Herr Kollege, die Landesregierung hat dem Landtag in ihrem Haushaltsentwurf einen Vorschlag gemacht, der ausreichend ist, um sämtliche Infrastrukturherausforderungen der nächsten Jahre bewältigen zu können. Wir haben Großes vor. Wir haben deswegen auch vor, das Personal beim Landesbetrieb Mobilität weiter aufzustocken. Mit den vorgeschlagenen Haushaltsansätzen verfügen wir über ausreichend Mittel, um dem Infrastrukturinvestitionsbedarf in vollem Umfang gerecht werden zu können.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, gibt es eine systematische Erhaltungsplanung von Brücken, die einen bedarfsgerechten, vorausschauenden Mitteleinsatz und anschließend eine Erfolgskontrolle ermöglicht? Und wenn es die gibt,
zelnen aus? Ist der LBM dabei an bestimmte Kriterien gebunden, und wie wird diese Erhaltungsplanung im Einzelnen umgesetzt?
Ich kann Ihre Frage mit Ja beantworten. Es gibt eine systematische Kontrolle der Brücken. Wir verfügen in RheinlandPfalz über sieben Brückenprüftrupps. Alle Brücken werden turnusmäßig alle drei Jahre kontrolliert, und eine große Inspektion findet alle sechs Jahre statt.
Ich will vielleicht auch noch erwähnen, dass diese Zustandsnoten, die man vergibt – von „sehr gut“ bis „ungenügend“ –, keinen Rückschluss auf die Standsicherheit einer Brücke zulassen. Eine Brücke kann eine schlechte Note bekommen, beispielsweise weil das Brückengeländer nicht mehr in einem ausreichenden Zustand ist. Das bedeutet aber nicht, dass man daraus Rückschlüsse auf die Standfestigkeit der Brücke ziehen kann.
Alle Brücken in Rheinland-Pfalz sind für den Verkehr geeignet, standfest und genügen den Anforderungen für den Verkehr, den sie aufnehmen müssen. Selbstverständlich sind die Prüfungen, die die Brückenprüftrupps in RheinlandPfalz kontinuierlich vornehmen, darauf gerichtet, Schäden früh zu erkennen, und wenn Risiken bestehen, diese sofort durch Baumaßnahmen zu beheben.
Herr Minister, wie verhält sich das, kontrollieren ausschließlich die Brückenprüftrupps, oder werden auch externe Ingenieurbüros bzw. Unternehmen zur Kontrolle hinzugezogen?
Die Landesregierung legt großen Wert auf die Sicherheit unserer Verkehrsinfrastruktur. Wir haben deswegen die erwähnten sieben Brückenprüftrupps mit 17 Mitarbeitern. Die regelmäßige Prüfung und Überwachung ist eine fortlaufende Aufgabe. Bei Bedarf ziehen wir auch Externe hinzu, jedenfalls haben wir hierfür ausreichende Haushaltsmittel.
Herr Minister, Sie haben eben erläutert, dass schlechte Noten vielleicht auch von weniger sicherheitsrelevanten Faktoren herrühren können. Nehmen wir einmal die Wörther Brücke als Beispiel. Bei ihr ist es eigentlich genau andersherum. Können Sie noch einmal erläutern, wie eine Zustandsnote, die eigentlich relativ gut ist, dazu führt,
dass dort die Sanierung bzw. Ertüchtigung jetzt so dringend durchgeführt wird, wie sie durchgeführt wird?
Herr Kollege Brandl, wie Sie zu Recht anmerken, sagt die Zustandsnote für sich genommen noch nichts über die Standfestigkeit einer Brücke aus. Allerdings – ich habe das am Beispiel der Horchheimer Brücke in Koblenz erläutert – können entdeckte Schäden, von denen man weiß, dass sie sich insbesondere durch den Schwerlastverkehr in den nächsten Jahren gravierender darstellen können, ein Problem sein. Deswegen wird bei der Frage, wann eine Brücke saniert wird, auch mit berücksichtigt, welchen Planungszeitraum man dafür hat. Wenn Sie konkret zur Wörther Brücke Details haben möchten, kann ich sie Ihnen gerne nachreichen.
Herr Minister, können Sie etwas zum Verhältnis sagen, was zum Beispiel 1 m Brücke im Vergleich zu 1 m Straße kostet, damit man einfach einmal weiß, wie sich das gestaltet?
Herr Minister, Sie haben eben eine Reihe von Zahlen und Prozentwerte vorgetragen, was den Zustand der Brücken in kommunaler und in Landeshand angeht. Wenn ich das noch einmal zusammenfasse, bedeutet das, dass ca. 20 % – mal etwas mehr – der Brücken große, erhebliche Mängel haben, sich also in einem schlechten Zustand befinden. Können Sie uns sagen, wie sich der Investitionsbedarf – exakt heute nach Ihrem Stand – im kommunalen Bereich und dem Landesbereich für diesen Punkt darstellt und wie Sie ihn in den nächsten drei Jahren abarbeiten wollen?
Herr Kollege Licht, ich habe Ihnen vorhin dargelegt, dass wir in allen – ich sage mal: alten – Bundesländern
das Problem haben, dass wir Brückenbauwerke haben, die in einem entsprechenden Alter sind. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass sie bei uns von der Durchschnittsnote her etwas besser bewertet sind als etwa im Nachbarland Baden-Württemberg. Wir arbeiten diese Schäden systematisch ab.
Das ist aber eine Aufgabe, die man nicht in drei Jahren abschließend erledigen kann, und die man auch nicht in drei Jahren abschließend erledigen muss, sondern wichtig ist, es findet die kontinuierliche Überprüfung statt – so machen es übrigens alle Bundesländer, nicht nur Rheinland-Pfalz –, und bei dieser Überprüfung geht man eben so vor, dass man die Sanierungsmaßnahmen derart koordiniert, dass am Ende keine Sicherheitsrisiken für die Verkehrsteilnehmer bestehen. Dergestalt geht der Landesbetrieb Mobilität vor, vergleichbar mit der Vorgehensweise etwa in Hessen, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen.
Mir liegen noch sieben weitere Zusatzfragen vor, danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. – Zunächst der Kollege Baldauf.
Herr Minister, Sie haben jetzt zur Frage des Kollegen Weiland die Kontrollen erklärt und zur Frage des Kollegen Licht die Nachbarbundesländer genannt. Ich wüsste gerne von Ihnen: Haben Sie ein klares Konzept, wann Sie welche Brücke mit welchen Maßnahmen in den nächsten Jahren sanieren wollen – das würden wir dann gerne einmal sehen –, auch zu welchem Preis und in welchem Umfang? Weiterhin wüsste ich gerne von Ihnen: Autobahn A 6 bei Frankenthal, „ungenügend“. Aussage des LBM: Wir können noch nicht sagen, wann wir sie machen. – Ist im Übrigen kein Geländer – – –
Jetzt bringen Sie mich gerade aus dem Konzept. – Also, Aussage des LBM: Wir sagen nichts dazu, wann sie gemacht wird, und auch nicht, was es kostet. – Können Sie mir das bitte beantworten?
Sie beziehen sich jetzt auf die A 6? Sie wollen wissen, wann sie gebaut wird? – Das muss ich Ihnen nachreichen, das ist kein Problem.
Aber ich will noch einmal sagen, es ist nicht Aufgabe des Landesbetriebs Mobilität, das gesamte Straßennetz von Rheinland-Pfalz innerhalb von drei Jahren in einen Neuzustand zu versetzen, sondern wir werden permanent
das ist eine Daueraufgabe – Abnutzung und Verschleiß an unseren Brücken haben. Unsere Aufgabe ist es nicht, innerhalb einer Legislaturperiode die gesamte Verkehrsinfrastruktur einmal zu erneuern. Mit Verlaub, das ist eine wenig realistische Vorstellung von den Aufgaben des Landesbetriebs Mobilität.
Wir haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass überall dort, wo Schäden entstanden sind, diese Schäden behoben werden. Erst wenn Schäden nicht mehr behoben werden können, denken wir über einen Brückenneubau nach. Alles andere wäre vor dem Hintergrund des Respekts vor dem Haushaltsgesetzgeber wenig realistisch. Deswegen ist die Frage von Herrn Licht „Wann wollen Sie in drei Jahren alle Brücken einmal neu gebaut haben?“ nicht wirklich etwas, womit wir uns beschäftigen. Deswegen rechnen wir auch nicht aus, was so etwas kosten würde. Dafür gibt es gar keinen Grund.
Wir überprüfen alle drei Jahre den Brückenzustand mit einer Zwischenprüfung und machen alle sechs Jahre eine große Inspektion. Die Schäden werden dann dokumentiert und nach einer Priorisierung abgearbeitet, so wie man das überall macht. Wenn Sie ein Auto haben, und Sie haben einen Kratzer im Lack, dann kaufen Sie sich kein neues Auto. Sie lassen auch nicht den Motor erneuern. Wenn Sie allerdings ein Problem haben, dass die Fahrsicherheit beeinträchtigt, dann muss das sofort repariert werden. Es ist auch keine Nachlässigkeit, mit einem Kratzer im Lack herumzufahren. Insofern können Sie das eins zu eins auf den Brückenzustand übertragen. Nur, weil die Reifen nicht mehr ganz neu sind, wird das Auto nicht ersetzt.
Diese Bewertungen sind aber eine permanente Aufgabe, und die Ingenieure überprüfen – ich sage es nochmals – permanent die Sicherheit der Brücken. Alle unsere Brücken sind standsicher und für den vorhandenen Verkehr geeignet. Wo Schäden – das betone ich nochmals zusammenfassend – keinen Aufschub dulden, sondern zur Sicherheit behoben werden müssen, dort werden sie umgehend behoben.
Herr Minister, ich möchte auf ein konkretes Beispiel eingehen. Wir haben in Ludwigshafen am Rhein die Hochstraße Nord, die Hochstraße Süd. Ich gehe einmal davon aus, dass das Brückenbauwerke sind in dem Sinne, den wir heute debattieren. Man will die Hochstraße Nord sanieren, dementsprechend sollte der Verkehr über die Hochstraße Süd geleitet werden. Man hat dann noch einmal eine Inspektion dieser Straße durchgeführt und erschreckenderweise festgestellt, sie ist so marode, dass sie nicht nur den Verkehr von der Hochstraße Nord nicht aufnehmen kann, sondern selbst sofort für den Lkw-Verkehr gesperrt werden musste. Ich frage mich, wie es zu so etwas kommen kann, da Sie doch sagen, dass sieben Prüftrupps unterwegs sind und regelmäßig diese Bauwerke prüfen.
spielen kommunale Investitionen und die Investitionsfähigkeit eine Rolle bei der Erhaltung solcher Brückenbauwerke?
Die Hochstraße Nord genau wie die Hochstraße Süd in Ludwigshafen befinden sich in der Baulastträgerschaft der Stadt Ludwigshafen, nicht in der des Landes. Selbstverständlich wird auch dort die Sicherheit der Brücke überprüft, und weil man dort Mängel festgestellt hat, die dazu führten, dass der Verkehr nicht im bisherigen Umfang fortgeführt werden konnte, wurden verkehrsbeschränkende Maßnahmen angeordnet. Jetzt steht in der Tat die Sanierung dieser Brücke an – in dem Fall der Abriss der Brücke –, und es gibt eine neue Verkehrsführung.
Die Stadt Ludwigshafen hat mit dem Bund und mit dem Land über die Bezuschussung dieser in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahme verhandelt und auch ein wie ich finde sehr gutes Ergebnis erzielt. Ich glaube, das ist hier auch schon debattiert worden.
85 % der Kosten werden von Bund und Land getragen. Das Problem bei dem Abriss der Hochstraße Nord ist im Augenblick weniger eine Finanzierungsfrage als vielmehr ein Problem der Verkehrsführung während der Bauarbeiten. Das ist das große Problem und die große Herausforderung für die Region.
Insofern kann man an dem Beispiel der Hochstraße sagen, dass vorausschauend entsprechend der Mängel Maßnahmen angeordnet worden sind. Jetzt, wenn man sagt, eine Sanierung ist nicht sinnvoll oder nicht kostenverträglich möglich, wird der Abriss geplant. Das ist dann im Rahmen der Überprüfung der Brückenbauwerke in Rheinland-Pfalz eine logische Konsequenz.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, Sie haben dargelegt, dass es bestimmte Prozentzahlen über den Zustand der Brücken gibt. Das impliziert eine gewisse Systematik der Bewertung. Ich möchte noch einmal auf die Frage zurückkommen, die der Abgeordnete Baldauf gestellt hat und die meiner Ansicht nach nicht hinreichend beantwortet wurde. Diese Systematik der Bewertung muss Maßnahmen nach sich ziehen, die sich letztlich auch im Haushalt niederschlagen.
Gibt es einen Bewertungshorizont? Wie groß ist er? Wie weit ist er? Können Sie mir eine Tabelle vorlegen, in der Sie sagen, die und die Brücken haben jetzt einen Bewertungszustand von „Drei“ und sinken innerhalb der nächsten zwei Jahre auf „Vier“, also planen wir dann – das ist die Frage gewesen – eine planerische und vorausschauende Sanierung der Brücken?
Jahren ist die Brücke dran, das kostet uns soundso viel, das muss man im Haushalt berücksichtigen? Gibt es diese Systematik, und können Sie uns diese auch zur Verfügung stellen?
Das Thema ist etwas komplexer. Ich würde sagen, es ist so, wenn eine Brücke Schäden hat, die ein sofortiges Eingreifen erfordern – ich habe es vorhin genannt, etwa im Fall der Stadt Koblenz –, so werden sofort Maßnahmen ergriffen, die für die Gewährleistung der Verkehrs- oder Standsicherheit erforderlich sind. Für solche Maßnahmen stehen selbstverständlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Es werden nicht Sicherheitsrisiken aus Kostengründen eingegangen. Das gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.