Protokoll der Sitzung vom 13.06.2019

(Beifall der CDU – Abg. Jochen Hartloff, SPD: Da ist sie eine berüchtigte Vorkämpferin!)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Simon von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Übernahme des Themas „Gemeinschaftsverpflegung“ von Dorothea Schäfer findet ihre Fortsetzung. Ich dachte, dass eigentlich Frau Kollegin Huth-Haage heute spricht. Ich finde es spannend, dass es noch in einem anderen Ausschuss stattfindet und Herr Wäschenbach heute gesprochen hat.

Wir haben das schon mehrmals im Plenum diskutiert.

(Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

Selbstverständlich ist uns die Einhaltung der Hygienestan

dards sehr wichtig, da die Gesundheit nicht durch Erreger gefährdet werden darf. Ich glaube, wir waren uns da in diesem Hohen Hause immer einig.

Selbstverständlich fordern wir von allen Einrichtungen, dass sie nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) kochen und gerade bei Kindern eine Reduktionsstrategie bezüglich Zucker und Fett verfolgt wird. Hier hätten wir uns von der CDU gewünscht, dass sie zum Beispiel der Zuckersteuer zugestimmt hätte, die wirklich effektiv gewesen wäre.

Wir widmen uns dem Thema „Senioren“ noch einmal stärker. Wir führen folgende Maßnahmen in Rheinland-Pfalz durch: Beratung der Einrichtungen durch die Verbraucherzentrale anhand des Speiseplan-Checks, das heißt, hier wird eine konkrete Beratung schon angeboten, bei der konkret der Speiseplan durchgegangen wird und gerade diese DGE-Empfehlungen besprochen werden.

Wir haben eine Vernetzungsstelle für die Schulverpflegung. Wir haben eine Vernetzungsstelle für die Kita-Verpflegung. Neu wird eine Vernetzungsstelle für Senioren beim DLR Montabaur eingerichtet.

Es gibt Leitlinien von der Diakonie und der Caritas zur Lebensmittelhygienepraxis in sozialen Einrichtungen sowie das Merkblatt vom Bundesinstitut für Risikobewertung.

Wir haben schon IKER beschlossen, eine risikoorientierte Abfolge von Maßnahmen, wenn etwas passiert. Das war nach EHEC der Fall. Wir haben schon viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um unseren Kindern, Schülern und Senioren, die in Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht sind und dort verpflegt werden, sicheres und gesundes Essen zu bieten.

Wir haben die Aktion „Kita isst besser“. Auch da ist vieles auf den Weg gebracht worden.

Warum wir Ihren Antrag ablehnen: Wir haben gerade die Maßnahmen aufgezählt. Es fehlt eine Differenzierung zwischen Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen. Wir gehen davon aus, dass, wenn jemand im Krankenhaus ist, er eine Ernährung erhält, die zu seiner Krankheit passt, also das beispielsweise bei Diabetikern entsprechend darauf geachtet wird. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dazu brauche ich nicht noch einmal eine Beratung.

Bei Pflege- und Seniorenheimen sehe ich eine andere Herausforderung als bei Kindern und Jugendlichen. Wenn ich in einem Alter bin, auf die letzten Tage zugehe, dann möchte ich mein Mettbrötchen oder meinen Lachs essen dürfen. Ich glaube, das gehört zur Lebensqualität dazu. Wenn nicht die Krankheit dagegen steht, möchte ich mir das Recht auch im Alter nicht nehmen lassen. Deswegen sehen wir die Träger in der Verantwortung. Wir gehen davon aus, dass Köche kochen gelernt haben, ihr Handwerk verstehen und die ganzen Gesetze kennen, die sie zu beachten haben. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab.

Danke schön.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Groß für die Fraktion der AfD.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag soll sich der Landtag dafür aussprechen – ich zitiere – „den Verbraucherschutz bei der Verpflegung in Pflegeheimen und Krankenhäusern in RheinlandPfalz durch Vermeidung der Verwendung von Lebensmitteln mit unnötigen gesundheitlichen Risiken zu verbessern“.

Damit folgt der Antrag der Wertung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz 2018 resümierte – Zitat –: „Viele Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime setzen ihre Patienten und Heimbewohner unnötigen gesundheitlichen Risiken aus“. Der Präsident dieses Bundesamtes betont gar, es sei – ich zitiere –„erschreckend, dass in so vielen Einrichtungen, in denen man gesund werden soll, das Risiko besteht, am Essen zu erkranken.“

Wie die Ausschusskollegen wissen, können wir uns in der Schärfe dieser Wertung nicht anschließen; denn der erhobene Vorwurf lässt sich prinzipiell und bezogen auf Rheinland-Pfalz weder aus den Empfehlungen des Bundesinstitutes Risikobewertung noch aus den Ergebnissen des bundesweiten Überwachungsplans aus 2017 ableiten, die die Landesregierung in ihrer Berichterstattung auf den Berichtsantrag – Drucksache 17/4191 – aufgreift.

Das Bundesamt für Risikobewertung hat 2011 Handlungsempfehlungen herausgebracht mit dem Titel: „Sicher verpflegt – Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen“. Hier wird empfohlen, im Antrag genannte Lebensmittel, bei denen von einem höheren mikrobiologischen Risiko ausgegangen wird, nicht bei diesem Personenkreis einzusetzen, sofern – und jetzt kommt die Einschränkung – nicht vorgesehen ist, diese Lebensmittel direkt vor der Ausgabe entsprechend zu erhitzen.

Damit steht die Empfehlung des Bundesamtes für Risikobewertung, die genannten Lebensmittel nicht einzusetzen, unter einem Vorbehalt. Auf diesen Vorbehalt wird in der in Bezug genommenen Berichterstattung der Landesregierung nicht eingegangen; denn hierin wird lediglich festgestellt, dass von den in Rheinland-Pfalz überprüften Einrichtungen 9,5 % auf die genannten Lebensmittel verzichten. 65 % verzichten überwiegend, und 25 % verzichten überhaupt nicht auf diese Lebensmittel.

Was hierbei konkret unter einem überwiegenden Verzicht zu verstehen ist, bleibt ungeklärt, ebenso wie die Beantwortung der Frage, warum 25 % der überprüften Einrichtungen nicht auf die genannten Lebensmittel verzichten. Es liegen rein quantitativ erhobene Daten vor ohne einen entsprechenden Kontext, meine Damen und Herren.

Es ist nämlich durchaus möglich, dass die 25 % der überprüften Einrichtungen, die nicht auf diese Lebensmittel verzichten, sie direkt vor der Ausgabe erhitzen und sich damit konform zu den Handlungsanweisungen des Bundesinstituts für Risikobewertung verhalten. Schlussfolgerungen sind daher, wenn überhaupt, nicht möglich.

Überzogene Äußerungen, die genannten Einrichtungen würden ihre Heimbewohner, ihre Patienten unnötigen gesundheitlichen Risiken aussetzen, halte ich für nicht hilfreich, meine Damen und Herren. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die weit überwiegende Zahl der Einrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der Verpflegung ihrer Patienten und Heimbewohner äußerst verantwortungsbewusst vorgeht. Andernfalls, meine Damen und Herren, dürften sich Vorfälle gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Verwendung risikobehafteter Lebensmittel, die durch diese Lebensmittel verursacht werden, nun einmal häufen.

Wir würden es daher begrüßen, zunächst doch einmal abschließend zu klären bzw. zu recherchieren, was unter einem „überwiegenden Verzicht“ zu verstehen ist und welche Gründe tatsächlich dafür vorliegen, dass diese Einrichtungen nicht auf die genannten Lebensmittel verzichten bzw. unter welchen Bedingungen diese risikobehafteten Lebensmittel eingesetzt werden, bevor Vorverurteilungen in dieser Schärfe ausgesprochen werden, meine Damen und Herren. Die 2011 veröffentlichten Handlungsempfehlungen des Bundesamts sind sechs Jahre später nur 49 % der genannten Einrichtungen bekannt, so das Ergebnis des bundesweiten Überwachungsplans. Das ist nicht akzeptabel, meine Damen und Herren.

Die Landesregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht zügiger für mehr Transparenz, Information und damit Sicherheit gesorgt zu haben. Wir halten daher eine verstärkte Darstellung und Erläuterung der Handlungsempfehlungen des Bundesamts für Risikobewertung und eine Förderung vorbildhafter Praxis für unabdingbar, dies, zumal die Landesregierung in ihrer Berichterstattung selbst einräumt, dass das Bewusstsein für risikobehaftete Lebensmittel auch in Altenheimen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern noch verstärkt werden muss, damit die Empfehlungen des Bundesamts für Risikobewertung besser umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden dem Antrag der CDU zustimmen.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Ich erteile nun dem Abgeordneten Roth für die Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz der Verbraucher ist ein wichtiges Anliegen und erstreckt sich auf viele Lebensbereiche. Das beinhaltet selbstverständlich auch eine gesunde Ernährung sowie

den verantwortungsvollen und hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.

Heute sprechen wir nun über die Verpflegung in Altenund Pflegeheimen und in Krankenhäusern, ein Thema des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Insbesondere sollen Gefahren für die Gesundheit der Menschen in den genannten Einrichtungen vermieden werden. So können beispielsweise Lebensmittel erhöht mikrobiologische Risiken in sich bergen. Ja, darin gebe ich Ihnen recht. Aber solche Risiken lassen sich am besten durch Speisepläne in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern vermeiden, die eine ausgewogene und gesunde Ernährung bieten.

Es mag sein, dass es bei der Gemeinschaftsverpflegung zuweilen unterschiedliche Einschätzungen darüber gibt, was unter einer ausgewogenen Ernährung im Einzelfall zu verstehen ist. Auch über den Geschmack von Essen lässt sich streiten oder auch nicht; denn im Einzelnen mag es ebenfalls unterschiedliche Einschätzungen hierzu geben.

Dennoch möchte ich grundsätzlich festhalten: Niemand will den ihm anvertrauten Bewohnern oder Patienten absichtlich schaden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten in der vergangenen Woche Gelegenheit, uns im Ausschuss für Verbraucherschutz über dieses Thema zu beraten. Im Ausschuss selbst konnten wir uns alle davon überzeugen, was in Rheinland-Pfalz bereits alles getan wird, und das ist ganz im Sinne der Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung.

Meine Damen und Herren, Verbraucherschutz ist ein hohes Gut. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, dass sie unabhängig und selbstbestimmt eine Entscheidungskompetenz im Sinne des Verbraucherschutzes erhalten. Darüber hinaus hatte ich mich im Vorfeld über die Verbraucherschutzzentrale in Mainz erkundigt. So ist die Ernährung hier ebenfalls ein Schwerpunktthema.

Seit vielen Jahren gibt es dort ein Projekt „Gut versorgt ins hohe Alter“. Hier werden Basisschulungen und Qualitätszirkel zum Thema „Ernährung“ in Küchen mit Personal, Bewohnern und den Einrichtungen selbst durchgeführt. Ziel ist es, auf mögliche Gefahren bei der Verwendung von Lebensmitteln frühzeitig hinzuweisen. Die Umsetzung wird ständig evaluiert und durch Speiseplan-Checks überprüft.

Inhaltlich orientiert sich die Verbraucherzentrale dabei an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Darüber hinaus gibt es Schulungen für Lebensmittelkontrolleure sowie Gespräche mit den Branchenverbänden über die Verwendung von risikoreichen Lebensmitteln.

Meine Damen und Herren, auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht das Gesundheitsrisiko bei der Verpflegung als weitgehend ausgeschlossen an. So werde empfindlichen Patienten ohnehin zumeist eine individuelle Diätkost verabreicht. Das ist schon aus Haftungsgründen geboten und daher gängige Praxis. Die Bewohner von Pflegeheimen und Krankenhäusern werden also auf die von der CDU im Antrag genannten Beispiele wie Rohmilchprodukte oder frisches Mett auch ohne Zielvereinbarung dauerhaft verzichten müssen.

Fazit: In Rheinland-Pfalz setzen wir auf Aufklärung und nicht auf immer neue Vorgaben. Die FDP-Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag deshalb ab. Wir Freie Demokraten unterstützen die Landesregierung weiter auf ihrem Weg der Kommunikation, der Kooperation und der Kontrolle.

Haben Sie vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile nun der Abgeordneten Binz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion beginnt brisant. Sie schreiben: „Danach setzten viele Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime ihre Patienten und Heimbewohner beim Essen unnötigen gesundheitlichen Risiken aus.“

(Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Wir zitieren nur!)

Sie sprechen weiter in Ihrem Antrag von „erheblichen Defiziten“ und einem „planlosen Verhalten“ der Landesregierung. Das klingt alles sehr dramatisch; doch worum geht es überhaupt?

Es geht im Kern um eine Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung, in der Gemeinschaftsverpflegung für besondere Personengruppen auf besondere Lebensmittel mit einem höheren mikrobiologischen Risiko möglichst zu verzichten. Dazu zählen unter anderem Rohmilchkäse, Räucherlachs, Tiefkühlbeeren oder frisches Mett.

Diese Empfehlung ist für die Einrichtungen nicht rechtlich bindend. Trotzdem schildert das Ministerium in seiner Antwort auf einen Berichtsantrag der CDU und auch letzte Woche bei der Antragsberatung im Ausschuss sehr detailliert seine Maßnahmen, um auf die Inhalte der Empfehlung verstärkt hinzuweisen. Wir werden es gleich noch einmal vom Staatssekretär hören. Ich finde, allein aufgrund dieser Schilderung kann schon von einem planlosen Vorgehen, wie Sie es behaupten, nicht die Rede sein.

Die Dramatik Ihres Antrags ziehen Sie aus der Überprüfung einer Umfrage 63 Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, in der 25 % der Einrichtungen angaben, nicht auf die entsprechenden Lebensmittel zu verzichten, 65 %, als die überwiegende Mehrheit, angaben, überwiegend darauf zu verzichten, und 9,5 %, ganz darauf zu verzichten. Jedoch lässt sich aus diesen Zahlen mitnichten ableiten, dass – wie Sie behaupten – viele Einrichtungen ihre Patienten und Bewohner gesundheitlichen Risiken aussetzen würden; denn auch den 25 % der Einrichtungen, die nicht auf diese Lebensmittel verzichten, kann man nicht pauschal unterstellen, sie würden ihren Bewohnern oder Patienten ohne Ahnung und ohne Konzept potenziell gefährliche Lebensmittel servieren.