wieder. Wir sind dann nicht mehr zuständig. Dann gibt es ein neues Gebäude, Sie bekommen dann sowieso eine pauschalierte Sozialhilfe, dann muss man gucken, wahrscheinlich beginnt dann auch bald der Mutterschutz. Kommen Sie dann und beantragen Sie Ihre neuen Kleider.
Es ist ganz klar: Das verstößt gegen das geltende Recht. Darüber brauchen wir uns gar nicht zu unterhalten. Dieser Frau steht das jetzt zu und nicht erst in drei Monaten, wenn das Kind schon fast da ist. Der Punkt ist aber, das es solche Erfahrungen in allen Behörden gibt. Ich kann nur aufgrund der Beispiele berichten, die ich kenne. Dass wir gegen solche Erfahrungen angehen müssen, dass wir einen klaren rechtlichen Rahmen setzen müssen, dass wir eine Aufklärungspflicht auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürger direkt haben, das sollte hier unter uns nicht strittig sein, sondern das sollte klar sein. Mit dieser Botschaft sollten wir auch nach draußen gehen.
Noch ein letztes Wort zum Thema Kindertagesstättengesetz, das auch berührt ist. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Änderung vorgeschlagen, die es im Ausschuss zu prüfen gilt. Denn es ist nicht unser Ziel, dass gerade Kinder aus sozialschwachen Familien, die eine Kindertagesstätte besuchen, jetzt plötzlich - anders als vorher - Gebühren zahlen müssen. Die bildungspolitische Debatte heute Morgen im Landtag hat uns gezeigt, dass wir mit diesem Anliegen nicht allein stehen, sondern inzwischen betonen alle Landtagsfraktionen - auch die Opposition - die Notwendigkeit der Bildung durch Kindertagesstätten für alle Kinder. Wir begrüßen deshalb auch die Kinderzulage der Bundesregierung, die sich auch mit der Hartz-Gesetzgebung verbindet.
Aber wir müssen sehen, ein erhöhtes Transfereinkommen, das bei den bisherigen Zahlungen extra geleistet wurde und jetzt pauschaliert werden soll, darf nicht dazu führen, dass Eltern vor die Wahl gestellt werden, ob sie für ihr Kind von diesem Geld neue Winterstiefel kaufen oder Kindertagesstättenbeiträge leisten. Ich denke, wir werden dieses Thema im Ausschuss gelassen aufgreifen und uns hierzu ansehen, wie die Kommunen mit diesem Thema bisher umgegangen sind und wie die Sozialstaffeln im Au
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Das Thema war schon angesprochen worden. Auch hier gibt es verschiedene neue Gesetze, die gleichzeitig in Kraft treten, nämlich alle Rahmenbedingungen des Zuwanderungsgesetzes und das Hartz-Gesetz. Wir unterstützen die Landesregierung in ihrem Bemühen, hier mit den beteiligten Beratungseinrichtungen Klarheit zu schaffen und das Neue den Betroffenen in vielen öffentlichen Veranstaltungen transparent zu machen.
Wir werden den Gesetzentwurf zügig beraten, trotzdem eine Ausschussanhörung machen. Ich begrüße es deshalb, dass uns der Vorsitzende des federführenden Sozialausschusses zu einer raschen Klärung für Freitag zu einer Sondersitzung des Sozialausschusses eingeladen hat.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum hier vorgelegten Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches für das Land SchleswigHolstein möchte ich zunächst Folgendes voranstellen: Wir behandeln heute die Umsetzung von Hartz IV auf der kommunalen Ebene. Wir, der SSW, legen sehr viel Wert auf diese Feststellung, da dieser Gesetzentwurf überhaupt nichts mit den Leistungskürzungen bei den Arbeitslosen oder mit den fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zu tun hat.
Grundsätzlich bleibt der SSW bei seiner Forderung nach Verschiebung und Veränderung von Hartz IV. Wir meinen auch weiterhin, dass es nicht sozialverträglich ist, Arbeitslosen, die womöglich über 30 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, nur zwölf Monate lang Arbeitslosengeld zu zahlen.
Wir glauben auch nicht, dass die Bundesagentur für Arbeit bereits am 1. Januar 2005 in der Lage sein
wird, alle Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II vernünftig zu betreuen und zu vermitteln. Auch bei der rechtzeitigen Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005 sehen wir immer noch Probleme. Ich verweise auf die Zeitungsartikel hinsichtlich des Rücklaufs der Anträge auf dieses Geld.
Dennoch steht der SSW der Idee von Hartz IV, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen ist, im Kern positiv gegenüber. Wir haben gesagt, dass die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe richtig ist und dass eine gemeinsame Vermittlung der Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen der richtige Weg ist, um die viel zu hohe Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Von daher ist es richtig, die Kommunen in die Umsetzung von Hartz IV mit einzubeziehen. Wie bereits ausgeführt, sehen wir aber nicht, dass bei der Bundesagentur tatsächlich die Vermittlung von Arbeitsuchenden im Mittelpunkt stehen wird, sondern zurzeit wieder nur die Verwaltung.
Das Gesetz selbst beschäftigt sich also unter anderem mit der Umsetzung der optionalen Trägerschaft von Kommunen. Das Optionsmodell bedeutet, dass die Kommunen die Möglichkeit bekommen, für die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher verantwortlich zu sein. Im Landesteil Schleswig haben sich die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg für diese Option beworben. Voraussetzung ist allerdings nicht nur die Zustimmung der Bundesregierung, sondern auch, dass der Landesgesetzgeber die Ausführungsbestimmungen nach den aus Art. 84 GG und den im SGB II enthaltenen Ermächtigungsgrundlagen gestaltet. Das regelt dieses Gesetz und es wäre nicht richtig, hier die Option zu behindern.
Weiter geht es in dem vorgelegten Gesetzentwurf um die finanziellen Folgen für die Kommunen durch Hartz IV. Der Bund hat den Kommunen bundesweit eine Entlastung von 2,5 Milliarden € zugesagt. Die Kommunen sollten ursprünglich dadurch Geld sparen, dass sie von den Kosten für die Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger entbunden werden, jedoch werden sie durch die Kosten der Unterkunft für den Personenkreis der Arbeitslosengeld II-Bezieher belastet. Das ersparte Wohngeld, das bisher vom Bund gezahlt wurde, soll den Kommunen über das Land zugute kommen. Dafür ist dieses Gesetz notwendig.
Im Gegensatz zu den Berechnungen der Bundesregierung machten die kommunalen Landesverbände jedoch im Frühjahr eine Rechnung auf, die zu einer erheblichen Mehrbelastung der Kommunen führt. Deshalb ist es begrüßenswert, dass der Bund jetzt zusätzliche Hilfen zugesagt und auch eine Revisions
klausel eingebaut hat. Dies ergibt sich auch aus dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Diese Klausel soll durch die dann durchgeführte Nachprüfung sicherstellen, dass die Kommunen unter dem Strich auch wirklich eine finanzielle Entlastung von 2,5 Milliarden € bekommen.
Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist vorgesehen, den Finanzausgleich so zu ändern, dass die Kommunen die zugesagten finanziellen Entlastungen, die über die Gelder des Bundes kommen, auch wirklich bekommen. Es bleibt jedoch ein Rätsel, wie die Kommunen darüber hinaus mit dem gleichen Geld auch noch den von der Bundesregierung gewünschten Ausbau im Bereich der Kindertagesbetreuung finanzieren sollen. Das Tagesbetreuungsgesetz liegt jetzt im Entwurf vor. Die Idee ist gut, aber wer soll dies alles bezahlen? Es ist aber folgerichtig, nach Hartz IV ein derartiges Gesetz mit einzubringen, denn ansonsten könnten Arbeitswillige mit Kindern unter drei Jahren aufgrund der fehlenden Kinderbetreuung möglicherweise nicht arbeiten. Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen.
Zum Beispiel Lübeck möchte ich kurz sagen: Im letzten Bericht der Bürgerbeauftragten wird gerade über die Sozialhilfeverwaltung der Stadt Lübeck sehr viel geschrieben. Leider ist dies nicht positiv, sondern eher negativ. Deshalb glaube ich Ihnen dieses Beispiel. Es wäre schön, wenn man der Stadt Lübeck sagen würde, wie man zurzeit mit dem Bundessozialhilfegesetz umzugehen hat, dass es jetzt noch gilt und dass folglich danach noch Ansprüche bestehen. Ich finde es ein Unding, dass jemand von einem Amt, das dafür zuständig ist, eine solche Behandlung erfährt. Ich hoffe, das kann vor Ort geklärt werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3649, an den zuständigen Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. -
- Es ist immer schön, wenn man klare Antragslagen hat. Für das Präsidium wird die Arbeit erleichtert, wenn man das, was man mit dem Antrag erreichen möchte, in der Rede zum Ausdruck bringt. Ich hatte eben nach der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss gefragt und es gab zustimmendes Schweigen. Das nennt man konkludent. Jetzt ist die Frage, ob der
(Wortmeldung des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU] - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf ich das mal beantragen?)
Herr Präsident, Ihre Frage war klar und deutlich zu verstehen. Wir haben abgestimmt und die Hand zur Überweisung an den Wirtschaftsausschuss gehoben.
Jetzt habe ich zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. Die eine stammt von Frau Hinrichsen, die andere vom Kollegen Beran.
Da durch dieses Gesetz bestimmte Arbeitsmarktbereiche berührt werden, ist nach meiner Ansicht der Sozialausschuss zuständig, der nach der Landtagsgeschäftsordnung auch für den Bereich Arbeit zuständig ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Geschäftsordnung des Landtages steht: Wenn eine Abstimmung offensichtlich falsch war, kann sie wiederholt werden. Nach wie vor ist es so, dass die Geschäftsordnung im Landtag nicht verändert worden ist. Der Sozialausschuss ist für den Arbeitsmarkt zuständig. Daher bitte ich das Präsidium, noch einmal zu entscheiden, dass der Sozialausschuss federführend ist. Mitberatend sind der Innen- und Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss. Das entspricht unserer bisherigen Geschäftsverteilung.
Da offenbar eine wirksame Abstimmung vorgelegen hat, beantrage ich, den Ältestenrat zusammenzurufen.
Wir werden den Ältestenrat einberufen und die Sitzung unterbrechen. Es ist so beantragt worden, daher müssen wir so verfahren. Ich bitte den Ältestenrat, zu einer kurzen Beratung zusammenzutreten. Ich werde das Beratungsergebnis gleich bekannt geben.
Der Ältestenrat hat getagt und ist zu der Entscheidung gekommen, die Möglichkeit der Geschäftsordnung zu nutzen, die Abstimmung noch einmal aufzurufen, da offensichtlich Unklarheiten bestanden. Es gibt jetzt zwei Abstimmungslagen, die ich zur Kenntnis zu nehmen bitte.
Es gibt zum einen den Antrag der Fraktion der CDU, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3649, federführend an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss und den Sozialausschuss zu überweisen. Es gibt zum anderen den Antrag der Fraktion der SPD, federführend den Sozialausschuss und mitberatend den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss zu beauftragen. Sind die Fraktionen damit einverstanden, dass wir alternativ abstimmen?