Protokoll der Sitzung vom 19.09.2018

Klar ist auch, dass eine mobilitätsfreundliche Infrastruktur und eine gute Versorgung auf dem Land helfen können, den Druck auf Wohnungsmärkte durch Zuzug in Ballungsgebiete zu vermindern.

(Beifall bei der CDU)

Gerade beim Wohnen greift ein Rädchen in das andere.

Drittens: Ich nenne einen nächsten Grund für meine Bedenken. Die SPD fordert, Mieten, Bauen und Wohnen müssen erschwinglich bleiben. Es ist dieselbe SPD, die vor wenigen Jahren die Grunderwerbsteuer um 40 % erhöht hat.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Hört, hört!)

Das Bündnis für preiswertes Wohnen muss also schon viele Einsparvorschläge erarbeiten, um alleine diesen einen Kostentreiber, der voll auf die Mieten durchschlägt, aufzufangen.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Verzicht oder Rückführung von Kostentreibern sind das wirksamste Mittel. Aber natürlich kann das Wohnen auch durch den Einsatz von Fördermitteln erschwinglich werden oder bleiben. Das von der CDU/CSU im Bund durchgesetzte und aktuell angelaufene Baukindergeld ist schon jetzt ein Erfolgsmodell. In diesem Sinne hilft es doch gerade den Familien, die sonst am Wohnungsmarkt ohnehin benachteiligt wären.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viertens: Wenn man sich dagegen die Förderung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz anschaut, dann zeigt sich, dass in den Jahren 2013 und 2014 das Fördervolumen erst einmal dramatisch nach unten gegangen ist. Erst ab 2015 ist es wieder angestiegen, was wesentlich auf die Kategorie „Förderung des Baus von Mietwohnungen und anderen für Flüchtlinge und Asylbegehrende“ zurückzuführen ist. Die Steigerung und Verwendung begrüßen wir – damit kein Missverständnis aufkommt.

Zuletzt eine Förderung im Jahr 2017 in Höhe von 140 Millionen Euro bzw. ca. 480 Millionen Euro in den letzten fünf Jahren ist ins Verhältnis zum Beispiel zum Vorgehen des Landes Hessen zu setzen, das bereits im Jahr 2014 in einem Maßnahmenplan für den Wohnungsbau der Jahre 2015 bis 2020 seine Fördermittel auf 1,6 Milliarden Euro vervierfacht hat. Von Hessen könnte die Landesregierung auch noch in einem anderen Punkt beim Thema „Wohnen“ lernen. Hessen hat nämlich einen „Masterplan Wohnen“ erarbeitet, der Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen der hessischen Wohnungspolitik koordiniert.

In Rheinland-Pfalz dagegen beklagte der Präsident der Architektenkammer jüngst, dass das Finanzministerium den Wohnungsbau fördere, das Innenministerium fördere zwar Ortskerne, aber nicht Neubauten; und schließlich versuche das Sozialministerium noch, bestimmte Wohnformen zu unterstützen. –

Meine Damen und Herren, das klingt nach Flickschusterei. Das ist das Gegenteil eines Masterplans. Die CDU ist gerne bereit, an der Erarbeitung oder Erreichung des sozialpolitischen Ziels der Wohnraumversorgung mitzuarbeiten. Dazu gehört aus unserer Sicht die Förderung der Familie zum Beispiel auch bei der Grunderwerbsteuer, um insbesondere die Schaffung von mehr Mietwohnungen für kinderreiche Familien, die bisher bei der Mietwohnungsförderung hinten heruntergefallen sind, zu erreichen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD – Glocke des Präsidenten)

Dazu gehört weiter eine Reduzierung der Kostentreiber im Baurecht, die Aktivierung privaten Kapitals zum Beispiel durch die heute vom Bundeskabinett beschlossenen steuerlichen Anreize und eine Aktivierung vorhandenen Baulands durch Einführung eines systematischen Flächenmanagements. Weitere Vorschläge können gerne unterbreitet werden.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Nächster Redner ist Herr Abgeordnete Dr. Böhme von der AfD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Mieten, Bauen und Wohnen müssen erschwinglich bleiben. – Ja, aber in welcher Zeit leben Sie eigentlich, meine Damen und Herren von der SPD?

Allein im Zeitraum von 2000 bis 2014 sind die Kosten je Quadratmeter Wohnungsfläche im Geschosswohnungsbau um 39 % angestiegen, 14 % mehr als der Preisindex der Lebenshaltungskosten.

In Deutschland liegt die Wohneigentumsquote bei gerade einmal 52 %. Unsere Große Anfrage „Wohnen in Rheinland-Pfalz“ vom September letzten Jahres brachte zutage, dass über 40 % der Ein- und Zweipersonenhaushalte anspruchsberechtigt nach Landeswohnraumförderungsgesetz wären. Diese Debatte wäre vielleicht vor acht Jahren aktuell gewesen. Zu diesem Zeitpunkt begann der Bestand an gebundenem Mietwohnraum, sprich an Sozialwohnungen in Rheinland-Pfalz, massiv zu sinken.

Daran wird auch die Zielsetzung von 20.000 neu geförderten Wohnungen in dieser Legislatur nichts ändern. Laut meiner Kleinen Anfrage sind bisher gerade einmal

6.400 Wohnungen gefördert worden. Wir haben Halbzeit. Das reicht allenfalls, den Status quo zu erhalten.

Die Mietpreisbremse ist weitgehend wirkungslos geblieben. Städte mit und ohne Bremse unterscheiden sich nicht. Davon abgesehen, ist dieses Instrument zutiefst ungerecht, weil einerseits Mieter bessergestellt werden, während andere Mieter schwerer eine Wohnung finden. Das hindert die SPD natürlich nicht daran, dieses tote Pferd erneut zu satteln und im Bund als verschärfte Mietpreisbremse ins Rennen zu schicken.

Die FDP sprach übrigens auf Bundesebene von einer Scheinlösung. Wer den Mietern Macht zurückgeben wolle, müsse das Angebot am Wohnungsmarkt ausweiten. –

(Beifall bei der AfD)

Aber auch mit dem Neubau von Wohnungen sieht es nicht gut aus. Axel Gedaschko, Präsident des Verbandes der Wohnungswirtschaft, machte am 12. September in Ingelheim klar, dass die Wohnungswirtschaft gar nicht mehr Aufträge vergeben kann. Der Grund: Die deutsche Bauwirtschaft ist ausgelastet. Es fehlen Kapazitäten und Fachkräfte. Allein in der Logistik fehlen 40.000 Lkw-Fahrer in Deutschland.

Wir sind auch preislich nicht mehr in der Lage, Neubauten für die Normalbevölkerung zu bauen, so Herr Gedaschko weiter. Frau Nahles solle doch bitte beschließen, dass die deutsche Bauwirtschaft die Preise senke. –

(Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD)

Diese scherzhafte Bemerkung dürfte eine Illusion bleiben. Von den 39 % Anstieg der Baukosten entfielen immerhin 15 Prozentpunkte auf die Verschärfung von Vorgaben und Anforderungen durch den Staat, darunter vor allem die mehrfach verschärfte Energieeinsparverordnung.

Zudem hat sich die Bauzeit eines Mehrfamilienhauses in den letzten Jahren um 12 Monate verlängert. Hauptgrund sind die schleppenden Genehmigungsverfahren.

Dabei gibt es nach Herrn Gedaschko durchaus Lösungsansätze: eine bessere Raumordnungspolitik, die Förderung von Ankerstädten im ländlichen Raum, einen nationalen Plan für das Wohnen jenseits der Metropolen. Aber auch die Steuerung der Binnenwanderung, Polyzentralität und nicht zuletzt die Nutzung von Leerständen im ländlichen Raum bieten Lösungsansätze.

Eine klare Absage erteilte Herr Gedaschko allerdings einer Politik des wahllosen Geldausgebens. Vor allem Neubaugebiete für Eigenheime außerhalb der Zentren ländlicher Räume stehen aus seiner Sicht in der Kritik. Hier werden auch aufgrund der demografischen Entwicklung nur neue Probleme für die Zukunft geschaffen, ganz davon abgesehen, dass diese Neubaugebiete zulasten der Attraktivität der Ortskerne entstehen. Sein Plädoyer: Die Ortskerne und Zentren im ländlichen Raum müssen gestärkt werden. – Das ist eine Querschnittaufgabe für alle Ressorts.

(Beifall der AfD)

Kreiswohnungsverbände und Programme wie „Jung kauft Alt“ in Bayern könnten auch in Rheinland-Pfalz eine Wirkung erzielen. Die AfD-Fraktion fordert daher, die Vorschläge der Wohnungswirtschaft aufs Genaueste zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen; denn diese Leute wissen offensichtlich, was sie tun.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Bevor ich das Wort weiter erteile, darf ich Gäste auf unsere Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Mitglieder der Senioren-Union Bad Breisig und Brohltal. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Roth von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnen ist ein existenzielles Thema. Wir erleben einen verstärkten Wandel der Wohnwünsche. So ist beispielsweise berufliche Flexibilität häufig mit einem Wohnwechsel verbunden. Allerdings wird die Suche nach geeignetem Wohnraum für viele Menschen in Deutschland zunehmend schwierig. Gerade in den Städten ist das Angebot knapp, der Mietpreis hoch.

Seit gestern können Eltern mit Kindern wieder ein Baukindergeld erhalten. Die Bundesregierung hofft, über diese Zuwendungen mehr Familien zum Bauen bringen zu können. Wer sich ein Eigenheim baut und bauen kann, der macht in aller Regel eine Mietwohnung frei. Das ist ein positiver Effekt, wenn es denn dazu kommt.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat jedoch eine differenzierte Meinung zum Baukindergeld. So sagte Cornelia Willius-Senzer schon am 23. November 2017 in der 45. Sitzung des Landtags zu diesem Thema – ich darf zitieren –: „(...) ist es das Letzte, was wir gebrauchen können, ein weiteres teures und bürokratisches Umverteilungsinstrument, und deshalb ist es 2006 zu Recht abgeschafft worden.“

Bei dem jetzt abermals eingeführten Baukindergeld wird es nach unserer Einschätzung wieder zu massiven Mitnahmeeffekten kommen. Außerdem ist es eine Einladung an die Baubranche, diese Zuwendungen einzupreisen. Im Ergebnis werden sich die Maßnahmen wohl neutralisieren. Somit verpufft die Wirkung. Nichts ist gewonnen.

Wir Freie Demokraten halten es für wesentlich sinnvoller, bei der Grunderwerbssteuer einen Freibetrag einzuführen. Wenn beim Bau oder Kauf der ersten Immobilie zur Selbstnutzung die Grunderwerbsteuer bis zu einem Immobilienpreis von 500.000 Euro wegfiele, würden wir gerade die Mitte der Gesellschaft wirksam und effektiv unterstützen.

Positiver Nebeneffekt: Wir vermeiden es, diejenigen über Steuern an der Finanzierung des Baukindergeldes zu beteiligen, die selbst in Miete wohnen bleiben wollen oder müssen.

Ein anderer Aspekt ist aber aus unserer Sicht ebenso wichtig: Nur wenn wir übertriebene bürokratische Hürden abbauen, schaffen wir es, die Neubauaktivität zu steigern und fehlenden Wohnraum auf den Markt zu bringen. Die FDP-Fraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 auslaufen soll. Es ist eine gute Entscheidung, den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums zu folgen.

In seinem Gutachten „Soziale Wohnungspolitik“ vom 17. Juli 2018 hat der Beirat die Mietpreisbremse als wirkungslos beschrieben, und so sehen wir das auch. Noch schlimmer: Die Mietpreisbremse erweist sich in der Realität hauptsächlich als Bau- und Investitionsbremse. Sie verstärkt am Ende den Mangel an Wohnungen und hilft daher niemandem.

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums empfiehlt als bessere Lösung daher, stärkere Anreize fürs Bauen zu schaffen und so das Angebot an Mietwohnungen zu vergrößern. Bauprojekte müssen schneller und kostengünstiger werden. Dabei geht es nicht darum, die Qualität zu mindern.

Die Landesregierung hat sich hier für geeignete Anreizstrukturen entschieden. Sie sorgt dafür, dass die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz durch verbilligte Zusätze, Tilgungszuschüsse und Zusatzdarlehen Anreize zum Wohnungsbau bietet und die soziale Wohnraumförderung dabei in der regionalen Unterscheidung dem Wohnungsangebot in Rheinland-Pfalz gerecht wird.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig!)