Ich möchte hier noch auf einen Punkt eingehen, der angedeutet worden ist und hier auch erwähnt werden soll. Normalerweise ist es immer das Ziel, dass sich komplette Verbandsgemeinden zusammenschließen. Nun hätten es sich zwei Ortsgemeinden aber anders gewünscht. Während die Ortsgemeinde Geisig eine Eingliederung in die Verbandsgemeinde Nastätten angestrebt hat, wollte Seelbach zur gerade erst neu gegründeten Verbandsgemeinde Aar-Einrich gehören. Nach gründlicher Prüfung – das muss man wirklich deutlich sagen –, nach sehr, sehr gründlicher Prüfung und Abwägung aller Argumente hat der Gesetzgeber, also wir, sich entschieden, diesen Gebietsänderungswünschen nicht nachzukommen. Stattdessen – auch das muss deutlich gesagt werden – steht es den Ortsgemeinden selbstverständlich frei, die ihnen ja grundsätzlich nach § 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung zustehende Möglichkeit zu nutzen und nach einem gebührenden zeitlichen Abstand erneut unter Umständen, wenn sie es dann noch wollen, einen Antrag auf Gebietsänderung zu stellen.
cherlich für uns alle – der neuen Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau einen guten Start wünschen. Ich bin mir sicher, die beiden Verbandsgemeinden werden gut zusammenwachsen. Ich bin mir ebenfalls sicher, dass die Synergieeffekte möglichst schnell greifen. Natürlich hoffe ich auch, dass sich alle Gemeinden in der neuen Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau mit der gefundenen Lösung anfreunden können. Die FDP-Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf. Wir gehen in den Innenausschuss und in den Rechtsausschuss und kommen dann zu einer abschließenden Beratung mit einer abschließenden Abstimmung über das Gesetz zusammen. Die FDP wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau. Die sehr kleinteilige Gebietsstruktur hier in Rheinland-Pfalz, die wirklich sehr, sehr kleinteilig ist, erfordert es, dass wir für die Herausforderungen, die die Zukunft für unsere kommunalen Strukturen birgt, Optimierungen vornehmen. Deshalb haben wir gemeinsam mit SPD und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die erste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform weiter fortsetzen. Deshalb bringen wir auch heute wieder einen Gesetzentwurf ins Plenum ein, der eine freiwillige Fusion vorsieht. Wir werden sie auch verabschieden. Das ist erfreulich. Bei vielen dieser freiwilligen Fusionen macht auch die CDU mit.
Ich finde, es ist ein Erfolg der Gebietstreform, wenn immer mehr Kommunen und kommunale Vertreterinnen und Vertreter ihre Verantwortung für eine zukunftsfeste kommunale Struktur selbst übernehmen und sich freiwillig zusammenschließen. Fusionsprozesse sind sicherlich nicht einfach, sondern fachlich höchst kompliziert und oft auch emotional verstrickt. Trotzdem sieht man den Erfolg, den wir auch heute wieder beraten. Ich freue mich, dass wir uns auch heute mit einer solchen Fusion detailliert auseinandersetzen können.
Es ist eine freiwillige Fusion, und umso mehr muss ich an dieser Stelle anmerken, wir hätten uns selbstverständlich gefreut, wenn mehr Verbandsgemeinden in RheinlandPfalz für diesen Schritt auch die Freiwilligkeitsphase im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform für sich genutzt hätten. Nichtsdestotrotz sprechen wir heute zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zu den beiden Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau.
Lange Zeit hatte man vor Ort die Hoffnung, durch Kooperation einer Fusion zu entgehen. Deshalb wurde auch die Frewilligkeitsphase nicht genutzt. Schade! Dennoch ist es
umso erfreulicher, dass nun ein vernünftiger Fusionsvertrag entstanden ist, der auch vor Ort breite Unterstützung findet.
Natürlich gab es in der Öffentlichkeit auch Kritik von Bürgerinnen und Bürgern. Ich habe noch keine Fusion erlebt, bei der es nicht mindestens eine kritische Anmerkung gab. Das liegt in der Natur der Sache. Insbesondere wollten einige Gemeinden – das wurde auch schon erwähnt – nicht in die neue Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau eingehen, sondern lieber in eine geografisch näher gelegene Verbandsgemeinde. Außerdem gab es in der Vergangenheit – so habe ich mir vor Ort berichten lassen – intensive Diskussionen zum Thema Schulstruktur.
Aber nichtsdestotrotz haben auch die zahlreichen Verhandlungen im Zuge der Fusion die vielen kleineren Problemchen und Probleme, die sich immer bei einer Fusion ergeben, gelöst. Zum Beispiel wurden auch zum Stichwort Zustand der Wasserversorgung – es gab hier unterschiedliche Gebühren in den Verbandsgemeinden – Lösungen gefunden.
Die Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau befürworten wir Grüne. Unsere Vertreter vor Ort im RheinLahn-Kreis haben die Kommunal- und Verwaltungsreform immer positiv und konstruktiv begleitet und für eine Fusion geworben. Von daher möchte ich insgesamt an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zu danken, die sich konstruktiv mit der Herausforderung der Kommunal- und Verwaltungsreform auseinandergesetzt haben.
Deshalb kann ich auch vorwegnehmen, dass meine Fraktion in der zweiten Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wird.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Das ist das zweite KVR-Gesetz, über das wir heute befinden. Man sieht allein an den beiden Gesetzen schon Unterschiedlichkeiten im Land. Die neue Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau – alle Fraktionen haben Zustimmung signalisiert – wird 27.700 Einwohner bei 155 km² in 28 Ortsgemeinden haben. Zuvor haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht für eine von der Einwohnerzahl her vergleichbare Verbandsgemeinde mit der gleichen Anzahl an Ortsgemeinden, die sich auf 360 km² erstrecken wird. Das
ist deutlich mehr als doppelt so groß. Damit sind auch die Unterschiede beschrieben, die wir im Land haben.
Ich glaube – ich darf von mir behaupten, beide Verbandsgemeinden ganz gut zu kennen –, dass beide Verbandsgemeinden eine gute Zukunft haben werden. Ja, das ist ein Diskussionsprozess gewesen. Wenn der Freiherr vom Stein eben von Jörg Denninghoff angesprochen wurde, dann ist das mit kommunaler Selbstverwaltung auch gewollt und gemeint, dass diskutiert wird.
Ich nehme an, in Winden im Gemeinderat geschieht das genauso wie im Stadtrat von Bad Ems, intensiv zu schauen, ob das die Zukunft ist, die wir anstreben. Jetzt hat man eine Freiwilligkeit gefunden, die dann am Schluss richtig Druck hineinbringt. Es soll der 1. Januar 2019 sein. Ich habe jetzt gelesen, dass es eine erste Bewerbung um das Bürgermeisteramt gibt. Ich vermute, es werden weitere folgen. Von daher ist das den Gedankengängen des Freiherr vom Stein folgend auch folgerichtig.
Wenn ich eines Herrn Denninghoff sagen darf: Ich denke, mit dieser Heimatliebe erinnert er mich immer wieder an seinen Vorgänger, an Frank Puchtler, der ähnlich argumentiert hätte. Wenn man dann überlegt, ob man Herrn Denninghoffs historischen Kenntnissen überhaupt noch irgendetwas hinzufügen kann, was einen aktuellen Bezug hat, dann würde ich sagen, in dieser Verbandsgemeinde verläuft ein Abschnitt des Obergermanisch-Raetischen Limes. Damals hat man schon einmal gedacht, man könnte durch einen Haufen Erde Völker voneinander trennen. Heute versucht man, Zäune aufzubauen. Auch die Zäune werden keinen Bestand haben.
Wenn man in Bad Ems unterwegs ist, gibt es eine Tafel an einem landeseigenen Gebäude mit vier Türmen. Ein Teil des Landesbetriebes Daten und Information, der zum Innenministerium gehört, ist dort untergebracht. Da ist eine Plakette angebracht, dass der Ukrainische Nationalkongress in Bad Ems beschlossen hat, dass Ukrainisch die Sprache der Ukrainer sein sollte. Was für uns relativ selbstverständlich erscheint, war damals im Zarenreich ganz anders in der Vorstellung. Wenn man den Konflikt zwischen der Ukraine und Russland sieht, sieht man am Beispiel von Bad Ems, wie lange das schon zurückverfolgt werden kann.
Ich wollte nur zeigen, wir alle – Frau Becker, Herr Denninghoff, ich – werden von Landrat Puchtler ja immer wieder angehalten, in historischen Kategorien zu denken,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ernst des Gesetzes zurückkommend freue ich mich sehr, dass eine Diskussion, die vom Innenministerium – lieber Herr Schröder und Frau Vogelsberger – wirklich sehr eng begleitet wurde, zu dem Ergebnis führen wird, das vor Ort angestrebt wurde und auch hier im Hause breite Mehrheiten fin
det. Wir müssen jetzt in unserem Gesetzgebungsverfahren Gas geben, damit der gewünschte Termin 1. Januar 2019 umgesetzt werden kann. Aber wenn fünf Fraktionen des Hohen Hauses das genauso sehen, sollte das auch zu erreichen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Wortbeiträgen war zu entnehmen, dass Einigkeit darüber herrscht, den Gesetzentwurf federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Dann werden wir so verfahren und diesen Gesetzentwurf dorthin überweisen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen: die Mitglieder der Karnevalsvereine Rot-Weiß Klingenmünster und Hameckia Bad Bergzabern. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Außerdem begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule IT und Fachschule Altenpflege der Berufsbildenden Schule Ahrweiler. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag!
Leistung und Geschichte von Aussiedlern wertschätzen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5731 –
dazu: Leistung und Geschichte von Aussiedlern und Heimatvertriebenen wertschätzen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5736 –
Der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und der Fraktion des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt an die Stelle des Antrags der CDU-Fraktion mit der Drucksache 17/5148.
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Brandl.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst mit einer persönlichen Begegnung beginnen. Ein Kollege erzählte mir, dass ihn im Straßenwahlkampf ein Deutscher aus Russland ansprach und von ihm wissen wollte: Sagen Sie mal, welche Mädchen sind denn
die hübscheren, eure oder unsere aus Russland stammenden Mädchen? – Der Kollege überlegte kurz und sagte dann: Da gibt es ja gar keinen Unterschied, weil es beides deutsche Mädchen sind. – Der Mann zog anerkennend weiter und war mit der Antwort zufrieden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, diese kurze Begebenheit umschreibt sehr gut die Geisteshaltung und die Auffassung vieler Deutscher aus Russland. Sie sind eben gerade nicht eine unter vielen Migrantengruppen. Nein, sie unterscheiden sich grundlegend. Dazu möchte ich ein Zitat von Altbundespräsident Richard von Weizsäcker nennen, das dies sehr anschaulich verdeutlicht. Ich zitiere: „Der Mensch findet zu sich selbst in seiner Kultur. Kultur ist Geschichte nicht von Ideen, sondern vom konkreten, ja einmaligen Menschen.“
Meine Damen und Herren, die Deutschen aus Russland sind hier den unbequemen Weg gegangen. Sie haben ihre deutsche Kultur über die Jahrhunderte bewahrt und dabei eine Vielzahl ganz einmaliger Menschen hervorgebracht.
Diese Persönlichkeiten haben sich um ihre Gesellschaft verdient gemacht, haben aber auch dazu beigetragen, dass ihre Kultur fortbesteht. Darunter sind viele Politiker, Nobelpreisträger, herausragende Sportler, Künstler und erfolgreiche Unternehmer.
Dass eben heute nichts über Aussiedler, über Deutsche aus Russland in der Zeitung steht, ist ein gutes Zeichen. Warum ist es ein gutes Zeichen? Weil die Normalität oft niemanden interessiert. Dazu ist ein Zitat des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Waldemar Eisenbraun, wirklich beispielgebend: Die Deutschen aus Russland verhalten sich „auffällig unauffällig“. Das beschreibt diese Normalität, die letztendlich hier eingekehrt ist.