würde mir wünschen, dass wir gerade bei diesem Thema – das Thema der Gebäudedämmung und des Dämmmaterials ist ein so gravierendes – einen Weg suchen und ihn dann gerne auch intensiv fördern, um dieses Dilemma aufzulösen; denn dass die derzeit verbreitete Gebäudedämmtechnik uns in Zukunft viele Probleme schaffen wird, bestätigen alle Baufachleute, mit denen man spricht. Deswegen wäre es uns als Fraktion ein Anliegen, weiter nach Wegen zu suchen, um dieses Dilemma aufzulösen.
Auch in diesem Sinne meine ich also, es lohnt sich, den Gesetzentwurf intensiv zu beraten. Wir werden ihn auf jeden Fall in den Ausschüssen konstruktiv begleiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Das europäische Bauproduktenrecht macht Anpassungen der nachgeordneten Rechtslagen erforderlich. Daher sind die Notwendigkeit und das Verfahren für den vorliegenden Gesetzentwurf begründet. Inhaltlich jedoch sind die EURichtlinien sowie deren Umsetzung nicht frei von Kritik. Schauen wir uns also einmal an, was jene sagen, die die EU-Richtlinie konkret anwenden müssen, vor allem also jene, die im Bauwesen und im Handwerk professionell tätig sind.
Unter der Überschrift „Wie sicher sind Bauprodukte?“ monierte die Deutsche Handwerks Zeitung schon im August vergangenen Jahres, dass die deutschen Kriterien der Bauprodukte strenger gewesen seien als die nun bindenden Vorgaben der Europäischen Union. Weiter wird in diesem Artikel ausgeführt: „Die deutschen Regelungen für die Bauprodukte gehen allerdings auch heute noch immer meist über die CE-Kennzeichnung hinaus. (...) Deutschland hatte (...) zusätzliche Anforderungen über die CEKennzeichnung hinaus an die Bauprodukte gestellt (...).“
Das störte bereits vor Jahren die Richter des Europäischen Gerichtshofs, und sie verlangten eine Novellierung des Bauordnungsrechts. Vor der durch die Bauproduktenverordnung eingeführten CE-Kennzeichnung gab es ein Übereinstimmungszeichen, das sogenannte Ü-Zeichen, anhand dessen jeder Laie erkennen konnte, dass die von ihm gekauften Produkte später nicht von den Bauabnahmestellen beanstandet werden würden.
Dieses Übereinstimmungszeichen entfiel nun zugunsten der CE-Kennzeichnung, wodurch der Laie nicht mehr vertrauensvoll auf die Verwendbarkeit des Bauprodukts schließen kann. Mit anderen Worten: Kauft man künftig die Katze im Sack? Oder anders gesprochen: Es wurde ein vorbildliches Problem geschaffen – vonseiten der EU –, für das man jetzt eine Lösung braucht.
Nun hatte man Hoffnungen, in der EU-Novelle wird eine Anpassung dahin gehend vorgenommen, dass das EURecht wenigstens ein bisschen anspruchsvoller im Sinne guter Qualität wird und an die hohen Standards unserer nationalen Gesetzgebung herankommt. Aber auch diese Hoffnung wurde nicht erfüllt. In einer ganz aktuellen Meldung vom April 2019 beklagt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: „‚Lücken in europäischen Bauproduktnormen bleiben ungeschlossen‘ – Europäisches Gericht verwirft die deutsche Rechtsauffassung“. Und weiter wird bedauert, dass mit seinem Urteil das europäische Gericht leider die Gelegenheit verpasst hat, die Voraussetzungen zu schaffen, diese Lücken zu schließen und „umgehend politische Antworten zu geben, wie die Bauwerkssicherheit erhalten bleiben kann“.
Stattdessen schuf die EU das Instrumentarium der sogenannten Leistungserklärung. Allerdings können auch Leistungen nicht erklärt werden. Das heißt, der Hersteller darf bewusst auf Angaben verzichten. Hinzu kommt, dass über die wesentlichen Merkmale hinausgehende Angaben nicht in der Leistungserklärung angegeben werden dürfen. Dafür wird dann eine sogenannte Herstellererklärung benötigt.
Der Endkunde, der Häuslebauer etwa, der jetzt zum Beispiel Mineralwolle als Dämmstoff kaufen möchte, müsste sich vom Hersteller eine Leistungserklärung und eine Herstellererklärung ausstellen lassen, will er zum Beispiel die Wärmeleitfähigkeit bestätigt haben, da diese bei der CE-Kennzeichnung nicht mehr angegeben werden darf. Welcher private Bauherr macht das, wenn er im Baumarkt steht? Keiner.
Stellt sich nun im Nachhinein hinaus, dass der Hersteller die Anforderungen an das Dämmmaterial – mein Beispiel – nicht eingehalten hat, muss der Endverbraucher das selbst nachweisen und klagen. Die EU lädt dem Bürger also die Lasten ihrer babylonischen Sprachverwirrung auf.
Den EU-Regulierungswahn kann man der Landesregierung nicht direkt zum Vorwurf machen. Was ich allerdings feststellen möchte, ist, dass sie sich nicht dafür einsetzt, die bewährten deutschen Standards im Baurecht zu erhalten, sondern einer Korrektur nach unten zur Geltung verhilft und anschließend Brüssel auch noch lobt.
Insofern werden zu diesem Gesetz noch einige Fragen im Ausschuss hinsichtlich der Erwartung weiterer Änderungen zu klären sein.
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat einen Anpassungsbedarf im Bauproduktenrecht festgestellt. Demnach sind neben der europäischen CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten nationale Zulassungsverfahren nicht mehr zulässig. Bundeseinheitliche Regelungen sollen in den Ländern Abhilfe schaffen und die EU-Vorgaben umsetzen.
Die Bauminister der Länder haben hierzu eine Musterbauordnung beschlossen, die Grundlage für den heutigen Entwurf ist. Damit harmonisiert unsere Landesbauordnung nationales Recht mit Unionsrecht. Es werden europaweit einheitliche Standards geschaffen. Den europäischen Wettbewerbern wird ein ungehinderter Zugang zum europäischen Binnenmarkt eröffnet. Lästige nationale Zulassungsverfahren gehören der Vergangenheit an.
Von dem Abbau der Bürokratisierung profitiert insbesondere die deutsche Bauwirtschaft. Die Maßnahmen führen zu mehr Transparenz für die Bauwirtschaft und die Verbraucher gleichermaßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP-Fraktion die Gesetzesänderungen. Sie stehen ganz im Sinne liberaler Forderungen, bürokratische Hürden und Handelshemmnisse abzubauen. Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir werden diesen Gesetzentwurf konstruktiv im weiteren Verfahren begleiten. Inhaltlich wurde ja schon einiges dazu ausgeführt. Vielleicht nur noch eine politische Bewertung, die ich mir aufgrund der Einlassungen der AfDKollegin in diesem Hohen Hause nicht ganz verkneifen kann.
Wir hatten vorhin über den EU-Binnenmarkt gesprochen, und wir hatten Wert darauf gelegt, dass er eine große Errungenschaft ist. Ein EU-weiter Binnenmarkt lebt davon, dass man aufeinander zugeht, das EU-weit zu regeln versucht und nicht aus der Perspektive eines Vaterlands etwas vorgibt nach dem Motto „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“, sondern ganz im Gegenteil: Man macht Abstriche und versucht dann, diesen Binnenmarkt zum Wohl aller zu stärken. Das ist unsere Stoßrichtung. Diesen Weg wollen wir weiter gehen.
Aber Ihre Einlassung von der AfD Fraktion hat Sie wieder dahin gehend entlarvt, dass Sie die EU nicht stärken wol
Das ist Ihr Problem. Deswegen kann ich es nur wiederholen: Sie sind der Europakiller in diesem Hohen Hause, und das ist ein echtes Problem.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: S i e sind der Europakiller! – Abg. Matthias Joa, AfD: Eine hoch geistige Leistung!)
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Gesetzentwurf in erster Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Vielen Dank.
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2017 Antrag der Landesregierung – Drucksache 17/8082 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2017 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/8100 –
17/8300) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2016 (Drucksache 17/8206) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 17/9160 –
Es wird die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission vorgeschlagen. Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist dies so beschlossen.
a) Bericht des Petitionsausschusses gem. § 114 GOLT b) Jahresbericht 2018 Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte – Drucksache 17/8680 –
Ich schlage Ihnen vor, dass wir zunächst dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Fredi Winter, die Gelegenheit geben, den Bericht des Petitionsausschusses abzugeben.