Die Ergebnisse des Abschlusstests zeigen allerdings leider auch, dass die nach dem Zuwanderungsgesetz vorgesehenen 600 Unterrichtsstunden, die der Bund mit knapp drei Viertel der Kosten finanzieren will, nicht ausreichen. Weniger als 10 % der Kursteilnehmer erreichen nach 600 Stunden Kenntnisse nach dem Niveau B1, das den geforderten Sprachkenntnissen des Zuwanderungsgesetzes entspricht. Das finde ich außerordentlich bedauerlich und sollte auch in Berlin noch einmal zu denken geben.
Zum Arbeitsmarkt. Die Teilnahme am Arbeitsmarkt ist für erwachsene Migrantinnen und Migranten ein zentraler Integrationsfaktor. Die Bemühungen der Landesregierung sind auch hier vielfältig, insbesondere was die Grundlage für die erfolgreiche Erwerbstätigkeit, nämlich die Berufsausbildung, angeht. Das Projekt Ausbildung und Integration für Migrantinnen und Migranten von der Bertelsmann-Stiftung ist als eines der bundesdeutsch besten Integrationsprojekte ausgezeichnet worden, worauf wir stolz sein können. Das will ich hier gern so sagen.
Was ich für bedauerlich halte und als nachfragebedürftig einstufe, ist: Wir haben ausdrücklich festgestellt, dass die Einbindung von Migrantinnen und Migranten im Gesundheitsbereich besonders wichtig ist, dass es auch um Sprachvermittlung geht. Das einzige Projekt, das es hier im Lande gibt, nämlich SHEFA, das sich aus Migrantinnen und Migranten zusammensetzt und an Migrantinnen und Migranten wendet, um ihnen auf dem deutschen Gesundheitsmarkt einen Weg durch den Dschungel zu bahnen und sie durchzuführen, findet in dem Bericht leider keine Erwähnung. Das finde ich außerordentlich bedauerlich und ich möchte das hier benennen.
- Obwohl wir es fördern! Danke schön, Herr Kollege Neugebauer. Es ist sicherlich wichtig, das auch zu sagen. Wir fördern das. Wir halten es für außerordentlich wichtig. Es entspricht dem Integrationskonzept. Es wird trotzdem nicht erwähnt. Das ist ein bisschen seltsam.
Wir brauchen das Zuwanderungsgesetz, weil wir dringend Bundesmittel für Integrationsmaßnahmen benötigen. Wir brauchen es, weil die gesetzliche Ver
ankerung einer Härtefallregelung aus humanitärer Sicht unbedingt notwendig ist. Unsere Härtefallkommission, die hervorragende Arbeit leistet, kann nur weitergeführt werden, wenn wir das bekommen. Es wäre schlicht Unsinn, das Zuwanderungspotenzial mit dem Damoklesschwert der ständigen Ausreise zu bedrohen.
Ich danke der Landesregierung dafür, dass sie sich im Vermittlungsausschuss zum Zuwanderungsgesetz aktiv für die Rahmenbedingungen der hier lebenden Migrantinnen und Migranten eingesetzt hat. Gleichzeitig fordere ich die CDU auf, endlich ihren Widerstand gegen ein modernes Zuwanderungsgesetz aufzugeben.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich bei der Landesregierung und hier insbesondere bei dem federführenden Innenministerium für die Erstellung dieses wirklich ausführlichen Berichtes zur Umsetzung des Integrationskonzeptes bedanken. Vielen Dank! Das ist wirklich eine ganz tolle Arbeit.
Der Antrag der Regierungsparteien kommt zum richtigen Zeitpunkt, da auf Bundesebene das Zuwanderungsgesetz gerade neu verhandelt wird. Leider - wie wir der Presse entnehmen konnten - gibt es bis heute keine Ergebnisse, da erst am morgigen Tag mit einer Kompromissgrundlage für den Einigungsausschuss zu rechnen ist. Wir hoffen weiterhin, dass dieses Gesetz nicht nur ein reines Zuwanderungsbegrenzungsgesetz wird, sondern es neben anderen wichtigen Punkten insbesondere die humanitäre Härtefallregelung enthält. Die halten wir für absolut notwendig.
der Gesundheit und der Pflege. Dabei wird unter anderem auf den Aspekt der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen eingegangen. Mit diesem Punkt haben wir uns bereits am gestrigen Tag beschäftigt, nämlich der Anerkennung der Allgemeinmediziner. Diese Verbesserungen, die Änderungen, die wir gestern im Zusammenhang mit der ersten Lesung des Heilberufegesetzes diskutiert haben, kommen hoffentlich auch bei der Anerkennung der Allgemeinmediziner bei den Migrantinnen und Migranten zugute.
Wir hoffen, dass es zukünftig nicht so ist, dass es für eine promovierte Ärztin aus dem ehemaligen Jugoslawien leichter sein kann, einen Aushilfsjob zu bekommen und anzunehmen, als ihre Ausbildung anerkannt zu erhalten. Natürlich darf bei der Anerkennung von Abschlüssen und Ausbildung in diesem Bereich nicht übersehen werden, dass es ganz entscheidend auf die Qualität der Leistung - also das, was es vorher an Ausbildung gegeben hat - ankommt. Wie schon gesagt: Ich hoffe, dass es mit dem neuen Heilberufegesetz eine große Erleichterung gibt. Es kommt natürlich auch darauf an, die Patienten zu schützen. Auch das will ich sagen.
Die Anerkennung von Abschlüssen und Ausbildungen spielt auch bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine große Rolle. Gerade qualifizierte Migrantinnen und Migranten müssen einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Weiter steht der Spracherwerb im Mittelpunkt. Die Sprachförderung so früh wie möglich anzusetzen, ist wichtig und richtig. Gerade der Besuch von Kitas hilft den Kindern bei dem Erreichen gleicher Bildungschancen. Hier zeigt der Bericht auf, dass die einzelnen Förderelemente für Migrantenkinder mit Deutsch als Zweitsprache auch Kinder mit deutscher Erstsprache fördern. Das fand ich schon erstaunlich. In dem Bericht ist das extra erwähnt worden.
Leider wird auch aufgezeigt, dass es noch immer Kinder mit Deutsch als Zweitsprache gibt, die nicht von diesen Fördermaßnahmen erfasst werden, weil sie zum Beispiel gar keine Kindertagesstätte besuchen. In den Änderungen des Landesmeldegesetzes, welches wir voraussichtlich heute nach dieser Debatte in erster Lesung behandeln werden, findet man daher auch eine Regelung, von der Migrantenkinder betroffen sind. Diese sollen ein Jahr vor der Einschulung in den jeweiligen Schulbezirken gemeldet werden, damit ihnen ein Sprachförderprogramm angeboten werden kann. Es ist gut und lobenswert, dass es ein solches
Programm gibt. Doch wäre ein geregelter Kindergartenbesuch besser, sodass die Last-Minute-Lösung, also eine Förderung erst ein Jahr vor der Einschulung, überflüssig würde.
Das DaZ-Programm - Deutsch als Zweitsprache in der Schule - ist ebenfalls wichtig. Würde man diese Ressourcen in die Kindertagesstättenbetreuung stecken, wäre das DaZ-Programm in der Schule vielleicht nicht mehr so notwendig. Generell ist jedoch zu begrüßen, dass die Landesregierung auf ein integratives Sprachförderkonzept setzt.
Ein weiterer Punkt ist die interkulturelle Bildung und Erziehung. Natürlich ist es wichtig, Migrantinnen und Migranten unsere Kultur nahe zu bringen und ihnen so ein grundlegendes Verständnis für ihre Umgebung zu schaffen. Dies ist auch weiterhin keine einseitige Verpflichtung. Gerade bei dieser Verpflichtung sollte man nicht vergessen, dass es eine weitere Seite gibt, nämlich die Aufnahmebereitschaft der Deutschen. Hier bleibt es dabei, dass für eine Integration Kenntnisse der Sprache und der Kultur nicht alles sind. Es kommt genauso auf die Akzeptanz des Einzelnen, in der Kita, in der Schule, im Betrieb und in der Nachbarschaft, an. Das ist ganz wichtig.
Deshalb muss sich Deutschland verstärkt neuen Einflüssen gegenüber öffnen beziehungsweise Verständnis für anderes Denken, anderes Aussehen und vor allen Dingen gegenseitige Rücksichtnahme aufbringen. Deshalb gilt weiterhin, alle Migrantinnen und Migranten als das zu sehen, was sie sind. Sie sind nämlich nicht nur Gäste in unserem Land, sondern auch Neubürgerinnen und Neubürger.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich gehe davon aus, dass der Bericht der Landesregierung auf Drucksache 15/3256 dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung überwiesen wird.
- Und dem Bildungsausschuss ebenfalls zur abschließenden Beratung. Wer dem so seine Zustimmung geben will, den darf ich um das Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen. Damit ist Tagesordnungspunkt 21 erledigt.
Ich frage, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion der CDU erteile ich der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bildungsministerin, Sie stehen für das Scheitern der Bemühungen um eine ausreichende Unterrichtsversorgung in unserem Land. Sie müssen die Verantwortung dafür übernehmen, dass in SchleswigHolstein die Unterrichtsversorgung wesentlich schlechter ist als in anderen Bundesländern.
Es fehlen derzeit - und das geben Sie selbst in Umdruck 15/4221 in Verbindung mit dem Antrag der Volksinitiative zur Einführung verbindlicher Stundentafeln zu - 1.327 Lehrerstellen, um die Unterrichtsversorgung nur an den Bundesdurchschnitt heranzuführen. Sie haben es zu verantworten, dass unsere Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu den anderen Bundesländern benachteiligt werden, weil ihnen in der vierjährigen Grundschule mindestens ein halbes Jahr, in der Sonderschule ein dreiviertel Jahr und in der Hauptschule ein ganzes Jahr Unterricht fehlen, und das seit 1998. Und es ist nicht besser geworden.
Wann endlich, so frage ich Sie, wird Ihnen und auch der Ministerpräsidentin, die heute nicht anwesend ist, endlich klar, dass das Unterrichtsdefizit an unseren Schulen, gemessen an der eh schon gering ausfallenden Zahl verbindlich zu gebender Stunden, in Schleswig-Holstein viel zu hoch ist? Im Durchschnitt beträgt dieses strukturelle Unterrichtsdefizit 8,3 %, in den Grundschulen sogar 9,6 % und in den Hauptschulen volle 13,2 % - Bemerkungen des Landesrechnungshofes aus dem Jahre 2003.
Sie haben es versäumt, rechtzeitig gegenzusteuern, obwohl die Oppositionsfraktionen dies immer wieder angemahnt haben - ich verweise auf die Drucksachen 15/2574 und 15/2183 in dieser Legislaturperiode -,
vor allem als die Haushaltslage noch nicht so miserabel war und verfassungsmäßige Haushalte noch möglich waren.
Ausgehend von dieser Tatsache ist Ihre Initiative gegen den zusätzlichen Unterrichtsausfall, die wir grundsätzlich begrüßen, denn sie geht auf unsere Vorstellungen zurück, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie senkt den Unterrichtsausfall aufgrund von Krankheit der Lehrkräfte unter anderem in den Grundschulen von 3,7 auf angeblich 0,96 %, verringert aber nicht das strukturelle Defizit, was nach wie vor bei 9,6 % liegt, ganz davon abgesehen, dass die Zusammenlegung von Klassen und der Einsatz von nicht professionellen Lehrkräften zwar der Verlängerung der Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in der Schule dient, aber den fachlichen Unterricht nicht ersetzen kann.
Das ist nicht nur meine unmaßgebliche Meinung, sondern unter anderem auch die Auffassung des Kreiselternbeirates der Stadt Lübeck, nachzulesen in der Pressemitteilung vom 4. März 2004, übrigens auch wiederzufinden in der Resolution der Landesschülervertretung, die uns gerade vorliegt.
Was die von Ihnen so gefeierte Reform der verlässlichen Grundschule betrifft, so darf ich auf die Untersuchung des Landeselternbeirates für Grund-, Haupt- und Sonderschulen vom 13. Februar 2004 verweisen. Dort heißt es nämlich:
„Trotz der zusätzlichen 75 Lehrerstellen im Hamburger Rand konnte keine Verbesserung der Unterrichtsquantität und der Unterrichtsqualität erreicht werden.“