Ich verweise auch auf § 5 Landeswaldgesetz, nämlich die ordnungsgemäße Forstwirtschaft. In diesem Paragrafen ist die Pflicht normiert, dass die Waldbesitzenden zur Wiederaufforstung unbestockter oder unvollständig bestockter Flächen ebenfalls verpflichtet sind. Dies gilt weiterhin.
Es geht ausdrücklich nicht um die Reduzierung der Waldfläche im aktuellen Gesetzestext des Landesnaturschutzgesetzes, sondern vorrangig sollen Rodungen aus Gründen der Erhaltung des derzeitigen Bewaldungsanteils des Landes Rheinland-Pfalz vermieden und auf das absolut Unvermeidbare reduziert werden. Gleichzeitig sollen aber Zunahmen zulasten des Grünlands begrenzt werden. Hier verweise ich auch auf frühere Aussagen insbesondere der Landwirtschaftspolitiker der CDU, die dies ebenfalls ausdrücklich unterstützt haben, eben in der Flächenkonkurrenz zwischen Land- und Forstwirtschaft. Auch das sei noch einmal erwähnt.
Wir setzen weiterhin auf praktische Hilfen für den Forst. Ich nenne nur einmal zwei bis drei stellvertretend. Das ist das Thema der Entlastung der Revierkosten bei den Kommunen, bei den investiven Unterstützungen, was die Aufforstungen und den Walderhalt angeht, und insbesondere auch die Klimaforschung. Es ist eines der wichtigsten Aufgaben, dass wir klimaresistente Pflanzempfehlungen bekommen, um standortangepasst einen hoffentlich über mehrere Generationen hinweg bestehenden Wald aufbauen zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen! Der Antrag der CDU zur Rückänderung des Landesnaturschutzgesetzes ist als Vorgabe zum Walderhalt begrüßenswert.
In der 16. Legislaturperiode hat der Landtag einer Initiative der Grünen zugestimmt, die Anforderungen an Ersatzund Ausgleichsmaßnahmen zu senken. Eine dieser gesetzlichen Bedingungen soll auf Vorschlag der CDU jetzt wieder mit der nötigen Strenge formuliert werden. Die AfD ist in Anbetracht der vielfältigen Wohlfahrtsfunktionen von Wald und Forst dafür, dass Eingriffe in Wäldern nur dann zugelassen werden, wenn daran ein unabweisbares öffentliches Interesse besteht
und eine vollständige Kompensation durch Schaffung einer entsprechenden zusätzlichen Waldfläche gesichert ist.
Im Falle einer auf Dauer angelegten Abholzung oder Rodung sollten die Ausgleichsflächen durch die Erweiterung bestehender Waldgebiete erfolgen. Neu angelegte Waldinseln sind zwar willkommen, können aber nicht als gleichwertig angesehen werden. Bei der Schaffung zusätzlicher Waldflächen kommt es primär darauf an, dass die neu angelegten Wälder den forstlichen Anforderungen an geschlossene Beständen entsprechen. Nutzungsverzichte sind zur Sicherung der Wohlfahrtssfunktionen der Wälder nicht erforderlich.
Um die Pflege und die zukünftige Nutzung der neu angelegten Wälder für Holzwirtschaft, Waldbrandbekämpfung und Waldbesucher zu ermöglichen, ist schon bei der Anlage der neuen Waldflächen auf eine angemessene Ausstattung mit Waldwegen zu achten. Eine ökologische Aufwertung des Waldes ist eine allzu unbestimmte Verpflichtung und läuft allzu oft auf die Dekoration bestehender Baumbestände statt auf die Schaffung neuer Waldflächen hinaus.
Die von der CDU vorgeschlagene Sicherung der Waldflächen im Land insgesamt wird dann auch im Zusammenhang mit den vielen anderen Instrumenten zur Sicherung der Waldbestände und zur Förderung der Aufforstung zu betrachten sein. Eine abgewogene Analyse der Beeinträchtigungen oder gar Verluste muss erstellt werden, um zusätzlich zu den Klimabelastungen des Waldes auch die weiteren Faktoren wie Wetterschäden, Schädlingsbefall, menschliche Eingriffe oder sonstige Beeinträchtigungen festzustellen, zu begrenzen oder zu kompensieren.
Nur so kann klug und nachhaltig die Zukunft des Waldes in unserem Land gelenkt werden. Deswegen werden wir dem Antrag der CDU zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seitens der FDP könnte man es sich jetzt einfach machen. Es wurden in der vergangenen Legislaturperiode Änderungen vorgenommen. Die CDU hat das Thema im Jahr 2015 mit erarbeitet und bringt es jetzt noch einmal auf die Tagesordnung.
Wenn man sich diesen Gesetzentwurf anschaut, muss man ein paar Dinge klarstellen. Zum einen ist nicht das Landeswaldgesetz geändert worden. Im Landeswaldgesetz ist nach wie vor in § 5 die Wiederaufforstung verpflichtend niedergeschrieben. In Ihrem Gesetzentwurf haben Sie einen Verfahrensfehler gemacht, so sage ich es einmal, bzw. Sie sind einem Irrtum aufgesessen, indem Sie geschrieben haben, dass Sie die Wiederaufforstungspflicht aus dem Gesetz streichen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wiederaufforstungspflicht ist im Jahr 2015 nicht verändert worden und steht nach wie vor in § 5 Landeswaldgesetz. In § 14 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz ist die Erstaufforstung durch die ökologische Aufwertung geregelt. Auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es zwingend erforderlich, diese Maßnahmen im Landesnaturschutzgesetz mit umzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit ich weiß, kommt der stellvertretende Kreisvorsitzende des Bauernverbandes aus Kaschenbach. Ich bin einmal gespannt, was dieser stellvertretende Kreisvorsitzende des Bauernverbandes zu Ihrer Gesetzesinitiative sagen wird, die darauf zielt, weitere landwirtschaftliche Flächen der Wiederaufforstung bzw. der Erstaufforstung zuzuführen.
Gerade die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ist auf Drängen der Landwirtschaft umgesetzt worden, um weitere landwirtschaftliche Flächen nicht für die Erstaufforstungen zu haben, sondern sie der Landwirtschaft weiter zur Verfügung zu stellen. Gerade für Altbestände über 50 Jahren ist die Neuanlage von Wald widersinnig. Hier ist die ökologische Aufwertung bestehender Waldbestände deutlich sinnvoller. Diese Ergänzungen wurden im Jahr 2015 vorgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir vonseiten der FDP-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil er inhaltlich falsch ist.
Ich will noch einmal § 5 Landeswaldgesetz anführen, in dem die Wiederaufforstung verpflichtend festgeschrieben ist. Von daher sehen wir keinen Regelungsbedarf.
(Beifall der FDP und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr richtig! So sieht es aus!)
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Abgeordneten Weber erteile ich dem Abgeordneten Michael
Nur dass die anderen wissen, von wem wir reden. Wir reden von meinem Sohn Arno Billen, nur damit klar ist, wer der stellvertretende Kreisvorsitzende ist.
Reden Sie doch mit ihm und sagen ihm, wie die Folgen aussehen, wenn Sie das so belassen, wie Sie es belassen und das Naturschutzgesetz nicht ändern wollen. Dann haben Sie weiterhin die Möglichkeit, ohne dass Sie das begreifen, was aber nicht am Absender liegen muss. Das musste jetzt sein. Bevor jemand beleidigt ist, muss man es ein klein bisschen zurücknehmen;
Doch, ja. Sie werden selten erleben, dass ich auch nur an die Gürtellinie herangehe. Ich bin in der Sache hart, gehe aber ganz selten an die Gürtellinie. Jetzt musste ich einmal ein bisschen herangehen.
Im Endergebnis entscheidet das Naturschutzgesetz darüber, ob ich eine Ausgleichsmaßnahme machen muss oder nicht. Dafür ist es geändert worden, sonst wäre das, was Frau Höfken im Jahr 2015 gemacht hat, dummes Zeug. Warum hat sie es dann geändert? Warum hat die Koalition das dann damals – die SPD lacht auch noch – geändert?
Wir haben es doch geändert, damit man Windräder in den Wald und dann drei Blümchen unter die Büsche setzen kann.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Damit Euch Bebauungsflächen erhalten bleiben! Weil Ihr doch protestiert habt wie verrückt!)