Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir nehmen zu diesem Gesetzentwurf Stellung. Der Innenminister hat die Stellungnahme der Partei zum Teil schon vorweggenommen. Aber mir ist es noch einmal ein Anliegen, auch auf die einzelnen Regelungen dieses Entwurfs
Zunächst gehen wir von einer Berechnungsgrundlage aus, die – wie schon erwähnt – die Abweichung 25 % von enthält. Das ist schon seit der letzten Wahlperiode die entsprechende Verschärfung, die auch für die kommende Wahlperiode gelten wird.
Es ist insbesondere die Herausforderung dieses Gesetzentwurfs, Regionen, die einen starken Bevölkerungszuwachs haben, entsprechend im Gesetzentwurf abzubilden. Dem trägt der Gesetzentwurf dahin gehend Rechnung, dass insbesondere der Bezirk 3 – Rheinhessen – durch einen weiteren Wahlkreis aufgewertet wird, sodass es in Summe 52 Wahlkreise bei gleichzeitiger Beibehaltung der Größe des Parlaments gibt.
Ich möchte mich an der Stelle noch einmal ausdrücklich hinter diese Lösung stellen, weil es insbesondere im Mainzer und im rheinhessischen Raum eine entsprechenden Lösung für die Problematik der Überschreitung der Wahlkreisgrenzen ist.
Der 52. Wahlkreis ist eine unorthodoxe Lösung, die allerdings viele dieser Probleme löst, die in einem Raum gelten, der tatsächlich von einem massiven Bevölkerungswachstum geprägt ist. Der Bezirk, zu dem letztendlich die ganze Region gehört, erfährt dadurch insgesamt eine Aufwertung durch den weiteren Wahlkreis. Diese zweckdienliche Lösung hilft, dass dauerhaft die Wahlkreisstabilität und somit auch die Wahlkreiskontinuität in dem Bereich gewährleistet werden kann.
Diese Lösung zu Rheinhessen ermöglicht aber auch – an der Stelle beginnen dann die entscheidenden Unterschiede auch zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern bei der Bewertung dieses Gesetzentwurfs –, im Bereich der Süd- und Südwestpfalz die Wahlkreiskontinuität als zentrales Argument im Vordergrund zu belassen; denn aufgrund dieser Änderung ist es so, dass keiner der Wahlkreise, wie er aktuell existiert, die 25 % unterschreitet, insbesondere auch der Wahlkreis Zweibrücken nicht.
Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht ein Gebot der Wahlkreiskontinuität, die Wahlkreise im südlichen Rheinland-Pfalz weiterhin in ihren aktuellen Grenzen zu belassen.
Die von Ihnen angeführten Gründe im Hinblick auf die Kommunal- und Verwaltungsreform I werden aus unserer Sicht noch ein Stück weit durch den Wahlkreisbericht der Landesregierung konterkariert. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Für die Wahlkreiseinteilung bedeutet dies, dass sich auch aus der laufenden ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode noch größerer Änderungsbedarf für die Wahlkreiseinteilung ergeben kann.“ Weiter: „In die Überlegungen zur Fortentwicklung der Wahlkreise sollte auch die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform einbezogen werden. Obwohl die Details der Umsetzung noch offen sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform Auswirkungen auf die Wahlkreiseintei
Genau aufgrund dieser Hinweise, die im Wahlkreisbericht der Landesregierung entsprechend vorhanden sind, sind wir der Meinung, dass man die Kommunal- und Verwaltungsreform I nicht in der Wahlkreisneueinteilung zu berücksichtigen hat, sondern dass man insbesondere die weitere Entwicklung im Bereich der Kommunal- und Verwaltungsreform abwarten muss. Deshalb überwiegt aus unserer Sicht das Argument der Wahlkreiskontinuität insbesondere für den südwestpfälzischen Raum, was weiterhin bedeuten würde, dass die drei dort befindlichen Wahlkreise auch in ihrer jetzigen Form zu erhalten wären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb wird die CDUFraktion diesem Gesetzentwurf voraussichtlich nicht ihre Zustimmung erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vorredner haben die rechtlichen Hintergründe der geplanten Neuabgrenzung von Wahlkreisen ausführlich geschildert, weshalb ich Ihnen ersparen werde, sich das noch einmal anzuhören. Ich werde direkt auf zwei Teile dieser Neuabgrenzungen eingehen.
Zunächst geht es um das Ansinnen, einen Wahlkreis aus der Westpfalz quasi bis an den Rhein zu verschieben.
Die Gründe für diese konkret beantragte Neuabgrenzung liegen in der kontinuierlichen Abwanderung aus strukturschwachen Regionen – hier vor allem aus der Südwestpfalz – in die größeren Städte.
In der Südwestpfalz, rund um Zweibrücken und Pirmasens, sollen die Wahlkreise aufgrund des Bevölkerungs- bzw. Wahlberechtigtenrückgangs, der für das Jahr 2021 absehbar ist, so weit nach Osten verschoben werden, dass man durch Wegnahme, Hinzunahme und Verschmelzung einzelner Verbandsgemeinden einen weiteren Wahlkreis bei Germersheim am Rhein schafft.
Die Abwanderung der dort lebenden Menschen ist eine seit Jahrzehnten zu beobachtende Reaktion auf fehlende Arbeitsplätze und schlechte Infrastruktur und hat nun zu einer Situation geführt, die absehbar eine Neugliederung der Wahlkreise vor Ort erforderlich macht.
Meine Damen und Herren, das widerlegt Ihre Argumentation aus der Aktuellen Debatte von heute, dass die Westpfalz keine demografischen Probleme hätte oder diese in naher Zukunft gelöst würden; denn wenn dem wirklich so wäre, würden Sie hier keinen Wahlkreis auflösen und ihn dauerhaft an den Rhein verschieben wollen.
Nach dem Willen der Landesregierung soll dieser mit Herausforderungen kämpfenden und von der etablierten Politik im Stich gelassenen Region nun auch noch eine Verringerung ihrer politischen Repräsentanz im Landtag zugemutet werden. Aus bislang drei direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten, die naturgemäß eine besondere Motivation zum Einsatz für die Interessen ihres Wahlkreises haben sollten, sollen nur noch zwei Wahlkreisabgeordnete werden, womit die Stimme der Westpfalz im Landtag noch leiser würde.
Wenn wirklich eine Neuabgrenzung erforderlich ist, würden wir statt der Verschiebung eines Wahlkreises bis an den Rhein eine Westpfälzer Lösung bevorzugen.
Der Staatsminister hat eben bereits ausgeführt, dass der Wahlkreis Kaiserslautern II die Teilverbandsgemeinde Otterberg der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg komplett an den Wahlkreis Kaiserslautern-Land abgeben wird, womit dieser Wahlkreis wieder deutlich stärker wäre und wiederum die Möglichkeit besäße, seinerseits die an der Grenze zum Wahlkreis Zweibrücken gelegene Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau
entweder ganz oder hälftig an den Wahlkreis Zweibrücken abzugeben, wodurch beide Wahlkreise wieder klar innerhalb der 25-%-Schwelle lägen.
(Abg. Martin Haller, SPD: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben? Das funktioniert doch gar nicht! Mein Gott, da brauche ich keine Karte, um zu verstehen, dass das Blödsinn ist! – Weitere Zurufe von der SPD)
Im Vergleich zur Komplettverschiebung an den Rhein wären die Wahlkreiskontinuität sowie räumliche, historische, kulturelle und strukturelle Gesichtspunkte deutlich besser gewahrt, es wären weniger Umschichtungen erforderlich, und es blieben drei Wahlkreise in der Westpfalz.
Wir werden einen entsprechenden Änderungsantrag in die Beratungen einbringen. Der Neubildung eines Wahlkreises bei Mainz stehen wir offen gegenüber und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.