(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich fordere, dass Sie aufhören zu reden! Das ist ein zweiter Redebeitrag! Sie missbrauchen unsere Geschäftsordnung!)
und wir fordern, dass eben eine praxisorientierte betriebliche Ausbildung die besten Chancen für diese Menschen dann auch bringt.
Gibt es den Wunsch auf Erwiderung? – Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich für die Landesregierung Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Antrag fordert die AfD die Landesregierung kurz zusammengefasst auf, für die Dauer von vier Jahren einen Landesfonds zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen einzurichten. Dieser soll Beschäftigten ohne qualifizierte Berufsausbildung eine Berufsausbildung ermöglichen. Dabei sollen ausschließlich Beschäftigte gefördert werden, die Anspruch auf ALG I haben. Für die Förderung von rund 100 Fällen soll die Landesregierung 5,4 Millionen Euro arbeitsmarktpolitische Landesmittel zur Verfügung stellen.
So weit zum Antrag. Was ist neu an dem Vorschlag? – Bis auf die Tatsache, dass Hartz IV-Empfänger grundsätzlich ausgeschlossen werden sollen, ist dem Antrag nicht viel Neues zu entnehmen.
Brauchen wir einen solchen Fonds in Rheinland-Pfalz? Nein, ein ganz klares Nein, einen solchen Fonds brauchen wir nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nein, denn die Regelinstrumente des SGB III bieten gerade für die im Antrag angesprochene Zielgruppe jetzt schon eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Wir wissen doch, Regelinstrumente sind viel stärker und besser einsetzbar als Modellprojekte, weil Regelinstrumente allen zur Verfügung stehen, die einen Anspruch haben.
So ist beispielsweise § 81 SGB III zu nennen. Hier werden Weiterbildungskosten übernommen, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, wenn eine Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit stattgefunden hat und wenn der Träger zugelassen ist. Es wurde gerade schon von den Vorrednern zitiert, das Sonderprogramm Weiterbildung für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte Arbeitnehmer ist zu nennen, das sogenannte WeGebAU-Programm.
Genau an diese Zielgruppe, die im Antrag der AfD angesprochen ist, richtet sich WeGebAU. WeGebAU besteht aus drei Säulen, zum einen aus der Qualifizierung Beschäftigter in Unternehmen unter 250 Beschäftigten, zum anderen auf abschlussbezogene Weiterbildung Geringqualifizierter. Die dritte Säule ist die abschlussorientierte berufsbezogene Ausbildung.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Böhme, allein durch WeGebAU haben wir bis zum Mai dieses Jahres über 1.200 Menschen erreicht, also eine große Anzahl von Beschäftigten, denen wir eine Perspektive geben konnten.
Bei WeGebAU – das kommt noch hinzu – haben wir sogar zur Motivationssteigerung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, bei bestandener Zwischenprüfung und bestandener Prüfung zusätzliche Prämien auszuzahlen. Auch die Arbeitgeber erhalten bei WeGebAU einen Arbeitsentgeltzuschuss und eine Pauschale zu Sozialversicherungsbeiträgen.
Eine zurückhaltende Haltung vonseiten der Arbeitgeber ist uns nicht bekannt. 1.200 Menschen sind über WeGebAU erreicht worden. Ich denke, diese Zahl spricht für den Erfolg dieses Programms.
Ja, auch das Qualifizierungschancengesetz wurde genannt. Damit werden künftig Weiterbildungsangebote der Bundesagentur für Arbeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geöffnet. Also auch hier ist ein breites Angebot der Weiterbildung.
Darüber hinaus, über diese genannten Bundesmaßnahmen, ergänzt die Landesregierung diese Regelinstrumente. Wir setzen unsere eigenen Schwerpunkte beispielsweise bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, der Integration von geflüchteten Menschen oder wenn es um die Gestaltung der Arbeitswelt 4.0 geht. Wir arbeiten sehr vertrauensvoll und konstruktiv zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern, hier ziel- und passgenaue Programme und Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Von daher sage ich, wir verfügen über ein breites Angebot. Somit wäre es aus Sicht der Landesregierung unverantwortlich, für eine Zielgruppe von 100 Personen 5,4 Millionen Euro Landesmittel zu verwenden, wenn demgegenüber Regelinstrumente des Bundes zur Verfügung stehen mit weitaus größeren Fördermöglichkeiten für weitaus mehr Menschen.
Von daher fasse ich zusammen: Unsere Möglichkeiten der Weiterbildung sind ausreichend. Wir werden diese weiterentwickeln, und den Fonds, der hier vonseiten der AfD gefordert wird, brauchen wir in Rheinland-Pfalz nicht.
Zu einer erneuten Kurzintervention erteile ich das Wort Herrn Dr. Böhme. Sie wissen, Sie müssen sich unmittelbar auf die Ministerin beziehen und dürfen die Zeit nicht nutzen, um Dinge zu sagen, die Sie ansonsten aus Zeitgründen hätten nicht sagen dürfen.
Sie sagen, 1.200 Fälle haben Sie bearbeitet. Es wäre die Frage, in welchem Zeitraum das erfolgt ist. Ich hatte vorhin die Zahl genannt. In Deutschland sind es alleine 1,4 Millionen junge Erwachsene, die keinen Berufsabschluss haben. Dazu kommt eine ganze Reihe Älterer. Wenn man das einmal umrechnet, dann reden wir über Hundertausende auch in Rheinland-Pfalz und nicht über 1.000. Das muss man ganz klar sagen.
Natürlich fordern wir die Finanzierung über Landesmittel. Das ist auch richtig, weil ein Pilotprojekt in kleinerem Umfang auch mit Landesmitteln finanziert werden kann. Das haben Sie schon getan, Westpfalzinitiative usw. Es ist nicht das erste Modellprojekt auf Landesebene, was man gemacht hat.
Was die Finanzierung angeht, sage ich: Ich muss Ihnen nicht die Zahlen nennen, die in anderen Bereichen ausgegeben werden. Das wäre hier über drei Jahre. Wenn das wirklich eine dreijährige Vollzeitausbildung wäre, wären das Fallkosten in Höhe von 50.000 Euro. Ich erinnere an die unbegleiteten Flüchtlinge. Da kostet uns einer im Jahr 60.000 Euro. Das Argument Geld lass ich hier nicht gelten. Geld ist da. Es ist die Frage, wie man es einsetzt.
Wir wollen Menschen die Möglichkeit geben, quasi noch mal eine neue Lehre, eine Vollzeitausbildung zu machen.
Das haben Sie nicht gesagt, wie viele neue Berufsabschlüsse bei ihren 1.200 Fällen wirklich erfolgreich herausgekommen sind. Waren das nur Weiterbildungen, oder sind es wirklich berufliche Ausbildungen gewesen, die wirk
lich zu einen neuen Berufsabschluss geführt haben? Auch das haben Sie uns nicht gesagt. Darüber können wir gern im Ausschuss reden. Wir haben ein Angebot unterbreitet, über das wir mit Ihnen im Ausschuss debattieren wollen. Dass Sie das hier so radikal ablehnen, verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Punktes. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wer der Ausschussüberweisung des Antrages der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7286 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag auf Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Erhebung und Austausch von Daten zu Asyl und Migration Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7291 –
Mir wurde mitgeteilt, dass beantragt ist, den Punkt abzusetzen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gegen unsinnige Fahrverbote, für Privateigentum, Individualverkehr und Wissenschaftlichkeit Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/7288 –
Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Wer begründet den Antrag? – Herr Dr. Bollinger, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir führen heute die dritte Plenardebatte in diesem Jahr zum Thema „Diesel“. Ja, sie ist trotzdem und gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, nach der Einführung von Dieselfahrverboten in Hamburg und nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zu Dieselfahrverboten in Stuttgart wurde jetzt auch Frankfurt gerichtlich gezwungen, Fahrverbote zu verhängen. Die Frankfurter Fahrverbote sollen in zwei Stufen eingeführt werden und ab September 2019 auch für Altdiesel mit Euronorm 5 gelten.
Von Fahrverboten für Euro-5-Diesel wäre die Mehrheit der über 800.000 Dieselfahrer in Rheinland-Pfalz betroffen, und dies, nachdem die Dieselfahrer schon erhebliche Wertverluste hinnehmen mussten. Laut Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes lassen sich zwei Drittel der gebrauchten Diesel nur noch mit Abschlägen von bis zu 50 % verkaufen, über 10 % sind faktisch unverkäuflich geworden. Hier sind Milliardenwerte zerstört worden durch die jahrelange Untätigkeit der Politik; denn, meine Damen und Herren, wir haben hier eine Katastrophe mit Ansage.
Die Diskussion über Fahrverbote begann vor rund zwei Jahren im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Die negativen Folgen von Fahrverboten für die Eigner von Dieselfahrzeugen und der Wirtschaft sind seitdem klar absehbar. Geschehen ist seitdem trotz aller Plenardebatten und warnenden Zeichen rein gar nichts, obwohl sich die etablierten Parteien und die von ihnen getragenen Regierungen in Bund und Ländern mit Absichtsbekundungen überschlagen haben.
Für den 24. Oktober wird nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz erwartet. Wir müssen leider davon ausgehen, dass auch in Mainz Fahrverbote verhängt werden. Die Mainzer Situation ähnelt nämlich der in Frankfurt. Es gibt sowohl in Mainz wie auch in Frankfurt nur eine geringfügige Überschreitung des Stickoxidwertes von 40 µg (Mi- krogramm) in Mainz im Jahr 2017 48 µg, in Frankfurt 47 µg. Es gibt sowohl in Mainz als auch in Frankfurt einen deutlichen Rückgang der Messwerte, allein von 2016 auf 2017 um 5 µg.
Doch beides hat das Verwaltungsgericht in Hessen nicht beeindruckt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat, wie zuvor auch schon ähnlich das Verwaltungsgericht Stuttgart, nämlich die Begründung – Zitat – „mit der nach wie vor starken Gesundheitsgefährdung der Innenstadtbewohner, der Fahrradfahrer, der Fußgänger und Insassen der durchfahrenden Fahrzeuge“ formuliert.
Meine Damen und Herren, das ist allerdings ein Irrglaube. Wer von solch falschen Tatsachen ausgeht, kann leider auch zu falschen Schlussfolgerungen kommen, in diesem Fall zur Verhängung von Dieselfahrverboten.
Meine Damen und Herren, dieser Fehler darf sich vor dem Verwaltungsgericht Mainz nicht wiederholen. Darum legen wir heute einen Antrag vor, in dem wir zunächst einmal einige Fakten klarstellen. Dazu gehören: Erstens, für die derzeit geltenden Stickoxidjahresmittelwerte von 40 µg/m³ gibt es weder toxikologische noch andere wissenschaftliche Begründungen. Zweitens, der mehr als durchsichtige Versuch, Todesfälle kausal auf NO2 oder Feinstaub zurückzuführen, erfüllt nicht wissenschaftliche Standards.
Drittens, der Standort der Messstationen hat erheblichen Einfluss auf die Messergebnisse. Forscher des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) konstatieren, dass sich die Stickoxidwerte schon 20 bis 25 m von den Straßen weg halbieren.