Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

Herr Professor Wolf, Sie hatten meine Frage vorhin nicht beantwortet, aber vielleicht habe ich mich nicht ganz präzise ausgedrückt. Es geht um die Kosten, die mit dem Stellenabbau verbunden sind, Stichwort „Abfindungen“. Gibt es Vorstellungen dazu?

Wie ich erläutert habe, geht es nicht um Kündigungen. Das ist nicht vorgesehen. Wir haben vielmehr eine relativ hohe personelle Fluktuation. In der Dimension, von der wir hier reden, wird eine Stellenveränderung durch diese Fluktuation vor sich gehen und umgesetzt werden.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schreiner.

Vielen Dank. Als kleines Weihnachtsgeschenk wurden die Einrichtungsleiter zu Budgetgesprächen vom neuen kaufmännischen Vorstand eingeladen. Diesen Gesprächen waren Berechnungen zugrunde gelegt, die wesentlich höhere Personaleinsparungen aufgrund bestimmter Parameter, Vergleichswerte mit anderen Krankenhäusern, vorsahen.

Haben Sie sich diese Berechnungen einmal angeschaut? Teilt das Ministerium die Überlegungen, die dort angestellt worden sind? Wie beurteilen Sie, dass das dann sang- und klanglos kassiert worden ist?

Budgetgespräche sind keine Weihnachtsgeschenke, sondern ein jährlich wiederkehrendes Ereignis an der Universitätsmedizin, weil die Universitätsmedizin jedes Jahr ihr Budget verteilen muss und deswegen auch jedes Jahr Budgetgespräche geführt werden müssen.

Die Budgetgespräche sind ein dynamischer Prozess, in dem man von einer gewissen Grundsituation ausgeht und mit dem man sich – das ist der Sinn der Budgetgespräche, und darum führt man Gespräche – tatsächlich der Budgetverteilung annähert. Genau das ist in diesem Jahr, wie jedes Jahr, erfolgt.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Klomann.

Vielen Dank. Herr Minister, es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es diese Dualität gibt: Das Land ist zuständig für Forschung und Lehre und die Bundesgesundheitspolitik für den Gesundheitsaspekt. Welche Maßnahmen müssten Ihrer Ansicht nach auf Bundesebene ergriffen werden, damit es den Universitätskliniken generell in Deutschland besser geht?

Es müsste erstens die Vergütung der Realsituation angepasst werden, sodass wir, was völlig nachvollziehbar ist, die Extremkostenfälle entsprechend den entstandenen realen Kosten vergüten können.

Als Zweites haben wir an den Universitätsmedizinen immer eine direkte Umsetzung der neuesten Forschungsergebnisse in der Medizin durch die Praxis. Auch das führt zu einem höheren Kostenniveau, das berücksichtigt werden müsste.

Drittens ist eine Universitätsmedizin Ansprechpartner oder Einrichtung für klassische Gesundheitsfälle, die nicht unbedingt die höchste Versorgung benötigen, aber trotzdem letztendlich mitversorgt werden müssen. Das spielt sich auf dem höheren Kostenniveau ab, das die Universitätsmedizin grundsätzlich vorhalten muss. Auch dazu wäre eine höhere Bemessung bei der Vergütung notwendig.

Mit diesen drei Säulen würden wir ein sehr gutes Stück weiterkommen, wenn dies vonseiten des Bundes nachvollzogen werden würde.

Eine abschließende Zusatzfrage des Abgeordneten Schreiner.

Herr Präsident, vielen Dank. Ich habe nur eine Nachfrage zu dem, was Herr Kollege Klomann gefragt hat und Ihrer Antwort darauf. Wenn man konstatiert, dass Sie recht hätten: Wem müsste man es Ihrer Meinung nach wegnehmen, wenn die Unikliniken für diese Extremkostenfälle mehr bekommen müssten?

Zunächst einmal konstatiere ich, das ich natürlich recht habe.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Es ist ganz einfach. Man muss das niemandem wegnehmen. Es müssten einfach vonseiten der Vergütungsstruktur die Kosten abgebildet werden, die in der Realität entstehen. Das ist ganz einfach.

(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Höhere Beiträge, oder was?)

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schmidt (AfD), Entwicklung des Mittelrheintals bis zur Buga 2029 – Nummer 3 der Drucksache 17/8372 –, betreffend. Herr Schmidt, bitte.

Zur Entwicklung des Mittelrheintals bis zur Bundesgartenschau 2029 frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Programms „Leises Mittelrheintal“?

2. Kann die Landesregierung garantieren, dass die Mittelrheinbrücke bis zum Beginn der Buga fertiggestellt ist?

3. Welche Gespräche haben nach der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans 2030 zwischen Vertretern der Landesregierung und der Bundesregierung über das Projekt „Neubaustrecke Troisdorf – Mainz-Bischofsheim“ für den Schienengüterverkehr stattgefunden?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen von Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU): „Um den Bau einer Neubaustrecke für den Güterverkehr wirtschaftlich begründen zu können, müsste sich das Verkehrsaufkommen des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene im Mittelrheintal deutlich, etwa um den Faktor 10, über die bis 2030 prognostizierten Zugzahlen hinaus erhöhen“?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet Verkehrsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schmidt, der Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ mit Vertretern des Bundes, des Bundestags, der Bahn, kommunalen Vertretern von Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der lokalen Bürgerinitiativen hat sich zum Ziel gesetzt, die örtlich geeigneten technischen Lösungen zu erarbeiten, die den Schienenlärm nachhaltig reduzieren.

Als Untersuchungsraum für die Machbarkeit wurde das Obere Mittelrheintal von Bingen und Rüdesheim bis Koblenz einschließlich jeweils zwei Kommunen außerhalb dieses Bereichs festgelegt, nämlich Weißenthurm und Leutesdorf in Rheinland-Pfalz und Oestrich-Winkel und Eltville in Hessen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage seitens der Landesregierung wie folgt:

Zur ersten Frage: Die DB Netz AG hat mit der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen aus der Machbarkeitsstudie im Oberen Mittelrheintal begonnen. Da es um mehr als 20 Maßnahmen geht, befinden sich diese in verschiedenen Planungsstufen.

Das erste Paket Schienenstegdämpfer mit einer Gesamtlänge von mehr als 5 km wurde in den Bereichen Kaub, Oberdiebach und Oberheimbach eingebaut. Schienenschmiereinrichtungen wurden bei Sankt Goarshausen und in Kestert verbaut. Nach Angaben der DB Netz AG sind für die Schallschutzwände insgesamt 13 Planrechtsverfahren erforderlich, die zum Teil bereits eingeleitet wurden.

Inzwischen wurden die Machbarkeitsuntersuchungen mit niedrigeren Auslösewerten überarbeitet. Hieraus ergaben sich für sieben Gemeinden insgesamt zwölf weitere Maßnahmen. Für diese Maßnahmen wurde mit den Planungen begonnen. Der Umsetzungszeitpunkt ist bisher nicht bekannt.

Zur zweiten Frage: Hinsichtlich der Planung einer möglichen Mittelrheinquerung zwischen Sankt Goar und Sankt Goarshausen werden derzeit die Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren durch das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz und den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hergestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aufgrund der noch frühen Planungsphase keine belastbare Aussage zum weiteren zeitlichen Ablauf bis zur Realisierung des Projekts möglich.

Zur dritten Frage: Keine. Die Landesregierung hat den zuständigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angeschrieben und darauf gedrängt, dass die zugesagte Machbarkeitsstudie kurzfristig beauftragt und das Vorhaben „Neubaustrecke Troisdorf – Mainz-Bischofsheim“ beim Bund prioritär bearbeitet wird.

Zur vierten Frage: Es ist offensichtlich, dass eine Verzehnfachung des Schienenverkehrs auf der betreffenden Strecke im Mittelrheintal schon mangels Kapazitäten der Trassen gar nicht möglich ist.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig!)

Das Bundesverkehrsministerium hat zwischenzeitlich präzisiert, dass eine Verzehnfachung des volkswirtschaftlichen und verkehrlichen Nutzens notwendig sei, um eine Einstufung des Vorhabens in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans zu erreichen. Selbst diese Angabe kann nicht seriös bewertet werden, solange der Bundesverkehrsminister nicht die Studie, die zur Nichtaufnahme des Vorhabens in den vordringlichen Bedarf führte, auf seiner Internetplattform, dem Projektinformationssystem PRINS, veröffentlicht.

Die Kalkulationen, die der Bund seinen Angaben zugrunde legt, sind der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und auch der Regierung von Hessen nicht bekannt.

Vielen Dank.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Abgeordneter Hüttner, bitte.

Herr Minister, Sie sind auch für Tourismus zuständig. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Lärmbelastung im Mittelrheintal auch Auswirkungen auf den Tourismus hat, weil im Mittelrheintal keine Industrie und kein Handwerk angesiedelt werden können.

Herr Kollege, ja, die Auswirkungen liegen auf der Hand. Die Lärmbelästigung ist dort erheblich. Die Zahl der vorbeifahrenden Güterzüge hat ein Ausmaß angenommen, das den Tourismus in seiner Entwicklung behindert. Selbstverständlich wollen sich Übernachtungsgäste, die ins Mittelrheintal kommen, dort erholen. Dazu gehört eine ungestörte Nachtruhe. Das ist bei dem Maß an Güterverkehr, den wir dort heute haben, nicht möglich.

Weil wir eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene unterstützen und weil wir das befördern wollen und wir das auch brauchen, da die prognostizierte Zunahme des LkwVerkehrs auf unseren Straßen nicht mehr von den Straßen aufgenommen werden kann, mache ich mir auch Sorgen um die Tourismusentwicklung im Mittelrheintal, wenn nicht die alternative Schienengüterverkehrstrasse kommt.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Paul.

Herr Staatsminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Inwieweit spielt die Tatsache, dass wir im Mittelrheintal durchgehend Funklöcher und lahmes Internet haben, eine Rolle bei der Erwägung von touristischen Optionen? Wir wissen heute, die Touristen hätten gern WLAN, und sie veröffentlichen ihre Urlaubseindrücke gern in sozialen Medien.

Fahren Sie durch das Mittelrheintal. Es ist eigentlich nicht möglich, ein Gespräch aufrechtzuerhalten, wenn man mit der Bahn fährt. Inwieweit spielt diese Tatsache bei den touristischen Erwägungen für dieses Kernstück des Tourismus in Rheinland-Pfalz eine Rolle?

Herr Staatsminister, Sie müssen die Frage nicht beantworten, weil sie selbst bei großzügiger Auslegung nicht zum Thema der Mündlichen Anfrage gehört.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Bitte?)