Die beiden Systeme - hier Angestellte, dort Beamte müssen zusammengeführt werden, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen.
Angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes und der zu erwartenden Kürzungen in vielen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen haben wir aber im Sommer vor der Situation gestanden, in der die Landesregierung bereit war, Kürzungen in Kernbereichen bei den Kommunen, im Sozial-, im Jugend- und im Kulturbereich oder bei den Minderheiten vorzu
nehmen. Deshalb waren wir schweren Herzens bereit, eine Verbeamtung aller Lehrerinnen und Lehrer zu akzeptieren, denn es ist ja richtig, dass der Landeshaushalt dadurch kurzfristig große Summen gespart hat. 57 Millionen DM spart der Finanzminister kurzfristig durch die Verbeamtung.
Zu den kurzfristigen Einsparmöglichkeiten kam die sehr schwer zu verstehende Tatsache hinzu, dass angestellte Lehrkräfte unter dem Strich weniger als verbeamtete Kollegen in ihrer Gehaltstüte vorfanden. Darüber hinaus hatte sich der SSW dafür ausgesprochen, dass ein Alleingang Schleswig-Holsteins in dieser Frage auf Dauer nicht durchzuhalten ist.
Wir hatten deshalb in der Juli-Tagung einen Änderungsantrag zum CDU-Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, einen Bericht über die Perspektiven und Möglichkeiten vorzulegen, eine einheitliche Regelung für den Status von Lehrerinnen und Lehrern im Landesdienst zeitnah auf Bundesebene umzusetzen.
Der Bericht, der uns heute vorgelegt wurde, ist sehr ernüchternd. Sie haben das eben auch ausgeführt. Sie haben gesagt, die westlichen Länder hätten sich für die Verbeamtung einfach entschieden und damit sei die Perspektive, ob man dies nun endlich ändern könne, wieder auf die lange Bank geschoben.
Noch schlimmer: Die Bundesländer benutzen den Beschäftigungsstatus als ein Instrument, mit dem sie auf die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte reagieren können. Das heißt, in der jetzigen Situation haben wir relativ viele Länder, die ihren Lehrerinnen und Lehrern wieder einen Beamtenstatus anbieten, weil sie unter dem Lehrermangel leiden. Am Ende war das ja auch für uns das Argument für die Entscheidung zur Verbeamtung.
Auch ein einheitliches Dienstrecht, insbesondere die grundlegende Änderung des beamtenrechtlichen Versorgungssystems - sprich: eine Beitragspflicht für Beamte -, ist laut dem Bericht der Landesregierung in naher Zukunft sehr unrealistisch. Gerade dieses wäre aber zur Finanzierung einer zukunftsfähigen Rente unabdingbar.
Somit komme ich zu folgendem Fazit: Aus finanziellen und beschäftigungspolitischen Gründen sind wir leider auch in Schleswig-Holstein gezwungen gewesen, eine Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer vorzunehmen, obwohl wir doch alle wissen oder zumindest wissen müssten, dass diese Strukturen nicht zu einem modernen und leistungsfähigen Staat passen.
Einen wichtigen Punkt möchte ich noch hinzufügen. Der SSW bleibt bei seiner Forderung, jedenfalls die durch die Verbeamtung eingesparten 57 Millionen DM sinnvoll einzusetzen, nämlich zur Rücknahme der Kürzungen bei den Minderheiten, den Kommunen und im sozialen Bereich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verzichte darauf, Stellung zu den verschiedenen Hinweisen zu beziehen, die da Richtung „olle Kamellen“ gehen wie bei Herrn de Jager oder in Richtung Haushaltsberatung wie bei Frau Hinrichsen.
Ich beschränke mich auf den vorgelegten Bericht und beziehe mich auf das, was die Ministerin sagte. Es ist deutlich geworden, dass in absehbarer Zeit eine Vereinheitlichung in diesem Bereich bundesweit nicht zu erreichen ist. Deswegen gibt es keinen aktuellen Handlungs- und meines Erachtens auch keinen aktuellen Diskussionsbedarf.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann ja verstehen, dass der SSW mit seinem Berichtsantrag den Sozialdemokraten eine etwas unangenehme Vorlage beschert hat, angesichts des Berichts, der aus diesem Antrag hervorgegangen ist.
Tatsache bleibt, dass dieser Bericht eindrucksvoll dokumentiert, was wir in den letzten fünf, sechs Jahren hier im Lande schon immer gesagt haben, dass nämlich die Lehrerbeschäftigungspolitik, die Frau Simonis mit der Entbeamtung im Jahre 1994 eingeleitet und bis in dieses Jahr hinein weitergeführt hat, ein totaler Irrweg gewesen ist, der dem Land dreistellige Millionenbeträge gekostet hat.
Darüber hinaus hat er dazu geführt, dass qualifizierte junge Lehrkräfte aus unserem Lande abgewandert sind, weil die Beschäftigungsbedingungen mit Dreiviertelverträgen und Angestelltenverträgen im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht attraktiv genug waren.
Da kann man noch so sehr mit dem Kopf schütteln, „bis er abfällt“ - ich zitiere den Herrn Innenminister -; diese Beispiele gibt es zuhauf, Jürgen Weber, und die kennst du auch.
Andere Bundesländer gehen zunehmend wieder zur Verbeamtung der Lehrkräfte über. Das sozialliberal regierte Rheinland-Pfalz nahm diesen Kurswechsel auf Drängen der F.D.P. vor. Ministerpräsident Beck hat kürzlich angekündigt, dass demnächst, nachdem die Berufsschullehrer dort schon generell wieder verbeamtet werden, auch bei den anderen Lehrkräften im allgemein bildenden Bereich die Verbeamtung vorgenommen wird. Also auch dort, wo man diese andere Art der Lehrerbeschäftigung in der Vergangenheit praktiziert hat, ähnlich wie in Schleswig-Holstein, geht man zurück. Das hat neben den finanziellen Ursachen - alle Länder haben unter den teuren Angestelltenverträgen finanzielle Probleme zu bewältigen - vor allem den Grund, dass wir auf einem sich verändernden Lehrerarbeitsmarkt kaum noch die Chance haben, Nachwuchslehrer zu finden, wenn wir nicht attraktive Beschäftigungsangebote unterbreiten. Da sind nun einmal Vollstellen für beamtete Lehrkräfte viel attraktiver und interessanter als Angestelltenverträge, und sie sind erst recht attraktiver, als Verträge auf Teilzeitbasis es jemals sein könnten.
Was die viel beschworene und heute vom SSW wieder herbeigepredigte angebliche Flexibilität angeht, möchte ich die verehrten Kolleginnen und Kollegen vom SSW bitten, sich einfach einmal mit dem Bundesangestelltentarifvertrag und den arbeits- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen für Angestellte im öffentlichen Dienst inhaltlich intensiv auseinander zu setzen.
Der Irrglauben ist weit verbreitet - auch in Teilen der Wirtschaft -, dass man mit Angestellten im Lehrerbereich irgendwie flexibler und leistungsorientierter vorgehen könnte. Dies alles ist Mumpiz, wenn man sich die Rahmenbedingungen, die das Arbeitsrecht und der Bundesangestelltentarifvertrag bieten, konkret ansieht.
Im Gegenteil. Ich bin der Auffassung und habe das wiederholt hier im Landtag ausgeführt, dass man mit dem Beamtenstatus viel leichter zu Fortschritten kommen könnte, beispeilsweise, wenn es darum geht, stär
kere Leistungsanreize in das Gehaltssystem einzuführen. Denn das Besoldungsgesetz kann ja durch eine Novellierung im Sinne von mehr leistungsorientierter Bezahlung schnell verändert werden, indem man zum Beispiel die Automatik der alle zwei Jahre anfallenden Gehaltssteigerungen in den einzelnen Besoldungsgruppen voll oder teilweise durch ein System von Zulagen ersetzt, die entweder funktions- oder aber auch leistungsbezogen sein könnten. Das heißt, man könnte eine echte leistungsbezogene Bezahlung im öffentlichen Dienst durch Änderung der Besoldungsgesetze erreichen. Das gilt natürlich nicht nur für den Lehrerbereich, sondern generell. Wenn Sie das bei den Angestellten im öffentlichen Dienst machen wollten, bräuchten Sie dafür immer die Unterschrift der ÖTV oder in Zukunft vielleicht von ver.di, sprich der Gewerkschaften.
Glauben Sie denn wirklich, dass solche eher auf Leistungsorientierung hin ausgerichteten neuen Strukturen im Tarifrecht von den Gewerkschaften tatsächlich akzeptiert würden? Bedeutete dies doch eine Abschaffung der bisherigen Automatik in der Gehaltsanpassung. Ich kann mir das derzeit jedenfalls nicht vorstellen. Ich meine, dass man hier mit dem Beamtenrecht viel besser vorankommt, was eine leistungsgerechte und auch mit Anreizen für gute Arbeit operierende Besoldung angeht.
Ich komme zum Schluss, denn es sind jetzt die letzten 15 Sekunden Redezeit für mich angebrochen. Die schleswig-holsteinische Lehrerbeschäftigungspolitik der letzten Jahre war ein teurer Flop mit wirklich schlimmen Folgen für die Unterrichtsversorgung an den Schulen. Wir hätten mit diesem Geld, das da verbraten worden ist, weiß Gott in den letzten Jahren viel Besseres für die Schulen tun können.
Nicht nur, dass die F.D.P. behauptet, die Lehrertätigkeit falle in den hoheitlichen Bereich - das ist ihre erste absurde Feststellung -, sondern heute stellt sich die F.D.P. auch noch hin und sagt, die Modernisierung des Staates sei am besten dadurch zu schaffen, dass man möglichst viele Mitarbeiter verbeamtet; denn die Beamten seien ja noch viel flexibler als die Angestell
ten. Ich bitte Sie, das auch dann zu wiederholen, wenn wir andere Dinge diskutieren; Sie sollten dann nicht mit gespaltener Zunge reden und mit unterschiedlichen Argumenten hier nach vorn treten.
Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht ist sehr ernüchternd. Aber Sie, Herr de Jager, haben ihn sehr einseitig gelesen, wenn Sie sich durch diesen Bericht nur voll bestätigt fühlen. Denn der Bericht macht ja auch sehr deutlich, dass die Praxis in den Ländern sehr viel differenzierter ist, als wir sie hier immer diskutiert haben. Es gibt vier Länder, die ohne Wenn und Aber gleich verbeamten. Dazu gehören jetzt auch Schleswig-Holstein und Hamburg. Hamburg hat erst nach uns umgestellt. Darüber hinaus gibt es noch zwei andere Länder, die das tun. Und insofern ist dieser Bericht tatsächlich sehr ernüchternd.
Er ist aber auch deshalb ernüchternd, weil deutlich wird, dass die Länder den Beschäftigungsstatus der Lehrerinnen und Lehrer als Instrument nutzen, um auf die Bedingungen des Arbeitsmarktes zu reagieren.
Ich sage Ihnen, das Beamtenverhältnis insgesamt ist mit Sicherheit damals nicht geschaffen worden, damit flexibel auf einen Arbeitsmarkt reagiert werden kann; das hatte ganz andere Gründe.
Herr de Jager, was Sie völlig ausblenden, ist das zweite Ergebnis des Berichtes. Das ist unerfreulich, sehr ernüchternd und macht deutlich, dass SchleswigHolstein für sein Bestreben, ein einheitliches Dienstrecht auf Bundesebene durchzusetzen, leider kaum Unterstützung findet. Das wird vor allem bei der Diskussion um die Angleichung der unterschiedlichen Versorgungssysteme von Angestellten und Beamten deutlich. Der Bericht zeigt auf, dass SchleswigHolstein für eine dazu notwendige Verfassungsänderung leider keine Mehrheit finden würde. Die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, wie sie von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gerade vorgeschlagen wurde, ist von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr früh in die Diskussion gebracht worden. Eine Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf Beamte und Selbstständige wird von uns grundsätzlich befürwortet. Die CDU in Schleswig-Holstein könnte das, was die CDU/CSU