Nur wenn die Landesregierung endlich bereit ist, konkrete Verantwortung für die erforderliche Umsetzung der anstehenden Reformen zu übernehmen, kann es gelingen, Erfolge für die Menschen in unserem Land zu erreichen. Die CDU-Landtagsfraktion wird dabei sehr genau darauf achten, dass das Ziel der Sicherung und vor allen Dingen der Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht aus den Augen verloren wird. Nur wenn uns dies gelingt, werden wir die Menschen auf diesem schwierigen Weg mitnehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hartz IV beziehungsweise das SGB II wird konkret, der Systemwechsel kommt. Die einschneidendste Sozialreform der Nachkriegsgeschichte wird umgesetzt. Dies bedeutet, dass in der Folge auch viele Gesetze und Rechtsvorschriften verändert werden müssen.
Die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt haben unter anderem zum Ziel, eine möglichst optimale Betreuung von Arbeitssuchenden, aber auch von Arbeitgebern, die neue Arbeitsplätze schaffen wollen, zu gewährleisten. Hierfür müssen auch auf Landesebene die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dass dies alles ein hohes Engagement von allen Beteiligten erfordert und auch große Herausforderungen für diejenigen darstellt, die die Voraussetzungen schaffen müssen, dass mit Jahresbeginn ein flächendeckendes leistungsfähiges neues System installiert ist und funktioniert, ist uns allen bewusst. Daher ein herzlicher Dank an alle, die dies leisten und dies mit viel Einsatz und Engagement auf den Weg bringen.
das Land Schleswig-Holstein bei der Umsetzung von Hartz IV nicht bereichern wird. Alle Bundeszuschüsse und Einsparungen sollen weitergegeben werden. Für die Kommunen entstehen Mehrkosten im Bereich der Unterkunft aller SGB-II-Bezieherinnen und -beziehr. Es entstehen Mehrkosten durch Betreuungsleistungen der Bedarfgemeinschaften, es entstehen Mehrkosten durch Unterkunftsleistungen wegen Wegfalls des Wohngeldes. Die Einsparungen der Kommunen liegen in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige ehemalige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, Verwaltungskosten, Wohngeld, Berechnung bisheriger Transferleistungen und so weiter.
Ich glaube, das macht deutlich, dass die geplanten Einsparungen, die für die Kommunen vorgesehen sind, weitergegeben werden müssen und auch bei den Kommunen ankommen sollen. Zu diesem Wort stehen die SPD-Landtagsfraktion und sicherlich auch die Landesregierung.
Ich glaube auch, dass viele Regelungen kommunal verantwortet und auch kommunal durchgeführt werden müssen. Der Kindertagesstättenbeitrag ist in diesem Zusammenhang schon angesprochen worden. Ich denke, die Kommunen sind selbstständig genug und selbstbewusst genug, vernünftige Regelungen zu finden und, wenn es notwendig ist, auch die Hilfe des Landes in Anspruch zu nehmen. Aber zunächst sind die Kommunen aufgefordert, selbstständig Regelungen zu treffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es verbleiben nur vier Monate, um die regionalen Verträge zwischen den Agenturen und den kommunalen Gebietskörperschaften abzuschließen, um Fallmanager heranzubilden, gemeinsame Qualitätsstandards festzulegen und Zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen in die Agenturen für Arbeit umzusetzen und zu qualifizieren. Denn natürlich brauchen auch die kommunalen Gebietskörperschaften Strukturen, eine Grundlage, um ihre kommunalen Haushalte aufstellen zu können.
Diese Anforderungen fordern von uns ein sehr konzentriertes und zügiges Handeln. Darum stimmen wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung in dieser Fassung zu, wollen ihn nach der ersten Lesung an den Sozialausschuss und mitbeteiligend an den Wirtschafts- und den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wissen. Da wir sehr konzentriert und sehr zeitnah arbeiten müssen, damit dieses Gesetz im November in zweiter Lesung verabschiedet werden kann, brauchen wir auch schnell eine Vereinbarung
darüber, wie wir eine schriftliche Anhörung durchführen. Die Geschwindigkeit hängt davon ab, wie schnell die Kommunen in die Lage versetzt werden, Hartz IV sach- und zielgerecht umzusetzen, und die Kommunen müssen natürlich ihre Haushalte diesen Vorgaben entsprechend gestalten können.
Wenn wir Eigenverantwortung fordern und Eigeninitiative fördern wollen, so wie dies der Philosophie von Hartz IV entspricht, sind wir aufgefordert, dies auch durch unser aktives Handeln zu unterstützen. Das Fördern und Qualifizieren der Menschen darf nicht irgendwann beginnen, sondern muss unbedingt auch am 1. Januar 2005 Realität werden.
Die Menschen müssen sich mit Hartz IV auseinander setzen. Sie wollen wissen, wie es mit ihnen und ihrer eigenen Lebensperspektive nach dem 1. Januar 2005 weitergeht. Für uns gilt es die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich mit Hartz IV auseinander zu setzen. Vor allem müssen sie in die Lage versetzt werden, die Chancen von Hartz IV, Arbeit zu finden und Qualifizierung oder Unterstützung zu erhalten, auch zu nutzen.
Zunächst möchte ich eine geschäftsleitende Bemerkung machen. Aufgrund der fortgeschrittenen Beratungszeit sind die Fraktionen übereingekommen, nach dem Tagesordnungspunkt 8, den wir jetzt beraten, den Tagesordnungspunkt 14 zu behandeln. Der Tagesordnungspunkt 18 wird auf den morgigen Beratungstag verschoben. Der Tagesordnungspunkt 15 wird nachher ohne Aussprache an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden. Ich bitte Sie, dazu noch hier zu bleiben.
Wir steigen nun wieder in die Beratung des Tagesordnungspunktes 8 ein. Für die Fraktion der FDP erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will mich nicht mit einer Grundsatzrede zur Philosophie von Hartz IV aufhalten. Darum geht es heute nicht, darum geht es auch bei dem Gesetzentwurf nicht. Es geht ausschließlich um das Ausführungsgesetz, damit Hartz IV hier in Schleswig-Holstein zeitgerecht umgesetzt werden kann.
Aber, Herr Minister Rohwer, eine Bemerkung müssen Sie mir schon erlauben, auch wenn ich verstehen kann, dass Sie das Gespräch lieber mit der charmanten Sozialministerin führen. Sie sagen, sie nehmen 25 Millionen € in die Hand, um ein Kombilohnmodell aufzulegen. Das finde ich in Ordnung. Aber ich frage Sie, Herr Rohwer, ernsthaft: Wenn das Kombilohnmodell so Erfolg versprechend ist, wie Sie auch glauben, warum haben Sie es dann den Menschen in Schleswig-Holstein seit 1996 vorenthalten? Die FDP wollte seit 1996 Kombilohnmodelle haben. Aber Ihr Vorgänger hat immer gesagt, das sei wegen der Mitnahmeeffekte unsinnig. Wir hätten das also schon sehr viel früher haben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solches Ausführungsgesetz, wie wir es heute debattieren, leidet in der Regel darunter, dass es einige Unbekannte hat. Beim Ausführungsgesetz zu Hartz IV ist das genauso. Ich will - das mag weniger spannend sein, aber ich denke, es ist notwendig - lediglich auf diese Unbekannten hinweisen.
Zum Jahresende wird das Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz wegfallen und damit fallen auch die sozialhilferelevanten Ausgleichsregelungen, so wie wir sie kennen, komplett weg. Sie haben einfach keinen Bestand mehr. Ein Ausführungsgesetz zu einem neu zu fassenden SGB XII ist noch nicht vorgelegt worden. Somit stehen die Kreise und Kommunen in dem Dilemma, dass eine Rechtsgrundlage weggefallen ist, ohne dass die Folgeregelung bereits abzusehen ist.
Gleichzeitig trifft der vorgelegte Entwurf keine Aussage darüber, inwieweit Aufgaben der aus dem Bundessozialhilfegesetz in das Nachfolgegesetz, also in das SGB II, übergegangenen verbleibenden Sozialhilfeaufgaben auf die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden delegiert werden können. Eine solche Ausgleichsregelung für die Kreise muss aber jetzt schon feststehen, wenn die kreisangehörigen Gemeinden durch den Wegfall ihrer 30- %igen Kostenbeteiligung zugunsten der Kreise für die verbleibende Hilfe zum Lebensunterhalt und der Altersgrundsicherung entlastet werden.
Eckpunkte festzulegen, ohne eine Antwort darauf zu geben, wie ein interkommunaler Ausgleich auszusehen hat, wird deshalb dem Ziel eines fairen Ausgleichs nicht gerecht. - Jedenfalls in diesem Entwurf noch nicht.
Eine faire Lösung für alle darf nicht in einem Schwarze-Peter-Spiel enden, bei dem die Kreise einen finanziellen Ausgleich nur über die Anhebung der Kreisumlage wieder einfordern können. Eine solche Um
schichtung war übrigens auch nie die Zielsetzung von Hartz IV. Die versprochene Entlastung der Kommunen darf deshalb nicht durch eine Kreisumlagenerhöhung schlicht und ergreifend kontakariert werden. Hier muss Rechtsicherheit für alle geschaffen werden, was dann möglicherweise im Laufe der Beratungen im Ausschuss noch gelingt.
Warum in diesem Zusammenhang einige Kreise im Finanzausgleichgesetz Festbeträge erhalten sollen und andere nicht, ist dabei ebenfalls nicht nachvollziehbar.
Unbekannte zwei! Wie hoch die tatsächliche Entlastung der Kommunen ausfällt, ist ebenfalls nach wie vor nicht sicher. Der von der Landesregierung errechnete Nettoentlastungsbetrag für die schleswigholsteinischen Kommunen in der Höhe von 26,85 Millionen € ist niedriger als eigentlich gedacht. Tatsächlich hat die Landesregierung auf weitere Entlastungen der Kommunen verzichtet, da sie im Gesetzgebungsverfahren einer Sonderentlastung der neuen Bundesländer in Höhe von 800 Millionen € zugestimmt hat. Das muss man ganz klar sagen, weil das nämlich Geld ist, was Schleswig-Holstein jetzt fehlt. Ausweislich der Berechnungen in Umdruck 15/4841 wären die Kommunen ursprünglich in der Höhe von insgesamt 55,4 Millionen € entlastet worden. Auf 26,7 Millionen € verzichtet also die Landesregierung zugunsten des Aufbaus Ost. Dieses Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten natürlich auch die Kommunen in Schleswig-Holstein dringend gebraucht, auch zur Umsetzung von Hartz IV.
- Nein, Frau Birk, das soll es nicht heißen, aber man muss es wenigstens sagen, auch in dieser Debatte - ich nehme mir das Recht heraus, das zu sagen -, zumal die Kommunen einen Teil der versprochenen Entlastung nach dem durch die Bundesregierung aktuell vorgelegten Entwurf eines Tagesbetreuungsausbaugesetzes für den Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen verwenden sollen.
Schließlich die Unbekannte drei. Bis heute ist die zu erwartende Zahl der zu aktivierenden Personen lediglich eine ungenaue Schätzung. Wie sich die veränderte Zahl der Anspruchsberechtigten auf die Kreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der versprochenen tatsächlichen Entlastung von 2,5 Milliarden € auswirkt, ist relativ vage. Für Schleswig-Holstein rech
Ich denke also, Frau Birk - ich nehme Ihren Einwand doch einmal auf -, dass wir uns im Ausschuss sehr genau darüber unterhalten müssen, ob wir aus diesem Umsetzungsgesetz eine runde Sache machen können, damit Hartz IV hier in Schleswig-Holstein auch eine runde Sache wird. Dazu gehört, die finanziellen Probleme, die wir haben, die auch wieder in diesem Gesetzentwurf stecken, anzusprechen. Das heißt nicht, dass wir an anderer Stelle das Geld hereinbekommen werden
- mein letzter Satz, Herr Präsident -, aber wir müssen uns dann überlegen, wie wir darauf reagieren, damit das Ziel „Fordern und Fördern“ tatsächlich verwirklicht wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In verschiedenen öffentlichen Debatten haben die Grünen ihre Kritikpunkte an der Hartz-Gesetzgebung artikuliert. Wir stehen zu der Zusammenlegung der Sozial- und der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II, aber wir haben keinen Zweifel daran gelassen, dass wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für zu gering halten, dass das Altersvorsorgevermögen - das sieht der Landtag mit uns gemeinsam so - besser geschützt werden müsste und wir haben uns auch kritisch zu den mangelnden Rechten erwerbssuchender Frauen nach der neuen Hartz-Gesetzgebung geäußert. Außerdem haben wir uns wiederholt dafür eingesetzt, dass die kommunale Ebene mit der Bundesagentur für Arbeit auf gleicher Augenhöhe kooperieren kann. Letztes soll durch das vorliegende Landesgesetz in Schleswig-Holstein konkretisiert werden. Wir geben also einen Rahmen und bringen damit natürlich auch Rahmenbedingungen für die Finanzströme hier auf der Landesebene in eine gesetzliche Form. Mit diesem Landesgesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, schafft das Land die rechtliche Voraussetzung für das Inkrafttreten der Hartz-Gesetze in Schleswig-Holstein - nicht mehr und nicht weniger.
Die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen werden klargestellt. - Das zu all den Bemerkungen, die hier kamen: Das können die Kommunen allein machen. Natürlich, die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben werden klargestellt, insbesondere werden die Kreise zur Aufgabendelegation an ihre Gemeinde ermächtigt. Eindeutig verpflichtet sich das Land, die Erstattung der Bundesgelder an die kommunale Ebene weiterzugeben. Es besteht jetzt die Chance, die Aufgaben der Unterkunftskosten wie auch viele andere Beratungsleistungen endlich in einer Anlaufstelle, nämlich im Jobcenter, zu konzentrieren. So weit, so gut.
Diskussionsbedarf sehen wir im Bereich der demokratischen Kontrolle der neuen Jobcenter. Bisher waren sie in die Sozialdezernate in der jeweiligen Gebietskörperschaft eingebunden und wurden von gewählten Kommunalvertreterinnen und -vertretern kontrolliert. Wir wollen, dass diese Formen der bewährten kommunalen Demokratie auch in die neue Arbeitsform transferiert werden. Es stände außerdem den zukünftigen Jobcentern gut an, ihren Reformprozess von Beiräten, in denen auch freie Träger gesellschaftlicher Gruppen, wie zum Beispiel auch Organisationen von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern vertreten sind, begleiten zu lassen. Dies wird von unserer Bundestagsfraktion ausdrücklich empfohlen und es gibt eine Reihe von Gebietskörperschaften, die in diese Richtung erste Schritte unternehmen.
Aus Lübeck liegt uns bisher der Hinweis vor, dass die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten der Arbeitsagentur wie auch die Mitwirkung der Frauenbeauftragten der Stadt in dem neuen Jobcenter beziehungsweise der ihr zugrunde liegenden Arbeitsgemeinschaft von Kommune und Arbeitsagentur nicht vorgesehen ist. Solche Fehler, die wir in dieser Kommune sehen, beschäftigen uns. Wir müssen natürlich schauen, ob das bisherige Landesrecht hier ausreichend ist oder ob es hier noch weiterer Konkretisierungen bedarf.
Zu Recht weist beispielsweise auch die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten darauf hin, dass es in vielen Sozialbehörden an einem internen Beschwerdemanagement fehlt. Bei der Neugründung der Jobcenter sollte die Chance genutzt werden, auch auf diesem Feld neue Wege zu gehen.
Ich kann verstehen, wenn die Leute Angst vor Schikane haben, wenn sie zum Beispiel folgende Erfahrung machen - ein jüngstes Beispiel aus meiner Heimatstadt -: Eine Schwangere im vierten Monat geht zum Sozialamt und beantragt Kleiderbeihilfe. Es wird ihr gesagt: Kommen Sie nach dem 1. Januar 2005
wieder. Wir sind dann nicht mehr zuständig. Dann gibt es ein neues Gebäude, Sie bekommen dann sowieso eine pauschalierte Sozialhilfe, dann muss man gucken, wahrscheinlich beginnt dann auch bald der Mutterschutz. Kommen Sie dann und beantragen Sie Ihre neuen Kleider.