Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

(Zurufe von der SPD)

Die Werte sind so beschlossen worden, wie sie jetzt geltende Richtwerte, Grenzwerte sind, das heißt 40 µg/m3.

(Abg. Michael Billen, CDU: Wer? – Abg Dr. Adolf Weiland, CDU: Die Frage ist, wer sie beschlossen hat!)

Das waren die EU-Mitgliedsstaaten. Sie können sich selbst ausrechnen, wer das gewesen ist.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Umgesetzt in nationales Recht wurden sie unter SchwarzGelb.

Übrigens haben damals – das kann ich weiter ausführen, wenn Sie das gerne möchten – alle Fraktionen des Europäischen Parlaments, dabei auch weite Teile der EVPFraktion, genau diesen Grenzwerten zugestimmt.

(Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Herr Billen, Sie können sich noch einmal melden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Frau Ministerin, vor ca. sechs bis sieben Tagen hat die Tagesschau einen sehr umfangreichen Bericht gebracht, wie sich diese Zahlen eingestellt haben. Sie hat darauf hingewiesen, dass – genauso wie Sie heute – die WHO mehrere Berichte an das Europäische Parlament geliefert hat. Nur einer dieser Berichte stellte Auswirkungen auf Kleinkinder als besonders problematisch dar. Die anderen Berichte hatten weitaus höhere Zahlen. Nur aus diesem Bericht hat sich dann die Zahl entwickelt. Teilen Sie das?

Es obliegt nicht den Kompetenzen – das ist gut so – von Landesministerinnen und anderen, die Grenzwerte infrage zu stellen, wie auch immer sie zustande gekommen und welche Studien eingeflossen sind. Es waren sehr viele, etwa 70.000. So sind sie nun mit den verschiedenen Aspekten als geltendes Recht umgesetzt worden. Selbstverständlich spielen Kinder und deren Gesundheit eine wesentliche Rolle.

Ich sage auch, natürlich müssen Grenzwerte überprüft

werden. Das werden sie regelmäßig, auch in diesem Fall. Das Ergebnis ist wieder der Grenzwert von 40 µg/m3.

Mir liegen noch neun Zusatzfragen vor, danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet.

Zunächst hat Herr Abgeordneter Dr. Bollinger das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. Frau Ministerin, teilt die Landesregierung die Aussage der 107 Lungenfachärzte, die kürzlich eine Resolution veröffentlicht haben, nach der es sehr wahrscheinlich ist, dass die wissenschaftlichen Daten, die zu scheinbar hohen Todesfällen durch NOx führen, einen systematischen Fehler enthalten?

Nein.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hartenfels.

Frau Ministerin, wenn wir über den Tellerrand hinausschauen, frage ich: Wie sieht es in anderen europäischen Städten hinsichtlich der Festlegung von Grenzwerten und Maßnahmen aus, um diese Grenzwerte einzuhalten?

Es wird immer wieder gesagt, es sei nur Deutschland, das fürchterlich streng und richtlinienkonform sei. Das ist glücklicherweise nicht so. Aber Sie müssen immer berücksichtigen, dass die Situation in allen Städten unterschiedlich ist. Wir sehen das beispielsweise an Koblenz, Mainz und Ludwigshafen. Natürlich haben Küstenstädte eine andere Situation als solche Kessellagen wie zum Beispiel Stuttgart mit seiner schwierigen Situation.

Klar ist, in Europa gibt es eine Vielzahl von Städten, die bereits gehandelt und Maßnahmen ergriffen hat. In Paris dürfen alte Dieselautos in der Woche nicht mehr überall fahren. 2019 dürfen sie gar nicht mehr in den Großraum Paris fahren. Fahrzeugplaketten sind dort zur Kontrolle eingeführt worden

In Rom ist die Einfahrt in das Stadtzentrum nur Anwohnern mit entsprechender Genehmigung gestattet. In manchen Regionen von Norditalien – wahrscheinlich haben Sie Mailand verfolgt – gelten ebenfalls sehr strenge Vorschriften. Im Winterhalbjahr zwischen Oktober und März dürfen Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 3 und älter gar nicht mehr fahren.

In Madrid wird an Tagen mit hoher Staatsstoffbelastung

das Verkehrsaufkommen reduziert. Dann dürfen nur Fahrzeuge in die Stadt, die entweder eine gerade oder ein ungerade Nummer auf ihren Kennzeichen haben. In Kürze sollen Fahrzeuge, die nicht einem direkten Anwohner gehören, aus dem Stadtzentrum verbannt werden. Die Zahl der Fahrspuren soll reduziert werden.

In Brüssel, was uns relativ nah ist, gilt seit Anfang des Jahres ein Fahrverbot für sehr alte Diesel. Bis 2025 soll es so geregelt sein, dass die Regeln von Jahr zu Jahr verschärft werden. Dort wird mit Kameras überwacht.

Ich könnte noch eine ganze Reihe von Städten vorlesen. Wir sind mitnichten eine Insel.

Das war beeindruckend.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Groß.

Frau Ministerin Höfken, Sie antworteten gerade auf die Frage von Herrn Dr. Bollinger nach einem systematischen Fehler gleich reflexhaft, nein, gäbe es nicht. Also gehe ich davon aus, dass Sie die Studien kennen, wenn Sie davon ausgehen, dass es keinen systematischen Fehler gibt. Wenn Sie als Umweltministerin hinter diesen Grenzwerten stehen, müssen Sie uns auch die Hintergründe erklären können.

(Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte Sie darum, in drei Sätzen zusammenzufassen, was der Hintergrund für die 40 µg/m3 Grenzwerte ist.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist geltendes Recht! Wissen Sie das schon? )

Ich könnte das jetzt gerne tun,

(Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD: Mikrogramm, ist klar!)

Ich habe noch einiges Material dabei. Dann säßen wir heute Abend auch noch hier.

Ich will Ihnen sagen, dass wir für die Überwachung der Grenzwerte, die entsprechenden Berichte, das Verkehrsministerium für die Maßnahmen in der Kompetenz des Landes zuständig sind. Für fast alle anderen Dinge sind wir nicht zuständig. Ich finde, das ist eine sehr vernünftige und nachvollziehbare Regelung. Das, was in der Kompetenz der EU und des Bundes liegt, unterstützen wir mit im Land und setzen es um. Alles andere ist rechtswidrig.

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten BlatzheimRoegler.

Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung bzw. unterstützt sie, um die Belastung durch Feinstaub und NOx insbesondere in den besonders betroffenen rheinland-pfälzischen Kommunen zu senken?

Wir haben hier geteilte Kompetenzen. Die Kommunen sind für die Luftreinhaltepläne zuständig. Wir sehen, dass beispielsweise in Mainz, Ludwigshafen oder Koblenz große Anstrengungen unternommen werden, um die Situation gut zu lösen. Dazu gehören die Mainzelbahn, die Erhöhung des Fahrradverkehrs, die Wasserstoffbusse und Ähnliches. Ich denke, das ist alles in einer guten Hand.

Wir als Land haben eigene Programme aufgelegt. Herr Kollege Dr. Wissing wird sicher gleich davon berichten. Das betrifft das Aktionsprogramm „Saubere Mobilität“, das wir mit Landesmitteln unterstützen. Es geht vor allem um Nachrüstaktionen, Hardware-Nachrüstungsaktionen im kommunalen Bereich, um SCR-Katalysatoren für die ÖPNV-Busflotten der Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz. Wir sehen, Mainz ist sehr weit mit der Umrüstung. Von den 105 Bussen sind schon fast alle umgerüstet. Im Februar werden sie fertig umgerüstet sein. Wir werden dann erwarten können, dass die Belastungen sinken.

Allerdings haben die Fachleute immer wieder darauf hingewiesen, dass die Anstrengungen der Städte allein nicht reichen, wenn nicht auch Hardware-Nachrüstungen bei den Diesel-Pkws erfolgen. Die Automobilindustrie hat eigentlich zugesagt, dass sie mit Software-Nachrüstungen 20 bis 30 % der Emissionen reduzieren kann. Bisher ist kein einziger Nachweis erbracht worden. Es sind noch nicht alle – zumindest wissen wir das nicht – umgerüstet worden. Der Beschluss des Bundesrats – das sind fast alle Länder gewesen – gilt nach wie vor, dass wir verlangen, auf Kosten der Hersteller umzurüsten. Dann können wir mit sauberer Luft rechnen.

Präsident Hendrik Hering;

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Henter.

Sehr geehrte Frau Ministerin, wie beurteilen Sie, dass in den USA im Umweltstaat Kalifornien der Grenzwert bei 57 µm/m3 liegt?

Das stimmt. Es ist nun einmal so, dass in den USA eine

völlig andere Rechtssystematik gilt.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist falsch!)

Natürlich ist das so. Es gilt dort nicht das Vorsorgeprinzip.

(Abg. Alexander Licht, CDU: In der Frage haben die USA gehandelt!)