Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf Drucksache 15/3692 am 12. November 2004 zur Beratung federführend an den Bildungsausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss und den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Im Einvernehmen mit den an der Beratung beteiligten Ausschüssen empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3692 unverändert anzunehmen.

Ich bedanke mich bei dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/3692. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so vom Haus beschlossen.

Ich rufe Tagsordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 21.12.1988 für die Lehrämter (EG-RL-LehrG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3733

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 15/3790

Ich erteile dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf Drucksache 15/3733 am 12. November 2004 zur Beratung federführend an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3733 unverändert anzunehmen.

Ich bedanke mich bei dem Herrn Berichterstatter. Eine Wortmeldung zum Bericht sehe ich nicht, eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Dann frage ich, wer der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/3733 zustimmen will. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so angenommen. Ich bedanke mich beim Haus.

Es ist 13:05 Uhr und wir treten jetzt in die Mittagspause ein und werden um 15 Uhr die Beratungen mit dem Tagesordnungspunkt 11 fortsetzen. Ich wünsche allen einen guten Appetit.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:05 bis 15:02 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Debatte eintreten, darf ich zwei ehemalige Mitarbeiter des Hauses auf der Tribüne begrüßen. Schön, dass Sie hier sind!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 und 19 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3747

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3823

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3830

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3833

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Schwalm, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 24. November dieses Jahres befasst und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Ich bedanke mich bei der Frau Berichterstatterin und darf fragen, ob es Wortmeldungen zum Bericht gibt. - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne somit die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Gisela Böhrk für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag legt die Rundfunkgebühren bis Ende 2008 fest. Wir brauchen diesen Staatsvertrag, um finanzielle Sicherheit für die öffentlich-rechtlichen Sender zu schaffen.

Die Entschließung, die wir Ihnen vorgelegt haben, nimmt die Kritik am Verfahren in gebotener Zurückhaltung, aber auch unsere Erwartungen an die Sender auf. Es ist die Formulierung, die die norddeutschen Medienausschüsse in Bremen einstimmig verabschiedet haben und von der der Herr Oppositionsführer Kayenburg in Bremen zu Recht sagte, er hätte sich auch eine schärfere Formulierung vorstellen können. Diese Entschließung wird durch eine Passage ergänzt, die die Bedenken der Landesbeauftragten für Datenschutz aufnimmt und die Landesregierung bittet, diese Problematik im Auge zu behalten. Ich räume ein, dass ich es in der letzten Plenarsitzung bei diesen Thema an der gebotenen Zurückhaltung habe fehlen lassen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit zurücknehmen, dass es sich um ein verfassungswidriges Verfahren handelte. Das habe ich nicht sagen wollen. Das Verfahren war ungewöhnlich und in dieser Form hoffentlich einmalig.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht führt diese Erklärung auch dazu, dass wir eine breite Übereinstimmung erzielen können.

Im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt es neue Regeln für die Unabhängigkeit regionaler Fensterprogramme. Künftig muss die ULR - die Unabhängige Landesrundfunkanstalt - eine eigen

ständige Lizenz für die fensterprogrammfernen Veranstalter erteilen.

Bisher waren regionale Fensterprogramme regelmäßig nur Bestandteile eines Vollprogrammveranstalters und deshalb enthält das Landesrundfunkgesetz bisher keine speziellen Vorschriften über die Zulassung von Regionalfensterprogrammveranstaltern.

Der Wissenschaftliche Dienst hält für die Zulassung der nunmehr eigenständigen Fensterprogrammveranstalter eine gesetzliche Regelung für geboten. Die vorhandenen allgemeinen Vorschriften böten nur ein lückenhaftes Reglement, das dem Gesetzesvorbehalt im Hinblick auf die betroffenen Grundrechte der beteiligten Rundfunkveranstalter und der staatlichen Gewährleistungspflicht für eine grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung nicht gerecht würde.

Wir sind deshalb dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Dienstes gefolgt, mit der Änderung des Landesrundfunkgesetzes eine spezielle Ausschreibungsvorschrift zu formulieren. Diese Ausschreibungsvorschrift ist der im baden-württembergischen Landesrecht nachgebildet.

Damit wollen wir sicherstellen, dass insbesondere die Mitwirkung des Hauptprogrammveranstalters an der Auswahlentscheidung der ULR klar geregelt ist. Uns geht es darum, dass Rechtssicherheit im Zusammenhang mit den Vorschriften des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gegeben ist. Deshalb wollen wir dieser Änderung des Landesrundfunkgesetzes im Zusammenhang mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag Geltung verschaffen und sie in der nächsten Landtagstagung beschließen.

Meine Herren und Damen, die Parteien- und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - insbesondere die des NDR - ist ein hohes Gut. Der Herr Ministerpräsident des Landes Niedersachsen hat nun eine mögliche Kündigung des NDR-Staatsvertrags in Aussicht gestellt. Er will - sagt er - mehr Regionalisierung und mehr Reformen; das klingt gut.

Zu denken gibt allerdings, dass Ministerpräsident Wulf diese Kritik an möglicherweise nicht ausreichender Regionalisierung nicht zunächst in Hinsicht auf die privaten Rundfunkveranstalter vorgebracht hat, deren Regionalbeiträge häufig nicht mehr als ein dürftiges Feigenblatt für das Hauptprogramm darstellen.

Zu denken gibt auch, dass die letzte Kündigung des Staatsvertrags zu Zeiten der Ministerpräsidenten Albrecht und Stoltenberg - das ist lange her - mit sehr

(Konrad Nabel [SPD]: 1984!)

(Gisela Böhrk)

- ja, das ist also 20 Jahre oder sogar noch länger her - ähnlichen Argumenten betrieben wurde. Es ging damals aber um die staatliche und parteipolitische Einflussnahme auf den Sender, insbesondere auf seine Personalentscheidungen im Verwaltungsrat.

Der NDR arbeitet heute auf der Basis eines NDRStaatsvertrags, der im Vergleich aller Sender die größte Staatsferne sichert. Das soll so bleiben. Wir wollen hier im Norden nicht Zustände wie beim ZDF und im Bayerischen Rundfunk, wo der bayerische Ministerpräsident die Leitungspositionen nach dem Parteibuch besetzt.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der NDR gehört den Gebührenzahlern und nicht den Regierungen und Parteien und das soll so bleiben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Stimmverhalten zugunsten des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags wird wegen der finanziellen Absicherung für die Zukunft in den Sendeanstalten und in der interessierten Öffentlichkeit als ein Signal zugunsten des Fortbestands und der Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstanden. Ich fände es gut und richtig, wenn eine große Mehrheit trotz mancherlei Bedenken ein positives Votum zugunsten des Staatsvertrags und zugunsten der Entschließung abgeben würde und wenn wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes im Ausschuss zügig beraten und verabschieden könnten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf zunächst Gäste im Schleswig-Holsteinischen Landtag begrüßen. Ich begrüße auf der Tribüne die Damen und Herren der co op SchleswigHolstein. - Herzlich willkommen!