Im Einvernehmen mit den Trägern wird derzeit das Bildungsstättenförderkonzept für die Bildungsstätten aus dem Jahr 1999 fortgeschrieben. Das ist inzwischen am Ende der letzten Woche einvernehmlich geschehen. Ich werde dem Bildungsausschuss unmittelbar darüber berichten.
Ziel ist es, den Einrichtungen mehr Planungssicherheit zu geben. Die Zielvereinbarungen verpflichten die Einrichtungen, die dem Bildungsministerium zugeordnet sind, auf Transparenz der Angebote, auf Serviceorientierung und Beratung, auf Qualität, auf Qualitätskontrolle und auf Testierung. Gerade in diesem Punkt haben wir mit der staatlichen Anerkennung die Weichen sehr früh gestellt, zum einen mit den Weiterbildungsverbünden, mit dem neuen Quali
tätssicherungsverfahren und der Anerkennung und zum anderen mit dem Verbundprojekt Qualitätstestierung in der Weiterbildung unter dem Dach des BundLänder-Programms „Lebenslanges Lernen“. Darin haben wir bundesweit eine „Schrittmacherrolle“ übernommen.
Die Forderung, alle Bildungsstätten einheitlich zu bezuschussen, ist nicht zu realisieren. Die Förderung ist sehr unterschiedlich organisiert. Das wird auch so bleiben. Sie ergibt sich zum einen aus der Zuständigkeit verschiedener Ministerien mit sehr spezifischer unterschiedlicher Klientel und spezifischen Anforderungen und zum anderen aus den unterschiedlichen Trägerschaften. Das Wirtschaftsministerium gewährt den Einrichtungen investive Zuschüsse, Betriebskostenzuschüsse wären hier ein Rückschritt. Nur bei den landeseigenen Einrichtungen werden Personalkosten mit in die Förderung einbezogen.
Unsere Aufgabe ist es, die Landesförderung zu überprüfen und transparent zu machen. Diese dokumentarische Funktion erfüllt der Bildungsstättenbericht. Darüber hinaus zeigt er: Sämtliche Bildungsstätten haben ein gutes Profil. Jedes Konzept, jede Bildungslandschaft muss sich natürlich aber immer weiterentwickeln, sich immer wieder selbst überprüfen und von außen überprüft werden.
Die Landesregierung ist deswegen gern bereit, dies in breitem Umfang mit Blick auf alle Weiterbildungseinrichtungen, nicht nur die öffentlichen und öffentlich geförderten, im Land zu tun, wie es der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert. Ich bin sicher, dann wird sich zeigen: Die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen sind in Schleswig-Holstein sehr gut.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass der Bericht in Teilen große Defizite aufzeigt, die wir in der Weiterbildungspolitik hier in Schleswig-Holstein haben. Er zeigt, dass weder die Landesregierung noch die regierungstragenden Fraktionen tatsächlich wis
sen, was sie in der Weiterbildungspolitik wollen. Das gilt auch für den Antrag, der heute von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt worden ist. Er beantragt sozusagen einen Berichtsantrag zum Berichtsantrag. Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis und bitten jetzt die Landesregierung um einen weiteren. Die erste Zeile des Antrages lautet:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, ein schriftliches Konzept zur Weiterentwicklung der Bildungsstätten im Land vorzulegen.“
Das ist sozusagen der nächste Bericht, der hiermit beantragt wird. Wir glauben, dass das ein bisschen dürftig ist.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn einen Verfahrensvorschlag machen. Ich schlage vor - diese Ansicht wird von der FDP-Fraktion geteilt -, dass wir diesen Antrag in den Ausschuss überweisen und dort noch einmal die Gelegenheit ergreifen sollten, ihn etwas schärfer in Bezug auf das zu konturieren, was in dem Bericht dann drinstehen und was damit bezweckt werden soll. Denn es gibt eine Reihe von Punkten, die weder in dem vorliegenden Bericht noch in dem Antrag, der heute vorgelegt wurde, angesprochen werden. Einer der Punkte, über den wir in den vorliegenden Papieren und Dokumenten überhaupt nichts finden, ist die Frage der demographischen Entwicklung und seiner Auswirkungen auf den Weiterbildungsmarkt. Wir wissen sehr genau, dass aufgrund der demographischen Entwicklung die Weiterbildung insgesamt an Bedeutung zunehmen wird. Vor dem Hintergrund, dass sich das Berufseintrittsalter immer weiter nach unten verlagern wird - wenn die Leute immer länger arbeiten, ist die Zeitspanne, die sie im Beruf verbringen, und die Notwendigkeit, sich zwischendurch zu qualifizieren, immer größer -, ist es einfach erforderlich, dass wir mit konzeptionellen Ansätzen in der Weiterbildungspolitik, in der Erwachsenenbildung diese Rahmenbedingungen aufnehmen. Ich glaube, wir sollten im Ausschuss noch einmal darüber beraten, wie wir diese Entwicklungen in den Antrag mit einarbeiten können.
Lassen Sie mich weiter zu Beginn gleich deutlich machen, dass ich den Eindruck habe, dass die Zeiten für die Weiterbildung schlechter sind, als sie es einmal waren. Mein Eindruck ist, dass die Weiterbildung, die Erwachsenenbildung zunehmend im Schatten der Schulpolitik und der Hochschulpolitik steht. Nach der Diskussion um PISA und den Diskussionen über die Hochschulpolitik achten wir immer weniger auf das, was in der Weiterbildungspolitik zu geschehen hat. Gleichzeitig wissen wir aber, dass dieser Bereich an Bedeutung zunehmen wird. Deshalb soll
ten wir gemeinsam hier im Plenum dazu beitragen, der Weiterbildung als der viel zitierten vierten Säule des Bildungswesens in Deutschland auch praktisch politisch die Bedeutung zu verleihen, die ihr zusteht.
Einer der Mängel des Berichtes hängt damit zusammen, dass er auch diejenigen Bildungsstätten mit erfassen sollte, die keiner staatlichen Förderung des Landes unterliegen. Eigentlich - das war auch der Anspruch der Antragsteller von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Situation aller Bildungsstätten, egal ob sie Landeszuschüsse bekommen oder nicht, im Land einmal dargelegt werden. Das hat methodisch nicht funktioniert, und zwar deshalb, weil diejenigen Bildungsträger und Weiterbildungsstätten, die kein Geld vom Land bekommen, die Daten nicht geliefert haben. Warum sollten sie auch! Wenn sie kein Geld vom Land bekommen, haben sie auch keine Berichts- und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Land. Ich denke, wir sollten auch gar nicht den Versuch unternehmen, diese Bildungsstätten, die ohne staatliche Zuschüsse und damit ohne staatliche Beeinflussung arbeiten, tatsächlich in ein solches Monitoring mit einzubeziehen. Wir sollten froh sein, dass es viele Bildungsstätten hier in Schleswig-Holstein gibt, die ohne Zuschüsse des Landes funktionieren. Wir sollten dankbar sein, dass sie Bildungsarbeit machen, ohne dass wir hierfür öffentliches Geld in die Hand nehmen. Und wir sollten deshalb nicht versuchen, sie künstlich mit in ein Förderkonzept einzubeziehen, in das sie selbst eigentlich gar nicht hinein wollen.
Dahinter steckte der Versuch, die Finanzierung der Weiterbildungslandschaft in der Erwachsenenbildung in Schleswig-Holstein umzustellen. Es war der Versuch, von den institutionellen Zuschüssen, die wir haben, wegzukommen hin zu einer reinen Projektförderung nach dem Motto: Wir gucken uns mal an, welche Projekte aus den verschiedenen Bildungsstätten entstehen, und dann fördern wir diejenigen, die wir wollen.
Lassen Sie mich an der Stelle für meine Fraktion sagen: Wir halten an dem jetzigen Prozess der institutionellen Förderung fest. Wir glauben nämlich, dass Bildungsstätten nicht nur ein Ort sind, sondern auch ein Bildungskonzept darstellen. Sie funktionieren nur dann, wenn wir mit den Bildungsstätten tatsächlich Einrichtungen haben, die über den Tag hinaus - unabhängig davon, welche Moden und welche Konjunktu
ren es in der Weiterbildung gibt - ein ständiges, kontinuierliches und qualitativ hochwertiges Angebot anbieten können. Das können sie nur mit einer institutionellen Förderung.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU - Holger Astrup [SPD]: Erzählen Sie das dem Landes- rechnungshof!)
- Das erzähle ich dem Rechnungshof, das erzähle ich aber auch Ihnen, Herr Kollege Astrup, weil ich ganz genau weiß, in welche Richtung hier politisch gedacht werden soll.
Wir wollen die institutionelle Förderung erhalten. Allerdings glauben wir auch, dass bei dem Weiterbildungsförderkonzept, das wir gerade haben, wahrscheinlich der Grundanteil erhöht werden und der Leistungsanteil heruntergefahren werden müsste. Denn wir glauben, dass das im Moment so einfach nicht funktioniert.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Wir erkennen an diesem Bericht, dass es sehr unterschiedliche Wirtschaftlichkeitsfaktoren im Bereich der Weiterbildung gibt. Wir müssen erkennen, dass es nur eine Bildungsstätte gibt, die tatsächlich noch in direkter Trägerschaft des Landes steht, das ist die Akademie für Umwelt und Naturschutz. Diese Akademie für Umwelt und Naturschutz stellt sich in den wirtschaftlichen Vergleichsdaten im Vergleich zu anderen Bildungsstätten besonders schlecht dar. Während es die Akademie Sankelmark schafft, mit drei pädagogischen Mitarbeitern über 300 Veranstaltungen im Jahr anzubieten, schafft es die Akademie für Umwelt und Naturschutz mit drei pädagogischen Mitarbeitern nur, 74 Veranstaltungen pro Jahr anzubieten.
Wenn wir tatsächlich die Wirtschaftlichkeit zu einem Maßstab erheben, müssen wir auch alle Bildungsstätten, egal in welchem Ressortbereich sie tätig sind, mit erfassen. Ich kann nicht verstehen, warum an eine Einrichtung des Umweltministeriums andere Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe gesetzt werden sollen als an Bildungsstätten, die in anderer Trägerschaft sind. Ich glaube also, dass wir hinsichtlich der Gerechtigkeit der Bildungsstättenförderung noch Nachholbedarf haben.
Wir bleiben bei unserem Vorschlag, den Antrag noch einmal in den Ausschuss zu überweisen und ihn dort zu präzisieren.
Ich möchte zunächst eine neue Besuchergruppe auf der Tribüne begrüßen, die Stammbesatzung des Segelschulschiffes „Gorch Fock“ und die Frauenunion Melsdorf. - Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gleich den Vorschlag aufgreifen, den Antrag, den wir zusätzlich zum Bericht gestellt haben, an den Ausschuss zu überweisen. Hinzu kommt ja noch, dass wir das bereits beratene Weiterbildungskonzept im Ausschuss mit hören werden. Wir bestehen allerdings darauf, dass das dann auch kontinuierlich abgearbeitet wird, weil ja in dieser Legislaturperiode noch ein Auftrag erledigt werden soll.
Aber insgesamt zeigt der vorliegende Bericht, dass Schleswig-Holstein ein Gesamtspektrum an Weiterbildung bietet, das sich sehen lassen kann. Das kann man unbeschadet sagen.
Ich meine, lebenslanges Lernen ist nicht erst durch PISA erfunden worden, sondern letztlich - das zeigt auch der Bericht - ist es aus Heimvolkshochschulen und Volkshochschulen entwickelt worden. Es ist alles absolut nichts Neues.
Man muss allerdings - das ist noch nicht erwähnt worden - das Weiterbildungskonzept parallel zu dem Bericht lesen, weil darin auch noch wesentliche Fakten angeführt sind. Das hat letztlich nach der Diskussion im Ausschuss auch dazu geführt, dass wir diesen Antrag formuliert und darin auch gesagt haben: Wenn wir ein Weiterbildungskonzept haben, dann müssen wir auch darüber nachdenken, wie wir in Zukunft mit Bildungsstätten insgesamt umgehen.
Herr de Jager, wenn Sie ausführen, dass wir die Privaten auch privat lassen sollten, dann teile ich Ihre Auffassung. Aber wir haben viele Bildungsstätten, die durch die Hintertür gefördert werden, die zum Beispiel im Regionalprogramm wieder als „bauliche Investitionen“ auftauchen und dort gefördert werden. Da muss man unter Umständen einmal hinterfragen, ob denn alle die 156 Bildungsstätten, die in diesem
Bericht auftauchen - so sage ich einmal -, vor sich hindümpeln dürfen oder gute Arbeit leisten müssen. Die gute Arbeit will ich einmal an den fünf Bildungsstätten darstellen, die in unserem Förderkonzept erfasst sind. Dort zeigt sich eben, dass wir das Geld, das wir dort investiert haben, gut angelegt haben beziehungsweise dass es dort gut umgesetzt worden ist.
Bezogen auf die letzten drei Jahre ist dort die Zahl der Veranstaltungen um 17 % auf nunmehr 1.400 gestiegen. Ebenso sieht es mit den so genannten Teilnehmertagen aus. Dort ist ein Anstieg von 64.000 auf 75.000 Teilnehmertage, mithin eine Steigerung von 17,6 %, zu verzeichnen.
Die Teilnehmerzahl hat sich noch viel drastischer erhöht, weil die Lehrgangsdauer, die Seminardauer kürzer geworden ist, nämlich von 28.000 auf 35.000, was einem Anstieg um 26,8 % entspricht.
Beides ist erfreulich. Das ist das Wichtige, denn das sind ja Institutionen, die wir im Förderkonzept erfasst haben.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig zu erwähnen, dass bezogen auf alle Einrichtungen die Teilnahmequote von 1997 bis 2000 um insgesamt 5 % gesunken ist. - Das ist das, was Sie vielleicht mit dem „im Schatten Stehen“ der Weiterbildung gemeint haben.
Zusammengefasst will ich auch noch einmal einen Blick auf die Einnahmesituation dieser Einrichtungen lenken. Wir haben die Eigeneinnahmen der Institutionen um circa 700.000 € steigern und damit den Zuschussbedarf des Landes um 160.000 € senken können. Dies verdient besondere Anerkennung, weil das in eigenwirtschaftlicher Leistung erbracht worden ist.