Anders der Bericht: Gegenwärtig beschreibt die Landesregierung die Personaldecke als „knapp, aber ausreichend“. Offenbar will sie auf diese Weise rechtfertigen, warum „angesichts der schwierigen Haushaltslage eine Personalvermehrung im Justizvollzug nicht möglich ist“. Knapp, aber ausreichend - selbst wenn diese Einschätzung der Personalsituation gerade noch für die gegenwärtige Situation gelten mag, jedenfalls für die nächste Zukunft dürfte sie sich so nicht mehr aufrechterhalten lassen. Denn wenn es richtig ist, dass die Zahl der Inhaftierten kontinuierlich und sogar bedrohlich steigt, kann eine bereits heute knappe Personaldecke morgen bei weitem nicht mehr ausreichend sein. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Leider enthält der Bericht hierzu keine Perspektiven; von möglichen Personalstrukturmaßnahmen ist gar nicht erst die Rede. Ich hoffe, das können wir im Ausschuss nachholen.
Klärungsbedarf besteht für mich auch weiterhin in der Frage der Gefangenenentlohnung. Es ist nicht überraschend, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung dem Referentenentwurf zum Strafvollzugsgesetz auf Bundesebene nicht zustimmt, der eine Anhebung des Bezugsgrößenanteils auf 15 % vorsieht. Die bereits skizzierte schwierige Haushaltslage lässt eine andere Haltung wohl auch kaum zu. Inwieweit es jedoch stattdessen mit dem Vorschlag getan ist, den Bezugsgrößenanteil auf 7 % zu erhöhen und um eine nichtmonetäre Komponente - das sind die sechs Tage - zu ergänzen, um den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu genügen, wird die Landesregierung noch näher erläutern müssen. Dass ihr diese Anhebung
ausreichend erscheint, ist als Argument jedenfalls zu dünn. Wie will die Landesregierung denn die sich daraus ergebenden Gesamtkosten von fast 4 Millionen DM - das sind immerhin Mehrkosten in Höhe von 1,1 Millionen DM - aufbringen? Auch hierzu bleibt der Bericht die Antwort schuldig.
Dies gilt auch für eine Reihe anderer Fragen, seien es beispielsweise der offene Vollzug oder die elektronische Fußfessel. Leider beschränkt sich die Landesregierung zu diesen Fragen in dem Bericht auf die Auflistung von Pro- und Kontraargumenten, ohne eine eigene Haltung darzustellen. Im Ausschuss wird sie dazu Gelegenheit haben. Ich freue mich auf die Beratung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nun vorliegende Bericht beschreibt die derzeitige Situation und die Maßnahmen der letzten Jahre. Die Lage ist nicht rosig, das hat aber wohl auch niemand von uns erwartet.
Herr Geißler, man musste sich deshalb übrigens keine internen Berichte besorgen. Ich bin zum Beispiel Mitglied des Beirats der JVA in Kiel und weiß sehr gut Bescheid. Ich kann mir jederzeit Informationen über die Situation der JVA holen.
Während der letzten Legislaturperiode war ich in fast allen Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein. Ich war bestens informiert.
Daher bin ich zwar froh, dass die Opposition den Anstoß zu diesem Bericht gegeben hat. Ich sage aber auch nicht ohne Stolz, dass wir in den letzten Jahren festgestellt haben, was in Schleswig-Holstein wirklich los ist. Das wiederum eignet sich nicht für parteipolitische Erfolgsmeldungen.
Das Spannendste an diesem Bericht ist aber wohl auf den Seiten 25 bis 28 zu finden, nämlich das Investitionsprogramm. Ich finde, dass wir unserer Justizmini
sterin hier Dank schulden. Sie hat dem Parlament ein halbes Jahr nach ihrem Amtsantritt ein Programm vorgelegt, das - jedenfalls in diesem Land - seinesgleichen sucht. Es werden mehrere Kraftakte notwendig sein, dieses Programm auch umzusetzen. Das ist klar. Zusätzliche Haftplätze und Arbeitsmöglichkeiten werden die Situation in den JVAs - so hoffen wir - aber nachhaltig entspannen.
Wenn wir hier über die Situation der Justizvollzugsanstalten in diesem Lande reden, dürfen wir eines nicht vergessen: Die Anstalten sahen auch vor zehn und vor zwanzig Jahren so aus. Die Versäumnisse sind nicht nur d e r letzten Landesregierung anzukreiden, auch wenn die Damen und Herren der CDU das gern so darstellen. Sie sind d e n letzten Landesregierungen zuzuschreiben - auch denen vor 1988.
Zu den Themen Entlohnung und elektronische Fußfessel sage ich hier so viel: Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der F.D.P., wollten unserer damals noch neuen Justizministerin sicher ein bisschen auf den Zahn fühlen. Ich finde das legitim und kann es gut verstehen.
Zur Gefangenenentlohnung! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Länder natürlich vor Schwierigkeiten gestellt, unabhängig vom Parteibuch der Justizministerin oder des Justizministers. Selbstverständlich befürworten wir alle eine angemessene Gefangenenentlohnung. Sicherlich würden wir sie auch lieber auf 15 % als auf 7 % des Bezuggrößenanteils anheben. Ich denke, dass die Einbeziehung der so genannten nichtmonetären Leistungen hier einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Verfassungsgerichts und den Erwartungen der Finanzminister leisten kann. Herr Hildebrand, wenn ich mich recht erinnere, sind das eben nicht nur die sechs Tage, die Sie angesprochen haben, sondern es handelt sich noch um weitere Leistungen. Das sollten wir uns im Ausschuss noch einmal erläutern lassen. Die Vorstellungen der Ministerin finden also auch hier meine und unsere - volle Unterstützung.
Die Haltung der Ministerin zur elektronischen Fußfessel wurde ebenfalls von Ihnen abgefragt. Ich bin froh, dass in dem Bericht klargestellt wurde, dass eine Anwendung in Schleswig-Holstein nicht in Betracht kommt. So habe ich das gelesen. Ich weiß nicht, wie Sie das gelesen haben. Sie könnte dazu führen, dass es
einen Zweiklassenvollzug gibt: auf der einen Seite diejenigen, die keine Arbeitsstelle oder Wohnung haben und daher in den konventionellen und härteren Strafvollzug kommen, und auf der anderen Seite diejenigen, die über Arbeit und Wohnung verfügen - also die Weiße-Kragen-Täter - und die daher in den Genuss des Hausarrests mit elektronischer Fußfessel kommen.
Wir halten das für schlecht vertretbar und glauben auch nicht, dass man dem nachgeben sollte, zumal noch nicht einmal feststeht, dass mithilfe der Fußfessel überhaupt Kosten eingespart werden können.
Wie gesagt: Ich bin der Meinung, dass es gut ist, dass die Opposition den Anstoß zu diesem Bericht gegeben hat. Er gibt uns Gelegenheit, über das Gute, das wir hier tun, auch zu reden. Wir haben uns während der vergangenen Legislaturperiode davon überzeugen können, wie notwendig es ist, auch hier in Steine zu investieren, damit es den Menschen hinter den Mauern besser geht.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben einen von der Justizministerin vorgelegten Bericht, der sehr umfangreich ist. Er spricht sehr viele Fragen an, die auch gestellt worden sind. Er beantwortet nicht alle Fragen vollständig, aber ich denke, dass wir dazu im Ausschuss noch Näheres erörtern werden.
Dass es sich bei unseren Justizvollzugsanstalten nicht um Hotels handelt, war uns bereits klar. Trotzdem ist es erschreckend zu sehen, wie heruntergekommen sie sind. Der Bericht macht uns nochmals deutlich, dass erhebliche Investitionen notwendig sind, um einen menschenwürdigen und effektiven Strafvollzug zu gewährleisten.
In den Zellen muss endlich ein würdiger Standard hergestellt werden. Wenn von der Landesregierung angeführt wird, dass erst einmal nur die dringendsten Modernisierungsmaßnahmen im Sanitärbereich, bei Fenstern, Fußböden und Schließsystemen vorgenom
men werden sollen, dann lässt sich auch für nicht Eingeweihte erahnen, wie es dort in Wirklichkeit aussehen muss. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um ständige Lebensräume von Menschen handelt, stellt sich für mich auch die Frage, wieweit der Denkmalschutz überhaupt noch Vorrang haben darf.
Selbstverständlich sind die um die 100 Jahre alten Gebäude wichtige Bauwerke. Solange aber die alten Gefängnisse und Zuchthäuser für den modernen Strafvollzug genutzt werden sollen, müssen die Menschen wichtiger sein als der Denkmalschutz.
Zu den wichtigsten Verbesserungen der Lebenssituation im Justizvollzug gehört auch, dass die Gefangenen Resozialisierungsmaßnahmen angeboten bekommen, die sie benötigen, um sich wieder für ein Leben in Freiheit zu qualifizieren. Da scheint aber auch noch Einiges im Argen zu liegen. Auf den ersten Blick erscheinen zum Beispiel die für therapeutische Maßnahmen zur Verfügung stehenden Gelder nicht ausreichend zu sein. Zumindest stellt sich für mich die Frage, ob für Sexualstraftäter durchschnittlich weniger als 10 Stunden Therapie pro Monat wirklich ausreichend sind, um die Ziele der Resozialisierung - unter Prävention von Rückfallkriminalität - zu sichern.
Auch von der elektronischen Fußfessel kann man keinen resozialisierenden Effekt erwarten. Sie ist in keiner Weise geeignet, die Ziele der Strafe zu erreichen. Außerdem belastet sie die Familien. Deshalb freuen wir uns, dass sich die Landesregierung so deutlich von diesem neuen Instrument distanziert hat. Das ändert aber nichts daran, dass die Suche nach neuen Wegen im Strafrecht weiter betrieben werden muss. Wir hoffen, dass die Landesregierung sich auch weiterhin aktiv dafür einsetzen wird, Alternativen zur Freiheitsstrafe zu entwickeln.
Außerdem haben wir auch nicht ganz die Hoffnung verloren, dass man sich für neue Wege im Umgang mit dem Betäubungsmittelkonsum engagiert. Die hohe Anzahl von Personen mit Drogenproblemen und Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz im Strafvollzug sind ein deutliches Indiz dafür, dass diese Gesellschaft noch immer nicht den richtigen Weg für den Umgang mit diesen Problemen gefunden hat. Das schädigt nicht nur die Betroffenen, es belastet auch den Justizvollzug erheblich.
Ein anderer wesentlicher Aspekt der Resozialisierung ist die Entlohnung der Arbeit der Gefangenen. Es ist
bedauerlich, dass sich die Landesregierung genötigt sah, den Vorschlag des Bundesjustizministeriums zur Gefangenenentlohnung deutlich zu unterschreiten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Entlohnung von 7 % der Eckvergütung - unter Berücksichtigung der nichtmonetären Vorteile - würden wir notfalls akzeptieren, vorausgesetzt dies ist verfassungskonform. Wir hoffen aber, dass die Entlohnung in Zukunft weiter verbessert wird. Das Geld, das für den Justizvollzug vorhanden ist, muss erst einmal in die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Gefängnissen gesteckt werden.
(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sowie der Abgeordneten Andreas Beran [SPD] und Thorsten Geißler [CDU])
Das erscheint uns wichtiger zu sein, auch wenn eine noch höhere Entlohnung der Gefangenenarbeit absolut wünschenswert wäre. Die Fragen der F.D.P. sind mit dem vorliegenden Bericht nicht vollständig beantwortet worden. Er hat auch eine lange Reihe weiterer Fragen aufgeworfen.
Ich hoffe, dass Sie und die Landesregierung die Fragen im Ausschuss entsprechend beantworten können.