Die B-Länder unterlaufen damit auch die Vereinbarung zur Neugestaltung des Tarifrechts vom 9. Januar 2003, in der unter anderem ausgeführt ist:
„Die Tarifparteien sind sich darin einig, dass der öffentliche Tarifverbund zu erhalten ist... Bei der Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes lassen sich die Tarifparteien von folgenden wesentlichen Zielen leiten...
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit der CDU/FDP-Mehrheit pfeift mittlerweile auf diese Ziele, Herr Kayenburg. Damit wird die Gemeinsamkeit aller öffentlichen Arbeitgeber inklusive Bund und Kommunen - gucken Sie sich mal die letzten Mitteilungen des Landkreistages an - zerstört. Damit wird die Tarifgemeinschaft selbst zerstört, denn Hessen ist ja schon ausgetreten; andere reden über einen Ausstieg. Damit wird zu Regelungen zur Wochenarbeitszeit wie in Bayern ermuntert, was immer diese auch bringen sollen. Damit werden Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst gefährdet und betriebsbedingte Kündigungen immer wahrscheinlicher. Peter Harry Carstensen - je nachdem, wie der Wind gerade weht- lässt grüßen!
Die B-Länder haben die Verhandlungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld - wahrscheinlich sehr bewusst - gründlich missverstanden und nutzen dies zu einem Großangriff auf Tarifautonomie und Flächentarifvertrag. Maßnahmen, die gerade dazu dienen sollten, den Flächentarifvertrag - insbesondere den BAT; der Finanzminister hat darauf hingewiesen - zu entwickeln und zu stärken, werden zur Tarifflucht missbraucht. Es kommt einem vor wie die Rache für das Scheitern der Gesetzesinitiativen von CDU/CSU und FDP im Bundestag vor gut einem Jahr, als noch gefordert wurde, Tarifverträge zugunsten betrieblicher Regelungen aufzuweichen und auf diesem kalten Wege die Beteiligung der Gewerkschaften an der Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu unterlaufen.
Ich erinnere mich noch gut an die Proteste vor dem Landeshaus zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Und ich erinnere mich auch noch sehr gut an die Krokodilstränen der Opposition an dieser Stelle. Das Ver
halten der B-Länder bestätigt leider, dass die Befürchtungen der Gewerkschaften, die damals geäußert worden sind, gerechtfertigt waren. Aber die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und ihre Gewerkschaften werden wissen, wer mit ihnen in dieser Frage ehrlich umgeht und verhandelt und wer Beförderungen - gelegentlich das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld - verspricht und wie die Arbeitswirklichkeit in den Ländern aussieht, wo diese Leute regieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Finanzministers und auch die Ausführungen des Kollegen Rothers zum Stand der Neugestaltung des Tarifrechts haben deutlich gemacht, wie schwierig die aktuelle Gemengelage ist.
Im Rahmen der Tarifrunde 2002/2003 haben die Vertragsparteien vereinbart, das öffentliche Tarifrecht neu zu gestalten. Arbeitsgruppen wurden gebildet und ein Zeitplan verabschiedet. Das neue Tarifrecht sollte flexibel, einfach, verständlich, leistungsorientiert und wettbewerbsfähig sein.
Der BAT ist seit 1961 in seiner Substanz im Wesentlichen unverändert. Verwaltungen und Betriebe sind nicht mehr so wie vor 40 Jahren. Veränderte Bedingungen am Arbeitsplatz, die Entwicklung vieler Verwaltungen zum Dienstleister, die erhöhten Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verlangen nach einer Neugestaltung.
Darüber sind sich im Grundsatz alle einig: die öffentlichen Arbeitgeber von Bund, Ländern und Gemeinden und die Gewerkschaften. Auch meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Reformen nicht beim Beamtenrecht stehen bleiben dürfen, sondern dass wir auch eine Reform des BAT brauchen.
Schwerpunkte der Verhandlungen sind die Arbeitszeit, die Mantelbestimmungen, die Eingruppierung und die Entgelttabellen. In allen vier Bereichen gibt es bereits einige grundsätzliche Übereinstimmungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und der Gewerkschaft, aber die Liste der Punkte, für die es noch keine Einigung gibt, ist erheblich länger.
Der vereinbarte Zeitplan, die Eckpunkte dieses neuen Tarifsrechts bis Ende März beziehungsweise Juni 2004 festzulegen, ist nicht mehr zu halten. Als besondere Problempunkte haben sich die Fragen der Regionalisierung und des Arbeitszeitgesamtvolumens herausgestellt.
Nachdem die Tarifgemeinschaft deutscher Länder den Tarifvertrag über die Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die zurzeit 38,5 Stunden beträgt, am 26. März 2004 mit Wirkung zum 1. Mai 2004 gekündigt hat, hat die Gewerkschaft ver.di die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Im Vorfeld der Kündigung haben sich auf Fachebene alle Referenten aller Länder - auch die aus SchleswigHolstein - für eine Kündigung ausgesprochen.
Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit diesem Thema beschäftigt, und zwar einen Tag vor der Kündigung, am 25. März. Dabei waren die SPD-Länder in dieser Frage zunächst sehr zögerlich.
Während sich dann Nordrhein-Westfalen und Bremen für eine Kündigung ausgesprochen haben, waren Ministerpräsident Beck und unsere Ministerpräsidentin nicht für die Kündigung.
In der Sitzung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat Schleswig-Holstein dann doch für die Kündigung gestimmt - aus Solidarität und um die TdL zu erhalten.
Nordrhein-Westfahlen, Bremen und Rheinland-Pfalz haben die Wochenarbeitszeit für Angestellte und Arbeiter inzwischen erhöht, obwohl Ministerpräsident Beck in der Ministerpräsidentenkonferenz dagegen war.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Front geht quer durch die Ministerpräsidentenkonferenz und quer durch die Parteien.
Bei der Arbeitszeitverlängerung für Arbeiter und Angestellte geht es den Ländern um strukturelle Einsparungen im Personalbereich und um eine Gleichbehandlung mit den Beamten. Der vor Jahren gefasste Beschluss, die Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamte in unserem Land zu erhöhen, war richtig. Gerade in einem kleinen Land wie SchleswigHolstein belasten die Personalausgaben den Landeshaushalt besonders. Zu fragen bleibt an dieser Stelle, warum Schleswig-Holstein den mitgetragenen Beschluss für die Angestellten und Arbeiter nicht umsetzt.
Die CDU-Landtagsfraktion hat bisher einmütig die Meinung des bayrischen Finanzministers geteilt, die TdL zu erhalten. Bayern hat entschieden, in der TdL zu bleiben. Genau wie eben bei den Ministerpräsidenten dargestellt, gibt es natürlich auf bei uns Kolleginnen und Kollegen, die inzwischen im Zweifel sind, ob das so richtig ist. Das gilt im Übrigen auch für die Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten.
Unlogisch ist die Forderung nach dem Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrags, obwohl gleichzeitig im Zuge der Föderalismusdiskussion die Ministerpräsidenten fordern, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten auf die Länder zu verlagern.
Hier kommen wir an einen Konflikt. Hier gibt es weiteren Beratungs- und Diskussionsbedarf in allen Parteien, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein. Wir werden uns daher bei der Abstimmung zu Punkt 1 Ihres Antrages der Stimme enthalten.
Ich erwarte weitere Beratungen im Ausschuss und hoffe, dass es doch noch gelingt, den BAT neu zu gestalten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Rother, der einzige, der meiner Wahrnehmung nach heute Krokodilstränen
Die Landesregierung hat über die Tarifgemeinschaft deutscher Länder alle Arbeitszeitregelungen der geltenden Tarifverträge für den Landesdienst mit dem Ziel der Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich gekündigt.
Ministerpräsidentin Heide Simonis hat jeweils in den Ministerpräsidentenkonferenzen am 18. Dezember 2003 und 25. März 2004 ausdrücklich ihre Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst gegeben; die Kollegin Schwalm hat daran erinnert.
Einerseits wirft Finanzminister Dr. Stegner, der auch stellvertretender Vorsitzender der Tarifgemeinschaft der Länder ist, den Ministerpräsidenten von Bayern und Hessen vor, sie würden im Streit um die Arbeitszeitverlängerung im öffentlichen Dienst einen Kurs der Totalkonfrontation gegenüber den Gewerkschaften steuern. Andererseits möchte der Finanzminister dieses Landes, der in der Öffentlichkeit jeden Eindruck vermeiden möchte, dass ihm nicht am Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrags gelegen ist, auch in Schleswig-Holstein die Verlängerung der Arbeitszeit insgesamt durchsetzen.
Nach dem Willen des Finanzministers müssen deshalb auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes aus Kostengründen Einbußen hinnehmen, wie es bereits bei den Beamten geschehen ist.
Da stellt sich dann schon die Frage, Herr Dr. Stegner, warum der Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrags beschworen wird, obwohl Sie stellvertretend für Schleswig-Holstein genau aus diesem Tarifvertrag ausgestiegen sind und zumindest durch Ihr Handeln deutlich machen, dass Ihnen der Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrags nicht sonderlich am Herzen liegt, wie Sie es hier vorhin geschildert haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich kann diese Landesregierung nicht erwarten, dass durch eine Kündigung kurzfristige Einspareffekte entstehen, und zwar schon allein deshalb, weil Tarifverträge nachwirken. Änderungen bei der Arbeitszeit können allenfalls bei Neueinstellungen, die im öffentlichen Dienst aber zurzeit bekanntlich so gut wie nicht mehr stattfinden, beziehungsweise bei einzelvertraglichen Änderungen durchgesetzt werden.
gen über die Modernisierung und Flexibilisierung mehr Druck auszuüben. Und genau das, Herr Finanzminister Dr. Stegner, werfen Sie den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vor. Sie tun es aber selbst.
Seit Jahren wird darüber diskutiert, wie eine solche Reform der Tarifverträge im öffentlichen Dienst auszusehen hat. Ich will hier ganz deutlich sagen: Eine solche Reform liegt ausdrücklich im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.