zu tun, dass Männer auf diese Weise sich selber zugunsten von Frauen ein Stück weit zurücknehmen, weil sie begriffen haben: Das Ganze lässt sich nur repräsentieren, wenn beide Geschlechter vorhanden sind. Da sind die Grünen eindeutig im Vorteil, das möchtet ihr nicht gern zugeben!
- Ich will das so hingestellt lassen. Zum Thema verlässliche Politik sage ich einige Stichwörter: Die Frauenberatungsstelle in Schwarzenbek beklagt den Ausverkauf der Fraueninteressen, weil die CDU im Kreistag am 19. Juni 2003 mit ihrer Mehrheit beschlossen hat, den Zuschuss für 2004 in Höhe von 24.800 € für die Frauenberatungsstelle Schwarzenbek zu streichen. Das ist der erste Punkt „verlässlicher“ Politik. Der zweite Punkt lautet: Der Kreistag Nordfriesland hat beschlossen, die Kita-Zuschüsse zu halbieren. Das ist sicherlich nicht im Interesse der Berufstätigkeit von Frauen und Müttern. Das ist sicher kein besonders guter Entschluss.
Der dritte Punkt: Die niedersächsische Landesregierung hat den Kommunen in Aussicht gestellt, die Aufhebung des Gesetzes zur Frauenbeauftragung in den Gemeinden vorzuschlagen. Sie wollen die Frauenbeauftragten in den Gemeinden abschaffen.
Natürlich wird man die Veränderung in den Köpfen nicht nur mit Gesetzen schaffen. Die Gesetze, die wir in der letzten Zeit geschaffen haben, allen voran die SPD in Schleswig-Holstein, haben etwas bewirkt und etwas verändert. Der zweite Gleichstellungsbericht zeigt dies auch.
In einem Artikel der „taz“ vom 12. Dezember 2003 schreibt Claudia Pinl, natürlich sei der männliche Unwille, wirklich zu Hause die Hälfte zu übernehmen, keine Generationenfrage. Noch heute sei es so, dass zum „doing gender“wie Claudia Pinl dies nennt, ein Verhaltensrepertoire gehört, mit dem wir ständig unsere Geschlechtsidentitäten herstellen. Diese Weiblichkeit ist anstrengend, denn alles in allem arbeiten Frauen in Haushalt, Familie, Beruf und Ehrenamt eine Stunde pro Woche mehr als Männer. Über diese Angaben kann man sich noch streiten.
Dreh- und Angelpunkt des Gleichstellungsberichts ist also die Beobachtung, Einflussnahme und Bewertung der Arbeitsplatzteilhabe von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst der Landesregierung. Wir sind jetzt also nicht bei irgendetwas, sondern nur beim öffentlichen Dienst der Landesverwaltung.
Aussagekräftig sind neben der reinen Verteilung der Beschäftigtenzahlen auf Männer und Frauen insbesondere deren Aufschlüsselung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, nach Laufbahnen und Vergütungsgruppen, nach Funktionen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Regelbeurteilung sowie im Vergleich der unterschiedlichen Ressorts. Natürlich hat es seine Gründe, wenn in einigen Bereichen Frauen gar nicht auftauchen oder Männer unterrepräsentiert sind. Das hat in der Regel auch Gründe, die mit Laufbahn, Vergütung und solchen Problemen zu tun haben.
Insgesamt sind die Ergebnisse des zweiten Gleichstellungsberichts durchaus erfreulich, können aber nicht wirklich überraschen. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten hat moderat zugenommen, obwohl ein sozialverträglicher Personalabbau stattgefunden hat. Das ist aus meiner Sicht besonders bemerkenswert.
Diese Entwicklung ist im mittleren Bereich besonders ausgeprägt, in den oberen und unteren Bereichen nicht signifikant. Das heißt also auch, dort, wo richtig gut Geld verdient wird, sind Frauen eher immer noch unterrepräsentiert.
Einige Ressorts beschäftigen überproportional wenig Frauen - das Innenministerium mit Polizei -, andere Ressorts - besonders das Bildungsministerium mit den Schulen; was uns nicht verwundert - überproportional viele Frauen. Insgesamt ist so ein vertretbares Ergebnis erreicht worden, aber zum Wirtschaftsministerium könnte man an der Stelle ja auch noch einmal etwas sagen.
Positiv für Frauen und Männer zu bewerten sind die Bestrebungen einer familiengerechten und flexiblen Gestaltung von Arbeitsplätzen. Arbeitszeitflexibilisierung und Heimarbeitsplätze sind hier die Stichwörter.
Vor diesem Hintergrund steigt die Anzahl der Teilzeitstellen weiter an, sie bleiben dennoch eine klassische Frauendomäne. Ein leichter Anstieg bei den Zahlen von Männern in Teilzeit ist allerdings schon feststellbar.
Erfreulich sind die Bemühungen zu einer verstärkten Berücksichtigung von Frauen in den mittleren Führungsebenen im Bereich der Gerichte und der Justiz. Nach wie vor unterrepräsentiert sind Frauen in den oberen Führungsebenen und im Bereich der Entscheidungsgremien: Staatskanzlei, aber dann vor allen Dingen in Vorständen und Aufsichtsräten. Ich finde das besonders bedauerlich. Hier ist es uns überhaupt nicht gelungen, einen Einstieg in den Ausstieg aus der reinen Männerrepräsentanz zu finden.
Die Akzeptanz der Gleichstellungsbeauftragten, ihre Information und die Beteiligung an personellen und inhaltlichen Verfahren scheinen grundsätzlich gestiegen zu sein. Vor dem Hintergrund ist es besonders bedauerlich, dass die CDU leider fast überall im Land ihre schwarzen Mehrheiten dazu nutzt, die Zeiten, die die Gleichstellungsbeauftragten für ihre Aufgaben haben, zu kürzen.
Ich komme zum Schluss! Als Resümee möchte ich sagen: Und sie bewegt sich doch, die Gleichstellung. Die gesetzlichen Grundlagen für eine reale Gleichstellung haben wir, soweit der Arm des Gesetzgebers denn reichen kann. Wir können behaupten, dass es die Gleichberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland und in Schleswig-Holstein gibt; ihre konkrete Umsetzung und Ausgestaltung, also die lebenspraktische Gleichstellung, sind auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Dank für diesen Bericht geht zunächst an die Landesregierung. Auch die Bewertung des gesamten statistischen Materials war eine sehr umfangreiche Arbeit, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr viel Mühe abverlangt hat. Deshalb auch vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der Bericht zeigt auf, dass die Zahl der erwerbstätigen Frauen im öffentlichen Dienst trotz Stellenabbau zugenommen hat. Dies begrüßen wir natürlich auch. Der Bericht zeigt aber auch noch genügend Ansatzpunkte für Verbesserungen, die wir aufgreifen müssen. In Schleswig-Holstein haben wir jetzt seit neun Jahren ein Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst. Seitdem sind Fortschritte erzielt worden. Trotzdem ist es traurig, dass wir dieses Gesetz und diese Berichte brauchen, um den nötigen Druck für ein gesellschaftliches Umdenken aufzubauen.
Allein die Tatsache, dass Frauen in Führungspositionen immer noch unterrepräsentiert sind, ist ein Zei
chen dafür, dass es keinen Grund gibt, sich zurückzulehnen. Wir können weiterhin nicht deutlich genug darauf hinweisen, dass die Frauen im öffentlichen Dienst auf der Führungsebene immer noch Mangelware sind.
Das Problem ist nicht unbedingt neu. Angesichts der Tatsache, dass das Problem seit Jahrhunderten bekannt ist und seit Jahrzehnten erkannt ist, frage ich mich, warum in diesem Bereich so geringe Fortschritte zu verzeichnen sind. Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen sind ein guter Lösungsansatz. Der Bericht zeigt auch, dass diese Fördermaßnahmen gut angenommen werden. Doch der Bedarf ist noch lange nicht gedeckt.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die schlechtere Bewertung von Arbeitsleistungen der teilzeitbeschäftigten Frauen. Die Kollegin Anna Schlosser-Keichel ist bereits auf diesen Aspekt eingegangen.
Hier muss es dringend zu einer Verbesserung kommen, denn die Bewertungen versperren den Frauen den Weg zu einer Beförderung. Auch hier hat ein Umdenken eingesetzt. Die Beurteilungswerte von Frauen und Männer gleichen sich langsam an. Aber es gibt immer noch ein Gefälle zwischen den Beurteilungswerten, weil Frauen und Männer unterschiedliche Arbeitsbedingungen haben. Das gilt insbesondere in Verbindung mit Teilzeitarbeit.
Offensichtlich wird Teilzeitarbeit immer noch nicht als vollwertige Arbeit angesehen, denn bei der Beurteilungsrunde 2001 sind die Beurteilungen von Teilzeitbeschäftigten generell sehr schlecht ausgefallen. Dieser Entwicklung müssen wir unbedingt entgegenwirken, weil sie gerade der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Wege steht und weil wir die Teilzeitarbeit allgemein als Mittel zur Flexibilisierung der Arbeitszeit einsetzen wollen.
Die Landesregierung hat - wie sich aus dem Bericht ergibt - bei der Regelbeurteilung 2003 mit den Gewerkschaften eine Vereinbarung getroffen, die ergänzende Hinweise zur Beurteilung von besonderen Vergleichsgruppen enthält. Dies begrüßen wir ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung.
Die Beseitigung der Nachteile der Teilzeitarbeit bringt besonders den Frauen Chancengleichheit, weil immer noch circa 90 % der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind.
Ein offensichtliches Problem, an dem sich während der letzten neun Jahre so gut wie gar nichts getan hat, ist die Besetzung von Gremien. Der Bericht der Landesregierung gibt auch offen zu, dass dieses Defizit in keiner Form verbessert werden konnte. Das mag da
mit zusammenhängen, dass in den Spitzenpositionen immer noch nicht eine angemessene Frauenquote erreicht worden ist. Aber dies allein ist nicht der Grund. Es wäre möglich gewesen, Abhilfe zu schaffen, wenn der Wille nur stark genug gewesen wäre.
Die Regierung ist dieser Pflicht nicht nachgekommen. Es gibt schon einen Beschluss der Gleichstellungs- und Frauenministerin aus dem Jahr 2001, der nicht umgesetzt worden ist. Aber auch unter dem Gesichtspunkt des Gender Mainstreamings muss sich die Regierung endlich klar dazu äußern und gegebenenfalls zumindest einen so genannten Rechtfertigungszwang in diesem Bereich einführen. Das Wenigste ist, dass die Verantwortlichen erklären müssen, warum sie bei der Besetzung bezüglich des Geschlechterproporzes so und so entschieden haben.
Die im Bericht genannten Beispiele zeigen, wie leistungsfähig Frauen sind. Das Land kann es sich weder moralisch noch ökonomisch leisten, auf diese Ressource zu verzichten.
An dieser Stelle möchte ich den Gleichstellungsbeauftragten im Land für ihre Arbeit danken. Ihrer Kreativität und Durchsetzungskraft haben wir einen großen Teil der Erfolge zu verdanken. Ich hoffe, dass sie auch in Zukunft diese weiterhin so einsetzen und sich nicht aufhalten lassen.
Von der Regierung wünsche ich mir eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen, denn nur so kann auch das nötige Umdenken in der Gesellschaft weiter vorangetrieben werden.
Bis wir so weit sind, bleibt es wohl möglicherweise leider bei diesem Spruch: Frau sein ist schwer. Man muss denken wie ein Mann, sich benehmen wie eine Dame, aussehen wie ein junges Mädchen und schuften wie ein Pferd.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Benker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will an den letzten Satz von Frau Hinrichsen noch anfügen: Und leider immer noch besser sein als die Männer. Das gehört leider dazu.
Die Entwicklung - meine Beobachtung will ich an vier Punkten deutlich machen - liegt vielleicht in den Frauen selbst begründet. Erstens. Vielfach ist beklagt worden, dass wir ein Existenzgründerinnenprogramm hatten. Ich bin heute der Überzeugung, dass wir das dringend gebraucht haben. Wenn man sich die Businesspläne angeguckt hat, konnte man erkennen, dass die Einstellung bei Frauen zu ihrem Selbstwert immer sehr viel niedriger als bei Männern war. Bei einer vergleichbaren Existenzgründung waren Frauen mit ihrem Gehalt sehr viel bescheidener.
Sie waren auch bescheidener, was den Bedarf an Finanzvolumen anging. Auch dort gilt das in gleicher Weise. Hier bedarf es auch eines stärkeren Selbstbewusstseins.
Zweitens. Bei unternehmerischen Entscheidungen und Ideen war es häufig so: Wenn man Frauen, die das vorgetragen haben, die qualifizierter waren als Männer, die die gleiche unternehmerische Idee hatten, hörte, dann wurde klar, dass sie nicht gewagt haben, ihre Ideen zu realisieren, weil sie sich kritisch geprüft haben, ob sie das überhaupt können. Häufig sind Männer hier sehr viel großzügiger mit sich.
Bei der Besetzung von Gremien ist eine meiner Beobachtungen - die mag über alle Strukturen gleich sein; jedenfalls ist das gerade auch beklagt worden -, dass es häufig so ist, dass sich Frauen, die vorgeschlagen werden, immer erst selbst prüfen, ob sie dafür geeignet sind.