Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen Änderungen im Bereich des Baurechts zur Beschlussfassung an. Zu Tagesordnungspunkt 12 a - Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes - will ich nur kurz sagen, dass es sich hierbei um eine Fristverlängerung handelt. Zurzeit können Anträge auf Umnutzung von älteren, bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden nur noch bis Ende 2004 gestellt werden. Diese Frist läuft also in wenigen Wochen ab. Sie soll jetzt bis Ende 2008 verlängert werden. Dies kommt nicht nur den Land
wirten entgegen, sondern unter anderem auch dem Tourismus zugute. Wir sind uns alle einig, dass dies eine sinnvolle Maßnahme ist, die wir alle gemeinsam tragen.
Bei der Änderung der Landesbauordnung handelt es sich zum einen um die Verpflichtung, zukünftig Rauchwarnmelder in privaten Wohnungen, in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, einzubauen, und zum zweiten um die Verpflichtung, jede Wohnung mit einem Wasserzähler zu versehen.
Beim Thema Rauchwarnmelder kommen Sie einer langjährigen Forderung des Landesfeuerwehrverbandes nach. Frau Gröpel hat dies ebenfalls deutlich gemacht. Zuletzt forderte das der Landesfeuerwehrverband in seiner Resolution auf dem diesjährigen Landesfeuerwehrtag.
Richtig ist auch, dass Rheinland-Pfalz und das Saarland entsprechende Bestimmungen in ihre Landesbauordnung aufgenommen haben, allerdings nur für Neubauten. Sie wollen dagegen eine gesetzliche Regelung auch für den Wohnungsbestand und räumen dafür eine Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2009 ein.
Keine Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Rauchwarnmelder können Leben retten. Circa 600 Menschen sterben in der Bundesrepublik jährlich durch Feuer in Wohnungen. Die Ausstattung unserer Wohnungen mit Rauchwarnmeldern liegt - so habe ich das gefunden - bei 7 %. Es ist wahr: Das ist zu wenig. Da stimmen wir mit Ihnen überein.
Allerdings beklagen wir ständig und überall, dass wir zu viele Vorschriften haben - gerade im Baurecht und in der Landesbauordnung. Ständig und überall treten wir mehr oder weniger für Bürokratieabbau und Deregulierung ein und ständig und überall fordern wir mehr Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Wir haben den Architekten und den Entwurfsverfassern bei bisherigen Änderungen der Landesbauordnung mehr Verantwortung gegeben. Mit diesen neuen Vorschriften, die Sie heute beschließen wollen, erreichen Sie aber genau das Gegenteil: Mehr Bürokratie, mehr staatliche Regulierung und mehr Gängelung. Wenn Sie das alles ernst meinen, dann haben wir auch noch mehr Überwachung, mehr Kontrolle, mehr Personal und mehr Kosten. Nein, das kann nicht der richtige Weg sein. Ein Gesetz, das von niemandem auf Einhaltung kontrolliert wird, ist überflüssig und wirkungslos. Das brauchen wir nicht.
Einig sind wir uns sicherlich darin, dass keine Behörde in unserem Land die Forderung, die Sie in die Landesbauordnung aufnehmen wollen, kontrollieren
kann. Wenn Sie neue Kontrollen wollen, dann sind diese mit erheblichen Kosten für Eigentümer und Mieter verbunden. Sagen Sie hier, wie Sie ab 1. Januar 2010 alle Wohnungen in SchleswigHolstein dahin gehend überprüfen wollen, ob Rauchwarnmelder vorhanden sind! Das kann nicht ihr Ernst sein. Gleiches gilt für die Wasserzähler.
Problematisieren müssen wir auch die Frage, ob ein batteriebetriebener Rauchwarnmelder, der im Baumarkt relativ günstig zu erhalten ist, ausreicht. Oder muss es nicht doch das wohl sicherere Gerät mit festem Netzanschluss sein? Ihr Gesetzentwurf lässt diese Frage offen. Im Übrigen gilt das auch für die Regelungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
In der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses hat sich unser Innenminister allerdings klar positioniert. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung sah er nicht. Wenn es aber unbedingt sein müsse, sollte die Vorschrift nur für Neubauten gelten und einen festen Netzanschluss beinhalten. Herr Minister, wir erwarten, dass Sie Ihre Stellungnahme aus dem Innen- und Rechtsausschuss heute hier wiederholen.
Für problematisch halten wir auch die nicht geklärte Frage der Wartung. Hier könnte der Fall eintreten, dass der installierte Rauchwarnmelder eine Sicherheit vortäuscht, die gar nicht vorhanden ist, weil die Wartung nicht verantwortungsvoll vorgenommen wurde. Welche Auswirkungen das auf Versicherungsleistungen haben könnte, wenn im Schadensfall Rauchwarnmelder nicht funktionieren, ist ein ebenso ungeklärtes Problem.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, so erreichen Sie ihr Ziel nicht. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Bevölkerung von dem Sinn von Rauchwarnmeldern zu überzeugen. Wir sagen aber Nein zu mehr Bürokratie. Wir sagen Ja zu mehr Eigenverantwortung der Menschen in diesem Land. Daher werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Auf der Tribüne möchte ich als weiteren Gast unseren langjährigen ehemaligen Landtagskollegen Klaus Solterbeck begrüßen.
zwei Gesetzentwürfen zu tun. Zum Gesetzentwurf der CDU muss ich gestehen, dass die CDU etwas schneller als wir war. Wir hatten unseren identischen Gesetzentwurf schon fertig, nur wurden wir von ihrem Entwurf eingeholt. Ich kann jetzt nur feststellen, dass wir diesen selbstverständlich hundertprozentig unterstützen werden.
Ich denke, das ist auf jeden Fall sinnvoll. Möglicherweise wäre sogar die Frage zu klären, ob man dies als Dauerlösung nimmt, statt in Fünfjahresschritten zu genehmigen.
Zum Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition muss ich sagen, hier haben wir andere Vorstellungen. Frau Kollegin Schwalm hat eben darauf hingewiesen: SPD und Grüne wollen nicht nur für Neubauten, wie es jetzt schon vorgeschrieben ist, sondern auch für Altbauwohnungen, dass jede Wohnung zwangsweise mit einem Wasserzähler bestückt wird. Dies soll Wohnungsbesitzern vor Augen führen, wie viel Wasser sie verbrauchen. Durch die gewonnenen Erkenntnisse über den Verbrauch soll letztlich der Wasserverbrauch verringert werden.
Ich habe meine Zweifel, ob die Bewohner die Wasserzähler wirklich ständig kontrollieren werden, um sich letztlich selbst zu kontrollieren. Meines Erachtens richten sie sich mehr nach der Abgabenrechnung, die sie am Ende des Jahres erhalten. Wer dann aber feststellt, dass seine Kosten zu hoch sind und dass er zu viel verbraucht, kann selbst durch den Einbau eines entsprechenden Zählers dafür Sorge tragen, dass er die Abrechung - und damit auch den eigenen Verbrauch - künftig besser kontrollieren kann. Müssen wir denn wirklich immer alles durch Gesetze oder Verordnungen reglementieren und vorschreiben? Wir meinen, nein.
Der zweite Punkt des rot-grünen Gesetzentwurfs hat zum Ziel, den Einbau von Feuermeldern in Wohnungen rechtlich vorzuschreiben. Wir haben lange überlegt, ob wir diesen Teil des Gesetzes mittragen sollten. Wir sind dann allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dies abzulehnen. Dies tun wir nicht, weil wir das Ziel des Entwurfs ablehnen. Es ist ein durchaus vernünftiges Anliegen, durch die Einbaupflicht von Feuermeldern Menschenleben zu retten oder retten zu können. Erst Anfang der Woche kam in Gammelby bei Eckernförde ein 12-jähriger Junge bei einem Wohnungsbrand ums Leben. Wer weiß, ob nicht vielleicht ein eingebauter Feuermelder das Leben des Kindes gerettet hätte. Ich weiß nicht, ob einer
vorhanden war. Auch hier appellieren wir an die Vernunft der Menschen, freiwillig den Einbau von Feuermeldern vorzunehmen.
So, wie die rot-grüne Koalition den Gesetzentwurf verfasst hat, ist er aber inkonsequent. Nach der vorgeschlagenen Vorschrift ist die Einbaupflicht dann erfüllt, wenn Rauchwarnmelder entweder über Netzstrom oder aber über Batterie betrieben werden. Auch dazu hat Kollegin Schwalm schon etwas gesagt. Genau da liegt eine Gefahr. Rauchmelder, also auch die mit Batteriebetrieb, werden von den Besitzern oftmals nicht ausreichend gewartet. So ist es denkbar, dass während einer längeren Abwesenheit der Bewohner die Spannung der Batterie nachlässt und sich Sicherheit in trügerische Sicherheit wandelt. Auch der Innenminister hat insbesondere darauf hingewiesen, dass batteriebetriebene Rauchmelder eine Sicherheit vorgaukelten, die nicht gegeben sei.
Die Anhörung im Ausschuss hat ergeben, dass im Fall einer Einführung einer Einbaupflicht von Rauchmeldern hierfür nur Anlagen mit festem Netzanschluss und redundanter Stromversorgung in Betracht kommen. Diese sind aber erheblich teurer. Das ist wohl auch der Grund dafür, warum die rot-grüne Koalition diese im eigenen Gesetzentwurf nicht vorgeschrieben hat. Außerdem stellt sich noch die Frage, wer den Einbau entsprechender Rauchmelder kontrolliert beziehungsweise feststellt, ob der Einbau auch tatsächlich stattgefunden hat. Auch die dauernde Funktionsfähigkeit müsste regelmäßig überprüft werden.
Der Innenminister hat sich - wie wir - gegen eine entsprechende Regelung im Gesetz ausgesprochen. Wir müssen den Menschen auch eine gewisse eigene Verantwortung für ihr Tun und Handeln überlassen. Darüber hinaus stellt sich ohnehin die Frage, ob Rauchmelder die richtige Vorkehrung sind. Warum wird zum Beispiel bei Neubauten nicht der Einbau von Sprinkleranlagen gefordert?
Das würde in der Tat noch mehr Sicherheit bringen und Rauchmelder überflüssig machen. Brände würden nicht nur gemeldet, sondern gleich im Keim erstickt. Zusammenfassend kann ich feststellen, dass wir zwar das Grundanliegen nachvollziehen können, den vorliegenden unzulänglichen Gesetzentwurf aber ablehnen müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rauchmelder sind seit langer Zeit auf dem Markt erhältlich. Mittlerweile sind sie auch sehr preiswert. Ich habe mir sagen lassen, dass der Stückpreis für batteriebetriebene Geräte bei etwa 5 € liegt. Es hätte also möglicherweise 5 € gekostet, das Leben dieses Jungen zu retten. Das finde ich bedenkenswert.
Trotz der unbestrittenen Vorteile haben sich Rauchmelder bislang nicht durchsetzen können. Wir müssen feststellen, dass Appelle bisher offensichtlich nicht ausgereicht haben. Die Erfahrungen zeigen uns: Immer wieder - zuletzt vor wenigen Tagen - kommen in Schleswig-Holstein Menschen bei Bränden ums Leben. In den meisten Fällen handelt es sich um Tod durch Ersticken infolge der Rauchentwicklung. Sehr oft sind Kinder die Opfer. Wir können annehmen, dass viele der Menschen noch leben könnten, wenn sie rechtzeitig gewarnt worden wären.
Weil es auch im Straßenverkehr zur Durchsetzung von Eigensicherungsmaßnahmen absolut üblich ist, wollen wir aus diesem Grund eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen erlassen. Die Feuerwehren, aber auch andere Organisationen wie der Kinderschutzbund und Versicherungen haben uns mehrmals auf die Vorteile einer solchen Rauchmelderpflicht hingewiesen, die aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern - wie zum Beispiel Großbritannien - deutlich zu erkennen sind.
Um den Interessen von Vermietern angemessen entgegenzukommen, gleichzeitig aber auch in absehbarer Zeit eine flächendeckende Ausrüstung mit Rauchmeldern zu erreichen, haben wir uns für eine Übergangsfrist von fünf Jahren entschieden. Ich glaube, das ist so verträglich, dass man das den Menschen unter diesen Voraussetzungen zumuten kann.
Die andere Änderung der Landesbauordnung, die wir hier bearbeiten, betrifft das genau entgegengesetzte Element, nämlich das Wasser. Bisher wird der Wasserverbrauch in älteren Mehrfamilienhäusern in der Mehrzahl einfach pro Kopf pauschaliert umgelegt.
Dies berücksichtigt nicht persönliche Lebensweisen wie zum Beispiel häufige Abwesenheit von der Wohnung, es honoriert aber vor allem nicht Wasser sparendes und damit umweltfreundliches Verhalten. Die überwiegende Menge des Trinkwassers wird von privaten Haushalten verbraucht. Es ist ein Rückgang
des Verbrauchs zu erwarten, wenn sich die Anschaffung sparsamer Geräte in klingender Münze auszahlt.
Für den Einbau von Wasserzählern in jeder Wohnung haben wir eine großzügige Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen, um den Vermietern die Gelegenheit zu geben, den Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen herstellen und damit den Einbau kostengünstig gestalten zu können. Um den Interessen von Vermietern entgegenzukommen, ist weiterhin eine Härtefallregelung vorgesehen. Wir möchten nicht, dass Menschen unnötig in Bedrängnis geraten, sondern wir möchten, dass die Vorteile ausgenutzt werden, die von solchen Wasserzählern, aber vor allem von den Rauchmeldern ausgehen.
Ich bitte Sie sehr, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Wir haben im Ausschuss gründlich und ausführlich über alle Fragen gesprochen, die hier diskutiert wurden. Wir hatten ausreichend Gelegenheit, mit allen möglichen Menschen zu reden, die sich dafür einsetzen, unter anderem auch mit den Versicherungen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich durchaus etwas entwickelt, wenn die Rauchmelder erst einmal da sind, dass auch Versicherungen das mit in ihre Überlegungen einbeziehen und möglicherweise noch ein verstärkter Druck dazu kommt, Rauchmelder auch funktionsfähig zu halten. Letztlich ist es immer das Eigeninteresse der Menschen, das sie beflügelt, solche Dinge zu tun. Ich bitte sehr um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bundesweit kommen jährlich rund 700 Menschen durch Rauchvergiftungen ums Leben und jährlich gibt es Tausende Verletzte aufgrund von Rauchvergiftungen bei Wohnungsbränden. 80 % dieser Brände entstehen im Wohnbereich, wovon sich circa 70 % der Brände nachts zwischen 23 Uhr und 7 Uhr morgens ereignen, also zur Schlafenszeit. Das Problem ist, dass bei schlafenden Menschen auch der Geruchssinn und die Wahrnehmung „schlafen gehen“ und damit ausgeschaltet werden. Daher wird der Rauch nur selten rechtzeitig bemerkt. Rund 90 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchslosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlen