Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Es ist eine einzige Täuschung der Öffentlichkeit, die hier vorgenommen worden ist.

Es stünde Ihnen gut an, Herr Dr. Stegner - Sie haben ja damals keine Verantwortung getragen -, wenn Sie einmal deutlich machen würden, dass die damalige Landesregierung falsch und verantwortungslos gehandelt hat, dass sie die Öffentlichkeit nicht richtig unterrichtet hat,

(Unruhe bei der SPD - Glocke der Präsiden- tin)

dass sie immer noch versucht, die Vergangenheit falsch darzustellen. Tun Sie das, stellen Sie das heute klar!

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.

Meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, stimmen Sie dem Änderungsantrag der FDP zu! Wenn Sie das tun, können wir dieses Gesetz gemeinsam verabschieden. Ich glaube, dass das ein gutes Signal an das Land Schleswig-Holstein wäre.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Kähler das Wort.

Vielleicht, Frau Präsidentin - das möchte ich von dieser Stelle aus zumindest einmal anregen -, erteilen Sie manchen männlichen Kollegen einmal eine Anweisung, wie sie mit diesem Rednerpult umgehen

sollten. Ich habe immer Angst, dass die das irgendwann im Mund haben beziehungsweise diese Mikrofone irgendwann in der Hand haben und diese neue schöne Anlage dann völlig kaputt ist.

Aber nun möchte ich mich dem eigentlichen Thema zuwenden und zunächst einmal - zum wiederholen Male - von dieser Stelle aus etwas zurückweisen. Sie können hier noch so häufig behaupten, der Minister oder die Landesregierung hätten die Öffentlichkeit getäuscht. Dann kann man zwar feststellen, Herr Kollege Kubicki, dass dieses Mikrofon die Stimme derjenigen, die das behaupten, stärkt, aber niemals die Argumente.

(Zuruf des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Zu dem Verhalten von Fraktionen werde ich mich hier heute nicht einlassen.

(Zurufe von der CDU)

Für mich steht außer Zweifel - das gilt auch für meine gesamte Fraktion -, dass dieses Landesministergesetz eine Änderung erfahren musste. Ich kann im Nachhinein sogar sagen, dass sich darin alle Fraktionen sowohl in den vergangenen Debattenbeiträgen als auch in der Ausschussberatung einig gewesen sind, und ich stelle heute noch einmal fest, dass der Finanzminister keinesfalls die Absicht gehabt hat, vor Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Ministergesetzes noch einmal soeben ein erhöhtes Ruhegehalt auch an schon bereits im Ruhestand befindliche Landesminister auszukehren, wie das der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP am 12. November 2003 von diesem Platz aus behauptet hat. Vielmehr hat er sich ausschließlich zu einer rechtlichen Prüfung des Falles geäußert. Und das, sehr geehrte Kollegen von der FDP, können Sie - da ich weiß, dass Sie des Lesens mächtig sind - in dem entsprechenden Protokoll der Finanzausschusssitzung nachlesen.

In dem heute zu verabschiedenden Ministergesetz werden die Regelungen des Versorgungsgesetzes 2001 nachvollzogen und der Höchstruhegehaltssatz bei der Versorgung wird von 75 % in mehreren Schritten auf 71,75 % gesenkt. Auch für derzeitige Versorgungsempfänger wird diese Kürzung vorgenommen. Beim Zusammentreffen von Ministergehalt mit dem Versorgungsbezug aus einem anderen Dienst- oder Arbeitsverhältnis, wird das Ruhegehalt aus dem Ministerverhältnis nur insoweit gezahlt werden, als es das Ruhegehalt oder eine ähnliche Versorgung aus einem anderen Dienst- oder Amtsverhältnis übersteigt. Und - der Herr Finanzminister hat dies schon im November gesagt - für den Fall, dass sich für ehemalige Minister aufgrund dieser Regelung ein

(Ursula Kähler)

geringerer Zahlungsbetrag ergibt, wird eine Übergangsregelung aus Gründen des Vertrauensschutzes und rechtlicher Vorgaben vorgesehen. Es wird jeweils ein Ausgleichsbetrag gezahlt werden, der in vier gleichmäßigen Schritten jährlich abgebaut wird.

Diese Gesetzesänderung eignet sich nun wirklich nicht dazu, die Bevölkerung glauben machen zu wollen, Minister würden zuviel verdienen oder bekämen zu hohe Ruhegehälter. Niemand käme auf den Gedanken zu bezweifeln, dass Manager in der privaten Wirtschaft in der Regel ihre Gehälter zu Recht erhalten.

(Wolfgang Kubicki [FDP]) : Oh!)

Und ich habe auch nicht gehört - weil Sie gerade „oh“ sagten -, dass der Herr Fraktionsvorsitzende der FDP dem Herrn Landtagspräsidenten angeboten hätte, auf einen Teil seiner Fraktionsvorsitzendenzulage zu verzichten.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Vergleicht man das schleswig-holsteinische Ministergesetz mit denen anderer Bundesländer, so können wir feststellen, dass unser Bundesland - zumindest im westlichen Vergleich - seinen Ministern am wenigsten zahlt.

Dem FDP-Antrag zum Ministergesetz wollen wir nicht zustimmen, nicht zuletzt deshalb, weil wir ihn in der Tat - im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Geißler - für populistisch halten. Was den zweiten Teil des FDP-Antrages betrifft, der sich mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes befasst, stelle ich fest, dass sowohl die CDU als auch die SPD im Sommer dieses Jahres für sich entschieden haben, das Abgeordnetengesetz frühestens in der 16. Legislaturperiode wieder aufzurufen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben das entschieden? Sie haben das entschieden!)

- Das habe ich auch nur gesagt, ich habe nur von CDU und SPD gesprochen. Auch hier muss ich einen gewissen populistischen Ansatz erkennen.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Hinzu kommt, dass ich bezweifele, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, einem gewählten und dann auch noch direkt gewählten Abgeordneten so ohne weiteres seine Abgeordnetendiät ganz zu streichen. Das ist allerdings nur eine persönliche rechtliche Bewertung von mir.

(Glocke der Präsidentin)

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

Das heute zu verabschiedende Ministergesetz ist ein angemessener, adäquater Weg, dem letztlich nichts hinzuzufügen ist.

Ich komme zum letzten Satz: Von der Bundesebene müssen wir allerdings - das betone ich hier noch einmal ganz deutlich - mit Nachdruck fordern, dass man sich dort endlich mit einem einheitlichen Versorgungssystem befasst, damit das leidige Thema Beamtenversorgung und Angestelltenversorgung nach gleichen Kriterien geregelt wird. Dass die Ministerbezüge und die Abgeordnetenversorgung dabei mit einbezogen werden müssen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das versteht sich eigentlich von selbst.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Logik der Ausführungen der verehrten Abgeordneten Kähler folgend, müssten wir jetzt eigentlich alle gemeinsam fordern, dass die Ministerinnen und Minister in Schleswig-Holstein mehr Geld bekommen müssen, weil wir unsere Ministerinnen und Minister am schlechtesten bezahlen. Möglicherweise ist das, was gegenwärtig gerade gezahlt wird, aber auch ein leistungsgerechtes Entgelt.

(Heiterkeit und vereinzelter Beifall bei FDP und CDU)

Ich kann mich im Wesentlichen den Ausführungen des Kollegen Geißler, der die beiden FDP-Anträge, um die es geht, in hervorragender Weise gelobt hat, anschließen. Ich bedanke mich dafür sehr herzlich.

Wir machen unser Abstimmungsverhalten in der Schlussabstimmung ebenfalls davon abhängig, ob unsere Anträge hier Ihre Zustimmung finden. Im Finanzausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss sind sie bedauerlicherweise mit einer Begründung abgelehnt worden, die ich ziemlich abenteuerlich finde, Frau Kähler, jedenfalls was die 25-prozentige Dotierung von Ministerinnen und Minister angeht, die auch gleichzeitig Abgeordnete sind: Wenn der Grundsatz gilt, einmal aus öffentlichen Kassen bezahlt zu werden, weil man seine Arbeitskraft auch nur

(Wolfgang Kubicki)

einmal zur Verfügung stellen kann, dann ist diese - ich habe das schon einmal gesagt und muss das nicht wiederholen - zusätzliche Alimentierung von 25 % der Abgeordnetenbezüge für Ministerinnen und Minister, die ja zusätzlich nichts leisten, eigentlich sachlich nicht zu rechtfertigen. Wir müssen uns irgendwann grundsätzlich darüber unterhalten, dass wir den Grundsatz, einmal aus den öffentlichen Kassen ordentlich zu bezahlen, umsetzen und nicht verschiedene Systeme der Dotierung der öffentlichen Kassen zusammenfügen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Ich möchte festhalten, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung die FDP-Forderung erfüllt, eine Regelung zu treffen, die den erhöhten Ruhegehaltsanspruch von sich bereits im Ruhestand befindlichen Ministern reduziert. Wir hatten den Finanzminister dazu aufgefordert. Er hat das gegen seinen ursprünglichen Willen umsetzen lassen, das ist in Ordnung.

Aber die Landesregierung hat in der Zeit von 1990 bis 1996 sehenden Auges ohne ausreichende Rechtsgrundlage die jährlichen Sonderzahlungen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, an die Ministerinnen und Minister ausgezahlt. Sie werden verstehen, dass es mir nach der Debatte vom 14. November dieses Jahres eine besondere Freude ist, auf diesen Punkt noch einmal einzugehen. Denn ich möchte fragen, ob der Kollege Hay und die Kollegin Heinold in Ansehung des Umdrucks, den wir zwischenzeitlich erhalten haben, dem Schriftverkehr zwischen Rechnungshof und Regierung, ihre Redebeiträge heute noch einmal so halten würden wie damals. Ich gehe davon aus, sie kannten das nicht, denn sonst hätten sie sich nicht hier hingestellt und gesagt, das, was wir gesagt haben, sei populistisch.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Doch, doch, die können alles!)

Im Umdruck des Landtages 15/4012 ist nachzulesen, was eigentlich die Geschäftsgrundlage war. Ihr könnt mit großer Freude feststellen, dass die Presseerklärung des Landesrechnungshofs erst das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, als die Debatte hier beendet war, sonst hätte ich mich anders geäußert, als ich das getan habe.

Mit Schreiben vom 19. April 1990 an die Finanzministerin Heide Simonis zeigte der Landesrechnungshof Folgendes an: Ihm sei bekannt geworden, dass Urlaubsgeld an die Empfänger von Amtsbezügen, Ministerpräsident, Landesminister, bezahlt werde, obwohl sie nicht zum berechtigten Personenkreis

gehörten. Das Gleiche gelte für die jährliche Sonderzahlung Weihnachtsgeld. Wörtlich führt anschließend der Landesrechnungshof aus:

„Sollte die Zahlung des Urlaubsgeldes an die Empfänger von Amtsbezügen auf § 5 des Landesministergesetzes in der Fassung vom 15. 09. 1960 gestützt werden, wird darauf hingewiesen, dass sich diese Vorschrift nur auf das Amtsverhältnis des Ministerpräsidenten und der Landesminister erstreckt, nicht jedoch auf ihre Amtsbezüge, die erst im zweiten Abschnitt des Gesetzes geregelt werden.“

In einem weiteren Schreiben zitiert der Landesrechnungshof aus einem Schreiben der Landesregierung vom 27. Juni 1995. Die Landesregierung ging dort davon aus, dass eine eigenständige Novelle des Landesministergesetzes für diese Frage nicht ausreiche. Im Klartext waren Sie sich schon damals darüber im Klaren, dass hier eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen muss. Wenn Herr Finanzminister Stegner heute immer noch erklärt, die Landesregierung sehe in § 5 des Ministergesetzes eine ausreichende Grundlage für die Zahlung des Weihnachtsgeldes, dann ist dies - gelinde gesagt - wenig glaubhaft, auch für einen Nichtjuristen.