlauf liegt wohl aber auch darin begründet, dass hier zusammenwächst, was bereits einmal zusammengehörte; denn bis in die 1970erJahre gehörten viele Gemeinden der Verbandsgemeinde Kell am See zum Saarburger Land. Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell wird die größte Verbandsgemeinde mit etwa 33.000 Einwohnern im Landkreis Trier-Saarburg bilden.

Laut Gutachten wird das mittel- und langfristige Einsparpotenzial beim Personal und den Sachkosten auf rund 642.000 Euro jährlich geschätzt. Neben den direkten Kosteneinsparungen ergeben sich auch Vorteile etwa im für

die Region wichtigen Bereich Tourismus oder durch die Zusammenarbeit bei Wasser und Abwasser und im Gebäudemanagement. Wie die Verantwortlichen vor Ort im Dialog mit der Bevölkerung im Rahmen der Kommunalreform konstruktiv mitgearbeitet haben, ist beispielhaft.

Wie schon gesagt, bestanden bereits historische Beziehungen zwischen den beiden Verbandsgemeinden. Ich bin überzeugt davon, dass mit dem Zusammenschluss zur neuen Verbandsgemeinde Saarburg-Kell diese Beziehungen zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger intensiviert werden.

Ich bin mir auch sicher, dass wir zum 1. Januar 2019 eine neue zukunftsfähige und leistungsstarke Verbandsgemeinde Saarburg-Kell haben werden. Ich darf den Gemeinden, der neuen Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, aber insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern viel Erfolg wünschen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Henter von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach § 1 Abs. 1 wird aus den Verbandsgemeinden Saarburg und Kell am See am 1. Januar 2019 eine neue Verbandsgemeinde gebildet. Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1 und 3 der Vereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg über ihre freiwillige Fusion.

Wie sich aus § 1 Abs. 1 ergibt, sollen die Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg zu einer Verbandsgemeinde zusammengeschlossen werden. § 1 Abs. 1 der Vereinbarung stellt klar, dass diese Verbandsgemeinde das Gebiet der heutigen Verbandsgemeinde Kell am See mit den zugehörigen 13 Ortsgemeinden und der heutigen Verbandsgemeinde Saarburg mit den dazugehörigen 16 Ortsgemeinden umfassen soll.

Nach § 1 Abs. 3 der Vereinbarung soll der Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden zum 1. Januar 2019 erfolgen. Die Vereinbarungen haben die Bürgermeister der beiden Verbandsgemeinden Jürgen Dixius und Martin Alten am 6. Februar 2018 unterzeichnet.

In seiner Stellungnahme führt der Landkreis Trier-Saarburg aus, der Vertrag zwischen den Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg über ihre freiwillige Fusion sei in einer sehr transparenten Form erarbeitet und der betroffenen Bevölkerung in mehreren Versammlungen vorgestellt worden. Dieser Aussage kann man uneingeschränkt zustimmen.

Mein besonderer Dank für die Organisation dieses Prozes

ses gilt den beiden Bürgermeistern der Verbandsgemeinden Saarburg und Kell am See, Jürgen Dixius und Martin Alten.

Zur Historie: Für die Verbandsgemeinde Kell am See wurde nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform ein eigener Gebietsänderungsbedarf festgestellt. – Auch zur Historie: Die CDU hatte damals dem Gesetz nicht zugestimmt.

Das Gesetz geht davon aus, dass in der Regel Verbandsgemeinden mit mindestens 12.000 Einwohnern eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft besitzen. Die Verbandsgemeinde Kell am See unterschreitet mit am 30. Juni 2009 festgestellten 9.536 Einwohnern diese Zahl. Einer der in dem Gesetz festgelegten Ausnahmetatbestände, die einen Fortbestand einer VG mit weniger als 12.000 Einwohner zulässt, konnte ebenfalls nicht zugunsten der Verbandsgemeinde Kell am See berücksichtigt werden.

Am 9. Dezember 2012 hat der Verbandsgemeinderat in Kell eine Resolution zur Zukunftsfähigkeit der Verbandsgemeinde Kell am See verfasst. Am 26. April 2012 hatte der VG-Rat die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen, um mit Nachbarverbandsgemeinden Gespräche über mögliche Kooperationen zu führen. Am 28. April 2016 hatte der VG-Rat in Kell beschlossen, die Möglichkeiten eines freiwilligen Zusammenschlusses der VG Kell mit jeweils einer der Nachbarverbandsgemeinden Hermeskeil, Saarburg und Ruwer zu prüfen. Am 26. Oktober 2016 wurde in einer Bürgerversammlung zur Gebietsänderung im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform die Bevölkerung umfassend informiert.

Am 9. November 2016 hat der Verbandsgemeinderat in Kell den Beschluss gefasst, mit der Verbandsgemeinde Saarburg Fusionsgespräche aufzunehmen. Am 6. Dezember 2017 erfolgte die Zustimmung des Verbandsgemeinderates Kell am See zu einer Vereinbarung zur freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Die neue Verbandsgemeinde wird etwa 33.000 Einwohner haben. Ihr werden die Stadt Saarburg und 28 Ortsgemeinden mit einer Fläche von 360 Quadratkilometern angehören. Der Verbandsgemeinderat Saarburg hatte in der Sitzung am 19. Dezember 2017 einer Fusion der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg und dem vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung über die freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg mit 23 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt. Entsprechende Beschlüsse der Ortsgemeinden liegen vor.

In dem Gesetzentwurf sind verschiedene sehr detaillierte Übergangsregelungen aufgeführt, um ein Zusammenwachsen der beiden Verbandsgemeinden zu erleichtern. Ich erspare es mir, an dieser Stelle detailliert auf die einzelnen Übergangsregelungen einzugehen. Der Gesetzentwurf vollzieht, wie bereits ausgeführt, das nach, was in den kommunalen Gremien in den Verbandsgemeinden Saarburg und Kell beschlossen wurde.

Nochmals meinen Dank an die Mitglieder der beiden Gre

mien, die sehr transparent und konstruktiv unter der Organisationshoheit der beiden Bürgermeister Martin Alten und Jürgen Dixius den Prozess eingeleitet und vollzogen haben. Ich wünsche der neuen Verbandsgemeinde alles Gute und bin überzeugt, dass sie zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger tätig werden wird.