Das Thema ist etwas komplexer. Ich würde sagen, es ist so, wenn eine Brücke Schäden hat, die ein sofortiges Eingreifen erfordern – ich habe es vorhin genannt, etwa im Fall der Stadt Koblenz –, so werden sofort Maßnahmen ergriffen, die für die Gewährleistung der Verkehrs- oder Standsicherheit erforderlich sind. Für solche Maßnahmen stehen selbstverständlich Haushaltsmittel zur Verfügung. Es werden nicht Sicherheitsrisiken aus Kostengründen eingegangen. Das gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.
Herr Minister, meine Frage zielt nicht auf die Schadensbehebung, sondern auf die Schadensprävention. Gibt es eine systematische, auf Schadensprävention ausgerichtete Bauunterhaltung, die geeignet ist, Schadensausbreitungen und Folgeschäden zu verhindern, um somit den Abnutzungs- und Verschleißprozess an Brücken zu verhindern oder zu verlangsamen?
Ja, das gibt es. Deswegen führen wir alle drei Jahre eine kleinere und alle sechs Jahre eine große Brückeninspektion durch, um Schäden frühzeitig zu erkennen. Wenn es sich um Schäden handelt, die man durch Maßnahmen in ihrem Fortgang aufhalten kann, werden diese ergriffen.
Herr Minister, Sie haben am Beispiel der Rheinbrücke in Wörth dargestellt, dass wir nicht auf die aktuelle Zustandsnote schauen müssen, weil auch gute Zustandsnoten letztendlich zeitnahe Maßnahmen erfordern. Vor diesem Hintergrund stelle ich fest, dass die Zustandsnote dann nur ein kleiner Hinweis auf die Notwendigkeit von Maßnahmen sein kann.
Daher ist es umso wichtiger, dass es einen klaren Ablaufplan gibt und Maßnahmen, die in irgendeiner Form planbar sind, und dass es auch für die Brücken mit besseren Zustandsnoten eine Liste gibt, ähnlich wie es im Haushalt eine Bauliste für den Landesstraßenneubau oder für Sanierungsverfahren gibt. Es müsste auch im Bereich der
Brücken eine Liste der planbaren Maßnahmen geben, die Sie von diesen Zustandsnoten – ob gut oder schlecht – entsprechend ableiten.
Vor dem Hintergrund hätte ich die Bitte, dass, wenn es eine solche Liste gibt, Sie diese dann auch zur Verfügung stellen. Können Sie bestätigen, dass es sei eine solche Liste gibt?
Dann werden diese Schäden dokumentiert. Es ist aber nicht erforderlich, jeden festgestellten Schaden zu beheben. Ich bleibe bei meinem Beispiel mit dem Kratzer im Auto. Wenn Sie einen Kratzer im Lack haben, dann führen Sie auch nicht eine Liste, wann Sie dieses Auto durch ein neues ersetzen, sondern den Kratzer haben Sie dann, Sie können beobachten, ob es Rost gibt, aber Sie müssen nicht unbedingt etwas machen. So ist es bei den Brücken auch.
Wenn es fortschreitende Schäden gibt, dann werden präventive Maßnahmen ergriffen. Wenn zur Standsicherheit oder Verkehrssicherheit Baumaßnahmen erforderlich sind, werden diese durchgeführt.
Ich weiß nicht, ob es eine Gesamtliste gibt. Möglicherweise, ich lasse das klären. Wenn es eine gibt, stellen wir Ihnen diese zur Verfügung. Aber sie hilft uns nicht wirklich weiter, sondern entscheidend ist, dass wir wissen, wo gebaut und wo korrigiert werden muss.
Ich sage es noch einmal, der Landesbetrieb ergreift alle Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Standfestigkeit der Brücken erforderlich sind. Unsere Brücken in Rheinland-Pfalz sind alle unabhängig von den Bewertungsergebnissen standsicher.
Vielen Dank. Wann ist denn mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Vorlandbrücke der A 643 zu rechnen? Diese Frage sei mir mit Blick auf die Uhr als Vorgriff auf Frage 10 erlaubt. Die Antwort haben Sie für heute in Ihren Unterlagen. Ein genaues Datum wäre mir recht, weil die Präsidenten der Industrie- und Handelskammern augenscheinlich mehr wissen als das Parlament.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Vormittags oder nachmittags? – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Das ist doch jetzt nicht von der Mündlichen Anfrage gedeckt!)
Herr Kollege Schreiner, an der A 643 wird entgegen der unwahren öffentlichen Darstellung mit Hochdruck gearbeitet. Für die A 643 sind in den letzten Monaten und Jahren zahlreiche Gutachten eingeholt worden, um so schnell wie möglich in die Planfeststellung zu kommen. Das ist sehr aufwendig, insbesondere wegen der Naturschutzproblematik auf der Mainzer Seite. Aber es gibt nicht die geringste Verzögerung bei der Planung der A 643, sondern es wird mit Hochdruck – auch auf persönlichen Wunsch des Verkehrsministers – daran gearbeitet. Ich kann Ihnen versichern, dass alle gegenteiligen öffentlichen Darstellungen der Unwahrheit entsprechen.
Die Unterlagen wollen wir bald fertigstellen. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen gerne eine Übersicht über die Maßnahmen zur Verfügung stellen, die wir in den letzten Monaten getroffen haben. Dann können Sie sich von der Unwahrheit der Behauptungen, die in der Öffentlichkeit getätigt worden sind, persönlich überzeugen, gerne auch einen Beitrag zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit leisten.
Herr Minister, der Rechnungshof hat schon im Jahr 2012 einen Investitionsbedarf bei unseren Brücken von über 620 Millionen Euro veröffentlicht. Ich frage in diesem Zusammenhang noch einmal nach. Es muss diese Liste geben. Sie haben eben zu den Prozentsätzen einzelne
Zahlen genannt. Dahinter verbirgt sich doch, ob es drei Brücken, zehn Brücken, 30 oder 300 Brücken sind. Deswegen frage ich noch einmal genau nach. Wie hoch ist der Investitionsbedarf bei diesen eben von Ihnen genannten 20 %?
Herr Kollege Licht, die Landesregierung hat keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der vom Landesrechnungshof ermittelte Investitionsbedarf zutreffend ist. Insofern gehen wir davon aus, dass der Rechnungshof das präzise ermittelt hat.
Es ist allein die Frage, welche Handlungsempfehlung oder welcher Handlungszwang sich daraus für die Landesregierung ergibt. Wenn Sie daraus den Rückschluss ziehen, dass die Landesregierung jetzt diese Investitionen innerhalb einer Legislaturperiode abarbeiten muss, so teile ich diesen Rückschluss nicht.
Die Brücken stammen aus den 1960er-Jahren. Es wäre etwas merkwürdig, wenn man sagen würde, der gesamte Investitionsbedarf und die gesamten Verschleißerscheinungen, die sich über 40 bis 50 Jahre aufgebaut haben, muss eine Landesregierung in zwei oder drei Jahren abarbeiten. Eine solche Forderung hat auch der Landesrechnungshof nicht erhoben. Insofern ist es eine interessante Zahl. Ich bestreite sie nicht, habe auch keinen Grund dazu.
Die Aufgabe der Landesregierung ist es aber, die Verkehrsinfrastruktur kontinuierlich in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und sie dort, wo es notwendig ist, auch weiter auszubauen. Es ist nicht Aufgabe einer Landesregierung, innerhalb einer Legislaturperiode – ich habe das schon betont – unsere gesamte Verkehrsinfrastruktur, auch nicht unsere Brücken, einmal zu erneuern. Das wäre eine Vergeudung öffentlicher Gelder.
Die Brücken sind, auch wenn sie nicht mit der Note „Eins“ bewertet werden, verkehrssicher und standfest. Warum also sollten wir sie erneuern?
Entscheidend ist, dass immer die Maßnahmen getroffen werden, die für die Erhaltung der Verkehrssicherung und der Standfestigkeit erforderlich sind. Dieser Aufgabe stellt sich der Landesbetrieb Mobilität mit großer Kompetenz und mit großer Sorgfalt und hat die dazu erforderlichen Haushaltsmittel selbstredend zur Verfügung.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Jan Bollinger und Jens Ahnemüller (AfD), Zustand der Brücken in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache
2. Wie viele vom LBM betreute Brücken haben nach der Definition der Landesregierung eine „schlechte Note“?
4. Welche Prognose macht die Landesregierung dafür, wie lange diejenigen Brücken, die mit 3,5 und schlechter bewertet sind, noch verkehrssicher sind, sofern sie nicht saniert werden?
Ich verweise zunächst auf meine Ausführungen zur vorherigen Mündlichen Anfrage zum baulichen Zustand der Brücken in Rheinland-Pfalz und beantworte die Mündliche Anfrage wie folgt: