Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Wir wollen mit diesen beiden Ansätzen ungewollt kinderlo

sen Paaren kurzfristig finanzielle Unterstützung über das Bund-Länder-Förderprogramm zukommen lassen. Langfristig muss es uns darum gehen – das sollte auch im Interesse von allen sein –, Rahmenbedingungen zu schaffen, die verlässlich sind, den Flickenteppich zu beseitigen. Dafür brauchen wir eine bundesgesetzliche Lösung. Dafür setzen wir uns weiterhin ein.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe es jetzt beim letzten Wort gesehen: eine blaue Karte der Kollegin. Abgeordnete Huth-Haage, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank. Es ist bemerkenswert zu hören, wie lange sich Rheinland-Pfalz schon für die Belange von Kinderwunschpaaren einsetzt. Noch einmal: Seit dem Jahr 2012 gibt es das Bundesprogramm. Seitdem ist nichts passiert.

Nur noch einmal, um das Prozedere klarzumachen: Frau Ministerin, die Ausschusssitzung war letzte Woche. Wir haben letzte Woche darüber gesprochen, und uns liegt auch der Sprechvermerk vor. Ich habe die Argumente auch aufgrund des Sprechvermerks vorgetragen. Es ist nicht so, dass eine lange Zeit dazwischen war. Es sind wenige Tage.

(Beifall bei der CDU)

Es ist bemerkenswert, wie Sie sich um die Gerechtigkeit in den anderen Bundesländern sorgen.

(Abg. Martin Brandl, CDU: So ist es!)

Kümmern Sie sich doch einmal darum, dass den Männern und Frauen in Rheinland-Pfalz Gerechtigkeit widerfährt. Das finde ich viel wichtiger.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es ist offensichtlich, wie das gelaufen ist: Wir haben dieses Thema aufgegriffen, und Sie haben jetzt nachgezogen. Das ist offensichtlich. Haben Sie die Größe und sagen Sie einmal: Danke CDU, gut, dass Ihr uns auf dieses Thema aufmerksam gemacht habt. Das wäre Größe.

(Beifall bei der CDU)

Zur Erwiderung erteile ich Staatsministerin BätzingLichtenthäler das Wort.

Vielen Dank. – Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen

und Kollegen! Liebe Frau Huth-Haage, es ist einfach nicht wahr, dass seit dem Jahr 2012 nichts passiert ist. Ich kann Ihnen gern noch einmal eine Aufstellung darüber geben, wie viele Initiativen insbesondere über den Bundesrat gelaufen sind und wie oft das ein Thema in den verschiedenen Konferenzen war.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Es muss doch unser aller Ziel sein, dass wir bundesgesetzlich eine einheitliche Regelung haben.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Gut geredet, nichts gemacht!)

Sie können mir glauben, mein Herz schlägt für RheinlandPfalz. Ich bin Rheinland-Pfälzerin, und ich bin rheinlandpfälzische Sozialministerin. Ich glaube aber, es tut uns trotzdem ganz gut, über die Grenzen hinwegzuschauen und uns für alle ungewollt kinderlosen Paare einzusetzen. Das tun wir in Rheinland-Pfalz für alle Menschen in der Republik.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag der CDU – Drucksache 17/10505 –: Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Dieser Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Wir stimmen über den Alternativantrag der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10558 – ab. Wer diesen Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Dieser Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Umstrittene Einkünfte von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus Thüga-Nebentätigkeiten – fragwürdige Kommunalaufsicht zum Schaden der Kommunen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/10066/10415/10479 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Wer spricht für die AfD-Fraktion? – Abgeordneter Paul.

Sehr verehrte Kollegen, liebes Präsidium! Mit dem Thema

„Thüga“ dürften Sie mittlerweile bestens vertraut sein. Wir sprachen darüber bereits im Plenum. Allerdings ist es für uns mit einer Aktuellen Debatte nicht getan, auch wenn Sie vermutlich darauf gehofft haben. Die Große Anfrage unserer Fraktion offenbarte gravierende Mängel, die hinsichtlich der Kontrolle von Nebeneinkünften von Kommunalbeamten bestehen.

Seit dem Jahr 2009 hat die AfD für sieben Personen insgesamt 17 Genehmigungen für eine Nebentätigkeit im Bereich der Thüga erteilt. Bei sechs Personen ist eine Änderung notwendig geworden, so heißt es in der Antwort der Landesregierung. Betroffen sind insgesamt 16 Bescheide. Lediglich ein Bescheid wurde unter Berücksichtigung der neuen Eigentümerverhältnisse ausgestellt. Das heißt, in 16 von 17 Fällen wurden Nebeneinkünfte zu Unrecht einbehalten. Das entspricht einer Fehlerquote von 94 %. Wie kann das geschehen?

Die Verantwortung will jedenfalls niemand übernehmen. Der Präsident der ADD äußerte gegenüber dem SWR im Juni 2019, dass die ADD nichts von der Kommunalisierung der Thüga gewusst hätte, die im Jahr 2009 – also zehn Jahre zuvor – stattfand. Dabei gibt es und gab es eine Anzeigepflicht, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nebeneinkünfte geändert haben. Laut Landesregierung wurde der ADD aber im Frühjahr 2009 die Absicht zur Gründung einer Bietergesellschaft von kommunalen Energieversorgungsunternehmen zum Zwecke des Erwerbs von Anteilen der Thüga mitgeteilt.

Die ADD wiederum hat die Stadt Koblenz gebeten, sie bezüglich der weiteren Entwicklung zu unterrichten. Ob diese Unterrichtung jemals erfolgt ist? – Dazu sagt die Landesregierung nichts. Allerdings schreibt die Landesregierung den Bürgermeistern zumindest einen Teil der Verantwortung zu. Ihrerseits hätte nämlich eine Mitwirkungspflicht bestanden, Änderungen bezüglich der genehmigten Nebentätigkeiten schriftlich anzuzeigen. Bei der Änderung der Mehrheitsverhältnisse hätte es sich um eine solche anzeigepflichtige Änderung gehandelt. Angezeigt wurden sie aber offenbar von niemandem.

Die Bürgermeister wiederum beklagen die komplizierte Rechtslage. In diesem Fall muss ich sogar zustimmen. Die Rechtslage ist tatsächlich unnötig kompliziert. So ist die ADD für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten zuständig. Die Entscheidung über die Abgabepflicht verbleibt aber bei den Kommunen und wird von einem allgemeinen Vertreter – im Fall des Oberbürgermeisters durch den ersten Beigeordneten, also den Bürgermeister, oder im Fall eines beendeten Dienstverhältnisses durch den Nachfolger – verantwortet.

Bürgermeister kontrolliert Oberbürgermeister: Die ADD genehmigt die Nebentätigkeiten, und der Oberbürgermeister wiederum muss eventuelle Änderungen der ADD anzeigen. Um eine Nebentätigkeit korrekt zu deklarieren und anfallende Nebeneinkünfte gegebenenfalls abzuführen, sind also derzeit zwei kommunale Wahlbeamte und eine obere Landesbehörde notwendig, die sich darüber hinaus untereinander in regelmäßigen Abständen austauschen müssen.

Der vorliegende Fall hat eines gezeigt: Es funktioniert nicht

immer. Unsere Antwort darauf ist klar: Die Regelungen sind zu kompliziert. Es sind zu viele Parteien beteiligt. Die Kompetenzen sollten in einer Hand sein, wie es bei Beamten üblicherweise der Fall ist. Die Zuständigkeit sollte allein bei der ADD liegen. Wir halten eine Änderung der entsprechenden Gesetze für geboten. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns sehr viel Kritik bei Einbringung der Aktuellen Debatte anhören mussten.

Es zeigt, dass wir solide gearbeitet haben; denn die Antworten der Landesregierung zeigen, dass eine Regulierungslücke vorliegt und Handlungsbedarf besteht: ein Handlungsbedarf, der vielleicht niemals entdeckt worden wäre, wenn wir nicht eine solche gute Oppositionsarbeit machen würden. Herr Schnieder, so ist es.

(Beifall der AfD – Zurufe aus dem Hause: Oh!)

Für die regierungstragenden Fraktionen spricht Abgeordneter Jens Guth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Umstrittene Einkünfte von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus ThügaNebentätigkeiten – fragwürdige Kommunalaufsicht zum Schaden der Kommunen“: Zu diesem Thema ist zwar mittlerweile alles gesagt, geschrieben und gefragt, nur noch nicht von der AfD. Deshalb dürfen wir uns mit der sogenannten Großen Anfrage der sogenannten AfD zu später Stunde noch einmal beschäftigen.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Die von Ihnen qualitativ hochwertige Anfrage erkennt man zum Beispiel an der Frage 11, die mit der Antwort bewertet wird: „Da sich weder aus der Frage noch aus dem Kontext der Frage erschließt, welche Einschätzung der Stadt Koblenz bewertet werden soll, ist eine Beantwortung nicht möglich.“

Das zieht sich durch die ganze Anfrage. In den Antworten wird verwiesen auf den Datenschutz,

(Zuruf des Abg. Matthias Joa, AfD)

der natürlich bei der AfD in der untersten Schublade zu finden ist. Qualitativ ist da nicht viel zu holen. Auch die Notwendigkeit dieser Großen Anfrage erschließt sich nicht; denn alles, was abgefragt wird, ist die Rechtslage.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Die kann man auch als juristischer Laie überall nachlesen oder erfragen. Zudem wurde bereits alles im Plenum, in Ausschüssen oder im Nachgang zum Ausschuss durch umfangreiche Informationen durch das Haus und die ADD mitgeteilt.

Wir haben das Thema am 4. September im Innenausschuss gehabt. Wir wurden alle durch Schreiben des Minis

ters am 23. September informiert, dass bereits fünf Änderungsbescheide ergangen sind. Wir wurden im Nachgang mit Schreiben des Ministers vom 10. Oktober informiert, dass ein weiterer Änderungsbescheid versandt wurde.

Wir hatten dieses Thema im letzten Plenum. Wir wurden danach mit Schreiben des Ministers vom 30. Oktober darüber informiert, dass in vier von sechs Fällen Widerspruchsverfahren laufen. Das heißt, die Klärung wird herbeigeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen und AfD, Sie können das alles im OPAL nachlesen.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Vielen Dank!)