Sie stellen der Landesregierung 53 Fragen, welche oftmals schon behandelt wurden. Sei es hier im Plenum, sei es in den Ausschüssen oder in öffentlichen Diskussionen. Natürlich fragen Sie wieder nach meldepflichtigen Krankheiten mit demselben Ergebnis.
Ich habe es vorhin schon gesagt, wir von der Ampelkoalition beschäftigen uns hingegen weiterhin mit echten Lösungen. Ich habe am Mittwoch schon angekündigt, weil ich wusste, dass dieses Thema heute auf der Tagesordnung steht, und wiederhole mich an dieser Stelle gerne, weil das auch ein Punkt in Ihrer Anfrage war: RheinlandPfalz steht bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Ländervergleich an vierter Stelle. Rechnet man die freiwilligen Ausreisen von Flüchtlingen hinzu, dann stehen wir an dritter Stelle.
Ich kann auch teilweise die CDU nicht verstehen, die im Endeffekt jedes Mal wieder darauf reinfällt und versucht, etwas anderes zu suggerieren.
Allein im Zeitraum 2015 bis Mai 2018 gab es 18.141 Rückführungen. Rückführungen werden daher in RheinlandPfalz konsequent und rechtsstaatlich durchgeführt.
Auch habe ich auf den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 verwiesen. Wir unterstützen unsere Polizei, unsere Justiz und den Gerichtsvollzug.
Die Rückkehr der Kommunen in die Härtefallkommission ist ein weiteres Beispiel für die Arbeit der Ampelkoalition. Wir werden diese Arbeit weiterhin sachlich, rational und vernünftig fortführen.
Ich sage es noch einmal: Das Recht auf Anfragen streitet Ihnen keiner ab, aber die Intention Ihrer Anfrage ist doch recht eindeutig, und zwar wie immer.
Herr Kollege Roth, Sie sind in Ihrer Rede auf kein einziges materielles Defizit in unserer Großen Anfrage eingegangen. Auf kein einziges!
Herr Roth, vielleicht sollten Sie einmal Nachhilfe bei Ihrem FDP-Kollegen Alexander Buda nehmen, der bereits im Januar/Februar massiv das Ministerium, seine Führung und seine Organisation kritisiert hat.
Lassen Sie uns über die Defizite sprechen. Lassen Sie uns über die Führung, über die Koordination sprechen.
Lassen Sie uns über die Verhältnisse des BAMF zum Ministerium und über das Verhältnis des Ministeriums zu den Ausländerbehörden sprechen, weil das Themen sind, die wir angehen müssen.
Immer nur abweichend zu antworten und immer andere Dinge zu bringen und jetzt mit Gesundheitsfragen zu kommen, was jetzt wirklich gar nichts mit dem zu tun hat, was hier strukturell nicht stimmt, diese Art und Weise bringt uns nicht weiter.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Steht doch in Ihrer Anfrage! Lesen Sie doch Ihre Anfrage!)
Genau diese Art und Weise sorgt dafür, dass wir uns immer um uns selbst drehen, weil niemand etwas zugibt, weil niemand einen Fehler zugeben und sagen kann, ja, daran müssen wir arbeiten. Daran krankt dieses Parlament. Das sorgt auch für die politische Verdrossenheit.
Ihre Anfrage hat Defizite. Ich muss doch nicht selbst auf die Defizite eingehen. Ich habe gesagt, ich greife nur zwei Punkte heraus.
Fakten und Tatsachen wird gleich mit Sicherheit Frau Ministerin Spiegel erzählen, und zwar zum gefühlten hundertsten Male. Ich glaube ganz einfach, irgendwann müssen Sie auch einmal verstehen, dass dieses Thema völlig ausgelutscht ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, viele, viele Zahlen haben Sie von der AfD-Fraktion erfragt. 53 Fragen haben Sie gestellt. Auf 40 Seiten haben Sie Antworten bekommen. Sie beschweren sich trotzdem, wenn man sich jetzt mit den Fragen und Antworten auseinandersetzt, weil Ihnen eben nicht
Auch ich will Interpretationen zu den Zahlen, die Sie erfragt haben, hinzufügen. Sie haben nach den gestellten Asylanträgen gefragt. Sie haben auch nach den Antragsentscheidungen in den letzten Jahren gefragt. Wenn man diese zwei Zahlen nebeneinander stellt, dann stellt man etwas Interessantes fest, nämlich 2016 wurden 38.000 Anträge gestellt und 38.000 Entscheidungen getroffen. 2017 wurden nur noch 14.000 Anträge gestellt, aber 26.000 Entscheidungen getroffen. Im ersten Halbjahr 2018 wurden nur noch 4.000 Anträge gestellt, aber 5.000 Entscheidungen getroffen.
Was sagt uns das? – Das sagt uns, dass mittlerweile über den Berg an Anträgen, der im BAMF vor sich hergeschoben wurde, entschieden und dieser abgearbeitet wurde. Das war, wie wir uns alle erinnern, ein großes Problem, das lange beim BAMF bestand, sich natürlich 2015 und danach verschärft hat. Mittlerweile ist dieses Problem nach diesen Zahlen wohl gelöst. Ich finde, das ist eine gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht an dieser Stelle findet sich aber in der Antwort auf Ihre Frage 41. Da geht es um die Klagen gegen Antragsentscheidungen. Hier lassen die Zahlen den Rückschluss zu, dass die Entscheidungen des BAMF nicht qualitativ befriedigend sind. Wenn in den letzten beiden Jahren 20 bis 30 % der Klagen vor Verwaltungsgerichten gegen Asylbescheide teilweise oder ganz erfolgreich waren, dann wirft das kein gutes Licht auf das BAMF.
Wenn wir uns dann die Berichterstattung aus dieser Woche vor Augen führen, dass an dem im Frühjahr – wir alle haben es mitbekommen – hoch und runter diskutierten BAMF-Skandal nicht mehr viel dran ist; denn wir wissen jetzt, dass von 44.000 überprüften Bescheiden nur 307, das sind 0,7 %, zurückgenommen werden mussten, dann fragt man sich doch, wenn man das beides nebeneinander legt, ob hier nicht viel eher der Skandal in den vielen ablehnenden Bescheiden liegt, die dann von den Verwaltungsgerichten wieder gekippt werden müssen.
Das sind Zahlen, das ist eine Tatsache, die muss uns doch auf Landesebene beschäftigen. Das darf nicht einfach nur mit einem Schulterzucken zur Kenntnis genommen werden; denn zum einen führt das natürlich dazu, dass unsere Verwaltungsgerichte belastet werden, und zum anderen ist es auch aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen nicht hinzunehmen, dass Behörden fast 30 % Fehlentscheidungen treffen.
Hier finde ich es sehr gut, dass das Ministerium dem Bundesinnenminister, was das angeht, schon seit Jahren auf den Füßen steht. Schlecht ist allerdings, dass sich an dieser Stelle bisher so wenig getan hat und stattdessen lieber
Es stimmt auch nicht, dass keine Daten vorliegen, wie Sie hier so breit ausgeführt haben. Die notwendigen Daten werden erhoben,
aber es ist wichtig, wenn wir hier Leerstellen identifizieren, dass auch der richtige Adressat genannt wird, wenn man strukturelle Verbesserungen haben möchte. Der richtige Adressat ist das Ausländerzentralregister (AZR). Das wird eben vom Bund geführt. Da kommen die Daten her; von da werden die Daten geliefert. Auch hier ist das Ministerium in den letzten Jahren immer wieder unterwegs gewesen,
Aus dem AZR werden den Ländern und Kommunen standardmäßig jede Menge Datensätze zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus fordert das Land noch zusätzliche Datensätze ein. Das kann man nicht einfach verschweigen. So werden zum Beispiel regelmäßig die zugezogenen Asylsuchenden in bestimmten Altersgruppen, das heißt auch, ob das schulpflichtige Kinder sind – ja oder nein –, für das Bildungsministerium abgefragt.
Das muss natürlich immer nach Bedarf gegebenenfalls ausgebaut werden. Wobei ich auch sage: Nicht jede Statistik, die rein theoretisch denkbar wäre, ist auch sinnvoll und notwendig.