Protokoll der Sitzung vom 23.05.2018

Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6225 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Winter von der Fraktion der SPD, einer der drei antragstellenden Fraktionen, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen hat nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einen eigenen Gebietsänderungsbedarf. Bis zum 1. Januar 2021 soll dieser realisiert werden. Entsprechende Gespräche mit den Verbandsgemeinden Linz und Unkel laufen derzeit.

Der bisherige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Hönningen wurde im Dezember 2017 zum hauptamtlichen Ersten Beigeordneten des Landkreises Neuwied gewählt. Würde nunmehr eine Wahl eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin mit achtjähriger Amtszeit durchgeführt werden, wäre dies nur für die kurze Zeit von zwei Jahren. Der Verbandsgemeinderat in Bad Hönningen hat deshalb beschlossen, keine Bürgermeisterwahl bis zur Gebietsänderung durchzuführen und einen Beauftragten zu ernennen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt der Gesetzesänderung zu.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

So weit sind wir heute noch nicht, aber es ist schon einmal eine Ankündigung für die Zukunft.

Ich erteile nun Frau Abgeordneter Demuth für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen, die der heutige Änderungsentwurf des Gesetzes betrifft, liegt in meinem Wahlkreis. Den dortigen Prozess zum Gebietsänderungsbedarf im Zuge der KVR verfolge ich seit Jahren. Vor diesem Hintergrund möchte ich heute für meine Fraktion festhalten, der Bestellung eines Beauftragten durch den vorliegenden Gesetzentwurf stehen wir zum heutigen Zeitpunkt neutral gegenüber.

Wie der Gesetzentwurf richtig skizziert, fehlt einem Beauftragten im Gegensatz zu einem gewählten Bürgermeister die demokratische Legitimation; dies ist für uns nur für einen kurzen Zeitraum hinnehmbar. Bis zum 1. Januar 2021 sind es jedoch noch zweieinhalb Jahre. Vor diesem Hintergrund sehen wir diesen Zeitraum als etwas grenz

wertig an. Weiteren Beratungen im Ausschuss sehen wir mit Interesse entgegen.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Gebietsänderungsprozess und der Fusionsprozess in der Verbandsgemeinde Linz wie auch in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen alles andere als reibungslos verläuft und infrage gestellt wird und zum heutigen Zeitpunkt noch schwer zu erkennen ist, wie der weitere Verlauf und der Fortgang der Fusion sein wird. Vor diesem Hintergrund werden wir uns zum heutigen Zeitpunkt bei der Beratung des Gesetzes enthalten und sehen der Ausschussberatung gespannt entgegen.

(Beifall der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Demuth.

Nun hat Herr Abgeordneter Klein von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird beabsichtigt, den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz sowie eventuell auch der Verbandsgemeinde Unkel vorzubereiten. Diese Gebietsänderung soll bis zum 1. Januar 2021 abgeschlossen sein.

Um dieses Ziel umzusetzen, ist zunächst zu regeln, wie mit dem Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Hönningen zu verfahren ist, deren Bürgermeister – wie wir schon gehört haben – seit dem 11. Dezember 2017 zum hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises Neuwied gewählt worden ist. Die Stelle des Bürgermeisters ist seither vakant, sodass ein neuer Bürgermeister gewählt werden müsste, dessen Amtszeit normalerweise acht Jahre beträgt.

Damit würde die Amtszeit des Bürgermeisters zum Zeitpunkt der geplanten Fusion am 1. Januar 2021 enden, obwohl er kaum drei Jahre im Amt gewesen ist. Dies hätte zur Folge, dass, kaum dass er im Amt ist und er nicht zum Bürgermeister der neuen Verbandsgemeinde gewählt werden würde, er auf jeden Fall eine Verwendung als hauptamtlicher Beigeordneter für den Ernennungszeitraum finden könnte oder ein gleichwertiges Amt übernehmen könnte, er aber auch in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden könnte.

Um diese Konstellation zu vermeiden und um der neuen Verbandsgemeinde einen unbelasteten Neuanfang zu ermöglichen, wird beabsichtigt, einen neuen Paragrafen 11 in das Landesgesetz zur Vorbereitung der Gebietsänderung von Verbandsgemeinden einzufügen. In diesem Paragrafen wird geregelt, dass bis zum Zeitpunkt der Gebietsänderung keine Bürgermeisterwahlen durchgeführt werden und die Amtsgeschäfte des bisherigen Bürgermeisters von einer durch die Kreisverwaltung des Landkreises Neuwied beauftragten Person geführt werden.

Über diesen Vorschlag hat der Verbandsgemeinderat Bad Hönningen in seiner Sitzung am 29. Januar 2018 abgestimmt und dies mehrheitlich, wenn auch mit einigen Gegenstimmen und Enthaltungen, befürwortet.

Problematisch stellt sich für uns dar, dass die Bestellung einer beauftragten Person nach § 4 Abs. 5 Satz 3 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform nur bis zu einem Jahr erfolgen darf, sodass die Bestellung einer beauftragten Person für diesen Zeitraum an sich unzulässig wäre.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Die Rede dauert länger als die Amtszeit!)

Da es sich hier aber um einen besonders begründeten Einzelfall handelt und sich die Gebietsänderung absehbar am 1. Januar 2021 manifestieren wird, bestehen hinsichtlich einer sachgerechten und angemessenen Verlängerung der Frist auf mehr als ein Jahr keine gravierenden Bedenken. Dies umso mehr, als dass der bisherige Bürgermeister nicht als beauftragte Person bestellt wird und dadurch eine saubere und eindeutige Übergangslösung gefunden werden kann.

Des Weiteren begrüßen wir unter anderem auch die geplante Einbeziehung der Bürger mittels Befragung. Wir werden dieses Gesetz vorerst mit Enthaltung unserer Stimme würdigen.

(Beifall der AfD)

Herr Abgeordneter Weber hat für die FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, der eine Beauftragung zu einer Verbandsgemeinde Bad Hönnigen vorsieht. Ich komme aus einem Landkreis, in dem wir momentan mit drei Beauftragten in einer Übergangsphase sehr gut arbeiten.

Die Stelle des Bürgermeisters in der Verbandsgemeinde ist seit Dezember 2017 vakant. Wir haben solche Verfahren schon öfter im Landtag beschlossen. Für diese Übergangszeit werden wir vonseiten der FDP-Fraktion diese Initiative unterstützen und ihr zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Abgeordneter Binz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich an der Stelle auch sehr kurzfassen.

(Beifall des Abg. Martin Haller, SPD)

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, da wir die Bestellung eines Beauftragten oder einer Beauftragten für eine Übergangszeit für sinnvoll und praktikabel erachten. Die Notwendigkeit, warum wir diesen Gesetzentwurf brauchen, ist schon mehrfach dargelegt worden. Wir werden auch zustimmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Auch die Landesregierung möchte zu dem Gesetzentwurf sprechen. Herr Staatssekretär Kern, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Für den vorliegenden Gesetzentwurf sind die Hintergründe ausführlich dargelegt worden. Es geht um einen Beauftragten, der zu bestimmen ist. Das positive Votum aus Bad Hönnigen haben wir.

Liebe Frau Demuth, es ist richtig, dass es vor Ort Dissonanzen in der Frage der Zielrichtung gibt. Wir haben aber auch eine Verbandsgemeinde, die unbedingt freiwillig in eine Dreierfusion mit hinein will. Das würden wir entsprechend befürworten. Wir hoffen, dass es zu einvernehmlichen Gesprächen und Ergebnissen kommen wird. Dabei haben wir die Erkenntnis, dass über Gutachten vor Ort Diskussionen eingeleitet worden sind. Ich bin dankbar, dass Sie diesem Gesetzentwurf ein positives Votum geben und damit weitere Wege in der Stufe I der Kommunal- und Verwaltungsreform ermöglichen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir können damit die Beratung des Gesetzentwurfes in erster Beratung beenden.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6225 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Allianz für eine starke EU-Kohäsionspolitik Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 17/6023 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt – Drucksache 17/6209 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich darf kurz über das bisherige Ausschussverfahren berichten. Die erste Beratung des Antrages erfolgte ohne Aussprache in der 56. Sitzung am 26. April 2018. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Europafragen und Eine Welt überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: Annahme des Antrages.