Protokoll der Sitzung vom 24.09.2004

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Vorsicht an der Bahnsteigkante“, so ein Antrag ist schnell gestellt und auch schnell unterstützt. Es handelt sich hier vom Charakter des Antrages her um einen, der die Regierung auffordert, mehr Geld auszugeben. Das finden wir öfter als Oppositionsantrag, weniger finden wir dezidierte Anträge, hier und da Geld einzusparen.

Was hier über Erfindungen gesagt wurde, ist natürlich richtig. Eine Wirtschaft lebt von Innovation, gerade die deutsche und eine exportorientierte Wirtschaft lebt von Innovation. Die Frage, ob allein der Innovationsindikator und Wirtschaftskraftindikator einer Gesellschaft die Menge der angemeldeten Patente ist, kann man auch anders sehen. Ein auf dem Gebiet sehr kompetenter Mann, lieber Uwe Greve, hat mir gesagt: Ausdruck für die Innovationskraft einer Region ist eher die Zahl der Angriffe auf vorhandene Patente. Wenn nämlich eine Firma etwas unternehmen will, etwas bauen will, und sie stößt auf etwas, was sie wegen Patentschutz hindert, dann greift sie das erst einmal an. Wer ein Patent anmeldet, hat ja noch lange nicht den anhängenden Wirtschaftsprozess ausgelöst, wohl aber hat jemand, der ein Patent angreift, etwas vor. Ich halte das für eine sehr interessante Sichtweise.

Herr Abgeordneter Matthiessen, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Strauß?

Bitte schön, Frau Kollegin.

Würden Sie mir bestätigen wollen, dass man nur etwas angreifen kann, was im Sinne von Patentschutz vorhanden ist?

Das ist die Frage, wo es vorhanden ist. Ein berühmter Fall ist ja, dass die Firma Cont in USA ein Patent beim Europäischen Patentamt angemeldet hat hinsichtlich Generatoren und deren Netzverträglichkeit.

(Roswitha Strauß [CDU]: Das war nicht die Frage! Soll ich die Frage noch einmal stel- len?)

Das ist aus Schleswig-Holstein sehr erfolgreich angegriffen worden, weil hier mittelständische Unternehmen genau solche Transformatoren bauen wollten. Das ist keineswegs ein Patent aus SchleswigHolstein, sondern drückt schleswig-holsteinische Innovations- und Wirtschaftskraft aus, wenn die ein amerikanisches Patent in München angreifen.

Das ist auch nur ein Nebenaspekt, dass man vielleicht die Innovationskraft auch an anderen Maßstäben messen kann als nur an der Anzahl der angemeldeten Patente.

Wir haben gerade die Struktur unserer Wirtschaftsförderung umfänglich novelliert. Wir haben zum Beispiel die Innovationsstiftung gegründet. Meine Vorstellung ist, dass wir diesen Antrag der FDP sehr

(Detlef Matthiessen)

wohl aufnehmen. Das ist ein wichtiges Anliegen, uns mit dieser Frage zu beschäftigen, dass wir aber vielleicht die Simplizität zu sagen, wir wollen mehr Geld hineinstecken, etwas verlassen und erst noch einmal über Effizienz und Strukturen nachdenken. Daher stimmt meine Fraktion einer Ausschussüberweisung zu.

Ich erteile der Frau Abgeordneten Spoorendonk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen des Kollegen Klug waren überzeugend genug. Die Problemstellung ist dadurch uns allen deutlich gemacht worden. Von daher denke ich, es ist richtig, dass wir uns noch einmal über eine Ausschussberatung damit befassen. Für uns ist ganz entscheidend, dass wir eine Lösung finden. Wenn es andere Strukturen gibt, muss man offen sein. Die Aufgabe muss aber gelöst werden. Es muss auch so sein, dass uns Bundesmittel dadurch nicht verloren gehen. Ich denke, das ist etwas, was wir in anderen Zusammenhängen auch immer wieder diskutieren. Vor daher hoffe ich, dass wir uns mit dieser Debatte auf einem guten Weg befinden.

(Beifall)

Ich erteile der Frau Ministerin Erdsiek-Rave das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang 2002 wurde die Patentverwertungsagentur SchleswigHolstein als GmbH als Serviceeinrichtung für die Hochschulen gegründet mit dem Ziel, an den Hochschulen eine professionelle Patentverwertung aufzubauen und zu betreiben. Dies war möglich und dies war notwendig vor dem Hintergrund eines geänderten Arbeitnehmererfindergesetzes, das den Hochschulen das Verwertungsrecht überträgt. Durch die Gründung sollten mehrere Ziele erreicht werden. Hochschulen sollten eigenständig Einnahmen erwirtschaften können, der Transfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft sollte verbessert werden und im Ergebnis sollen natürlich mittelfristig neue wirtschaftliche Aktivitäten durch die Ausgründung von Unternehmen und die Realisierung von solchen Innovationen ermöglicht und gefördert werden.

In den Jahren 2002/2003 wurde vom BMBF im Rahmen der so genannten Verwertungsoffensive des Bundes 1,1 Millionen € finanziert, eine wirklich gute Initiative, da haben Sie Recht, Herr Dr. Klug. Nicht Recht haben Sie mit der Bewertung, dass dies das Einzige gewesen sei. Ich finde, wir profitieren auch finanziell im Lande Schleswig-Holstein in hohem Maße von Finanzierungsprogrammen, die der Bund gerade im Bildungsbereich angeschoben hat. Ich erinnere nur an die Ganztagsschulen.

Für 2004 bis 2006 übernimmt das BMBF noch immerhin 50 % der Kosten. Zusätzlich kann bei herausragender Arbeit noch ein Bonus von 10 % der Kosten erstattet werden. Für 2004 ist es der PVA gelungen, diesen Bonus zu erhalten. Das ist wirklich bemerkenswert, dies ist nämlich ein Zeichen für den Erfolg der Agentur. Das heißt, die PVA leistet gute Arbeit. In dieser Zeit sind 182 Erfindungen bearbeitet worden, es gibt 24 Patentanmeldungen und elf erteilte Patente.

Herr Matthiessen, es sind auch schon Ausgründungen erfolgt. Ich erinnere zum Beispiel an die Firma ETE in Kiel, die ein Patent verwertet, das an der Technischen Fakultät der CAU unter der Leitung von Professor Föll entstanden ist.

Es ist in dieser ersten Arbeitsphase der PVA aber auch deutlich geworden, dass eigene Erträge aus der Verwertung von Patenten erst mittelfristig zu erwarten sind. Kenner sprechen unter Verweis auf die Situation in den USA übrigens nicht von einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren, sondern eher von erheblich längeren Zeiträumen. Es geht um bis zu zehn Jahre, die man braucht, nennenswerte Erträge aus solchen Agenturen zu ziehen. Innovative Strukturpolitik braucht eben Zeit und langen Atem.

Es ist also erforderlich, die Finanzierung der Agentur solide und dauerhaft darzustellen. Gesellschafter der Agentur sind vor allem die Hochschulen und jetzt schon mit 50 % die ehemalige ttz. Insbesondere die Hochschulen als Gesellschafter sehen sich auf Dauer überfordert, die Finanzierung der Arbeit sicherzustellen. Durch die BMBF-Förderung sind bis 2006 50 % der Kosten gedeckt. Aber danach wird der Zuwendungsbedarf von der Höhe der eigenen Erträge abhängen.

Die Hochschulen haben deswegen nach dem Finanzierungsangebot des BMBF im Frühjahr einen Antrag an den Innovationsfonds gestellt. Wir haben zur Sicherung der Arbeit für 2004 Mittel in Höhe von 125.000 € bewilligt mit der Auflage, ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für die Zukunft zügig zu entwickeln. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

Die ttz, die schon jetzt zu 50 % Gesellschafter der PVA ist, ist nunmehr Teil der neuen WTSH. Die Wirtschaftspolitiker hier wissen das, vielleicht auch die Abgeordneten insgesamt.

Zu den Kernaufgaben der WTSH gehören auch Technologietransfer und Innovationsförderung. Auch die Hochschulen sind jetzt bereits fast vollständig - bis auf die CAU - Gesellschafter der WTSH.

Ziel der Neustrukturierung der Wirtschafts- und Technologieförderung war es ja, die Kräfte in Schleswig-Holstein zusammenzuführen, zu bündeln und sie damit insgesamt schlagkräftiger zu machen. Das ist ein Ziel, hinter dem wir uns alle versammeln können.

Es liegt also mehr als nahe, meine Damen und Herren, die PVA mit der WTSH enger zu verbinden. Dies war übrigens auch die klare Empfehlung der Gutachter, die die neue Konzeption der WTSH vorbereitet haben. Aber solche Kooperationen brauchen Zeit, besonders wenn man bisher durchaus auch im Wettbewerb miteinander stand.

Die Gespräche sollen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats der PVA, dem Kanzler der CAU, im Oktober mit dem Vorstand der WTSH geführt werden. Ich gehe davon aus, dass man dabei eine Lösung findet, die die gute Arbeit der PVA mit den Aufgaben der Technologie- und Innovationsförderung der WTSH enger verbinden wird. Dabei muss dann auch eine tragfähige wirtschaftliche Basis für die PVA geschaffen werden. Denn die WTSH ist nun einmal eine wesentlich stärker aufgestellte Institution, die vom Land, den Hochschulen und den Kammern getragen wird und damit eine breitere Basis für die künftige Arbeit der PVA bieten würde.

Lassen Sie uns diese Gespräche abwarten. Ich setze auf eine konstruktive Haltung beider Partner. Natürlich wird es nicht zu einer Beendigung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Patentverwertung in SchleswigHolstein kommen. Das ist selbstverständlich. Eine Insolvenz ohne Anschlusslösung kommt natürlich auch nicht infrage.

Über den weiteren Fortgang der Dinge werde ich den Ausschuss gern regelmäßig informieren.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Wer dem Antrag auf Überweisung an den Bildungsausschuss und Überweisung zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss folgen will, den bitte ich um das

Handzeichen. - Gegenstimmen? Ich sehe keine. - Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen!

Ich rufe den letzten Tagesordnungspunkt mit Aussprache auf. Das ist Tagesordnungspunkt 24:

Stärkeres Angebot von Wohnformen für ältere Menschen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3658

Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Astrup.

Die Fraktionen haben sich dahin verständigt, dass dieser Punkt vertagt werden soll.

Gut, das machen wir so.

Dann kommen wir noch zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Preußischen Wohnungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3592

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3647

Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen dazu gibt es nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt Annahme in der Ausschussfassung. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das Handzeichen - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!