und dann sagen Sie, Sie wollen einen Nachtragshaushalt machen und legen nicht offen, wie Sie diese Gegenfinanzierung leisten wollen.
Das ist eine Luftnummer, die Sie schon bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt gezeigt haben. Sie haben einen Rechenfehler gemacht, auf den ich eingehen möchte.
Ginge es nach dem Willen der CDU, also den Vorschlägen zur Gegenfinanzierung, die uns vorlagen, würden Sie sich an der Anpassung der Beamtenbesoldung bedienen, die um jährlich 2 % zu steigen hat, also an den Personalverstärkungsmitteln, den globalen Mehrausgaben für das Personal. Aus diesen Mitteln haben Sie die Gegenfinanzierung beantragt.
Es ist Ihnen aber ein großer Rechenfehler unterlaufen. Sie haben die Tarifbeschäftigten und die Zunahme der Beamtenbesoldung nach den aktuellen Tarifergebnissen vergessen.
Das zeigt, Sie haben ein Wahlkampfthema gefunden. Das werden Sie jetzt die nächsten Wochen vorantreiben, und Sie betreiben auf dieser Basis eine verantwortungslose Politik. Erklären Sie einmal den Beamtinnen und Beamten und den Tarifbeschäftigten, warum Sie sich an diesem Topf bedienen wollen. Das ist wirklich nicht seriös.
Wir müssen uns auch noch einmal vom System her vergegenwärtigen: Was wollen Sie mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge machen? Die Abschaffung entlastet die Grundstückseigentümer – so schön, so gut –, führt aber im Umkehrschluss zu einer Belastung aller Personen.
Das heißt ganz populistisch ausgedrückt: Die Steuerzahlerin in der Mietwohnung zahlt letztendlich den Straßenausbau im Villenviertel.
Wie auch schon der Gesetzentwurf der AfD ist der Gesetzentwurf der CDU weder fundiert noch nachhaltig. Die Begründung ist haarsträubend und wackelig, und wir werden ihm nicht zustimmen.
Aus Angst werfen Sie ein bisher bewährtes System, das vor Ort angewendet wird, über Bord. Das lassen wir nicht mit uns machen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut! – Zuruf aus dem Hause: Blaue Karte! – Abg. Martin Haller, SPD: Zu spät!)
Es tut mir leid, die Rede ist zu Ende. Die Meldung für eine Kurzintervention muss während der Rede erfolgen.
Liebe Kollegen, bevor ich Staatssekretär Stich das Wort erteile, möchte ich noch eine Bitte äußern. Der Lärmpegel im Saal ist bei der Besprechung dieses Gesetzentwurfs sehr hoch. Ich verstehe, dass es untereinander Diskussionen gibt, aber wir sollten es so gestalten, dass sowohl die Mitglieder des Parlaments, die zuhören wollen, als auch unsere Besucher zuhören können.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Rheinland-Pfalz verfügt über ein gerechtes, modernes und sachgerechtes Beitragssystem.
Die Kommunen haben mit den Ausbaubeiträgen eine zuverlässige Einnahmequelle bei Umsetzung konkreter Projekte und werden bei Entscheidungen nicht unnötig eingeschränkt. Das ist genau der Grund, warum der Gemeindeund Städtebund ausdrücklich fordert, das bestehende System beizubehalten.
Das Kommunalabgabensystem sieht schon heute Möglichkeiten vor, mit denen die Gemeinden gerade Härten, die durch hohe Einmalbeiträge in Einzelfällen und bei ungünstigen Umständen entstehen können, abmildern können. Hier besteht ein entsprechendes Instrumentarium, das genutzt werden kann.
Herr Abgeordneter Schnieder, entgegen Ihrer Ankündigungen am Pult im Januar weist der heute vorliegende Gesetzentwurf zahlreiche, auch handwerkliche Fehler auf,
erhebliche Probleme für die kommunalen Verwaltungen schaffen. Auf die Fehler kann ich im Hinblick auf die Redezeit nicht eingehen. Das können wir gerne nachher noch einmal besprechen.
denn neben den handwerklichen Fehlern gibt es drei Hauptaspekte des Entwurfs und seiner Begründung, auf die ich im Detail eingehen will.
(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Sozialneider! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Alle sind dagegen, mit Ausnahme der CDU!)
Herr Präsident, in der Begründung heißt es: „Die Planung, der Neu- und Ausbau, die Instandhaltung und Instandsetzung und gegebenenfalls die Beseitigung qualifizierter Straßen (...) stellen eine legitime öffentliche Aufgabe dar und werden allgemein als Teil staatlicher Daseinsvorsorge verstanden.“
Später heißt es: „Der Ausbau sämtlicher öffentlicher Straßen, Verkehrs- und Nebenanlagen ist daher als Gemeinschaftsaufgabe zu betrachten. Die Erhebung von kommunalen Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Gemeindestraßen ist daher nicht länger aufrechtzuerhalten.“
Zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören aber auch die Versorgung mit Energie und Wasser, die Entsorgung von Abfall und Abwässern, die Unterhaltung von öffentlichem Personennahverkehr, die Bereitstellung von Posten und Telekommunikationsdienstleistungen.
Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, wenn ich Ihre Begründung ernst nehmen will, gehe ich davon aus, dass die CDU auch in all diesen Bereichen künftig die Beiträge und Gebühren abschaffen möchte. Dann viel Spaß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zweitens: Sie legen großen Wert darauf, dass die Entscheidungshoheit über Ausbauprojekte bei den Gemeinden bleibt.
Da aber selbstverständlich nicht uneingeschränkt Landesmittel verfügbar sind, wird natürlich durch Ihren Entwurf
Wenn wir uns an die bereits bestehenden Verfahren anlehnen – so Ihr Faktenpapier –, müssten bald Anträge beispielsweise in den Landkreisen gesammelt und dort mit Prioritäten versehen werden, und dann müsste das Land je nach Verfügbarkeit entsprechender Mittel über die Projekte entscheiden. Dann ist es natürlich unwahrscheinlich, dass noch jedes Jahr alle Straßenausbaumaßnahmen umgesetzt werden können. Deswegen ist es gut und richtig, dass die Entscheidung über Ausbaumaßnahmen vor Ort getroffen wird und die Kommunen entsprechende Einnahmen für die Projekte haben.