Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für den Bonus sowie für die Spitzensportlerquote alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen. Dies sind:

Die Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Nachwuchskader eines Spitzenverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds.

Eine Betreuung durch einen Olympiastützpunkt und die Bindung an einen rheinland-pfälzischen Studienort durch die sportliche Betätigung.

Das ist also ganz klar definiert.

Berücksichtigt werden können zudem nur solche Sportarten, die vom Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz-Saarland auch betreut werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Studienstandortes Rheinland-Pfalz; denn in acht weiteren Ländern, darunter vor allem auch in den Nachbarländern BadenWürttemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, gibt es bereits vergleichbare Regelungen.

Der zweite Regelungskomplex des vorliegenden Gesetzentwurfs trägt zur Verbesserung von Studium und Lehre in Rheinland-Pfalz bei. Zukünftig sollen aus Haushaltsmitteln finanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre bzw. Mittel aus entsprechenden Bund-LänderProgrammen bei der Berechnung der Studienplatzkapazitäten nicht mehr berücksichtigt werden. Zweckgebundene Zuführungen zur Verbesserung von Studium und Lehre werden damit möglich, ohne dass gleichzeitig auch die Aufnahmekapazitäten steigen.

Eine entsprechende Regelung sieht das Hochschulgesetz derzeit schon für den Bereich der Drittmittel, etwa in der Forschung, vor. Haushaltsmittel sind von dieser Regelung bisher noch nicht umfasst. Das ändern wir eben gerade mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und schaffen hiermit einen rechtssicheren Rahmen zur Verbesserung der finanziellen Unterstützung der Hochschulen bei der Weiterentwicklung von Studium und Lehre.

Natürlich freue ich mich, dass der Gesetzentwurf sowohl vom Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur als auch vom Rechtsausschuss einstimmig angenommen und befürwortet wurde. Ich hoffe und denke, dass die Regelungen ab dem Wintersemester 2019/2020 Anwendung finden können.

Herzlichen Dank für diese gemeinsame Arbeit zu diesen sehr sinnvollen Regelungen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist offensichtlich einstimmig der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe nun Punkt 11 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7862 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/8193 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8161 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich möchte Sie kurz über das bisherige Beratungsverfahren im Ausschuss informieren: Die erste Plenarsitzung fand am 12. Dezember 2018 statt. Das Gesetz wurde an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen.

Die Beschlussempfehlung empfiehlt die unveränderte Annahme.

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Noss.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform hat die Verbandsgemeinde Thalfang einen eigenen Gebietsänderungsbedarf. In diesem Zusammenhang wird über die Eingliederung einiger Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang in die Verbandsgemeinde Hermeskeil im Landkreis Trier-Saarburg diskutiert.

Der frühere Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hermeskeil ist bereits am 31. März 2018 aus seinem Amt ausgeschieden. Seither ist seitens der Kreisverwaltung TrierSaarburg ein Beauftragter bestellt worden, der die Aufgaben des Verbandsbürgermeisters noch bis zum 30. Juni dieses Jahres ausübt. Da der Fusionsprozess noch nicht

endgültig abgeschlossen ist, sondern noch andauert – wir wissen nicht, wie lange es dauert –, ist nunmehr die Wahl eines Bürgermeisters vorgesehen. Durch das vorliegende Gesetz wird es ermöglicht, die Bürgermeisteramtszeit von acht auf fünf Jahre zu reduzieren.

Wie die Verbandsgemeinde Hermeskeil feststellt, kommt für sie selbst wegen der voraussichtlichen Länge der Fusionsprozesse die erneute Bestellung eines Beauftragten nicht infrage. Gleichzeitig verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf unseren Änderungsantrag, in dem im Hinblick auf bevorstehende Gebietsänderungen zum 1. Januar 2020 die Wahlzeit der Verbandsgemeinderäte der Verbandsgemeinden Bad Sobernheim, Kirn-Land, Langenlonsheim, Meisenheim und Stromberg erst am 31. Dezember 2019 enden werden. Daher werden in diesen Verbandsgemeinden am 26. Mai keine Verbandsgemeinderäte gewählt. Ohne diese Regelung müsste ansonsten am 26. Mai ein Verbandsgemeinderat gewählt werden, der nach Inkrafttreten der Fusion dann wiederum durch einen neuen ersetzt würde, was ein unverhältnismäßig großer Zeit- und Arbeitsaufwand wäre.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Licht.

(Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt kommt die Gegenrede! Ich bin sehr gespannt!)

Nein, wir müssen uns nicht immer dagegen entscheiden, sondern es ist in diesem Fall hilfreich, dass wir so verfahren. Deswegen werden wir auch dem Gesetz zustimmen.

Ich brauche nicht zu wiederholen, was Herr Kollege Noss gerade ausgeführt hat. Vor allen Dingen bei Thalfang haben wir ein riesiges Problem vor uns. Ich würde gern dieses Problem gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen lösen, da es ein Baustein in dieser gesamten Lösung bedeutet. Wir müssen den Hermeskeilern diese Möglichkeit bieten, aber in diesem Kontext vielleicht auch zusammenkommen. Dem werden wir uns nicht verschließen. Wir werden dem so zustimmen.

Bei der Verbandsgemeinde Thalfang müssen wir uns noch einige Dinge überlegen, aber wir machen uns gern gemeinsam auf den Weg. Leider haben wir dort einen hauptamtlichen Verbandsbürgermeister, der mehr Probleme bereitet, als es notwendig ist. Ich bin gern bereit, an jeder Lösung und auch an diesem Gesetz mitzuarbeiten. Wir stimmen dem zu.

(Beifall der CDU)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Klein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Es geht ganz schnell: Die AfD-Fraktion stimmt dem zu, dass die Verbandsgemeinde Hermeskeil einen neuen Verbandsbürgermeister wählen kann, damit auch die Übergangsfristen entsprechend für die Fusion mit Thalfang gewährleistet werden können.

(Beifall der AfD)

Für die Fraktion der FDP erteile ich Frau Kollegin Becker das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf kommt die Landesregierung dem Wunsch des Rates der Verbandsgemeinde Hermeskeil von Ende Oktober vergangenen Jahres nach. Aktuell ist die Verbandsgemeinde Hermeskeil ohne eine Bürgermeisterin oder ohne einen Bürgermeister. Der bisherige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hermeskeil ist mit Ablauf des 31. März 2018 aus diesem Amt geschieden. Seitdem ist eine beauftragte Person in Funktion des Bürgermeisters bestellt. Eine erneute Bestellung und damit der Verzicht auf eine Wahl eines Bürgermeisters kommt für die Verbandsgemeinde Hermeskeil nicht in Betracht.

Meine Damen und Herren, Hintergrund für die vorgesehene Amtszeitverkürzung sind Gespräche der Verbandsgemeinde Hermeskeil mit den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf über einen Zusammenschluss. Bezüglich der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf besteht nämlich ein Gebietsänderungsbedarf. Dabei soll die Gebietsänderung vor Ablauf der kommenden fünf Jahre abgeschlossen sein. Daher erscheint es absolut sachgerecht, eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister, wie auch schon in den Verbandsgemeinden Heidesheim und Altenkirchen, für eine Amtszeit von fünf Jahren zu wählen und damit die reguläre Amtszeit von acht Jahren um drei Jahre zu verkürzen.

Zwar werden keine Kosten infolge der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters unmittelbar eingespart; allerdings können sich Kosteneinsparungen für Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Thalfang am Erbeskopf und Hermeskeil innerhalb der dann neuen Verbandsgemeinde ergeben.

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, unterstützt die FDP-Fraktion diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir wünschen den Verbandsgemeinden Thalfang am Erbeskopf und Hermeskeil für die weiteren Gespräche alles Gute und viel Erfolg für eine anstehende Fusion.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Schellhammer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut haben wir ein Gesetz vorliegen, das sich mit der Vorbereitung einer anstehenden Kommunal- und Verwaltungsreform vor Ort beschäftigt und den Kommunen vorausschauend die Möglichkeit gibt, gemeinsam einen Weg zu finden.

Wir haben es schon gehört, in dem Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, die im Landkreis Trier-Saarburg mit der Verbandsgemeinde Hermeskeil fusionieren soll. Darüber hinaus liegt ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor betreffend die Verbandsgemeinden Bad Sobernheim, Meisenheim, Kirn-Land, Langenlonsheim und Stromberg, in dem die Aussetzung der Wahl der Verbandsgemeinderäte enthalten ist.

Klar ist, dass dieses vorbereitende Gesetz unserer Meinung nach sinnvoll ist und die Verbandsgemeinden dann die Gespräche im Hinblick auf eine Fusion in diesem Zeitraum führen können.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Roger Lewentz.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst einmal ganz herzlich für die Begleitung dieser nicht einfachen Veränderungsmaßnahmen bedanken; denn das, was nun mit dem Gesetzentwurf und mit dem Änderungsantrag auf den Weg gebracht wurde, bringt uns, wie ich glaube, einen guten und einen wichtigen Schritt voran.

Alexander Licht hat darauf hingewiesen, es ist nicht immer einfach, dies vor Ort zu diskutieren, und es ist auch nicht immer einfach, auf Verständnis zu treffen für Dinge, über die hier, wie ich glaube, überwiegend Einigkeit herrscht. Deswegen werden wir an dem Thema „Thalfang“ noch arbeiten müssen. Es ist noch ein steiniger Weg, der vor uns liegt. Aber ich möchte mich ausdrücklich bedanken für das Gesetz und den Änderungsantrag, der nun vorliegt. Damit ist zunächst einmal in den notwendigen Dingen Klarheit geschaffen, das heißt, die weiteren Schritte sind möglich.

Uns ist auch bewusst, dass wir am Ende auch über die Frage einer Unterstützung finanzieller Art diskutieren werden. Aber ich würde ein Mindestmaß an Feedback erwarten, wenn wir sehr viele Gespräche führen und anbieten. Das muss man sehen, aber wir haben dafür einen langen Atem.

Vielen Dank.