keine Sache, die schleswig-holstein-spezifisch ist: Pflegemissstände sind kein Einzelfall, weder im privaten Haushalt
oder in ambulanten Stationen noch in den Heimen. Sie sind leider alltägliche Realität für viel zu viele Menschen!
Dass nun die F.D.P. zu Beginn dieser Legislaturperiode den Faden wieder aufnimmt, halten wir auch angesichts der bundespolitischen Debatte für sinnvoll, auch wenn - dies sei hier ausdrücklich gesagt - Frau Ministerin Moser ja mit der gestarteten Pflegequalitätsoffensive deutlich gemacht hat, dass sie nachdrücklich und in Kontinuität und mit einem großen Kreis von Mitwirkenden tatsächlich neue Schritte geht, also auch den bundesgesetzlichen Rahmenbedingung vorauseilt.
Wir als Grüne wollen uns nicht mit diesen Federn schmücken. Es ist aber wohl eine Aufgabe des gesamten Hauses, Frau Moser in ihren Bemühungen zu unterstützen.
Der nun von der F.D.P.-Fraktion vorgelegte Vorschlag zur Ergänzung des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz sieht vor, dass diese Qualitätssicherung ausdrücklich im Gesetz enthalten ist. Wir betonen, dass bisher immerhin schon eine Reihe von Maßnahmen gefördert worden sind. Sie werden auch in der Qualitätsoffensive genannt. Wir gehen auch davon aus, dass, ohne dass die Qualitätssicherung in diesem Ausführungsgesetz explizit genannt ist, diese selbstverständlicher Bestandteil einer jeden Heimtätigkeit zu sein hat und selbstverständlich auch im Rahmen der bisherigen Fördermaßnahmen förderungswürdig ist.
Es mag aber sinnvoll sein - gerade angesichts der zugespitzten Debatte -, noch einmal ausführlich und definitiv klarzustellen, was der Landesgesetzgeber hier will. Insofern halte ich es für sinnvoll, dass wir uns im Ausschuss damit befassen und vielleicht bei dieser Gelegenheit die weiteren Planungen der Ministerin erfahren und in angemessener Weise parlamentarisch begleiten können.
Es bedarf tatsächlich einer großen öffentlichen Anstrengung, um zu erreichen, dass das Thema Pflege nicht ein Gegenstand gegenseitiger Schuldzuweisungen und auch nicht ein Abgrenzungsmechanismus zwischen verschiedenen Institutionen wird, sondern dass es zu dem kommt, was wir brauchen: mehr Qualität in der Ausbildung und Fortbildung, mehr Zeit für die zu Pflegenden, mehr Qualität auch in unaufgeforderter und unregelmäßiger Überprüfung durch die Verbände selbst und insbesondere mehr Unabhängig
keit von den Pflegeeinrichtungen der verschiedenen Institutionen, die zu beraten haben, was denn die richtige Pflege für einen pflegebedürftigen Menschen ist!
Ich freue mich daher über die Ankündigung, dass nunmehr endlich eine Beratungseinrichtung gefunden werden kann, die diese Aufgabe als erste pilothaft wahrnimmt, denn es geht nicht nur um Kontrolle von außen. Es geht auch um die richtige Beratung für den einzelnen Menschen, der die Pflege sucht, es geht darum, dass die so genannten Verbraucherinnen und Verbraucher - das Wort geht mir in diesem Zusammenhang etwas schwer über die Lippen -, dass diejenigen also, die die Pflege brauchen, tatsächlich eine Instanz haben, an die sie sich wenden können. Das Pflegenottelefon ist hier nur der erste Schritt.
Ich darf deshalb ausdrücklich zu einer Debatte zur Unterstützung der Sozialministerin ermutigen. Wenn denn die Gesetzesänderung hierfür der richtige Weg ist - das werden wir im Ausschuss prüfen -, werden wir uns dem nicht verschließen, sondern diese Ergänzung befürworten. Meiner Ansicht nach ist es aber viel wichtiger, dass wir die Debatte in unseren Kommunen anregen, damit dort das stattfindet, was wir hier im Landtag einfordern. Sie wissen, mit gesetzestechnischen Operationen allein ist dem nicht Genüge getan.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niemand von uns wird die Schlagzeilen übersehen haben, die um den Jahreswechsel die aktuelle Situation und Qualität der Pflege in Schleswig-Holstein anprangerten. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, MDK, hatte bei Kontrollen erhebliche Mängel festgestellt, die vor allen Dingen die älteren Mitbürger und deren Angehörige erheblich verunsicherten. Die Debatte weckte auf und warf ein grelles Licht auf die Situation in den Pflegeheimen des Landes. Wer dachte, es reiche aus, eine Pflegeversicherung zu gründen und dann auf deren Durchführung zu warten, um eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Pflege zu bekommen, ist eines anderen belehrt worden. Der bestehende Wettbewerb der Anbieter allein hat bisher nicht ausgereicht, um die Qualität in den stationären Einrichtungen zu sichern.
Keiner von uns kann unberührt bleiben von den Befunden, die die Kontrollen erbrachten. Und alle Partei
en in diesem Hause forderten Konsequenzen, als im Januar diese Sachverhalte hier zur Sprache gekommen sind. Es herrschte und herrscht ein breiter Konsens, dass Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Einrichtungen und deren Überwachung deutlich und schnell verstärkt werden müssen. Die Gesetzesinitiative der F.D.P.-Fraktion ist der jüngste Spross dieser wichtigen Debatte. Jeder Versuch, die Qualität in den Pflegeeinrichtungen zu verbessern und zu sichern, verdient unser aller Aufmerksamkeit. Daher müssen wir uns auch mit diesem Entwurf konstruktiv auseinander setzen.
Die Umsetzung der Pflegeversicherung und die neue Debatte über die Pflegequalität haben bereits dazu geführt, dass Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Qualität der pflegerischen Versorgung zu verbessern und zu sichern. Gegenwärtig laufen bereits eine Qualitätssicherungsoffensive, ein Aktionsprogramm und eine Reihe weiterer Maßnahmen. Auch die Kontrolle findet jetzt offensichtlich verstärkt statt. Es ist immerhin bemerkenswert, dass Schleswig-Holstein das erste Bundesland war, das flächendeckend seine vollstationären Pflegeeinrichtungen kontrollierte. Die Berichte des MDK sind jedoch paradoxerweise gerade Ausdruck dafür, dass jetzt eine Kontrolle stattfindet, die vorher vernachlässigt wurde. Die Probleme wären sonst nicht entdeckt und thematisiert worden.
(Beifall beim SSW - Beifall der Abgeordne- ten Dr. Heiner Garg [F.D.P.] und Dr. Ekke- hard Klug [F.D.P.])
In diesem Kontext ist der F.D.P.-Vorschlag zu bewerten. Es wird zu klären sein, ob der Vorschlag als Bereicherung und Ergänzung der bereits ergriffenen Maßnahmen geeignet ist. Es bleibt zu klären, ob der Umfang der Kontrolle bereits ausreicht, ob die bestehenden Regelungen ausreichen und ob wirklich zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, die einer Verankerung im Landespflegegesetz bedürfen.
Mein Fazit lautet: Die Bewertung der F.D.P.-Initiative kann erst erfolgen, wenn geklärt ist, wie die vorgeschlagene Gesetzesänderung mit den bestehenden Regelungen und den neu ergriffenen Maßnahmen harmoniert. Dies hat Herr Dr. Garg in seiner Rede bereits ausgeführt. Das werden wir hoffentlich im Sozialausschuss nunmehr tun. Der SSW steht jeder Initiative aufgeschlossen gegenüber, die eine Verbesserung der Pflegequalität zum Gegenstand hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer knappen, etwas harschen Feststellung beginnen: Herr Dr. Garg, um Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Pflege nach dem Landespflegegesetz zu fordern, brauchen wir keine Gesetzesänderung. Der einleitende Satz des § 7 des Landespflegegesetzes reicht völlig aus. Man könnte sich fast darüber wundern, dass die F.D.P. hier einen Beitrag zur Überregulierung leistet.
Ich möchte das erläutern, denn unsere Offensive zur Pflegequalität setzt ja gerade bei § 7 des Landespflegegesetzes an. Ich habe aus Ihrer Rede herausgehört, dass Sie mit diesem Antrag vielleicht auch sagen wollen, wir brauchen eine noch bessere Absicherung dieser Qualitätsoffensive. Insoweit bedanke ich mich natürlich für Ihren Vorstoß.
Ich möchte gern darlegen, was bis zum Jahr 2004 im Rahmen dieser Qualitätsoffensive vorgesehen ist, damit deutlich wird, welches Gewicht sie hat. Wir werden über 17 Millionen DM ausschließlich aus Landesmitteln zur Unterstützung des 1998 begonnenen Aktionsprogramms des Landespflegeausschusses einsetzen. Ungefähr 11,5 Millionen DM können nach § 7 dieses Gesetzes verwandt werden.
Wir bekräftigen mit dieser Qualitätsoffensive, dass wir trotz knapper Finanzen Handlungskraft und Handlungsfähigkeit in einem so wichtigen Feld wie der Qualitätssicherung der Pflege bewahren. Insoweit, liebe Frau Kleiner, weise ich mit allem Nachdruck Ihre zum Teil unrichtigen, unsachgemäßen und sehr ungerechten Vorwürfe gegen die Politik der Landesregierung, gegen meine Politik in Sachen Pflege und Pflegequalitätssicherung zurück.
Ich werde darauf in der Beratung im Ausschuss noch im Einzelnen zurückkommen und Sie über Fakten und Zusammenhänge informieren.
Wir werden uns im Ausschuss - wie ich meine - auch darüber unterhalten - daher bin ich für die Initiative dankbar -, ob es sinnvoll ist, die Richtlinie zu § 7 des Landespflegegesetzes in der Richtung, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf anstreben, zu überarbeiten und zu ergänzen. Das scheint mir ein vernünftiger Vorschlag und Weg zu sein.
Soweit Ihr Antrag Maßnahmen zur Kontrolle der Qualität der Pflege nach dem Landespflegegesetz finanzieren will, melde ich allerdings ganz erhebliche
Bedenken an. Nun habe ich nach Ihrem Redebeitrag eher den Eindruck gewonnen, Sie hätten die Vorstellung, landesrechtlich Kontrollfunktionen und Kontrollzuständigkeiten zusätzlich zu dem, was bundesrechtlich geregelt ist - und meines Erachtens auch nur bundesrechtlich geregelt werden kann -, einzuführen. Dies wird nicht gehen. Sie werden die Pflegekassen und Heimträger nicht dazu verpflichten können, auf landesrechtlicher Ebene Kontrollen über das hinaus zu akzeptieren, was bundesrechtlich geregelt ist.
Die Kontrolle der Qualität der Leistungen in der Pflege ist - wie gesagt - bundesrechtlich geregelt. Sie wird in Zukunft besser geregelt sein. Ich habe in Berlin immer mit sehr viel Nachdruck darauf hingewiesen, dass es allerhöchste Zeit wird, dass die beiden Kolleginnen ihre Gesetzentwürfe auf den Weg bringen. Frau Kleiner, auch der zweite Gesetzentwurf von Frau Fischer liegt inzwischen als Referentenentwurf vor. Die Kontrollmöglichkeiten werden verbessert. Die Kooperation der kontrollierenden Instanzen wird verbessert. Dies alles ist auf dem Weg und wir müssen es bis zum Ende des Jahres in Berlin auch verabschiedet haben. Das ist jedenfalls meine Vorstellung.
Im Übrigen sage ich an Ihre Adresse - insbesondere an die Adresse von CDU und F.D.P., die den Leistungsumfang der Pflegeversicherung ja politisch zu verantworten haben, zumindest mit zu verantworten haben -: Wenn wir mehr Personal in der Pflege wollen und wenn wir eine Definition von Qualität wollen, die deutlich über das hinausgeht, was wir zurzeit haben, dann müssen alle Beteiligten auch sagen, wie das bezahlt werden soll.
Ich habe das von dieser Stelle aus schon einmal gesagt. Es nützt nichts zu fordern, die Heimaufsicht in Lübeck oder sonst wo solle kontrollieren, wenn nirgends festgelegt ist, welche Qualitätsstandards denn einzuhalten sind.
Insofern freue ich mich auch auf die Ausschussberatungen. Ich denke, wir kommen auf einen gemeinsamen Nenner. Wir werden weiterhin heftig an der Qualitätsverbesserung der Pflege hier im Lande arbeiten. Nur Eines glaube ich nicht, Herr Dr. Garg, dass wir es nämlich je schaffen - mit noch so hoher Qualität, guter Qualitätssicherung und Kontrolle -, so etwas wie Notansprechpartner, Nottelefone überflüssig zu machen, denn Pflege im täglichen Leben, Pflege ganz praktisch löst immer wieder bei Angehörigen und bei Pflegebedürftigen Notsituationen aus; auch für diese Fälle müssen wir bereit sein. Deshalb brauchen wir solche Einrichtungen. Das bekommen wir nicht weg.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine erste Rede als neuer Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtags