Damals wendeten sich noch alle anderen Fraktionen gegen die Straßenausbaubeiträge. Mittlerweile sind – um den Oeffentlichen Anzeiger West vom heutigen Tag zu zitieren – CDU und FDP auf den AfD-Zug gesprungen.
Baldauf am 24. Oktober in einer CDU-typischen Kehrtwende die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, am gleichen Tag, an dem wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD in den Landtag eingebracht haben.
Die Diskussionen in den Kommunen gehen eindeutig in Richtung Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Beispiele sind die Resolution des Trierer Stadtrats und auch eine Resolution des Koblenzer Stadtrats, in dem mittlerweile alle Parteien einschließlich der SPD für eine Abschaffung sind.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, die Straßenausbaubeiträge ab dem 1. April 2019 vollständig abzuschaffen. Die bundesrechtlich geregelten Erschließungsbeiträge für zum Beispiel neue Straßen bleiben unberührt, also weiter bestehen.
Die Gemeinden sollen für ihre Gemeindestraßen zusätzliche allgemeine Zuwendungen im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten, die wir für die nächsten Jahre bis 2020 mit jeweils 50 Millionen Euro veranschlagt haben.
Ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass dies ausreichen wird, um den Einnahmeausfall aus den Straßenausbaubeiträgen mehr als wettzumachen. So hat Hessen, das größer ist und deutlich mehr Einwohner als Rheinland-Pfalz hat, 39 Millionen Euro jährlich Einnahmen an Straßenausbaubeiträgen.
Unser Vorschlag entspricht auch den Forderungen des Steuerzahlerbundes und von Haus und Grund. Wir haben uns bewusst für allgemeine und nicht für zweckgebundene Zuwendungen für Gemeindestraßen entschieden. Zum einen wollen wir den ohnehin administrativ belasteten Gemeinden den mit der Antragstellung verbundenen Aufwand ersparen. Ich zitiere hier stellvertretend für viele kommunale Amtsträger den Koblenzer Oberbürgermeister David Langner, der laut SWR sagte, er habe keine Lust, jeden Antrag für den Neubau einer Straße mit der Landesregierung abzustimmen.
Zum anderen sind wir vom Prinzip der Subsidiarität und davon überzeugt, dass die Gelder der Steuerzahler auf der kommunalen Ebene kompetenter und verantwortungsvoller verwendet werden.
Leider weiß die Landesregierung wenig über die mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verbundenen Einnahmen und Kosten und konnte uns in der Antwort auf unsere Große Anfrage vom vergangenen Sommer keine Auskunft über die Länge der Gemeindestraßen geben. Minister Lewentz konnte uns im Innenausschuss nicht sagen, wann diese Daten zur Verfügung stehen können. Auch eine Kleine Anfrage meinerseits zu diesem Thema wurde bis heute nicht beantwortet, obwohl sie vor mehr als drei Wochen eingereicht wurde.
Wir wollen die Zuweisungen daher jeweils hälftig schlüsselmäßig nach der Einwohnerzahl und der Gebietsfläche verteilen, wie es übrigens auch ein Gesetzentwurf der hessischen SPD vorsieht, die hier – wie die Mehrheit der
Zu den Auswirkungen haben wir Modellrechnungen durchgeführt, deren Ergebnis klar belegt, dass der ländliche Raum keinesfalls benachteiligt wurde, wie das ein Vertreter der CDU bei der ersten Plenarsitzung fälschlicherweise behauptet hat.
Meine Damen und Herren, mit AfD, CDU und FDP hätten wir eine parlamentarische Mehrheit für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zur Entlastung der Bürger. In der Ausschussberatung haben die anderen Fraktionen bedauerlicherweise auf inhaltliche Einlassungen verzichtet und auch unser explizites Angebot zurückgewiesen, Änderungsvorschläge und konkrete sachliche Kritik einzubringen, um den Gesetzentwurf allseitig zustimmungsfähig zu machen.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn es Ihnen mit einer sachorientierten Politik zum Wohle der Bürger ernst ist, sollten Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In zweiter Lesung beraten wir heute den Entwurf eines Landesgesetzes der AfD zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Konkret geht es hierbei um die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen.
Die SPD-Fraktion hat – genau wie auch die übrigen Koalitionsfraktionen des Landtags – diesen Gesetzentwurf bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 16. Januar 2019 abgelehnt und wird dies auch heute machen.
Die CDU-Fraktion hat sich dagegen bei der Abstimmung im Innenausschuss enthalten. Das ist durchaus verständlich, wenn man weiß, dass die CDU zwar das gleiche Lied wie die AfD singen will, aber nicht in einem gemeinsamen Konzert, was ich verstehen kann.
In ihrem Gesetzentwurf fordert die AfD, dass künftig auf alle Straßenausbaubeiträge verzichtet werden soll und die Städte und Gemeinden dafür aus originären Landesmitteln eine pauschale Zuweisung für die Investitionen in Gemeindestraßen im Rahmen des Landesfinanzausgleichs erhalten sollen.
AfD darauf, wie ihr Gesetz gegenfinanziert werden soll. Es gibt eine Presseerklärung, nach der Sie 190.000 Euro bei sogenannten ideologischen Spielwiesen einsparen wollen. Was Sie darunter verstehen, müssen Sie vielleicht definieren. Ich kann das nicht nachvollziehen.
Sie stützen sich vielmehr auf Vermutungen und beschränken sich darauf aufzuzählen, wie viel Gelder in der Vergangenheit in anderen Bundesländern mit anderen Systemen an Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen erzielt wurden. Gleichzeitig weisen Sie darauf hin, dass in RheinlandPfalz nur eine unzureichende Datenlage bestehe, die keine zuverlässige Schätzung des finanziellen Bedarfs zulasse.
Dennoch kommen Sie irgendwie zu der Erkenntnis, dass 50 Millionen Euro pro Jahr erforderlich und ausreichend seien. Wenn das als Entscheidungsgrundlage Ihrer Meinung nach ausreichend ist, kann man sich zwar wundern, muss es aber nicht kommentieren. Früher nannte man so etwas Kaffeesatzleserei, was auch in diesem Fall nicht von der Hand zu weisen sein dürfte.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll schon ab dem 1. April 2019, also in nur zwei Monaten, Schluss mit den unbeliebten Straßenausbaubeiträgen sein. Wie Sie innerhalb dieser kurzen Frist die erforderlichen Voraussetzungen schaffen wollen, dieses Gesetz auch umzusetzen, kann ich nicht erkennen.
(Abg. Martin Haller, SPD: Das sind wir gewohnt! Wie immer! – Abg. Uwe Junge, AfD: Fällt Euch auch etwas anderes ein?)
könnte einen das verwundern, wenn man es von Ihnen nicht anders erwarten würde. Ich kann Ihre Arbeitsweise selbst bei positivster Betrachtung allenfalls als unüblich oder auch leichtfertig bezeichnen, weil trotz des Fehlens seriöser Entscheidungsgrundlagen offensichtlich die Hoffnung maßgeblich war, irgendwie wird es schon klappen, oder aber Ihnen ist schon klar, wie die Qualität Ihres Gesetzentwurfs einzustufen ist, Sie nehmen das aber billigend in Kauf, weil Sie hoffen, damit Wählerstimmen gewinnen zu können.
(Abg. Joachim Paul, AfD: Das wollen Sie ja gar nicht! – Abg. Martin Haller, SPD: Das kann man machen, wenn man keine Verantwortung hat!)
Die Frage, ob es Straßenausbaubeiträge geben soll, ja oder nein, hat in den vergangenen Wochen und Monaten viele Bürger bewegt. Das praktizierte System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat sich seit vielen Jahren bewährt.
Die gültige Rechtslage legt klar fest, dass die Eigentümer eines Grundstücks, das über eine zu sanierende Straße zugänglich ist, gegenüber der Gemeinde beitragspflichtig sind. Durch die Sanierung erfährt das Grundstück eine Wertsteigerung. Ausbaubeiträge der Eigentümer gelten diese Wertsteigerung ab. Den darüber hinausgehenden Vorteil, den die Allgemeinheit aufgrund der Straßensanierung erhält, trägt die Gemeinde.
Zur Vermeidung von Härtefällen, die bei Einmalbeiträgen durchaus auftreten können, ist es seit 2006 jeder Gemeinde unbenommen, wiederkehrende Beiträge von den Bürgern zu erheben, was bereits heute rund 40 % der Kommunen praktizieren. Dadurch werden die Belastungen auf mehr Bürger verteilt, zeitlich gestreckt und die Zahlung von hohen Einmalbeiträgen weitgehend verhindert.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf eine Aussage des Gemeinde- und Städtebundes hinweisen, der vor einem Schnellschuss warnt und gleichzeitig feststellt, dass es keinen Sinn macht, ein bewährtes System, nämlich das, was wir haben, ohne Not über Bord zu werfen, sondern dies fortzuentwickeln, um finanzielle Überforderungen der Anwohner zu vermeiden. Diesem Hinweis wollen wir gerne folgen und prüfen, welche Möglichkeiten geeignet sind,
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, begibt sich zum Rednerpult)
(Abg. Martin Haller, SPD: Stehen Sie denn immer im Weg herum? Was machen Sie denn da immer? – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ich habe eine Kurzintervention angezeigt!)
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, begibt sich zu seinem Abgeordnetenplatz – Unruhe im Hause – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ich dachte, Herr Schnieder hätte auch eine Kurzintervention gemacht, und das vor mir!)