Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

Diese Zahlen kann ich insofern nicht bestätigen, als es wirklich schwierig ist, zum Beispiel im Bereich der Schulinfrastruktur entsprechende Zahlen zu ermitteln. Sie können insofern nicht nachvollziehen, warum sich bestimmte Entwicklungen in der Schule so zeigen. Ich nehme ein Beispiel. Der permanente Rückgang von Schülerzahlen ist in einem bestimmten Jahr zum Beispiel etwas gebremst worden. Darin sind unterschiedliche Effekte mit enthalten. Das kann mit dem Flüchtlingszuzug zusammenhängen. Das kann aber auch andere Faktoren haben. Daher ist eine Analyse von bestimmten Ursachen und damit auch eine bestimmte Folgekostenberechnung extrem schwierig und mit Unsicherheiten behaftet. Deshalb hatte ich mich in meinem Antwortentwurf darauf beschränkt, von Schätzungen zu sprechen.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen mehr vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Uwe Junge und Heribert Friedmann (AfD), Straftaten und Strafverfolgung in und um Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA) bzw. kommunale Sammelunterkünfte in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 17/8674 – betreffend, auf und erteile Herrn Abgeordneten Junge das Wort.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Kriminalitätssituation in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA) bzw. in kommunalen Sammelunterkünften sowie in deren mittelbarem Umfeld in Rheinland-Pfalz?

2. Welche (präventiven) Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Straftaten in den besagten Einrichtungen sowie im mittelbaren Umfeld zu verhindern und Dritte zu schützen?

3. Gibt es Weisungen der Landesregierung oder von Landesbehörden (z. B. der Staatsanwaltschaft), welche die Art und Weise der Strafverfolgung hinsichtlich Straftaten in den besagten Unterkünften und dem mittelbaren Umfeld betreffen? Wenn ja, welche?

4. Gibt es Weisungen der Landesregierung oder von Landesbehörden (z. B. der Staatsanwaltschaft), welche die Art und Weise der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich Straftaten in den besagten Unterkünften und im mittelbaren Umfeld betreffen? Wenn ja, welche?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Lewentz.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Frage 1: Zu der Frage im Antrag der AfD, wie die Landesregierung die Kriminalitätssituation in den Flüchtlingsunterkünften bewertet, ist zunächst anzumerken, dass viele der registrierten Straftaten – etwa 47,7 % – Delikte von Zuwanderern zum Nachteil anderer Zuwanderer sind, was den Einzelfall natürlich nicht weniger bedauernswert macht.

Bei der Mehrzahl der Delikte handelt es sich zudem eher um einfach gelagerte Taten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. Ursächlich für diese Taten ist häufig der Umstand, dass unterschiedlichste Ethnien auf engem Raum untergebracht sind. Die Straftaten in Erstaufnahmeeinrichtungen stiegen im Vergleich der Jahre 2018 und 2017 um 115 Fälle von 723 auf 838.

Zu Frage 2: Nach Auskunft des zuständigen Integrationsministeriums sind in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes präsent. Für die AfAs wurde darüber hinaus ein spezielles Gewaltschutzkonzept erarbeitet, das alle Personen, die in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind, sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen einbezieht.

Die Polizei Rheinland-Pfalz leistet ebenfalls ihren Beitrag zur Prävention. In allen Erstaufnahmeeinrichtungen sind beispielsweise die Ermittlungsgruppen „Migration“ der Polizei präsent. Diese bearbeiten Strafanzeigen und tragen durch professionelles Auftreten und Präsenz zur Deeskalation in Konfliktsituationen und zur polizeilichen Prävention bei.

Daneben gewährleistet die Polizei im Rahmen der Streifentätigkeit eine regelmäßige Präsenz in und um die Aufnahmeeinrichtungen. Die Polizeipräsidien und das Landeskriminalamt haben im Jahr 2018 landesweit insgesamt über 70 zielgruppenorientierte Präventionsveranstaltungen durchgeführt.

Inhalte dieser Veranstaltungen waren insbesondere die Aufklärung über die Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern, Verbote und gesetzliche Regelungen in Deutschland, das Erfordernis rechtskonformen Verhaltens und eventuelle Konsequenzen im Falle der Begehung von Straftaten. Für die sich an die Erstaufnahme anschließende kommunale Unterbringung sind die Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe zuständig.

Zu Frage 3: Nein, besondere Weisungen der Landesregierung oder von Landesbehörden hinsichtlich der Art und Weise der Strafverfolgung bei Straftaten in und um die im Antrag benannten Unterkünfte existieren nicht.

Zu Frage 4: Es existieren keine Weisungen in Bezug auf konkrete Örtlichkeiten, wie etwa die benannten Unterkünfte. Die Strafverfolgungsbehörden orientieren sich in ihrer

Öffentlichkeitsarbeit an der in § 12 a Landesmediengesetz verankerten grundsätzlichen Pflicht, der Presse die für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Dabei werden auch Straftaten zum Nachteil von Zuwanderern und durch Zuwanderer ebenso offen und transparent benannt wie die anderen Nationalitäten.

Daneben gilt nach wie vor die Zielvereinbarung für ein Miteinander ohne Vorbehalte aus dem Jahr 2011. Sie ist zwischen meinem Haus und dem Sozialministerium sowie dem Integrationsbeauftragten des Landes und der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz geschlossen worden. In der Vereinbarung heißt es allgemein und unabhängig von der Nähe zu einer Flüchtlingsunterkunft: „Die Polizei Rheinland-Pfalz unternimmt in ihrer täglichen Arbeit alles, um Diskriminierung zu vermeiden. Sie prüft bei ihrer Pressearbeit und sonstigen Berichterstattung gewissenhaft, ob für die Nennung der Nationalität beteiligter Personen ein polizeiliches Erfordernis vorliegt.“

So weit meine Antwort.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Junge.

Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Zusatzfrage: Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund einer erhöhten Gefährdungslage, die durchaus zu erkennen ist – ein überdurchschnittliches Straftataufkommen in Asylunterkünften und in deren mittelbarer Umgebung –,

(Zuruf von der SPD: Falsche Wahrnehmung!)

einen Aufklärungsbedarf über Risiken insbesondere für junge Mädchen und junge Frauen – ich erinnere an die Fälle Mia, Susanna und Cynthia –, die sich regelmäßig in solchen Unterkünften aufhalten? Gibt es ein Präventionsprogramm und irgendwelche Überlegungen seitens des Innenministeriums?

Die Relationen müssen Sie selbst beurteilen. Ich habe in der Polizeilichen Kriminalstatistik 244.000 Straftaten vorgestellt und jetzt von 838 entlang Ihrer Fragestellung berichtet.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Die Frage ist nicht beantwortet! – Zuruf von der SPD: Doch! – Abg. Uwe Junge, AfD: Nein! Prävention!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Friedmann.

Sehr geehrter Herr Minister, mich würde interessieren, wie in Rheinland-Pfalz mit den Tätern umgegangen wird, die keine Ausweispapiere vorlegen können.

Das kann man so generell nicht beantworten. Es kommt auf die Straftat an. Die Straftat ist das Ausschlaggebende. Es wird niemand heimgeschickt, nur weil er keine Papiere dabei hat.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Junge.

Herr Minister, heute ist den Medien zu entnehmen, dass die Stadt Mainz für die Asylunterkunft in unserer unmittelbaren Nähe, im Allianzhaus, Sicherheitspersonal ausschreibt. Gab es vorher keine Sicherheitsüberlegungen und keine Sicherheitskräfte? Reagiert die Landesregierung bzw. in dem Fall die Stadt Mainz nur – wenn Sie mir nicht unmittelbar darauf antworten können –, oder setzt sie auch präventiv Sicherheitspersonal ein?

Ich kann zu dem Umgang der Stadt Mainz mit dieser Verantwortung im Moment nichts sagen. Wir hinterfragen das gerne und liefern es nach.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Frisch.

Herr Minister, habe ich das akustisch korrekt wahrgenommen, dass Sie eben gesagt haben, Körperverletzung sei eine einfach gelagerte Straftat? In welchem Sinne haben Sie das gemeint?

Die Ausführungen von mir sind nur zu der juristischen Bewertung. Ich habe danach gesagt, dass jede einzelne Straftat schlimm und schrecklich und entsprechend moralisch zu bewerten ist.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Friedmann.

Herr Minister, ich muss noch einmal nachfragen. So ganz habe ich Ihnen nicht folgen können.

(Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)

Es geht tatsächlich um diese einfachen Straftaten, die Sie auch erwähnt haben, wie zum Beispiel Schwarzfahren oder Diebstähle. Wenn ein Asylant oder ein Bewohner eines Asylantenheimes keinen Ausweis vorlegen kann, wie werden diese Straftaten dann verfolgt?

Sie werden verfolgt, wie es die Polizei immer macht. Wir versuchen natürlich, die Identität aufzuklären. Je nach Straftat stellt sich die Frage, ob er einen Wohnort nachweisen kann. Wenn es sich zum Beispiel um Beförderungserschleichung handelt, wird er sicherlich nicht in Gewahrsam genommen. Das wissen Sie. Sie sind Polizeibeamter.

Ansonsten versucht die Polizei natürlich alles, um der Identität habhaft zu werden. Das ist bisher in aller Regel von Erfolg gekrönt gewesen.

Es liegen keine Zusatzfragen vor. Damit ist die Frage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Marco Weber (FDP), Pendlerradrouten in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 17/8674 – betreffend, auf. Herr Kollege Wink trägt vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der momentane Sach- und Planungsstand der Pendlerradrouten in Rheinland-Pfalz dar?

2. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung durch den Ausbau der Pendlerradrouten für die rheinland-pfälzische Ökologie und Ökonomie?

3. Welche Fördermöglichkeiten gibt es in diesem Bereich?

Für die Landesregierung beantwortet die Anfrage Staatsminister Dr. Wissing.