Werter Herr Licht, vielleicht erinnern Sie sich an die Diskussionen, die bei dem Thema „Handelsvereinbarungen“, zum Beispiel CETA und TTIP, intensiv geführt wurden, bei denen genau diese Punkte minutiös herausgearbeitet worden sind. In den USA gilt ein anderes Rechtssystem, übrigens auch ein anderes Haftungsrecht. Wenn jemand nachweist, dass irgendjemand krank wird, dann sieht es ganz anders aus.
Ehrlich gesagt, ich finde dieses System schwierig. Ich bin froh, dass wir ein anderes haben und von vornherein dafür sorgen, dass die Leute nicht krank werden, die Umwelt geschützt wird und wir das nach Kräften weiterverfolgen.
Frau Ministerin, es geht um die von Bundesumweltminister Trittin unter der Führung von Rot-Grün getroffene Entscheidung 1999, die von 100 Lungenfachärzten angezweifelt wird. Sind Sie persönlich bereit, über andere Werte unter neuesten medizinischen und technischen Erkenntnissen nachzudenken, oder sagen Sie, die Erkenntnisse von 1999 sind wie in Stein gemeißelt?
Herr Billen, ich habe schon erwähnt, ich könnte das natürlich ausführlicher machen. All diese Werte sind mit großer Unterstützung Ihrer Fraktion im Europäischen Parlament beschlossen worden.
Sie sind im Jahr 2007 bekräftigt worden. 2010 unter Schwarz-Gelb sind sie in nationales Recht überführt worden. 2013 sind sie wieder überprüft worden. Bisher haben alle Überprüfungen keinen Anhaltspunkt dafür geliefert, dass man von diesen Werten abweichen sollte. Insofern ist das geltendes Recht. Ich sehe uns in der Verpflichtung
das sage ich noch einmal –, das umzusetzen und dies nicht zugunsten der Interessen von Lobbys zu opfern.
Frau Ministerin, Sie haben im Rahmen Ihres Vortrags Studien zitiert, in denen eine kurzfristige NOx-Erhöhung sofort zu einer Mortalitätserhöhung geführt hat. Mich würde interessieren – bitte führen Sie das etwas genauer aus –, was das für Studien sind. Wie hoch war die kurzfristige NOx-Erhöhung? Wird der Zusammenhang erklärt, dass es zu einer unmittelbaren Mortalitätserhöhung gekommen sein sollte? Wie bewerten Sie diesen Zusammenhang? Ich danke Ihnen.
Auch auf diese Verlockung gehe ich hier nicht ein; denn es ist natürlich überhaupt nicht meine Sache, die Studien der Wissenschaftler zu bewerten und zu diskutieren. Gerne können wir Ihnen unsere Quellen und die Verweise schicken. Sie können sich dann selbst damit beschäftigen.
Ich glaube, es ist eine gute Regelung, dass eine Vielzahl von Akteuren und wissenschaftlichen Untersuchungen in einem sehr klaren Prozess in der EU, aber auch der WHO zusammengeführt werden und man damit zu solchen eher moderaten Werten kommt.
Frau Ministerin, zu Ihrer Beantwortung der Frage 3 habe ich eine Nachfrage. Welche dahin gehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen Ihnen denn vor, dass die Grenzwerte eingehalten werden würden, wenn sich die Hersteller an die Vorgaben hielten?
Das ist eine Untersuchung, die das ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung) in Heidelberg gemacht hat. Dazu kann ich – wenn ich es jetzt finde –,
Untersuchung gemacht, die von den Annahmen ausgegangen ist: Werden die Luftreinhaltepläne eingehalten, und sind die Grenzwerte eingehalten? Sie sind dann zu dem Ergebnis gekommen, dass die Grenzwerte eingehalten werden können. Ich kann Ihnen das aber noch einmal schicken.
Frau Ministerin, es geht jetzt auch um die Umsetzung geltenden Rechts zum Gesundheitsschutz der Menschen, gerade bei uns in Mainz. Deshalb wollte ich Sie fragen, was Sie vonseiten der Landesregierung tun können, um die Stadt Mainz dabei zu unterstützen, ihren Luftreinhalteplan zügig fortzuschreiben.
Das ist eine Frage, die sich zum Teil an den Verkehrsminister richtet, der gleich das Wort hat. Die Landesregierung hat mit Landesmitteln, also mit über 1 Million Euro an Landesmitteln, aber auch die Bundesregierung mit ihrem Programm „Saubere Luft“, dazu beigetragen, dass die Städte jetzt Maßnahmen ergreifen können. Das ist in Mainz intensiv genutzt worden. So müssen wir nun abwarten, inwiefern diese Maßnahmen erfolgreich sind. Wir sind als Umweltministerium zuständig für die Überwachung, die Veröffentlichung der Daten und die Konformität mit den EURichtlinien. Das ist unsere Aufgabe, die wir dabei erfüllen. Wir unterstützen die Städte natürlich bei ihren Luftreinhalteplänen und unterstützen sie seitens der gesamten Landesregierung, damit wir auch in unseren Städten zu einer guten gesundheitlichen Situation kommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen, wie eingangs der Sitzung beschlossen, erneut zu Punkt 2 der Tagesordnung:
a) Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen und eines stellvertretetenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/7763 –
Aus der in Drucksache 17/7763 enthaltenen Vorschlagsliste sind ein ordentliches berufsrichterliches Mitglied und ein
stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz jeweils auf die Dauer von 6 Jahren für die am 7. Februar 2019 beginnende Amtszeit zu wählen.
Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist unter Nr. 1 a) der Drucksache Frau Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Dagmar Wünsch vorgeschlagen.
Wer diesem Vorschlag zustimmt, darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Frau Wünsch einstimmig zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt ist. Damit stelle ich auch fest, dass das gesetzliche Quorum von zwei Dritteln erreicht ist, sodass eine Abstimmung über Nr. 1 b) der Drucksache entfällt.
Wir kommen zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied. Zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist unter Nr. 2 a) Herr Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Professor Dr. Jürgen Held vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Professor Dr. Held zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Professor Dr. Held einstimmig zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass das gesetzliche Quorum erreicht ist. Somit entfällt eine Abstimmung über Nr. 2 b) der Drucksache.
b) Wahl eines ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/8224 –
Aus der in Drucksache 17/8224 enthaltenen Vorschlagsliste ist ein ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz auf die Dauer von 6 Jahren für die am 7. Februar 2019 beginnende Amtszeit zu wählen. Zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist unter Buchstabe a) der Drucksache Herr Georg Moesta vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Herrn Moesta zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Moesta einstimmig zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle auch fest, dass das gesetzliche Quorum erreicht ist. Somit entfällt eine Abstimmung über den in Buchstabe b) der Drucksache enthaltenen Vorschlag.
Deutsch-französische Freundschaft mit Zukunft – Rheinland-Pfalz im Herzen Europas auf Antrag der Fraktion der SPD
Guten Tag, meine Damen und Herren, lieber Herr Präsident! Vielen Dank für die Möglichkeit, dass wir uns heute in einer Aktuellen Debatte über den Stand und die Zukunft der deutsch-französischen Zusammenarbeit, Partnerschaft und Freundschaft unterhalten können.
Wir alle haben aufgenommen, dass vor wenigen Tagen in Aachen, einem geschichtsträchtigen Ort, einem geschichtsträchtigen Ort auch mit Blick auf die Geschichte Deutschlands und Frankreichs, ein Vertrag feierlich geschlossen wurde, der nichts anderes bedeuten möchte als die Ergänzung des Élysée-Vertrags von 1963.
Dieser Vertrag, den wir alle aus dem Geschichtsunterricht kennen, den wir alle aus der politischen Debatte kennen, war nicht weniger als die feste Vereinbarung, dass zwei Nationen, zwei Völker, die sich seit vielen Jahrhunderten aufeinandergehetzt gegenüberstanden, die sich in einer, wie es hieß, Erbfeindschaft gegenüberstanden, die sich auf den Schlachtfeldern der deutsch-französischen Kriege getroffen haben, die sich in Verdun getroffen haben, wo in wenigen Monaten Hunderte, Tausende von Menschen umgekommen sind, die sich im Ersten und im Zweiten Weltkrieg feindlich gegenüberstanden, eine Partnerschaft, eine vertiefte Zusammenarbeit beschließen wollen, die nicht weniger werden soll als eine Freundschaft.
Wir alle empfinden es so – ich hoffe, wir alle empfinden es so –, dass dies denen, die damals Verantwortung hatten, wunderbar gelungen ist und wir stolz sein können auf diese deutsch-französische Freundschaft, die auch einer der wichtigsten Pfeiler der europäischen Zusammenarbeit war.