Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch ein Embryo im frühen Entwicklungsstadium hat die Anlage, ein Mensch zu werden. An ihm selbst und an aus ihm gewonnenen Zellen darf nicht zu wissenschaftlichen und/oder medizinischen Zwecken geforscht und experimentiert werden. Hier ist es meines Erachtens auch vollständig irrelevant, ob es sich um totipotente embryonale Stammzellen handelt, das heißt solche, aus denen theoretisch wieder ein eigenständiger Embryo erwachsen könnte, oder bloß um multipotente Stammzellen, aus denen lediglich anderes menschliches Gewebe kultiviert werden kann, wobei uns Kritiker auch darüber belehren, dass es eine Grauzone zwischen den totipotenten und multipotenten Stammzellen gibt. Das heißt, dass nicht in allen Fällen zweifelsfrei und klar vorher zu unterscheiden ist, mit welchem Stadium von Stammzellen man es wirklich zu tun hat.
Auch an dieser Stelle sollten wir Versprechungen von Wissenschaftlern, die in ihrem Eifer und ihrem Bestreben meinen uns zu überzeugen, dass dies darzustellen ist, nicht vorschnell glauben. Ich erinnere nur an die Debatte über die Aussaat von gentechnisch verändertem Mais. Hier war immer gesagt worden, so etwas könne nicht passieren, und wir stellen fest, es kann passieren. Das heißt, wir wissen über die Hundertprozentigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse nur, dass sie nicht besteht.
Es gibt vielmehr immer die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums, und das müssen wir in unsere Bewertung einfließen lassen.
- Herr Kubicki, ich rede jetzt und ich bitte Sie, mir zuzuhören, so wie ich der Rednerin Ihrer Fraktion aufmerksam zugehört habe. Es wäre sehr schön, wenn Sie Ihren Redefluss einmal stoppen könnten. Das wäre wirklich gut.
Die FDP-Bundestagsfraktion sieht in dieser Unterscheidung, nämlich der totipotenten und multipotenten Stammzellen, den qualitativen Schlüssel, um die Forschung an so genannten multipotenten embryonalen Stammzellen zu erlauben und zu fördern. Wir aber, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, finden diese Einschätzung - ich habe das eben schon etwas detaillierter dargestellt - grundlegend falsch, und wir finden auch, dass sie das Problem von der falschen Seite betrachtet. Wir lehnen das also ab. Es geht im Embryonenschutzgesetz um den Schutz des einzelnen, des ursprünglichen Embryos, das heißt, es widerspricht bereits dem deutschen Schutzstatus, wenn Stammzellen aus dem Embryo gewonnen und entnommen werden, egal ab welchem Zellstadium, egal ob sie toti- oder multipotent sein müssen. Embryonen werden in vitro erzeugt, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen, um ein Kind zu werden, nicht um als „Materiallager“ benutzt zu werden.
Wenn das bestehende Recht diesen Schutzstatus aus bekannten Gründen nicht wirklich sicherstellt, dann muss der Buchstabe des Gesetzes entsprechend seinem Ziel geändert werden. Diese Grundsatzdebatte muss gesellschaftlich und politisch zu Ende geführt und es müssen entsprechende Konsequenzen auf Bundes- und Landesebene gezogen werden.
Die notwendigen Entscheidungen dürfen nicht durch konkrete Forschungspraxis vorweggenommen oder unterlaufen werden. Wenn wir hier immer darauf hingewiesen werden, dass wir uns nicht ins forschungspolitische Abseits begeben sollen, dann frage ich auch einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wie haben wir dann diese Meldung von heute Morgen einzuschätzen, dass sich 50 bezahlte Eizellenspenderinnen und Samenzellenspender zur Verfügung stellten, um Embryonen herzustellen, und zwar rein und ausschließlich zu Forschungszwecken? Ist das dann der nächste Schritt? Ist das dann die Forschung, der wir uns auch wieder anschließen müssen, weil wir uns doch forschungspolitisch nicht ins Abseits stellen dürfen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es hier mit einer weiteren Büchse der Pandora zu tun. Wir können sie nicht wieder schließen. Auch das ist der Inhalt der
archetypischen Sage; das ist ganz klar. Aber müssen wir wirklich zu deren Verbreitung beitragen? Ich meine, nein. Moratorien und Appelle an Wissenschaft und Forschung mögen auf Bundesebene und vielleicht auch hier bei uns für den aktuellen Handlungsbedarf und für einen gewissen Übergangszeitraum geeignet sein, ich glaube aber - und da widerspreche ich auch dem Kollegen Weber mit seiner Vermutung, dass das dann ad infinitum wäre -, letztlich muss es eine eindeutige gesetzliche Regelung und gegebenenfalls eine Erweiterung des Embryonenschutzgesetzes geben. Das ist aus meiner Sicht ganz klar. Wir können uns davor nicht drücken.
Wir sollten uns aber Zeit nehmen und insofern begrüße ich für meine Fraktion den Antrag der CDU auf ein Moratorium. Wir haben das auch schon getan, als dies auf Bundesebene geschah. Letztlich ist dies eine Gewissensentscheidung jedes einzelnen Abgeordneten. Ich hoffe, dass wir in diesem Landtag die Größe haben werden, zu unserem Gewissen zu stehen.
Nach der kontroversen öffentlichen Diskussion in der letzten Zeit sind wir verwundert, dass weder das Rektorat der Universität Kiel noch das Kultusministerium über den bevorstehenden Import beziehungsweise das damit verbundene Forschungsprojekt informiert waren.
(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Wir sind doch keine Diktatur, in der Forschungsprojekte durch die Obrigkeit genehmigungsbedürftig sind!)
Dieses bestätigt unsere dringende Forderung nach mehr Kontrolle, Folgenabschätzung und Bewertung in diesem Bereich. Wir brauchen, wie ich glaube, dringend eine Wissenschaftsfolgenabschätzung. Das muss die Wissenschaft selber leisten.
Vorhin ist gefragt worden, wo wir denn stünden, wenn die Wissenschaft nicht immer wieder Tabus gebrochen hätte. Wir kommen da aber nur immer wieder zurück auf die alte Diskussion, dass man ein Messer zum Brotschneiden und zum Morden benutzen kann. Selbstverständlich hat die Wissenschaft Tabus gebrochen und das war auch zum Segen der Menschheit, aber selbstverständlich hätten wir ohne den Tabubruch der Wissenschaft Hiroshima und Nagasaki nicht gehabt und wir hätten nicht Tonnen von hochbelastetem, hochverseuchtem Atommüll, von dem wir nicht wissen, wie wir damit umgehen sollen. Das betrifft noch zig Generationen - nicht nur die nächste oder übernächste, die wir noch selbst erleben können. Es sind unglaubliche Zeiträume, um die es sich hier handelt.
Wir wissen gar nicht, wie wir es machen sollen und machen können, und wir wissen es auch nicht im Bereich der Gentechnik.
Eine letzte Anmerkung will ich zur Gentherapie machen: Nach dem bisherigen Stand hat es bislang circa 4.000 gentherapeutische Versuche gegeben. Allerdings hat es bisher noch keine einzige Heilung mittels Gentherapie gegeben. Es hat aber schreckliche Todesfälle gegeben. Auch dies ist im „Spiegel“ nachzulesen.
Es wird vielleicht zu Ihrer Entscheidungsfindung mit beitragen, dass wir auch an dieser Stelle abwägen. Natürlich möchte ein Arzt heilen. Das ist gar keine Frage. Das will ich gar nicht infrage stellen, aber es ist bis dahin ein weiter Weg. Wir sind noch lange nicht so weit wie die USA, in denen ein Werbeplakat behauptet - dort ist die Situation eine ganz andere -, mithilfe von Stammzellen wäre die Heilung eines diabeteskranken Mädchens in Reichweite. Diese Reichweite muss doch nicht heißen, dass sie in unserer, in meiner Lebenszeit sichere anwendbare Ergebnisse zutage fördert.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Was lernen wir jetzt daraus? Dass wir darauf verzichten?)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verlokkend erscheinen die Perspektiven, die die Stammzellenforschung bietet. Schreckliche, bisher unheilbare Krankheiten wie die parkinsonsche Schüttellähmung ließen sich vielleicht kurieren. Obwohl bis heute nicht klar ist, ob die Stammzellentherapie diese Heilversprechen wirklich einlösen kann, weckt sie bei vielen Menschen Hoffnung. Niemand von uns wünscht sich nicht eine Heilung für die betroffenen Kranken und deren Angehörige. Das Glück dieser Mitmenschen wäre uns viel Wert und so lassen wir uns auf den Gedanken ein, durch embryonale Stammzellen eine Medizin zu finden.
Die gesundheitliche Unversehrtheit ist ein hohes Gut. Deshalb müssen triftige Gründe dagegen sprechen, die Suche nach Methoden der Heilung und Linderung zu verbieten. Wer sich aber trotzdem von den Einwänden gegen die Stammzellenforschung letztlich überzeugen lässt, ist kein schlechterer Mensch. Es gibt auch die Möglichkeit, dass die zu erwartenden negativen Folgen schwerer wiegen als eine erfolgversprechende Therapie. Letztlich besteht kein moralischer Rechtsanspruch auf Gesundheit um jeden Preis. So hart dies auch für die Betroffenen ist: Es muss Grenzen der medizinischen Therapie geben. Diese Grenzen kön
nen nicht mit Blick auf bestimmte Krankheiten gezogen werden. Das wäre eine unzulässige Selektion von Menschenleben. Es muss aber zulässig sein, bestimmte Technologien abzulehnen.
Mit der Stammzellenforschung stehen wir vor Entscheidungen, deren Folgen sich nicht mehr rückgängig machen lassen. Wir alle wissen, dass solche Technologien auch im menschenverachtenden Sinne missbraucht und weiterentwickelt werden könnten. Niemand glaubt, dass sie sich wieder einsammeln lassen. Wir reden hier über Geister, die sich mit noch so viel Gewalt nicht ins Reagenzglas zurückbringen lassen; deshalb müssen wir uns gut überlegen, ob sie gut oder böse sind, bevor wie sie rufen.
Fragen von so grundlegender Natur müssen von der Politik beantwortet werden. Wenn wir es mit der Demokratie ernst meinen, dann muss der Gesellschaft auch die Möglichkeit gegeben werden, stopp sagen zu können. Die Fragen des Umgangs mit embryonalen Stammzellen oder der PID berühren so fundamentale Fragen, dass sie letztlich nicht allein von denen entschieden werden können, die lediglich auf Zeit vom Volk gewählt worden sind. Die Aufgabe der Politik sollte sich daher darauf beschränken, diesen Prozess zu moderieren. Parteien und Parlamentarier sind aufgerufen, sich auf die ursprüngliche Definition ihres Auftrages zu besinnen:
den Willen der Bevölkerung zu kanalisieren und zur Willensbildung beizutragen. Dies kann nur geschehen, indem man eine möglichst breite Debatte führt, bevor das Parlament beschließt. Die Entscheidung muss im Bundestag und nirgendwo anders fallen. Es ist seine Aufgabe, sich so weit wie möglich von tagespolitischen Überlegungen oder Parteitaktik freizumachen und eine Richtungsentscheidung zu treffen, die dann akzeptiert werden muss.
Es hat in der Bundesrepublik schon einmal einen Prozess der Konsensfindung in dieser Frage gegeben. Als Mitte der 80er-Jahre die Reagenzglasbefruchtung Realität wurde, stellte sich erstmals die Frage nach den moralischen und juristischen Rechten von frühen Stadien menschlichen Lebens. Was bereits in der Debatte über die Abtreibung zur Diskussion stand, nämlich die Frage, ab wann es Menschenwürde gibt, wurde hier auf die Spitze getrieben. Der damalige Konsens, mithilfe des Bundesverfassungsgerichts errungen, lautete: Ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ist grundlegend von menschlichem Leben auszugehen. So problematisch diese Definition in Verbindung mit Schwangerschaftsabbrüchen oder manchen Verhütungsmitteln war und ist, weil sie dem Selbstbestim
mungsrecht der Frauen die Rechte eines anderen Lebewesens gegenüberstellt, so überzeugend ist auch diese Argumentation. Denn wer möchte sich wirklich anmaßen zu entscheiden, zu welchem späteren Zeitpunkt der Embryo zum Menschen wird? Hier tut sich anderenfalls ein Dilemma der Selektion in menschenwürdiges und nicht menschenwürdiges Leben auf, das kaum schlüssig zu beantworten ist.
Bei der Forschung mit embryonalen Stammzellen werden Embryonen verbraucht, wie die Wissenschaft euphemistisch formuliert. Das Leben der Zellen wird getötet. Hierin liegt eines der wesentlichen Probleme dieser Forschung, denn damit wird die bisherige moralische Grenze überschritten. Bisher konnte allein die Notlage einer Frau schwerer als die Schutzrechte eines Embryos wiegen. Dieser bisherige Konsens ist aber jetzt von prominenten Vertretern aus Wissenschaft und Politik gekündigt worden, weil die wissenschaftliche Entwicklung heute ganz woanders steht.
Man gewichtet den erhofften medizinischen und ökonomischen Nutzen neuer Verfahren höher als das Leben der Embryonen. Da sich die technischen Möglichkeiten wandeln und die Ethik in einem säkularen Staat eine dynamische Größe ist, ist es durchaus legitim, diese ethischen Fragen immer wieder neu zu verhandeln. Die Bedingung ist dann aber, dass diesem neuen Prozess der Konsensfindung auch genügend Zeit eingeräumt wird. Die Meinungsbildung darf nicht mit Argumenten totgeschlagen werden wie „Die Zeit läuft uns davon
Das Ausland ist schneller.“ Es gibt nämlich viele Fragen zu klären, bevor man verantwortungsvoll den Weg für eine solche Entscheidung ebnet.
Es stellt sich nicht nur die ethische Frage nach den Folgen für den Embryo. Es stellen sich auch Fragen der Folgewirkungen insgesamt - zumindest jener, die wir überhaupt überschauen können; denn jegliche Technologie hat die Eigenart, dass sie eine Menge nicht beabsichtigter Folgen zeitigt, Nebeneinwirkungen, die keiner einkalkuliert hat. Das gilt sowohl im Sinne der unmittelbaren Wirkung der Eingriffe selbst wie auch für die weitere Entwicklung der Technologie und gesellschaftlichen Veränderungen.
Ich möchte nur einige bisher unbeantwortete Fragen nennen: Besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Therapie mit embryonalen Stammzellen wirklich erfolgreich werden kann? Besteht die Chance, bei den menschlichen Zellen jene erheblichen Nebenwirkungen in den Griff zu bekommen, die man bei den Mäusen schon nicht steuern kann? Ist es ethisch ver
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wer soll diese Fragen beantworten? - Zurufe der Abgeord- neten Jürgen Weber [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])
Alle waren sich darin einig, dass das nicht der Fall sein soll. Das Problem ist die Frage, wie später in 10, 15 Jahren über das so genannte Ersatzteillager gesprochen wird.
Woher sollen die Zellen kommen? Wenn wir uns für die PID einscheiden, wäre es moralisch kaum zu vertreten, nur importierte Eizellen zu verwenden. Sollen zukünftig also Eizellen gespendet werden? Aus der Reagenzglasbefruchtung haben sich Stammzellenforschung und PID entwickelt. Was sind die möglichen technologischen Folgen der Stammzellenmanipulation? Es stellt sich - wie auch bei der PID - die Frage nach einer Einschränkung menschlicher Freiheit. Das Bild vom normalen Menschen wird sich zwangsläufig verschieben. Es besteht die realistische Gefahr, dass diese Vorstellungen von der Normalität enger werden, was eigentlich gerade auch einer liberalen Partei Anlass zum Nachdenken geben müsste. Es stellt sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen an den Technologien, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der katastrophalen Biopatentrichtlinie, nach der nicht nur Verfahren, sondern zum Beispiel auch die manipulierten Zelllinien eines Menschen patentiert werden können.
Es steht deshalb vieles auf dem Spiel - zu viel -,als dass allein das Argument der Forschungsfreiheit der Schlüssel zu irgendwelchen Antworten auf diese Fragen wäre.
Dies gilt umso mehr, als die von der Politik eingeforderten kurzen Wege zwischen der Forschung und deren Verwertung natürlich auch zur Folge haben, dass diese beiden Größen zunehmend enger verquickt werden. Wissenschaftlicher Erkenntnisdrang und Patentrechte gehen neue Allianzen ein, die zumindest im Rahmen so komplexer und fundamentaler ethischer Fragen das Argument der Forschungsfreiheit relativieren.
Durch die Einrichtung einer Enquetekommission beim Bundestag und durch die weniger parlamentarisch korrekte Berufung des Ethikrates der Bundesregierung hat sich die Bundespolitik darum bemüht, Wissen als Entscheidungsgrundlage zusammenzutragen. Die aktuelle Debatte in den und über die Medien trägt dazu
bei, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und ihnen eine fundierte Willensbildung zu ermöglichen.
Gerade weil dieser Prozess noch im Gange ist, halten wir es für falsch, jetzt schon die großen Bekenntnisse für oder gegen die Stammzellenforschung vorzutragen. Selbstverständlich soll sich auch der Landtag eine Meinung bilden und diese als ein Mosaiksteinchen in die breite Debatte einbringen. Letztlich gebietet aber der Respekt vor dem Souverän, dass wir erst einmal die Aufklärungsarbeit des zuständigen Parlaments abwarten, bevor wir unser Urteil zu Markte tragen. Der SSW wird kein abschließendes Urteil abgeben, bevor wir die Erkenntnisse und Voten der Kommissionen kennen und diese die Meinungsbildung in der Bevölkerung befruchtet haben. Das gebietet unserer Respekt vor dem demokratischen Entscheidungsprozess.
Gerade weil wir meinen, dass die letzten Worte wohl im Reichstagsgebäude und eventuell im Bundesrat fallen, unterstützen wir auch die von der CDU gestellte Forderung nach einem Moratorium für den Import embryonaler Stammzellen. Solange das Parlament noch nicht entschieden hat, macht es keinen Sinn, diese Zellen zu importieren, und es wäre ein falsches Signal. Ein Appell an die Forscher - wie von SPD und Grünen vorgeschlagen - wäre nach unserer Ansicht nicht ausreichend.