Das Zuwanderungsgesetz enthält im Aufenthaltsgesetz im Kapitel „Förderung der Integration“ Regelungen zur Sprachförderung und zum Integrationsprogramm. Dabei enthält es an einzelnen Stellen kostenrelevante Aussagen. Das sind die Orientierungskurse, Basis- und Aufbausprachkurse, Beratung und Kinderbetreuung. Bislang sieht das Gesetz nicht die Übernahme aller Kosten von Integrationsmaßnahmen nach dem Zuwanderungsgesetz vor. Die Ausgestaltung der Sprachkurse einschließlich der Kostentragung ist aber eines der entscheidenden Verhandlungsthemen. Nicht von ungefähr wird die Frage der Kostentragung dem Vermittlungsausschuss selbst vorbehalten.
Seien Sie aber einer Sache sicher: Den Ländervertretern und mir ist wohl bewusst, dass die Länder bereits einen Großteil der Integrationskosten tragen. Ich erwähne hier nur beispielhaft die Maßnahmen der Sprachförderung im schulischen und vorschulischen Bereich oder die Migrationssozialberatung. Eine Verständigung wird sich daher nur erzielen lassen, wenn der bestehenden Lastenverteilung Rechnung getragen wird.
Der Punkt „Sanktionen bei mangelnder Integrationsbereitschaft“ ist sehr allgemein formuliert. Ich gehe davon aus, dass Sie, die Antragsteller, nach den Folgen fragen, die an die Nichtteilnahme am Integrationskurs geknüpft sind. Die Folgen sind im Laufe des gesamten Gesetzgebungsverfahrens immer wieder diskutiert worden. Ohne hier die Vertraulichkeit der Beratungen zu verletzen, kann ich Ihnen daher sagen, dass die Frage auch bei der jetzigen Kompromissfindung eine Rolle spielen wird.
Die Linie der Landesregierung werden zwei Aussagen bestimmen. Sie sieht die hohe Bedeutung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache als Voraussetzung für die aktive und erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sie sieht Migrantinnen und Migranten gefordert, aktiv am Prozess der Integration mitzuwirken.
Die Frage zum Umfang und Aufbau des Integrationsprogramms, meine Damen und Herren, spielt im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle. Es wird aber in der Umsetzung Bedeutung erhalten. Erste Beratungen, die allerdings vorläufiger Art sind, haben auf Arbeitsebene schon stattgefunden. Schleswig-Holstein ist hier in zweierlei Sicht gefordert: als Land und in seiner Rolle als Vorsitzland der Länderarbeitsgemeinschaft für Integration und Flüchtlingsfragen. In der Funktion kommt uns natürlich eine ganz besondere Verantwortung zu.
Die Ausarbeitung sollte sich dabei an Folgendem orientieren: Es muss eine Verständigung darüber erfolgen, welchen Inhalt das Programm hat und welche Handlungsfelder aufgenommen werden. Behandelt werden muss, in welchem Umfang eine Projektförderung sinnvoll ist. Auch die Verantwortung für die jeweiligen Maßnahmen einschließlich der Finanzierung, meine Damen und Herren, muss thematisiert werden.
Abschließend eine Bemerkung zur zeitlichen Komponente. Ich erwarte, dass zunächst der Schwerpunkt der Arbeit bei Bund und Ländern bei der Organisation der Integrationskurse liegt und dann die Entwicklung des Integrationsprogramms in den Mittelpunkt gestellt wird. - So viel zum derzeitigen Stand.
Die Öffentlichkeit, meine Damen und Herren, kann aus meiner Sicht das Geschacher um ein modernes Zuwanderungsgesetz nicht mehr nachvollziehen.
Aber vor allem im Interesse der Betroffenen, der Migrantinnen und Migranten in Deutschland und Schleswig-Holstein, wäre es wünschenswert und ein Beweis für die Stärke des Parlamentarismus und der Demokratie, wenn es endlich gelänge, über die Schatten ideologischer Positionen zu springen und zu einem tragfähigen Kompromiss für diesen wichtigen gesellschaftlichen Bereich zu kommen, dem die Politik - vor allem im Integrationsbereich - in den vergangenen Jahren nicht die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet hat.
Ich gehe nach wie vor mit Hoffnung in die vor mir liegenden sehr schwierigen Verhandlungen und hoffe, Ihnen sehr bald Positives berichten zu können.
Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich neue Gäste auf der Zuschauertribüne begrüßen. Ich heiße die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion der CDU erteile ich dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 11. September 2001 hat sich die Welt verändert. Die Angriffe auf New York und Washington haben in ihrer grenzenlosen Brutalität eine neue Dimension des politischen Verbrechens aufgezeigt.
Mörderische Terroranschläge wie zuletzt in Madrid richten sich gezielt gegen unsere Gesellschaft und lassen erkennen, dass Terroristen alle bedrohen - auch Deutschland.
Die Auseinandersetzung mit dieser Form des Terrorismus wird eine der Hauptaufgaben aller Demokratien für die nächsten Jahre sein. Die Menschen in unserem Land haben einen Anspruch darauf, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um nicht nur nach terroristischen Anschlägen die Täter zu verfolgen und vor Gericht zu stellen, sondern dass solche Anschläge im Vorfeld verhindert werden.
Nach übereinstimmender Einschätzung aller Sicherheitsexperten besteht auch für Deutschland die Gefahr von Anschlägen des islamistischen Terrorismus. Unser Innenminister hat erst vor wenigen Tagen im Rahmen der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2003 im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus von der gegenwärtig stärksten Bedrohung für die freiheitliche Verfassungsordnung gesprochen. Er führte in diesem Zusammenhang aus, dass Strukturen des islamistischen Terrors auch in Deutschland weiterhin zu befürchten seien. Deshalb ist es nach unserer Auffassung dringend notwendig, zur Abwehr und Bekämpfung des internationalen Terrorismus und zum Schutz der Bevölkerung eine neue und umfassende Sicherheitsarchitektur zu schaffen, um Risiken zu minimieren.
Es muss dabei zur Kenntnis genommen werden, dass das deutsche Ausländer- und Sicherheitsrecht islamistische Terroristen und Extremisten bisher nicht hinreichend davon abgeschreckt hat, in Deutschland Unterschlupf zu nehmen und unser Land als Ruhe- und Vorbereitungsraum für terroristische Anschläge zu missbrauchen.
nicht zuletzt die Prozesse im Zusammenhang mit den Ermittlungen um den 11. September. Drei der vier in den USA entführten Flugzeuge waren von Selbstmordpiloten gesteuert worden, die lange in Hamburg gelebt hatten.
Deutschland ist ein ausländerfreundliches und tolerantes Land. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Anstrengungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vernachlässigt werden.
Die Grenzen der Toleranz liegen dort, wo terroristische Bestrebungen befürwortet, geduldet oder unterstützt werden.
Nach den Anschlägen vom 11. September hat es bereits einige Ansätze zu Verbesserungen im Bereich der Sicherheit gegeben. Heute zeigt sich allerdings, dass aufgrund einer veränderten Sicherheitslage weitere Verbesserungen notwendig sind.
Dabei ist es dringend erforderlich, dass alle zuständigen Behörden auf europäischer und nationaler Ebene besser als bisher miteinander vernetzt und vor allen Dingen ihre Informationen umfassend ausgetauscht werden. Geheimdienste, Polizei und Verfassungsschutz sollen ihre Erkenntnisse an eine zentrale Stelle melden, um ein einheitliches Lagebild im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus zu erlangen.
Die technische Ausstattung der Polizei muss von den Ländern und dem Bund gemeinsam dringend verbessert werden. Die Ausstattung mit moderner Telekommunikationstechnik ist teilweise beschämend. Verbrecher und Terroristen dürfen nicht über bessere technische Mittel verfügen als die Polizei.
Die elektronische Überwachung bestimmter besonders gefährdeter Bereiche im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Bahnhöfe oder Züge muss zur Verhinderung von Anschlägen ermöglicht werden.
Im Rahmen der Diskussion über ein neues Zuwanderungsgesetz auf Bundesebene haben inzwischen auch Sozialdemokraten und Grüne erkannt, dass die sicherheitsrelevanten Punkte in diesem Zusammenhang dringend einer zügigen Klärung bedürfen. Zu einer Reihe von Vorschlägen, die wir in diesem Zusammenhang von der Landesregierung abgefragt haben, hat sich Bundesinnenminister Schily wiederholt geäußert, wobei ich allen interessierten Kolleginnen und Kollegen den aktuellen Artikel aus dem „Spiegel“ ans Herz lege. Er trägt der Überschrift: „Wer den Tod liebt, kann ihn haben - Bundesinnenminister Otto
Schily über das neue Interesse El Kaidas an Deutschland, die gezielte Tötung von Terroristen und den Vorschlag einer Sicherungshaft für Islamisten“.
Die darin gemachten Vorschläge und Anregungen kommen den Vorstellungen der Union entgegen und stellen unserer Auffassung nach eine gute Grundlage für die weiteren Gespräche im Zusammenhang mit der weiteren Beratung des Zuwanderungsgesetzes dar. Wir würden es begrüßen, wenn sich auch die rotgrüne Landesregierung diesen fundierten rechtsstaatlichen Anliegen anschließen könnte, um eine im Interesse der Menschen liegende verbesserte Sicherheitsarchitektur zügig umsetzen zu können.
Allerdings halten wir es als Union auch für sehr wichtig, die integrationsrelevanten Punkte beim Zuwanderungsgesetz in der öffentlichen Diskussion nicht zu vernachlässigen. Ich habe den Eindruck, dass hier eine breite Mehrheit im Bundesrat mit der mangelnden Bereitschaft der Bundesregierung, sich an den Maßnahmen und umfangreichen Bemühungen zur Integration angemessen zu beteiligen, unzufrieden ist; der Innenminister hat dies auch angedeutet.
Der Umfang und der Erfolg dieser Integrationsmaßnahmen sind nach unserer Auffassung für eine erfolgreiche Integration sowohl der Menschen, die zu uns kommen wollen, als auch derjenigen, die bereits bei uns sind, von entscheidender Bedeutung. Wir wissen aus verschiedenen Untersuchungen, insbesondere aus denen im Bildungsbereich, dass die betroffenen Personengruppen vor allen Dingen durch sprachliche Barrieren nicht die notwendigen Qualifikationen erhalten und dies als Folge auch zu Problemen auf dem Arbeitsmarkt führt.
Die daraus resultierenden sozialen Probleme, insbesondere im städtischen Bereich, dürfen nicht unterschätzt werden. Eine wichtige Aufgabe kommt dabei gerade den Kommunen zu, die aufgrund der derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen vielfach nicht in der Lage sind, entsprechende Integrationsmaßnahmen anzubieten.
Hier ist in erster Linie der Bund gefordert, deutlich höhere Kostenanteile zu übernehmen, um diese Projekte auch in Zukunft finanzieren zu können. Ein modernes Zuwanderungsgesetz muss diesen sicherheits- und integrationsrelevanten Erfordernissen Rechnung tragen. Es muss uns gelingen, zu einer Lösung zu kommen, die von Menschen verstanden wird und unserem Land nutzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eben war ich etwas irritiert und wusste nicht genau, ob Kollege Lehnert schon zum nächsten Tagesordnungspunkt, dem Verfassungsschutzbericht, sprechen wollte.
Zumindest zeigen die Ausführungen des Kollegen Lehnert: Die CDU verwechselt das Zuwanderungsgesetz mit einem Antiterrorgesetz.
Herr Kollege Lehnert, Sie werden Osama bin Laden mit Sicherheit nicht durch die Einrichtung einer zentralen Einlader- und Warndatei finden können.