Protokoll der Sitzung vom 30.06.2018

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Was wir heute in der Debatte erlebt haben, bestätigt genau das, was ich in meinem Redebeitrag geschildert habe: Die AfD hat hier auch – das hat der Redebeitrag von Herrn Junge in der zweiten Runde wieder gezeigt – alles in einen Topf geworfen,

(Abg. Uwe Junge, AfD: Es geht um die Wirkung!)

gemischt mit Falschbehauptungen, und dann den blanken Populismus vom Redepult aus verbreitet. Das ist gefährlich.

(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Sie sind doch keinen Deut besser!)

Es wäre sozusagen nur für einen Bereich gefährlich, wenn es nicht auf andere Parteien übergreifen würde. Das hat leider der Redebeitrag von Herrn Baldauf gezeigt, und es ist schockierend. Es war schon schockierend bei Ihrem ersten Redebeitrag, und es war auch eben wieder schockierend.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Sie müssten doch als ausgebildeter Jurist wissen, was Grundlagen unseres Rechtsstaats sind,

(Zuruf des Abg. Matthias Joa, AfD)

und dass die Forderung, die Landrat Brechtel erhebt, illegal ist. Dass Sie sich hier unverfroren hinstellen, zeigt den wirklich bedauernswerten Zustand der Union, dass Sie über Stöckchen der AfD derart springen und Sie als Fraktionsvorsitzender in eine Debatte hereingehen, die die AfD mit einer ganz klaren Strategie, die die AfD dahinter verfolgt, beantragt hat.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Dass Sie nicht zwischen Partei und Koalition und gutem Regieren und Zusammenwirken differenzieren können, zeigen Sie immer wieder bei der Debatte zu den sicheren Herkunftsstaaten. Ich sage ganz ehrlich: Es ist gut so, wenn Sie diese Erfahrung von Regierung nie machen. Das hat Ihr Redebeitrag auch gezeigt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Abg. Uwe Junge, AfD: Fragen Sie mal Ihren Boris Palmer!)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium zu dieser Aktuellen Debatte nicht mehr vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich Mitglieder des FDP-Verbands aus der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bei uns im Plenarsaal willkommen heißen. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir freuen uns über die Anwesenheit von Landfrauen aus Gau-Bischofsheim. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Vom Landtag vorzunehmende Wahlen

Wir haben Wahlen vorzunehmen. Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache.

Wahl der Vizepräsidentin des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag der Ministerpräsidentin – Drucksache 17/6635 –

Vorgeschlagen ist Frau Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt. Ich darf zur Abstimmung aufrufen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Damit ist für Enthaltungen und Gegenstimmen kein Raum mehr. Ich stelle fest, dass Frau Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt damit einstimmig zur Vizepräsidentin des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz gewählt wurde.

(Beifall im Hause – Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt bedankt sich von der Zuschauertribüne aus für die Wahl)

Ich darf Frau Dr. Wimmer-Leonhardt ganz herzlich seitens des Landtags gratulieren und ihr eine glückliche Hand bei der Erledigung ihrer Aufgabe wünschen. Alles Gute!

Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse

Wir haben Mitglieder des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse zu wählen. Dazu liegen Ihnen mehrere Wahlvorschläge, und zwar jeweils der einzelnen Fraktionen, vor.

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/7046 –

Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch hier ist für Enthaltung und Ablehnung kein Raum. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/7052 –

Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Vielen Dank. Auch hier ist für Enthaltungen und Gegenstimmen kein Raum. Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU einstimmig angenommen.

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Drucksache 17/7047 –

Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Wenn ich es richtig interpretiert habe, war auch das einstimmig, sodass auch der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mit allen Stimmen der Fraktionen innerhalb des Parlaments angenommen wurde.

Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 17/7057 –

Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke schön. Auch hier ist kein Raum für Gegenstimmen oder Enthaltungen. Damit ist der Wahlvorschlag der FDP ebenfalls angenommen.

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7056 –

Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das war einstimmig. Damit ist auch der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

..tes Landesgesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5490 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/7027 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Bevor ich den ersten Redner aufrufe, will ich Sie kurz über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung hat in der 54. Sitzung am 22. März 2018 im Parlament mit Aussprache stattgefunden.

Der Gesetzentwurf ist an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie hat eine Anhörung durchgeführt, und der Ausschuss empfiehlt die Annahme mit Änderungen.

Ich darf nun fragen, wer sich als Redner meldet. – Herr Dr. Enders für die Fraktion der CDU, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grundlage für dieses zweite Landesgesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes ist bundesgesetzlicher Art. Zum einen ist zum 1. Oktober 2016 das Krankenhausstrukturgesetz in Kraft getreten. Ebenso hatte

das Auswirkungen auf das Krankenhausentgeltgesetz, das Krankenhausfinanzierungsgesetz und auf das Sozialgesetzbuch V.

Es geht konkret um einen Zungenbrecher, nämlich die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren aufgrund einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G- BA). Diese Indikatoren gibt es bisher nur im Bereich der Gynäkologie. Wir müssen aber davon ausgehen, dass das in der Zukunft auf viele andere Gebiete ausgedehnt wird. Deswegen ist es wichtig, dieses Gesetz gut zu beraten.

Entscheidend ist – und das kommt im Gesetz heraus –, dass die Erfüllung dieser Indikatoren, also die Erfüllung der Qualitätskriterien, eine Voraussetzung ist, um gemäß Landesrecht als Krankenhaus auch im Landeskrankenhausplan aufgenommen werden zu können, also für die Zukunft eine ganz wichtige Sache.

Die Landesregierung kann die Geltung dieser planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ganz oder auch teilweise ausschließen oder auch einschränken. Wir haben im Rahmen der ersten Lesung und auch nach der gemeinsamen Anhörung und der Auswertung der Anhörung als CDU-Fraktion zwei Änderungsvorschläge gemacht. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die übrigen Fraktionen dieses Hauses unsere Vorschläge angenommen haben und sie damit auch in den Gesetzentwurf mit eingearbeitet werden konnten, insbesondere in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses.

Es geht konkret um zwei Dinge. Einmal bei der Krankenhausversorgung in § 1 Abs. 1 Satz 1: Wir haben vorgeschlagen – das wurde so auch angenommen –, dass nach dem Wort „bedarfsgerecht“ noch die Worte „sowie wohnortnah“ eingefügt werden.

(Beifall der Abg. Martin Brandl und Christine Schneider, CDU)