Glaubt man der Argumentation der Antragsteller, so hat sich dieses System jedoch bereits in anderen Bundesländern bewährt. Gegenteilige Fakten sind uns nicht bekannt. Wenn dieses geforderte Hinweissystem auch nur zur Aufdeckung einer einzigen Clanstruktur beiträgt, hat sich dieser Antrag gelohnt.
Es bleibt die Frage, ob die Organisierte Kriminalität in Rheinland-Pfalz eine vergleichbare Bedrohung darstellt wie in Nordrhein-Westfalen oder Berlin. Laut Informationen der Landesregierung ist dies glücklicherweise nicht der Fall.
Wer sich jedoch mit dem Lagebild Clan aus NordrheinWestfalen auseinandergesetzt hat, der wird wissen, dass insbesondere sogenannte Shisha-Bars und bestimmte Men-Only-Herrenfriseure ein Indiz für Organisierte Kriminalität und Geldwäsche darstellen können. Ladengeschäfte beider Art lassen sich auch immer häufiger in rheinlandpfälzischen Stadtbildern antreffen.
Auch die jüngste Razzia gegen einen libanesischen Schleuserclan in mehreren Städten in Rheinland-Pfalz deutet auf bislang unbekannte Clanstrukturen hin. Weitere spätere Beispiele hat Herr Lammert schon angeführt.
Aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage – Drucksache 17/10131 – zu Geldwäschedelikten in Rheinland-Pfalz geht hervor, dass es in den vergangenen Jahren konstant weit über 1.000 neu eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und im Schnitt auch immerhin zwischen 35 und 50 gerichtliche Verfahren pro Jahr gegeben hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine intensivere Beleuchtung des Feldes der Organisierten und Clankriminalität angeraten. Wir betrachten den Antrag der CDU-Fraktion daher als zweckmäßig und werden ihn unterstützen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Lammert, das ist jetzt schon ein bisschen irritierend. Ihr Antrag ist betitelt mit „Organisierte Kriminalität und Geldwäsche effektiv bekämpfen“. Das heißt, Sie gehen davon aus, es gibt sie. Sie haben auch ein paar Beispiele genannt. Irritiert durch die Diskussion im Innenausschuss haben Sie aber jetzt einen Rückzieher gemacht und sagen, wir machen lieber nur Prävention. Mehr brauchen wir nicht, wir wollen nicht, dass das wirkt.
Ich bin Ihnen dankbar für diesen Antrag, weil man durch ihn sehr deutlich machen kann, Rheinland-Pfalz ist eben nicht ein Ballungszentrum von Organisierter Kriminalität und Clankriminalität. Nein, Rheinland-Pfalz gehört vielmehr – darauf weisen alle Kriminalitätsstatistiken hin – zu den sichersten Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
So hat im Jahr 2018 die Polizei in Rheinland-Pfalz knapp 245.000 Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um gut 7.000 Fälle. Das sind 2,9 %. Das ist die niedrigste Fallzahl seit 1995.
Rheinland-Pfalz hat darüber hinaus mit 63,7 % die höchste Aufklärungsquote seit Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 1971.
Ende Oktober wurde veröffentlicht, dass die Wohnungseinbrüche in diesem Jahr stark rückläufig sind. Von 2015 bis heute sind 42,5 % weniger Einbrüche zu verzeichnen. Mit lediglich 18 Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität im Jahr 2018 sind wir in der Tat kein Zentrum der Clankriminalität oder ähnlicher Deliktsphänomene.
Meine Damen und Herren, fürwahr, diese Zahlen zeigen eindrucksvoll den Erfolg jahrelanger Präventions- und Ermittlungsarbeit. So haben wir im Bereich des Cyberkriminalität im Doppelhaushalt 2019/2020 neue Planstellen geschaffen.
Der Justizminister kann Rekordzahlen bei der Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten verbuchen. Unser Innenminister hat veranlasst, die Kontrollen insbesondere im Rocker-Milieu zu intensivieren.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang exemplarisch an den Schlag gegen die Rockergruppierung Osmanen Germania BC. In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind wir entschieden gegen diese Gruppierung vorgegangen und haben ein Vereinsverbot erwirkt.
Der Schlag gegen den Cyberbunker in Traben-Trarbach war der Erfolg jahrelanger akribischer Observation und länderübergreifender Zusammenarbeit in- und ausländischer Sicherheitsbehörden einschließlich der rheinlandpfälzischen Verfassungsschutzbehörde.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund freuen wir uns, mit der gestern beschlossenen Verfassungsschutznovelle den Verfassungsschutz auch für die Zukunft optimal aufzustellen und damit die Sicherheit in unserem Land weiter zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich möchten wir alles daransetzen, noch besser zu werden. Allerdings hilft der Antrag der CDU dazu nicht wirklich. Wir haben in Rheinland-Pfalz schon ein Hinweissystem zur Bekämpfung der Geldwäsche, Herr Lammert. In Rheinland-Pfalz kann bereits heute jeder Bürger Hinweise bei der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion (ADD) zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz abgeben.
Darüber hinaus besteht seit 2007 beim Landeskriminalamt eine Hotline im Bereich der Korruptionsbekämpfung. Auf diese Weise konnten wir bereits in den vergangenen Jahren schnell und zielgerichtet handeln und Einnahmen im Bereich der Geldwäsche abschöpfen.
Eines ist uns allen klar, und es ist unser gemeinsames Ziel: Kriminalität darf sich niemals lohnen. Wir Freie Demokraten erkennen eine große Dynamik – das ist richtig – im Bereich des Cyberkriminalität. Ein anonymes Hinweisgebersystem kann in der Bekämpfung Organisierter Kriminalität eine Chance sein, wenn höchste technische Standards mit Datensicherheit vereinbart werden; denn der Schutz der Hinweisgeber muss oberste Priorität haben. Dann kann ein Hinweisgebersystem ein wirksames Instrument sein, die Informationsschnittstellen zwischen Polizei, Ausländerbehörden, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutz optimal zu nutzen. Leider bleibt Ihr Antrag hierzu absolut unkonkret, weshalb wir ihn ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über einen Antrag der CDU, der die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität in den Fokus nimmt. Vorangegangen ist schon eine intensive Beratung im Innenausschuss. In dieser konnten wir verschiedene Frage zu diesem Feld stellen.
Wie gesagt, es wird ein Deliktbereich in den Fokus gerückt. Wenn wir uns das aber ganz sachlich anschauen, dann ist Rheinland-Pfalz definitiv nicht vergleichbar beispielsweise mit Berlin oder auch den städtischen Ballungszentren in Nordrhein-Westfalen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Kriminalität. Das muss man vor allem berücksichtigen.
Der Vorwurf von Herrn Kollegen Lammert ging wirklich an der Diskussion im Innenausschuss vorbei. Er hat uns nämlich konkret vorgeworfen, wir würden die Augen vor der Problematik verschließen, wir würden das Problem wegreden. Das ist nicht so. Diesem Vorwurf muss ich ganz klar entgegentreten. Vielleicht waren Sie in einer ganz anderen Innenausschusssitzung, als ich es war.
Dort hat das Innenministerium ganz klar dargelegt, dass das Landeskriminalamt bereits im Frühjahr beauftragt wurde, Erkenntnisse aus den Präsidien zusammenzutragen. Welche Erkenntnisse können sich davon ableiten? Es soll zusätzlich noch ein Lagebild zur Clankriminalität erstellt werden.
An was mich diese gesamte Diskussion bislang erinnert, ist ein Zusammenrühren von Organisierter Kriminalität, Rockerkriminalität und dann noch Clankriminalität, ohne sich genau die jeweiligen Definitionen der Bereiche anzuschauen. Es ist ein ähnliches Wirrwarr, das wir bereits bei der Diskussion um die Gefährder erlebt haben. Ich finde, wir brauchen wirklich eine sachliche Grundlage, um dies genau anzuschauen. Organisierte Kriminalität und Clankriminalität in einem Pott zusammenzurühren, ist dem nicht angemessen. Deswegen haben wir uns auch in der Innenausschusssitzung noch einmal über die Definition der jeweiligen Bereiche ausgetauscht. Ich finde wirklich, dass es sich in dem Punkt die CDU zu leicht macht.
Schauen wir uns noch einmal ganz genau die Zahlen an, auf denen Ihr Antrag fußt. Sie heben auf das Lagebild des Bundeskriminalamtes ab. Darin läge Rheinland-Pfalz angeblich auf Platz 10 im Bereich der Organisierten Kriminalität, so auch Ihr Antrag. Die Vergleichszahlen zeigen aber lediglich die Zuordnung der Verfahren der einzelnen Bundesländer auf. Deswegen ist es kein Indikator zu sagen, dass Rheinland-Pfalz auf Platz 10 liege. Es ist lediglich die Zuordnung der Ermittlungsverfahren. Damit ist RheinlandPfalz kein Hort der Organisierten Kriminalität. Ich weiß nicht, ob Sie das in Ihrem Antrag bewusst gemacht haben. Es ist aber wirklich Irreführung. Sie müssen selbst einmal hinterfragen, ob Sie das bewusst suggerieren wollen.
Schauen wir es uns einmal an. Von den bundesweit 535 Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität werden in Rheinland-Pfalz lediglich 18 geführt. Das sind weniger als 4 %. Das zeigt das Bundeslagebild, wenn man es auch wirklich lesen möchte. Aber anscheinend wollten Sie sich bei Ihrem Antrag dem Thema auch nicht so sachlich nähern.
Wenn man sich das ganze Bild anschaut und nicht nur die Zahlen von 2018 – Sie führen in Ihrem Antrag nur die Zahlen aus dem Jahr 2018 an –, dann können wir uns einmal die Zahlen vom Jahr 2017 im Vergleich anschauen. Damals waren es noch 26 Verfahren in Rheinland-Pfalz. Dann gab es einen Rückgang um acht Verfahren zum Jahr 2018. Das heißt, der Trend im Bereich Organisierter Kriminalität ist, wenn man diese Zahlen zugunde legt, sogar rückläufig. Welche Grundlage hat an dieser Stelle Ihr Antrag?
Verstehen Sie mich nicht falsch. Auch für meine Fraktion kann ich sagen, wir müssen im Bereich der Organisierten Kriminalität gezielt hinschauen. Aber das machen die Sicherheitsbehörden in diesem Bundesland sehr genau; denn Organisierte Kriminalität ist in einem hohen Maß sozial schädlich, und da muss natürlich auch genau hingeschaut werden.
Wir schauen uns natürlich das von Ihnen angeführte anonyme Hinweisgebersystem an. Andere Bundesländer haben es eingeführt. Man kann es sich anschauen.
tersteckt, dass tatsächlich eine anonyme Kommunikation gewährleistet werden kann. Das haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Das rheinland-pfälzische Innenministerium prüft dieses Hinweisgebersystem.
Von daher ist Ihr Antrag leider anlasslos und rührt verschiedene Deliktsbereiche zusammen. Er suggeriert, dass Rheinland-Pfalz im Fokus der Organisierten Kriminalität liege. Das Bundeslagebild gibt etwas anderes her. Von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider ist der Redner der AfD nicht mehr da, sodass ich jetzt besser nicht zu dem von ihm eingebrachten Begriff „Men only“ „Nur-für-Männer-Etablissements“ sage. Das verbietet sich jetzt. Er ist nicht da.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Ihnen, lieber Herr Lammert: Sie haben zwei Ermittlungsmaßnahmen der Bundespolizei genannt. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen ist jeweils eine Person aus Rheinland-Pfalz betroffen.