Herr Minister, vielen Dank. Ist Ihnen bekannt, ob in der Fluglärmkommission thematisiert wurde, ob während dieser Testphase der Fluglärm genau gemessen wird, damit man auch unter dem Strich sehen kann, was bei diesem Salat herauskommt?
Sie wissen um die Besetzung der Fluglärmkommission. Ich habe ihnen gesagt, dass – offenkundig jedenfalls zum größeren Teil für diejenigen, die in der Fluglärmkommission Verantwortung haben – durch das Wegfallen der Überflüge in Hessen die Dinge wahrscheinlich erfüllt sind, die sie erhoffen und erwarten. Wie tiefgehend die Fragen sind, die in der Kommission gestellt werden, entzieht sich im Moment meiner Kenntnis.
Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.
Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Michael Billen und Martin Brandl (CDU), Klimaneutrale Landesverwaltung – Nummer 2 der Drucksache 17/10791 – betreffend. Wer trägt vor? – Herr Brandl.
1. Warum wurden bisher keine konkreten Maßnahmen für eine klimaneutrale Landesverwaltung auf Grundlage der Bilanzierung der Gesamtemissionen umgesetzt?
2. Inwiefern hat das Landesklimaschutzgesetz konkrete Handlungsveränderungen für eine klimaneutrale Landesverwaltung ausgelöst?
3. Inwiefern plant die Landesregierung, die vom Bund im Rahmen des Klimapakets beschlossenen Maßnahmen zu ergänzen bzw. durch eigenes Zutun zu unterstützen unter dem Gesichtspunkt, eine klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerne beantworten wir die Fragen, die von den beiden Abgeordneten gestellt worden sind. Ich werde dabei die Fragen 1 und 2 zusammen beantworten.
Ich komme erstens zu der Frage der Bilanzierung. Dazu liegen Ihnen bereits die Antworten auf drei Kleine Anfragen vor, die Sie gestellt haben. Das möchte ich hier nicht in aller Ausführlichkeit wiederholen. Ich möchte nur festhalten, dass die Aufträge für die Bilanzierung erteilt sind, daran gearbeitet wird und sowohl die Bilanzierung als auch die verabredeten Pilotprojekte in Auftrag gegeben worden sind, durchgeführt werden und über das Ergebnis hier berichtet werden wird.
Wir haben aber nicht – das ist das Entscheidende – mit konkreten Maßnahmen gewartet, bis die Bilanzierung in allen Details vorliegt, sondern wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen in den vergangenen Jahren ergriffen. Ich möchte nur einmal beispielhaft – die Zeit wird nicht reichen, um alles aufzuzählen – neun Bereiche erwähnen, in denen wir aktiv für den Klimaschutz in unserer Landesverwaltung tätig geworden sind.
Erstes Beispiel: Der Ministerrat hat vor wenigen Wochen die Leitlinie Elektromobilität beschlossen. Sie ist eine Leitlinie, die an die Landesverwaltung gerichtet ist. Sie sieht vor, dass bei allen Neubauten und wesentlichen Sanierungen erstens eine Infrastruktur für Elektromobilität geschaffen wird, sodass jeder fünfte Parkplatz mit entsprechender Lademöglichkeit ausgestattet wird, und dass zweitens der Strom, der von den Elektro-Pkw benötigt wird, dadurch gewonnen wird, dass auf allen neu gebauten oder wesentlich renovierten Landesliegenschaften Solarmodule installiert werden, gegebenenfalls mit Speichern, sodass es am Ende so sein wird, dass der Kraftstoffverbrauch, den die Elektromobilität erfordert, durch erneuerbare Energien auf dem Gebäude selbst gewonnen und damit eine 100%ige Klimaneutralität erreicht wird.
Wie gesagt, das gilt für alle Neubauten und wesentlichen Sanierungen. Wir haben darüber hinaus vereinbart, dass bei den Bestandsgebäuden innerhalb des Zeitraums bis 2030 alle Gebäude in diesem Sinne nachgerüstet werden.
Ich möchte ein zweites Beispiel nennen. In der nächsten Woche – darauf darf ich Sie bereits neugierig ma
chen – wird der Ministerrat über die CO2-Kompensation von Dienstreisen entscheiden. Dabei wird es darum gehen, dass wir natürlich einerseits bei Dienstreisen dem öffentlichen Verkehr mit der Deutschen Bahn den Vorrang einräumen und dort, wo CO2-Belastungen durch Flugverkehr oder Pkw-Verkehr entstehen, dies kompensiert werden muss. Ich kann schon sagen, das wird eine andere Größenordnung als das haben, was die Bundesregierung im Moment in ihrem Klimapaket vorsieht.
Ich möchte als drittes Beispiel die Neubauten des Landes nennen. Wir haben im März dieses Jahres den ersten Spatenstich – federführend war das Bau- und Finanzministerium – für den Neubau des Landesuntersuchungsamts in Koblenz getätigt. Es wird ein vorbildliches Gebäude für Klimaneutralität. Es gibt eine Versorgung mit erneuerbaren Energien. Wir werden nicht nur die Heizenergie, sondern auch die Kühlenergie und die elektrische Energie erneuerbar am Gebäude selbst erzeugen und damit ein Beispiel dafür geben, wie ein klimaneutrales oder klimaschonendes Bauen realisiert werden kann.
Als dritter Punkt ist zu nennen, wir werden den Holzbau bei unseren eigenen Landesliegenschaften voranbringen. Holz ist ein besonders CO2-freundlicher Rohstoff, weil er anders als andere Baurohstoffe kein CO2 bei der Produktion verursacht. Das ist bei Stahl und Beton im Gegensatz zu Holz nicht so. Es ist ein nachwachsender Rohstoff, den wir nutzen können. Zugleich ist Holz bzw. Wald auch ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor in unserem Land.
Deswegen setzen wir bei Neubauten des Landes auf Holz. Ich darf drei Bauprojekte beispielhaft nennen, die das illustrieren. Erstens ist es der Bau des Nationalparkamts in Birkenfeld, zweitens – mittelfristig geplant – der Neubau eines Schulungszentrums in Hachenburg und drittens der mittelfristig geplante Bau des Forstamts in Trier.
Ich möchte einen nächsten Punkt erwähnen. Wir setzen auch bei unseren vorhandenen Bauten auf Energieeffizienz. Deshalb hat der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) im Jahr 2016 eine Energieeffizienzrichtlinie herausgegeben, die genau diese Standards setzt. Wir werden diese Standards restriktiver angehen, um die entsprechende Klimaneutralität noch besser zu erreichen.
Als nächster Punkt ist die Beschaffung zu nennen, insbesondere die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen. In dem Bereich haben wir festgelegt, dass bei der Beschaffung die Fahrzeuge im Flottendurchschnitt nur noch einen CO2-Ausstoß von 100 g CO2/km haben dürfen. Das ist natürlich eine erhebliche Verbesserung gegenüber früheren Situationen. Dadurch wird eine enorme CO2-Einsparung eintreten.
Ein weiterer Punkt ist, wir werden unsere Forstämter – das ist die Planung für das nächste Jahr – nach und nach mit Solarcarports ausstatten und damit erreichen, dass sowohl die Stromversorgung für die Ämter als auch für die Elektromobilität, die wir brauchen, durch erneuerbare Energien und damit CO2-neutral erzeugt werden wird. Wir werden auch für den Forstbereich – das haben wir getestet – Elektrofahrzeuge anschaffen, die in der Lage sind, die Bedingungen der forstlichen Anforderungen zu erfüllen.
Wir kümmern uns darum – auch das ist ein Teil unseres Verwaltungshandelns –, Rohstoffe und Transportaufwand einzusparen. Als Beispiel möchte ich nennen, dass wir gemeinsam daran arbeiten, die papierlose Akte, die EAkte einzuführen. Das wird sehr viel an Rohstoffen und Verbrauch und damit CO2 einsparen, erst recht an Transportaufwand.
Schließlich und endlich gehen wir auch mit unseren landeseigenen Flächen anders um. Zum Beispiel wissen wir, dass Moore ein besonders wichtiger CO2-Speicher sind. Genau deshalb kümmern wir uns um die Wiedervernässung von Mooren. Als Beispiel möchte ich den Nationalpark nennen, in dem in großem Umfang Moorwiedervernässungen stattfinden. Selbiges gilt natürlich auch für die Waldflächen, die in unserem Eigentum sind. In dem Punkt sind unsere Anstrengungen auch mit den entsprechenden Ressourcen hinterlegt, die der Landtag im Haushalt dahin gehend zur Verfügung gestellt hat, dass wir wieder klimastabile Wälder aufbauen und diese klimastabilen Wälder in der Lage sind, das CO2 zu speichern, weil wir auf die Speicherung dringend angewiesen sind und damit die CO2-Bilanz verbessern können.
Zu Frage 3: Was glauben wir, was wir von dem Klimapaket des Bundes übernehmen können? – Diese Frage findet die Landesregierung ein bisschen komisch,
weil ich daran erinnern möchte, dass das Land schon im Jahr 2014/2015 ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet hat. Der Bund macht das erst jetzt. Das Land hat sich schon vor über drei Jahren dazu bekannt, zu einer klimaneutralen Landesverwaltung 2030 zu kommen. Das macht der Bund erst jetzt. Wir sagen natürlich, besser spät als nie. Aber sie hätten schon viel früher den Weg gehen können, auf dem wir schon lange sind.
Schließlich und endlich ist es leider so, dass die Förderangebote, die der Bund jetzt macht, vom Land für landeseigene Liegenschaften nicht genutzt werden dürfen. Diese Förderangebote sind exklusiv nur für Private und für Unternehmen, auch für Kommunen, aber nicht für Landesliegenschaften. Das ist natürlich deshalb besonders bemerkenswert, weil das ganze Förderprogramm, mit dem sich der Bund jetzt rühmt – es sind Summen von 50 Milliarden Euro genannt – zu ungefähr 40 % vom Land mitfinanziert wird und auch noch zu ungefähr zu 10 % von den Kommunen, weil die Steuerausfälle, die dadurch entstehen, vom Land und von den Kommunen mitgetragen werden müssen und wir auf der anderen Seite nicht profitieren dürfen.
Diese Ungleichgewichtigkeit wird unter anderem gerade im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates beraten. Wir sind auf den Ausgang gespannt. Ich möchte nur sagen, leider können wir nach dem bisherigen Stand die Bundesfördermöglichkeiten, die jetzt angekündigt werden, für unsere landeseigenen Liegenschaften und Beschaffungsvorgänge nicht nutzen.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben jetzt innerhalb von zwei Tagen mehr Dinge zusammengetragen und recherchiert als in drei Wochen zur Beantwortung der drei Kleinen Anfragen.
Ich möchte nur noch eine weitere Frage stellen. Dieses Gesetz ist schon fünf Jahre in Kraft. Sie haben in der Beantwortung der Kleinen Anfragen eine Erklärung geliefert, warum es immer noch so lange dauert, dieses Pilotprojekt zur Bilanzierung abzuschließen. Ziehen Sie daraus irgendwelche Lehren?
Es ist natürlich so, dass man tatsächlich erst einmal schauen muss, wo man steht, um dann konkrete Maßnahmen mit Blick auf das Ziel zu definieren, das man sich im Gesetz gegeben hat. Vor diesem Hintergrund möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie etwas im Prozess verändern, damit diese Dinge jetzt schneller passieren und tatsächlich auch Jahr für Jahr adaptiert werden können.
Herr Abgeordneter Brandl, ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie offenkundig nicht auf dem aktuellen Stand sind. Erstens ist nichts verzögert worden.
Nein. Ich möchte es Ihnen noch einmal deutlich vor Augen führen. Das eine ist, dass wir die Gesamtbilanzierung in Auftrag gegeben haben. Ja, diese liegt noch nicht vor. Aber wir haben das überhaupt nicht zum Vorwand dafür genommen, in der Zwischenzeit nichts zu tun. Vielmehr habe ich Ihnen gerade an vielen Beispielen aufgezählt, dass wir seither eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen und nicht gewartet haben, bis die Gesamtbilanzierung vorliegt. Das wäre auch angesichts der Bedrohung durch die Klimakatastrophe verantwortungslos. Deswegen haben wir direkt gehandelt.
Natürlich brauchen wir am Ende auch die Gesamtbilanzierung. Aber ich warte nicht auf die Gesamtbilanzierung, um zum Beispiel die Voraussetzungen für die Elektromobilität zu schaffen oder die Fahrzeuge anzuschaffen. Ich warte nicht darauf, erst dann mit geändertem Bauverhalten zu beginnen, wenn ich die Gesamtbilanzierung habe. Ich warte auch nicht darauf, zum Beispiel Moore wieder zu vernässen, bis die Gesamtbilanzierung vorliegt.
Das Zweite, das hier gesagt werden muss, ist Folgendes: Bereits im Jahr 2015 ist ein entsprechendes Klimaschutzkonzept erarbeitet und verabschiedet worden. Im Moment – das ist offenbar das, was nicht ausreichend bekannt ist – läuft gerade der Überarbeitungsprozess, weil im Gesetz vorgesehen ist, dass das Konzept nach fünf Jahren überarbeitet wird. Dazu hat gerade ein großes Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren stattgefunden. Es sind viele wei
tere Anregungen eingegangen, auch und gerade von den Fridays-for-Future-Aktivisten. Das ist sehr erfreulich. Diese Überarbeitung wird im nächsten Jahr in Kraft gesetzt werden.
Herr Staatssekretär, wie viele Liegenschaften und landeseigene Gebäude werden aktuell im Land nach fünf Jahren des Klimaschutzesgesetzes klimaneutral bewirtschaftet?
Das kann ich Ihnen auswendig nicht sagen. Da muss ich auf die entsprechenden Berichte des LBB verweisen, der im Einzelnen aufgeführt hat, in welcher Höhe zum Beispiel die Versorgungsquote bei Wärme und Strom in den Landesgebäuden auf erneuerbaren Energien beruht. Ich bitte, das den LBB-Berichten zu entnehmen.
Herr Staatssekretär, es geht nicht darum zu kritisieren, dass etwas gemacht wird, sondern es geht darum zu erfragen, wie man zielgerichtet die Dinge so vorantreiben kann, dass im Jahr 2030 das Ziel erreicht wird. Deshalb wiederhole ich an der Stelle noch einmal meine Frage: Wie kann man zielgerichtet in der richtigen Geschwindigkeit arbeiten, wenn man noch nicht einmal weiß, wo man sich genau befindet?
Das kann man sehr gut, weil man natürlich genau bei jeder einzelnen Maßnahme, die wir gemacht haben, weiß, dass das einen klimasparenden Effekt hat. Ich darf Ihnen noch einmal ein Beispiel nennen. Wenn wir Dienstkraftwagen auf Elektrobasis anschaffen und damit erreichen, dass wir statt eines üblichen Ausstoßes, den ein Verbrennungsmotor nun einmal mit 3 bis 5 t CO2 pro Jahr hat, auf null oder eine halbe Tonne heruntergehen, kann ich für jedes Fahrzeug, das ich angeschafft habe, eine entsprechende Bilanz aufmachen und weiß, dass ich einen Fortschritt erzielt habe.
Dann warte ich damit nicht darauf, bis ich die Gesamtbilanz für alle Gebäude, alle Fahrzeuge und jeglichen Stromverbrauch habe.
Herr Staatssekretär, eine der Maßnahmen, die Sie uns vorgestellt haben, war die Holzbauweise, die forciert werden soll, was ich ausdrücklich begrüße. Könnten Sie mir freundlicherweise sagen – ich glaube, Sie hatten es erwähnt –, wie viele Gebäude aktuell für diese Bauweise im Landesbestand vorgesehen sind, welche Bauweise dort umgesetzt wird – wir haben immer des Problem Holzständerbauweise versus Massivholz –, und wie Sie die beiden Bauweisen klimamäßig bewerten?