Wir sind froh, dass wir in einem großen Maße Risikokapital zur Verfügung stellen können. Allerdings würde ich mich freuen, wenn wir auf Bundesebene auch den Einstieg in die steuerliche Forschung und Entwicklung schaffen würden, weil ich glaube, dass dies in einer Zeit, in der insbesondere im Sektor der Fahrzeugindustrie riesige Forschungsmittel erforderlich sind, einen wesentlichen Beitrag leisten kann.
Mir liegt noch eine Zusatzfrage vor, danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. – Herr Baldauf, bitte.
Vielen Dank, Herr Minister für das Bekenntnis zur Technologieoffenheit. Das ist in diesem Hause ja nicht ganz unumstritten, auch in Ihrer Koalition. Herr Paul, nur eines – – –
(Unruhe bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch gelogen! So ein Quatsch! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ahnungslosigkeit! – Abg. Martin Brandl, CDU: Musst Du immer unzulässige Zwischenrufe machen? – Glocke des Präsidenten – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: „Gelogen“ ist unparlamentarisch, Vorsicht! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann muss man es halt lassen, das ist unparlamentarisch!)
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Getroffene Hunde bellen! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jedes Mal! Jedes Mal kommt das!)
Nur an Ihre Adresse, Herr Paul: Es bietet sich an, wie es der Minister und ich gemacht haben, besuchen Sie einfach die IAA, dann zeigen Sie genug Verständnis für die eigene Wirtschaft.
Deshalb aber meine Frage. Sie haben in Ihrem Vermerk ganz viel ausgeführt. Die Innovationsquote in RheinlandPfalz ist nicht gut. Meine Frage ist: Können Sie konkret
sagen, ob Sie überlegen, Lehrstühle einzurichten? Überlegen Sie, Netzwerke besser zu implementieren? Ich habe jeden Aussteller, den ich auf der IAA besucht habe – das waren die aus Rheinland-Pfalz –, gefragt. Die fanden das noch nicht ganz so toll, was hierzulande an Unterstützung kommt.
Zudem liegen bei PSA-Opel gute Werte vor, die sie aber auf sich selbst zurückführen, weil sie eine Umstrukturierung vorgenommen haben. Wo konkret unterstützen Sie rheinland-pfälzische Unternehmen in diesem Bereich?
Ich habe bereits ausgeführt, dass ich mit dem Netzwerk „We Move it“ ein Business-Ecosystem geschaffen habe, mit dem die daran beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen nach meiner Wahrnehmung nicht nur zufrieden, sondern sehr zufrieden sind. Auch ich habe die IAA besucht. Die rheinland-pfälzischen Unternehmen, die dort ausgestellt haben, stehen in einem engen Austausch mit meinem Hause. Mir ist nicht bekannt, dass Wünsche dieser Unternehmen nach Unterstützung von uns nicht mit großer Aufmerksamkeit aufgegriffen werden.
Ich bin der Meinung, dass wir stolz sein können auf das, was die Automobil- und Zulieferindustrie aus RheinlandPfalz leistet. Nach meiner Wahrnehmung ist PSA ebenfalls beeindruckt vom Standort Rheinland-Pfalz. Jedenfalls beteiligt sich beispielsweise Opel mit großem Engagement auch an unserem Fahrzeugnetzwerk „We Move it“. Nicht zuletzt hat der Chef von Opel selbst, Herr Lohscheller, bei der vorletzten großen Netzwerkveranstaltung in Oppenheim umfassend referiert und die von uns in RheinlandPfalz geleistete Netzwerkarbeit gelobt.
Insofern kann ich nicht nachvollziehen, was Sie von der IAA mitgenommen haben. Ich jedenfalls sehe, dass unsere Unternehmen in Rheinland-Pfalz ganz wesentliche Komponenten liefern, um Klimaschutzziele zu erreichen oder im Bereich des automatisierten und autonomen Fahrens voranzukommen. Oft ist es Hightech aus Rheinland-Pfalz, die unsere Fahrzeuge weltweit so wettbewerbsfähig macht.
Sie sehen an der hohen Exportquote unseres Landes, die neben Chemie und Pharma auch mit Automobilzulieferern zusammenhängt, dass die hier entwickelten Produkte extrem wettbewerbsfähig sind. Insofern teile ich Ihre negative Sicht auf die Forschungs- und Entwicklungslandschaft in Rheinland-Pfalz nicht.
Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD), GEW ruft Lehrer zur Beteiligung am Aktionstag für Klimaschutz auf – Nummer 3 der Drucksache 17/10053 – betreffend. Herr Paul, bitte.
1. Kann die Schulpflicht ausgehebelt werden, indem nach Abstimmung mit der Schulleitung die Beteiligung am Klimastreik einer ganzen Schulklasse im Rahmen eines „Projekts“, als „Unterrichtsgang“ oder als „Lernen vor Ort“ ermöglicht wird? Die Antwort bitte begründen.
3. Hat die Landesregierung die GEW darauf hingewiesen, dass ihr Hinweis, Schüler könnten sich vom Unterricht für den 20. September 2019 beurlauben lassen, nicht mit der Rechtsauslegung der Landesregierung übereinstimmt?
4. Mit welchen Konsequenzen haben Lehrer zu rechnen, die am 20. September 2019 nicht an ihrer Schule unterrichten, weil sie am sogenannten Klimaschutz-Aktionstag teilnehmen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Die Fridays for Future machen es sichtbar: Unsere Jugend ist so politisch wie lange nicht mehr. Wir erleben eine weltweite Jugendbewegung,
die den Generationen vor ihnen klarmacht: „Das ist unsere Zukunft, und wir kämpfen dafür.“ Diese Bewegung hat es geschafft, das Thema „Klimawandel“ auf die Agenda der ganzen Republik und eigentlich auf die Agenda der ganzen Welt zu bringen.
Ich begrüße es sehr, dass sich junge Menschen für ihre Belange und politischen Ziele einsetzen, demonstrieren und ihre Haltung deutlich machen.
Das ist gelebte Demokratie, und das ist es, was wir uns von unseren Kindern und Jugendlichen wünschen.
Als Bildungsministerin erwarte ich, das Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf demokratische Teilhabe in der Schule verwirklichen können. Ich erwarte aber auch, dass sie ihren Pflichten dort nachkommen.
(Beifall der Abg. Helga Lerch, FDP – Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Abg. Uwe Junge, AfD: Zumindest eine findet es gut!)
Zu den Fragen 1 und 2: Lassen Sie mich zunächst die Rechtslage darlegen, wie es schon im Bildungsausschuss am 19. Februar 2019 geschehen ist. Es gilt die Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Aktion Fridays for Future ist keine solche schulische Veranstaltung.
Zwar sind Beurlaubungen vom Unterricht grundsätzlich aus wichtigem Grund möglich, beispielsweise für einen Arztbesuch oder wegen eines Trauerfalls in der Familie, grundsätzlich jedoch nicht für die Teilnahme an einem Streik bzw. einer Demonstration. Haben Schülerinnen und Schüler dennoch an einer solchen Veranstaltung teilgenommen, so muss die Schule im Einzelfall darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Sanktionen getroffen werden sollen.
Das kann auch bedeuten, dass die Schulen entscheiden, keine Sanktionen auszusprechen, sondern ein Thema, das existenzielle Fragen aufwirft, pädagogisch im Unterricht zu behandeln. Es kann bedeuten, dass Schülerinnen und Schüler eventuell versäumten Unterrichtsstoff nacharbeiten oder darüber hinaus Klimaschutzprojekte an ihren Schulen anstoßen und in die Schulgemeinschaft hineinwirken.
Weil sich Klima- und Umweltschutz nicht allein durch Demonstrieren verbessern, wollen wir in Rheinland-Pfalz vom Demonstrieren ins Handeln kommen. Dafür konnten wir die Unterstützung der LandesschülerInnenvertretung gewinnen und haben gemeinsam den Runden Tisch „Schule nachhaltig gestalten“ ins Leben gerufen. Er hat im Juni 2019 zum ersten Mal getagt.
Unser gemeinsames Ziel ist es, Schulen in Rheinland-Pfalz nachhaltiger zu gestalten, indem wir zusammen Handlungsfelder und Maßnahmen für umweltfreundliche Schulen erarbeiten. Diese werden Kriterien für eine Plakette als umweltfreundliche Schule, welche die LandesschülerInnenvertretung künftig vergeben möchte.
Der nächste runde Tisch wird am 27. November tagen und gemeinsam engagiert weiterarbeiten. So tragen wir die Idee der Nachhaltigkeit noch stärker in unsere Schulen und erleben Partizipation und Gestaltung durch die Jugendlichen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat die GEW nicht auf die unterschiedliche Rechtsauslegung hingewiesen. Verbände, Gewerkschaften, Parteien oder Einzelpersonen tun täglich ihre Meinung zu bestimmten schulischen und schulpolitischen Fragestellungen kund. Diese Meinungen und
Es wäre weder für die Landesregierung leistbar noch ist es ihre Aufgabe, alle Einlassungen, die sie für unzutreffend hält oder die unzutreffend sind, jeweils gegenüber den Urhebern zu korrigieren und ihre eigene Rechtsauffassung hierzu zu übermitteln.
Darüber hinaus kennt die GEW die Auffassung der Landesregierung hierzu längst, nicht zuletzt durch die Ausführungen von Staatssekretär Beckmann im Rahmen der Sitzung des Bildungsausschusses am 19. Februar 2019. Im Übrigen stellt der Aufruf der GEW die Rechte und Pflichten von Schülern, Schülerinnen und Lehrkräften sehr differenziert dar. Es wird ausdrücklich auf das Neutralitäts- und Überwältigungsverbot für Lehrkräfte hingewiesen und darauf, dass ein Aufruf zum Streik unzulässig wäre und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte für den Fall der Streikteilnahme mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätten.
Zu Frage 4: Soweit danach gefragt wird, mit welchen Konsequenzen die Lehrkräfte zu rechnen hätten, die am 20. September 2019 nicht an ihrer Schule unterrichten, weil sie am Klimaschutz-Aktionstag teilnehmen, ist Folgendes zu bemerken: Sollten verbeamtete Lehrkräfte an der Veranstaltung teilnehmen, obwohl sie zeitgleich unterrichten müssten, wäre dies ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst und damit eine Dienstpflichtverletzung. Bei beschäftigten Lehrkräften stellt ein solches Fernbleiben die Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten dar, bei der arbeitsrechtliche Konsequenzen getroffen werden können. Zu betrachten ist aber auch hier der jeweilige Einzelfall.
Frau Ministerin, das Angela-Merici-Gymnasium in Trier hat für den morgigen Freitag dazu aufgerufen, sich quasi als Schule am Demonstrationstag zu beteiligen.