(Martin Kayenburg [CDU]: Dann sagen Sie, die Ministerpräsidenten haben gegen Gesetz verstoßen! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Was ist nicht nach Gesetz gelaufen?)
- Sie wollen aus der Bremer Erklärung wieder raus. Das ist gerade Ihr Problem. Wir alle haben gemeinsam, CDU, SPD, FDP, in Bremen beschlossen - ich zitiere -:
(Veronika Kolb [FDP]: Das stimmt doch nicht! Das ist nicht wahr! - Wolfgang Kubi- cki [FDP]: Nein! Sie hat eben gerade gesagt: Definitiv nicht!)
- Das ist echt lustig. Okay. Nächstes Mal kommen Sie mit, Herr Kubicki. Dann sind Sie dabei und können es beeinflussen. Aber hinterher rauszuwutschen, weil Ihre Klientel möglicherweise ein bisschen Ärger macht, ist nicht okay.
„stellen fest, dass die Ministerpräsidenten sich über die Höhe der Rundfunkgebühren … verständigt haben und würdigen dabei den konstruktiven Beitrag der norddeutschen Ministerpräsidenten.“
Das ist nicht als Nettigkeit gesagt worden, sondern vor dem Hintergrund, den ich mir hier deutlich zu nennen erlaubt habe.
Frage und Bitte an Sie ist, dass Sie die Rechtsverstöße, die Sie hier angesprochen haben, bitte im Einzelnen benennen.
- Normalerweise ist es so, dass die KEF einen Vorschlag macht, 1,09 €, und dann das Verfahren insoweit abgeschlossen ist, dass dieser Vorschlag nur zurückgewiesen werden kann oder nicht, und zwar aus Gründen sozialer Akzeptanz.
Es ist aber nicht möglich nach dem Verfahren, wie es vom Verfassungsgericht festgelegt worden ist, einen eigenen Vorschlag einzubringen
und dies ohne Rückbindung auf die KEF festzulegen. Eine Rückbindung auf die staatsferne KEF wäre notwendig gewesen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie fordern das Parlament auf, sich verfassungswidrig zu verhalten? - Weitere Zurufe von CDU und FDP)
„Die Medienausschüsse erwarten, dass das verfassungsrechtlich geforderte und staatsvertraglich verankerte Verfahren der Gebührenfestsetzung beachtet wird.“
- Weiße Salbe ist das nicht und es ist auch kein überflüssiger Satz, sondern er ist deswegen notwendig gewesen, weil diese Beachtung zu wünschen übrig ließ. Das wissen Sie genauso. Es ist albern, dass Sie aus diesem Bereich wieder herauswollen, nachdem es eine Einstimmigkeit gab.
Es ist auch schade, dass Sie, nachdem die norddeutschen Ausschüsse, versucht haben, eine gemeinsame Position festzulegen, die das duale System sichert, jetzt im Parlament Sperenzien machen. Ich verstehe es nicht, aber Sie können uns das ja im Ausschuss möglicherweise noch erklären.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe, sehr verehrte Frau Kollegin Böhrk, wir haben ausreichend Zeit, uns im Ausschuss über die rechtlichen Grundlagen zu unterhalten, wie die Gebührenermittlung zu erfolgen hat. Aber eines ist sicher: Das Märchen, das man Ihnen dauernd erzählt und das Sie völlig bedenkenlos nachplappern, wir hätten alle nachzuvollziehen, was die KEF beschlossen habe, ist schlichter Unsinn.
- Sie haben gerade gesagt, das könne nur zurückgewiesen werden und damit basta. Das stimmt überhaupt nicht. Die KEF macht eine Vorarbeit, der man folgen kann oder nicht folgen kann. Letztendlich entscheiden die Landesparlamente darüber, ob so etwas stattfindet oder nicht. Das steht ausdrücklich im Gesetz.
Wir sind auch berufen, beispielsweise die Frage der Sozialverträglichkeit zu prüfen, eine Frage, die sich die KEF gar nicht stellt und gar nicht stellen darf, weil Sie nämlich nur bei der Frage der Anmeldung die Effizienzfrage untersucht - nicht mehr und nicht weniger.
Was ich wirklich bedrückend finde, ist, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, die Ministerpräsidenten hätten sich rechts- und verfassungswidrig verhalten.
Das sei ganz schlimm und mit der Faust in der Tasche sollten wir diesem rechts- und verfassungswidrigen Vorgehen der Ministerpräsidenten folgen. Sie fordern die Landesparlamentarier auf, sehenden Auges etwas zu beschließen, was Sie für rechts- und verfassungswidrig halten. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Eine verantwortliche Abgeordnete, die hier auf die Verfassung vereidigt worden ist, fordert uns auf, etwas nach Ihrer Einschätzung Rechts- und Verfassungswidriges zu tun. Das glaube ich nicht.
Deswegen wiederhole ich die Bitte der Kollegin Strauß: Benennen Sie hier, was von den Ministerpräsidenten rechts- und verfassungswidrig war! Dann
Ich muss die Ministerpräsidentin nicht verteidigen. Sie - nicht ich - haben gerade gesagt, sie sei Rechts- und Verfassungsbrecherin. Ich behaupte das Gegenteil. Wenn Sie schon so etwas sagen, nennen Sie bitte Ross und Reiter, damit wir das auf ordentliche Art und Weise bewerkstelligen können und verhindern, dass ein Landesparlament rechts- und verfassungswidrig tätig wird.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Irene Fröhlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte darauf hinweisen, in welchem Schritt des Verfahrens wir uns befinden. Wir befinden uns heute in der ersten Lesung. Wir können die wichtigen Probleme und Fragen im Ausschuss klären; ich glaube nicht, dass wir sie hier klären können.