in einem Umfang finanzieren, wie wir es uns angesichts der Finanzlage des Landes in den letzten Jahren bislang gar nicht träumen lassen konnten.
Warum die Landesregierung diese Chance nicht wahrnehmen will, bleibt aus unserer Sicht schleierhaft. Die Landesregierung und speziell die Ministerpräsidentin sind für starke Worte bekannt, auch gegenüber der Bundesregierung. Gut so! Sobald es aber darum geht, starken Worten auch entsprechende Taten folgen zu lassen, tritt in der Staatskanzlei des Landes SchleswigHolstein plötzlich totale Funkstille ein. Wenn es darauf ankommt, dann wackelt der rot-grüne Kieler Schwanz mit dem rot-grünen Berliner Hund. Natürlich wäre es ein Politikum allererster Güte, wenn die rotgrüne Kieler Landesregierung neben den schwarzgelben beziehungsweise schwarzen Südländern gegen den Bund in dieser Sache Verfassungsklage erheben würde. Eine solche Entscheidung läge im wohlverstandenen Interesse des Landes.
Falls sich das Land für eine Klage entscheidet, könnte es den Karlsruher Richtern auch eigene Argumente zu einer Aufteilung, zur Art der Aufteilung eines eventuellen Länderanteils an den UMTS-Auktionserlösen vortragen. Ginge es nach den Vorstellungen der Bayerischen Staatsregierung, welche sie bereits in Karlsruhe vorgetragen hat, dann müsste die Aufteilung orientiert am Steueraufkommen der Länder erfolgen. Die besonderen Belastungen, die auf jene Länder zukommen, in denen Inhaber von UMTS-Lizenzen ihren Sitz haben, die also auch auf uns zukommen, blieben dabei unberücksichtigt. Das heißt, wir würden wieder einmal in die Röhre gucken.
Schleswig-Holstein könnte und sollte, wie wir meinen, für den Eventualfall, dass Karlsruhe einen Länderanspruch bejahen sollte, seine speziellen Belange, was die Frage der Aufteilung angeht, im Verfahren gleich geltend machen.
Im Übrigen meinen wir, es könne doch nicht so sein, dass sich unser Land in Berlin auf Dauer mit der Rolle eines Bettlers abfindet, zumal ein Bettler oft feststellen muss, dass ihm die ganze Bettelei am Ende nicht einmal einen Hosenknopf einträgt. Andere Bundesländer haben uns - etwa bei der Steuerreformgesetzgebung oder nun auch in Sachen UMTS-Klage - vorgeführt, wie man entschlossen für die eigenen Interessen kämpft. Eine Landesregierung, die das nicht zu tun vermag, ist ganz einfach schlapp.
Wolfgang, ich werde mir Mühe geben. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits vor dem Auktionsabschluss hatten Koalitionsfraktionen und Bundesregierung klare Prioritäten für die Verwendung der Versteigerungserlöse aus der Auktion der UMTS-Lizenzen gesetzt. Diese Sondereinnahmen sollen und werden vollständig zur Rückführung der Staatsschulden eingesetzt werden. Damit, sehr geehrter Herr Dr. Klug, sollen haushaltspolitische Fehlentwicklungen der 90er-Jahre korrigiert werden und der finanzpolitische Spielraum für zukunftsweisende Investitionen wieder hergestellt werden.
- Die Perspektive, Herr Kollege Kayenburg, die Erlöse Bund und Ländern zu gleichen Teilen zuzusprechen, ist sehr verlockend, zumal - das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen - der Versteigerungserlös, bevor er überhaupt eingenommen wurde, von den unterschiedlichsten Gruppen, Gruppierungen, Parteien und Fraktionen schon mindestens dreimal verbraten worden ist. Das erinnert mich, mit Verlaub, an die damalige Diskussion über die Möglichkeiten beziehungsweise nicht vorhandenen Möglichkeiten zur Finanzierung des Jägers 90.
Man sollte nun die Kirche im Dorf lassen und erkennen, dass der Abbau der hohen Staatsschulden unabweisbar ist. Wenn die Bundesrepublik politisch handlungsfähig sein will, gibt es zu der erklärten Absicht keine vernünftige Alternative.
Die vorgesehene Verwendung ist außerdem volkswirtschaftlich gesehen völlig in Ordnung. Ich habe hin und wieder durchaus sehr viel Sympathie für solche Äußerungen, wie sie in der „Landeszeitung“ gestanden
Die Entscheidung zur Tilgung der Altschulden hat nun zur Folge, dass jährlich 5 Milliarden DM weniger Zinsen gezahlt werden müssen. Es kommt ausschließlich den Bundesländern zugute, dass diese Zinsersparnis für die Umsetzung eines Zukunftsinvestitionsprogramms eingesetzt wird.
Wenn Sie, Herr Kollege Klug, sagen, dass es allenfalls einen Hosenknopf einbringe, müssen Sie verdammt teure Hosen haben.
- Das ist festgelegt. Das kann man auch nachlesen. Fragen Sie einmal Ihren Kollegen Koppelin; er weiß das.
Nun kann man sich darüber streiten, ob es ausreicht, dass für diese Einsparung lediglich drei Jahre festgelegt wurden, oder ob nicht eventuell eine Nachbesserung vorgenommen werden sollte, Herr Minister, ob also nicht an eine Verlängerung der Laufzeit für das Zukunftsinvestitionsprogramm gedacht werden sollte. Ich will auch gar nicht verhehlen, dass der Verkauf der Lizenzen vorübergehend zu Steuerausfällen führt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gesellschaften, die diese Lizenzen erworben haben, werden diese doch aber wohl kaum nur in die Schublade oder in den Tresor legen, sondern sie werden sie nutzen und kräftig investieren. Das wiederum bringt dann auch Geld in die Kassen der entsprechenden Länder.
Ich will Ihnen hier auch Folgendes noch einmal deutlich in Erinnerung rufen: Wie orientierungslos bisher seitens der CDU und, wie ich leider sagen muss, in Teilbereichen auch seitens der F.D.P. über die erzielten Erlöse diskutiert wurde, weist zum einen der CDUParteitag in Essen vom April vergangenen Jahres aus. Während Frau Merkel und Herr Merz verkündeten, dass sogar die Zinsersparnisse zum Schuldenabbau eingesetzt werden sollten, wurde auf dem Bundesparteitag der CDU in Essen im vergangenen Jahr der Antrag E 35 angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die betreffenden Verkaufserlöse nicht in der Bundeskasse versickern zu lassen, sondern zweckgebunden für den zügigen Ausbau der Infrastruktur strukturschwacher Regionen einzuset
Was im April 2000 geschah, hinderte den CDUBundesvorstand auf seiner Klausurtagung am 7. September 2000 in Hildesheim überhaupt nicht daran, übereinstimmend zu erklären, die Erlöse insgesamt sollten ausschließlich zum Schuldenabbau verwandt werden. Auch Hermann Otto Solms von der F.D.P. forderte im September 2000 noch - ich zitiere -, „auch die Zinsersparnisse zum Schuldenabbau zu nutzen“.
In diesem Zusammenhang verweise ich außerdem auf die Herren Brüderle und Rexrodt. Ich werde alle diese Forderungen keinesfalls kommentieren. Ich ziehe für meine Fraktion jedoch folgende Schlussfolgerung. Wir werden dem Antrag der F.D.P. auf Beteiligung des Landes an der Verfassungsklage zur Länderbeteiligung an den UMTS-Erlösen nicht zustimmen.
- Uns allen, Herr Kayenburg, müsste sehr viel mehr daran gelegen sein, interfraktionell für klare Maßstäbe zur Neuordnung des Finanzsystems einzutreten.
Dann würden nämlich solche absurden Auseinandersetzungen endlich der Vergangenheit angehören. Im Übrigen, Herr Kollege Kubicki, habe ich in der einschlägigen Fachliteratur und auch in der jeweiligen Kommentierung dazu keinen Hinweis darauf gefunden, dass bei der Verteilung einmaliger Einnahmen ein Anspruch der Länder auf eine Verteilung im Verhältnis von 50 : 50 zwischen Bund und Ländern bestünde.
In der Finanzverfassung steht zu Versteigerungserlösen sowieso nichts. Deshalb beantrage ich für meine Fraktion Abstimmung in der Sache und Ablehnung des Antrages.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kähler! Zunächst einmal begrüße ich es sehr, dass Sie die Parteitagsbeschlüsse der CDU aufmerksam lesen. Daraus können Sie nur lernen und kommen voran.
Nur, in der Sache hat der durchaus verhaltene Beifall Ihrer eigenen Fraktion gezeigt, dass Sie die Zeichen der Zeit an dieser Stelle nicht erkannt haben. UMTS das Zauberkürzel für unerwartete Mehreinnahmen zur Tilgung von Staatsschulden für Hans im Glück - ist eben ein neuer Fall auch für die juristische Literatur. Darüber müssen wir neu nachdenken.
Wenn Sie nun sagen, da würden gerade auf Bundesebene Schulden getilgt, dann sagen wir dazu: Das ist im Grundsatz richtig, das unterstützen wir, das ist eine richtige Maßnahme. Aber ich darf Sie freundlich darauf hinweisen - wenn ich richtig informiert bin, sind Sie an der Erarbeitung und Verabschiedung unserer Haushaltspläne hier in Schleswig-Holstein innerhalb Ihrer Fraktion nicht unwesentlich beteiligt -: Auch Land und Kommunen in Schleswig-Holstein haben reichlich Schulden. Fast 32 Milliarden DM Schulden haben wir in Schleswig-Holstein. Auch hier gibt es einen großen Bedarf, diese zu tilgen, und, wenn es Veräußerungserlöse gibt, sie an dieser Stelle einzusetzen, um Zukunftssicherung für das Land zu betreiben.
Wie ist nun die Situation? Der Bund kassiert die UMTS-Erlöse. Den Schaden haben die Länder und Kommunen. Sie müssen sich auf erhebliche Steuermindereinnahmen durch die Abschreibung der Lizenzkosten bei den Ersteigerern einstellen.
Die dem Bund aus der Versteigerung zugeflossenen Erlöse belasten das Geschäftsergebnis der betreffenden Unternehmen. Die Lizenzen sind mindestens auf die Laufzeit von 20 Jahren abzuschreiben. Dadurch vermindert sich der Gewinn der betroffenen Unternehmen mit der Folge erheblicher Steuermindereinnahmen. Zwar ist hiervon auch der Bund - das räume ich ein - mit seinem Anteil an der Körperschaftsteuer betroffen. Bei den Einnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe ist das jedoch erheblich leichter zu verkraften, während zugleich Länder und Kommunen daraus resultierende Steuermindereinnahmen von 27 Milliarden DM in den nächsten Jahren schultern müssen.