Kollege Wodarz, eines möchte ich für die SPDFraktion ganz deutlich machen: Es kann nicht sein, dass die jetzige Geltungsdauer des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes - bis 2006 - in irgendeiner Weise die Sorgfalt der Prüfung beeinflusst. Das geht nicht.
In jedem Falle muss sorgfältig geprüft werden. Sie haben das nicht ganz klargemacht. Das halte ich für wichtig.
Noch eines macht die Vorbemerkung der Landesregierung deutlich, die Sorge vor Schiffsunfällen. Die Nordsee ist das am meisten befahrene Binnenmeer, das wir haben. Graf Kerssenbrock hat die Zahlen genannt. Der Schutz der marinen Umwelt vor Beeinträchtigungen wird nur nachrangig betrachtet. Angesichts der Anstrengungen, die die Landesregierung unternommen hat, ein Landesnaturschutzgesetz übers Land zu bringen, das viele Privateigentümer in diesem Lande in ihren Möglichkeiten erheblich behindert, erhebliche Kosten für Privateigentümer verursacht, finde ich es schon ein bisschen seltsam, inwieweit der Schutz der maritimen Umwelt deutlich nachrangig behandelt wird.
Die Ministerin hat herausgestellt, wenn es um die Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen geht, ergeben sich Schwierigkeiten aus den verschiedenen Zuständigkeiten der Behörden für die unterschiedlichen Seengebiete. Innerhalb der 12-Meilen-Zone ist das Land zuständig, im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bund.
Die Betreiber von Offshore-Windparks müssen den Nachweis erbringen, dass von den Windkraftanlagen keine Beeinträchtigungen für Schifffahrt und Umwelt ausgehen. Prüfschemata, Grenzwerte und sonstige Kriterien, nach denen die Genehmigungsbehörden entscheiden werden, sind diesen nicht bekannt, weil es sie noch gar nicht gibt oder sie von Behörde zu Behörde unterschiedlich sind.
Ich finde es gut, dass die CDU-Fraktion dieses Dilemma aufgegriffen und in ihrem Antrag Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt hat.
Die Landesregierung steckt in einem weiteren Dilemma: Einerseits wirbt sie um Investoren, sich an der Errichtung von Offshore-Windparks zu beteiligen, andererseits betont auch die Landesregierung, dass große Wissenslücken bestehen und die für die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen Untersuchungs- und Bewertungsmethoden sowohl für die Verfahren in der AWZ als auch für SKY 2000 in der Ostsee noch gar nicht zur Verfügung stehen.
Wenn Sie aber über das Untersuchungsgebiet nur wenig wissen und die Genehmigungskriterien noch nicht kennen, können Sie Investoren ehrlicherweise keine belastbaren Prognosen über eine Genehmigungsfähigkeit Ihrer Projekte geben. Die Forderung der CDU-Fraktion nach einer Festschreibung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Außenwirtschafts
Es wirkt schon komisch, wenn innerhalb der 12Meilen-Zone eine solche Prüfung durchgeführt werden muss, während in der AWZ entsprechende Regelungen fehlen. Bedeutet dies, dass Umweltbelange außerhalb dieser Zone keine so entscheidende Rolle spielen?
Das Umweltbundesamt hat ein Forschungsvorhaben zur Vermeidung und Verminderung von Belastungen der Meeresumwelt durch Offshore-Windparks im küstenfernen Bereich in Auftrag gegeben. Nach dem Bericht liegen die Ergebnisse erst im Dezember 2002 vor.
Der Germanische Lloyd prüft im Auftrag des Bundesamtes für Seeschifffahrt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Kollision von Schiffen mit Windkraftanlagen ist.
Es ist bemerkenswert, dass angesichts der Unsicherheit über die Genehmigungsfähigkeit von OffshoreWindkraftanlagen bereits zehn Anträge für Windenergieparks in der Nordsee und fünf in der Ostsee für je 80 bis 200 Anlagen mit einer Leistung von bis zu 5 MW im Mai beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie vorgelegen haben, obwohl das Forschungsvorhaben des Bundesumweltamts noch läuft.
Die Frage ist - das ist doch die Sorge, die die Menschen an der Nord- und Ostsee haben -: Werden hier bereits Fakten geschaffen, die es nachher schwer oder faktisch unmöglich machen, Antragstellern eine Genehmigung der Anlagen zu versagen, obwohl die Ergebnisse der Forschungsvorhaben und sonstiger Untersuchungen dazu verpflichten?
Wie problematisch Offshore-Anlagen vor Ort gesehen werden, hat das Projekt SKY 2000 bewiesen. Erst Ende letzten Monats hat Herr Poppendiecker Frau Ministerin Franzen darauf hingewiesen, dass SKY 2000 den Fischern in der Lübecker Bucht die besten Fanggebiete nehmen wird. Warum sollen die Fischer gegenüber der Windkraftnutzung zurückstehen?
Und was ist mit den Fachvorschlägen des Bundesnaturschutzamtes? Innerhalb der 12-Meilen-Zone überschneidet sich nordwestlich von Helgoland der Fachvorschlag des BNA für ein Important-Bird-AreaGebiet mit einem so genannten „Restsuchraum“ für Offshore-Anlagen.
Die Landesregierung hat darauf hingewiesen, dass diese Fachvorschläge keine Handlungsbeschränkungen für die Genehmigung von Anlagen beinhalten. Rechtlich ist das so. Will sie damit auch sagen, dass Fachvorschläge einer Bundesbehörde aus dem Verantwor
tungsbereich des Bundesumweltministers - Grüne wertlos oder irrelevant sind? Angesichts der Ansprüche, die diese rot-grüne Regierung im Umweltbereich von anderen einfordert, ist das - wie ich meine - ein Armutszeugnis.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Karl-Martin Hentschel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich die CDU loben. Sie haben einen fachlich guten Antrag gestellt, der die wichtigen Fragen anspricht, wichtige Punkte benennt, die zu regeln sind.
Ich hätte mir gewünscht, dass auch der Redebeitrag dem Niveau des Antrags entsprochen hätte. Das war leider nicht der Fall.
Immerhin muss ich feststellen, dass Herr Kerssenbrock gestern festgestellt hat, dass Atomkraftwerke gefährlich sind. Eine völlig neue Feststellung aus den Reihen der Union! Heute hat er die Aufstellung von Atomkraftwerken mit Subventionen in der Vergangenheit als Fehler bezeichnet. Das ist geradezu revolutionär.
Wir Grüne unterstützen den weiteren Ausbau der Windenergie und sehen die Zukunft neben dem Repowering an Land eindeutig in der Offshore-Nutzung auf See.
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das Deutsche Windenergieinstitut aus Wilhelmshaven eine Studie zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung im Hinblick auf den Klimaschutz erstellt. Das DEWI erwartet bis zum Jahr 2005 eine jährliche Produktionsmenge von 22,7 TWh Windstrom in Deutschland und einer CO2-Minderung von 14 Millionen t. Eine weitere Prognose sieht bis zum Jahr 2030 eine erreichte Gesamtleistung aller Windenergieanlagen von 40.000 MW. Das ist mehr als 20 % der gesamten Elektrizitätsversorgung in Deutschland. Für Schleswig-Holstein würde das bedeuten, dass Windenergie die Stromquelle Nummer eins ist.
Wenn man diese Perspektiven sieht, kann man nicht von Nischenproduktion oder ähnlichen Dingen reden. Es ist völlig klar, dass bei dieser Dimension nicht nur ein Atomkraftwerk, sondern ein Großteil der Atomkraftwerke durch Windenergieanlagen ersetzt werden können.
Sie haben völlig Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass Windenergie unstetig ist. Das ist ein Problem. Deswegen muss man Maßnahmen ergreifen, sie im Mix mit anderen Energieträgern zu verstetigen. Das tun wir über das europäische Netz. Hier stehen wir im Verbund mit gesamt Europa. Es gibt bereits Laststabilisierungsrechnungen. Es gibt Modelle der lastabhängigen Strompreise, die eine entsprechende Regulierung herbeiführen.
Wir bauen das Kabel nach Norwegen nach dem Motto: Wenn hier wenig Wind weht, machen die Norweger ihre Wasserkraftwerke auf, wenn wir mehr Wind haben, machen die zu und wir schicken den Windstrom nach Norwegen. Hier haben wir ein wunderbares LastSwapping - und beide Energiearten sind regenerative Energien, die Wasserenergie und die Windenergie.