Protokoll der Sitzung vom 14.11.2001

Das heißt, es geht auch um die Frage: Wie sieht ein zukünftiges Ausbildungsprofil in der Altenpflege aus? Ich bin der Meinung, dass das heutige Ausbildungsprofil in keiner Weise mehr ausreicht, um diejenigen, die nachher die Pflegebedürftigen zu betreuen haben, angemessen mit Lehrinhalten zu versorgen. Wenn wir uns nämlich die Struktur der Heimbewohner anschauen - auch das ist vorhin bereits angesprochen worden -, dann stellen wir Folgendes fest. Durch den richtigen Ansatz „ambulant vor stationär“ hat sich die Struktur der Heimbewohner entscheidend geändert. Die Heimbewohner sind nicht nur immer älter, sondern auch immer kranker und pflegebedürftiger geworden. Daher gehören in ein vernünftiges Ausbildungsprofil längst Elemente, wie sie zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung zum Krankenpfleger vermittelt werden.

(Beifall bei FDP, CDU und vereinzelt bei der SPD)

Deswegen fände ich es unendlich schön, Frau Ministerin - ich weiß, dass das ein bisschen Utopie ist; aber es besteht ja auch die Gelegenheit, einige weiterführende Gedanken zu äußern -, wenn wir erstens eine bundeseinheitliche Ausbildung zum Altenpfleger bekämen.

(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Silke Hinrichsen [SSW])

Ich fände es zweitens schön, wenn wir die Ausbildungsvergütung bundesweit regeln könnten.

(Beifall bei FDP, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

- Herr Nabel, ich weiß gar nicht, warum Sie jetzt hier Differenzen aufbauen!

(Zuruf des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU])

- Herr Kalinka, ich bin dran!

Mir wäre es am liebsten, wenn wir zu einer Basisausbildung kämen, die für Altenpfleger und Krankenpfleger zunächst gleich ist, und es erst nach zwei oder zweieinhalb Jahren eine Spezialisierungsmöglichkeit für einen der beiden Wege geben würde.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Dadurch würde sich auch das soziale Image, im Hinblick auf das wir ja immer erklären, dass wir es verbessern wollen, erheblich verbessert. Das soziale Image der Krankenpfleger ist nicht so schlecht wie das der Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Das mag zum einen daran liegen, dass die Ausbildung zum Krankenpfleger beziehungsweise zur Krankenpflegerin ein bundesweit einheitlicher und anerkannter Ausbildungsberuf ist.

(Beifall der Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD] und Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Liebe Kollegin Kleiner, meiner Ansicht nach ist mit den Fragen, die Sie an die Landesregierung gerichtet haben, ein bisschen die Chance vertan worden, das vorgelegte Handlungskonzept zu evaluieren. Es ist richtig, dass nachgefragt worden ist, was eigentlich passiert ist und wie weit man in der Umsetzung ist. Ich meine jedoch, es führt nicht so unendlich weit, wenn man Fragen stellt mit dem Ziel, sich auf bestimmte Antworten einzuschießen, und sich auf Stellen kapriziert, bei denen ich der Auffassung bin, dass sie uns, was die Qualitätsdebatte angeht, nicht weiterbringen.

Daher diskutieren wir heute über einen Bericht, dem kein einheitliches Evaluierungskonzept zugrunde

(Dr. Heiner Garg)

gelegt worden ist, weil keines zugrunde gelegt werden konnte. Lassen Sie mich das anhand einer Ihrer Fragen verdeutlichen, die Sie selbst aufgegriffen haben. Sie fragen zu Buchstabe D Ziffer 5 des Handlungskonzepts:

„Auf welchem Wege will sie sicherstellen, dass auch tatsächlich alle Leitungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen?“

Unserer Auffassung nach ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, alle Pflegedienstleitungen aufzufordern, an sämtlichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

(Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Silke Hinrich- sen [SSW])

Ich hätte mich gefreut, wenn gefragt worden wäre, was die Landesregierung plant, damit die Pflegedienstleitungen in Zukunft in der Lage sein werden, an solchen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Das wäre aus meiner Sicht die richtige Fragestellung gewesen.

(Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Silke Hinrich- sen [SSW])

Ich will nur daran erinnern, dass der Kollege Beran bei der letzten Debatte über die Pflegesituation von der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sabbatjahres gesprochen hat. Ich habe ihm erwidert, ich hätte Zweifel, ob das bei dem gegenwärtigen Personalstand überhaupt möglich ist. Ich habe auch meine Zweifel, ob es bei dem gegenwärtigen Personalstand möglich ist, dass die Pflegekräfte beziehungsweise die Pflegedienstleitungen alle Fortbildungsangebote wahrnehmen. In Zukunft muss die Frage nach einem Personalentwicklungskonzept beantwortet werden. Da ist die Landesregierung dann einzubinden.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Ich bin gespannt darauf, was bei dem Modellversuch PLAISIR im Kreis Segeberg herauskommt. Es geht also darum, welche Möglichkeiten, welche Freiräume aufgrund einer besseren Personaldecke geschaffen werden, damit solche Angebote in Zukunft stärker wahrgenommen werden können.

Liebe Frau Kleiner, Sinn und Zweck eines Handlungskonzeptes ist meiner Ansicht nach nicht, eine neue Verantwortlichkeit des Ministeriums zu schaffen. Die Verantwortungen sind aus unserer Sicht geklärt. Dem Land obliegt eben gerade nicht die Heimaufsicht, sondern nur die Fachaufsicht. Eine Fachaufsicht er

streckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Verwaltungsangelegenheiten einer Behörde. Es bestehen deshalb keine Kontroll- oder Sanktionsmöglichkeiten vonseiten des Landes in Bezug auf die Einhaltung von Qualitätsnormen der einzelnen Pflegeeinrichtungen. Wenn man die Zuständigkeiten ändern will, dann muss man einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Hinsichtlich der Frage, wie wichtig und notwendig es ist, den behandelnden Arzt einzubeziehen, sind wir uns sicherlich einig. Ich will das, was Sie und der Kollege Beran gesagt haben, nicht wiederholen. Mir kommt es vor allem darauf an, noch einmal darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass es zwischen den dreien, nämlich zwischen dem Pflegebedürftigen, der Pflegefachkraft und dem behandelnden Arzt, zu einem vertrauensvollen Dreiecksverhältnis kommt. Im Zweifel ist der Hausarzt als neutraler Beobachter der Situation am ehesten in der Lage, einen sich ändernden Pflegebedarf zu identifizieren und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die die Pflegefachkraft dann umzusetzen hat, um das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen wieder zu steigern. Ich denke, wir stellen schon Überlegungen an, wie die Rolle des Arztes in dem Dreiecksverhältnis gestärkt werden kann - da möchte ich den Pflegebedürftigen nicht auslassen -, damit das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen gesteigert werden kann.

Die Debatte darüber, wie die Pflegesituation bundesweit verbessert werden kann, müssen wir eigentlich schon aus purem Eigennutz führen; denn jeder von uns wird nicht nur älter, sondern für jeden von uns besteht, jedenfalls statistisch gesehen, leider auch das Risiko, irgendwann einmal pflegebedürftig zu werden. Insofern freue ich mich auf eine konstruktive Ausschussberatung.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Birk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesregierung sind seitens der Opposition präzise Fragen gestellt worden. Ich denke, ich kann mit Fug und Recht sagen, dass sie präzise geantwortet hat. Sie ist um keine Antwort verlegen. Das muss sie auch nicht sein. Nach dem, was SchleswigHolstein beispielhaft für viele andere Bundesländer auf den Weg gebracht hat, sind wir immer noch die Ersten - es ist traurig, das sagen zu müssen -, die die Pflegeproblematik umfassend in den Blick nehmen und Handlungskonzepte vorstellen. Ich wünschte mir,

(Angelika Birk)

andere Bundesländer würden auf diesem Gebiet genauso umfassend tätig. Dann wäre nämlich das, was wir sicherlich gemeinsam für kritikwürdig halten, nämlich dass die Bundesregierung immer noch nicht bereit ist, sich in der notwendigen Weise um die Dynamisierung der Pflegeleistungen zu kümmern, kein beklagenswertes Thema mehr, sondern wir wären diesbezüglich ein Stück weiter.

Ich sage also auch in Richtung Opposition: Fragen Sie nicht nur hierzulande, sondern sensibilisieren Sie die Regierungen beziehungsweise die entsprechenden Parlamentskollegen in den anderen Bundesländern, damit wir auch das zweite Thema, nämlich die immer noch nicht geregelte Pflegeausbildung, endlich so in den Griff bekommen, wie es der Kollege Garg vorgestellt hat und wie es sicherlich auf die Zustimmung aller Fachleute hier im Hause trifft.

Nun zu den einzelnen Fragestellungen und Antworten. Ich denke, es wird sehr deutlich, dass die Landesministerin hier gehandelt hat. Ärztekammer und Heimaufsicht der Kommunen haben hier allerdings noch nachzuholen. Ich bin dankbar, dass dies in aller Klarheit aus der Antwort herauszulesen ist. Ich komme zunächst zu der Heimaufsicht der Kommunen. Ich erwarte selbstverständlich, dass nicht erst ab 1. Januar nächsten Jahres, sondern in Vorbereitung auf die zukünftige Gesetzesaufgabe die Heimaufsicht der Kommunen ihre Aufgabe endlich so wahrnimmt, dass sich der Medizinische Dienst nicht länger beklagen muss, weil die Kooperation nicht klappt. Es gibt eine Reihe von Heimaufsichten, die das in der Vergangenheit trotz knappen Personals getan haben, und es gibt leider einige andere - das scheint offensichtlich nicht nur eine Frage der Personalquantität zu sein -, die hier säumig geblieben sind. Wir werden hier durch entsprechende Anfragen weiterhin dranbleiben, denn ohne die Heimaufsicht der Kommunen wird eine Lücke bleiben.

Die zweite Frage ist: Was macht eigentlich die Ärztekammer? Ich hatte in meinem letzten Redebeitrag, als wir uns über dieses Thema unterhalten haben, deutlich gemacht, dass das Verhalten der Ärztekammer, das in den uns schriftlich vorliegenden Unterlagen zum Ausdruck kommt, dem Problem nicht angemessen ist. Es wurde nämlich schlicht darauf verwiesen, dass es keine genaue Vorschrift gibt, wie denn nun die Kooperation zwischen Pflegedienstleitung der Heime und den Ärzten und Ärztinnen zu erfolgen hat. Es ist natürlich eine gesetzliche Grundlage da, die die Ärzte verpflichtet, sich in jedem Fall, wenn sie die Verabreichung von Medikamenten oder andere Behandlungen delegieren, darüber zu informieren, und zwar laufend, damit diese Delegation auch erfolgreich ist. Ich kann die Ärztinnen und Ärzte für den Fall, dass sie begründete Zweifel haben und Missstände aufdecken, nur

ermutigen, die notwendigen Schritte zu machen - einige tun das auch - und auch auf die Hilfe der Staatsanwaltschaft zurückzugreifen, die sich im Übrigen aufgrund der Pflegequalitätsoffensive zunehmend mit der Thematik der Schwierigkeiten im Heim vertraut gemacht hat beziehungsweise bedauerlicherweise machen musste, weil viele Missstände so groß sind, dass ein entsprechendes Tätigwerden der Staatsanwaltschaft notwendig wird.

Die andere Frage ist: Wie kommt man nun in die Offensive? Die Ärztekammer ist offensichtlich bereit, zu verhandeln, wie denn die Kooperation zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und der Pflegedienstleistung der Heime verbessert werden kann. Das Modell von Heimärzten suggeriert, als hätten wir diese nicht längst. Ich muss an dieser Stelle deutlich darauf hinweisen - dies finde ich vor dem Hintergrund der freien Arztwahl nicht unbedingt positiv -: Es gibt leider Traditionen, dass immer ein bestimmter Arzt oder eine bestimmte Ärztin in ein Heim kommt, egal welche Ärzte vorher für die entsprechenden Patienten und Patientinnen zuständig waren. Auch gibt es durchaus Heimleitungen, die, wenn Kritik geäußert wird, Wege finden, diese Ärzte nicht wieder in das Heim zu lassen. Dies ist kein neuer Tatbestand. Die Klage über solche Streitigkeiten gibt es seit Jahren. Ich finde es gut, wenn die Ärztekammer nun bereit ist, sich über dieses Thema Gedanken zu machen und hier zu einem neuen Weg zu kommen. Der Modellversuch, der nun ins Auge gefasst wird, hat allerdings auch bei mir ein paar Fragezeichen aufleuchten lassen. Ich denke, wir haben im Ausschuss noch Gelegenheit, ausführlich darüber zu sprechen. Es ist auf jeden Fall richtig, die Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten in solchen schweren Pflegefällen, wie wir sie heute in den Heimen finden, zu stärken, damit sie auch die Gelegenheit haben, sich darüber zu informieren, wie ihren Behandlungsempfehlungen Rechnung getragen wird.

Die Pflegedienstleitung selbst aber - dies ist ein zentrales Element der Verbesserung - muss in die Lage versetzt werden, auch ihrerseits den sehr schwierigen Pflegesachverhalten immer gewachsen zu sein und das entsprechende Qualitätsmanagement zu organisieren und so in gleicher Augenhöhe mit den Ärztinnen und Ärzten zu sein.. Ich bin sehr dankbar, dass die Landesregierung durch ihre Ausbildungs- und Fortbildungsangebote hierzu Anreize gibt. Dies können natürlich nur Anreize sein. In der Zukunft muss auch dieses Thema in den Pflegesatzverhandlungen eine größere Rolle spielen, als es das bisher tut. Es ist klar: Wer nicht fortgebildet werden kann, kann auch keine gute Pflege leisten. Dies sind wir den Pflegenden schuldig.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

(Angelika Birk)

Auch das Thema Ehrenamt muss an dieser Stelle hervorgehoben werden. Die Qualifizierungsoffensive findet auch hier statt. Ehrenamtliche Heimbeiräte und die Förderung ehrenamtlicher Hospizarbeit begrüßen wir ausdrücklich. Wir wissen natürlich, dass angesichts knapper Kassen die Landesmittel auch hier nur ein Anreiz sind. Wir möchten an dieser Stelle deutlich machen: Die Verantwortung dafür, dass hier eine ehrenamtliche Struktur entsteht, die dem neuen gesetzlichen Auftrag Rechnung trägt, liegt nicht allein beim Land. Es sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert. Dass ein finanzieller Anreiz seitens des Landes gegeben wird, ist begrüßenswert. Aber wir dürfen hier nicht sagen: Na gut, das Land muss handeln, die anderen kümmern sich nicht.

Wir haben in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Medizinische Dienst selbst bisher mit einer unglaublich großen Arbeitsmenge betraut ist und diese Arbeit mit, wie uns die Antwort der Landesregierung noch einmal verdeutlicht, sage und schreibe sechs Gutachterinnen und Gutachter geleistet hat. Es gibt zwar die Streitigkeiten gerade mit dem Medizinischen Dienst über die Festlegung der Pflegestufen; darin steckt auch viel gesellschaftliches Konfliktpotenzial. Aber diesem Team von Gutachterinnen und Gutachtern, das die Sisyphusarbeit leistet, tatsächlich überall die Kurzprüfung der Heime vorzunehmen, gebührt unser großer Respekt.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

Ich freue mich, wenn es nun tatsächlich gelingt, diese sechs Leute durch weitere zu verstärken. Das ist notwendig. Man muss sich einmal vorstellen, was es menschlich bedeutet, wenn sich diese Leute tagtäglich sehr genau, sehr ruhig, sehr besonnen und unparteiisch mit nicht einfachen menschlichen Sachverhalten auseinander setzen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Team, das hier tätig ist, dies in angemessener Weise tut. Ich freue mich, wenn hier Verstärkung erfolgt.

(Beifall des Abgeordneten Andreas Beran [SPD])

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eines hinweisen. Wir haben dieses Thema auf Parlamentsebene mehrfach intensiv diskutiert, nicht immer mit vollem Hause, und auch jetzt könnten hier ruhig ein paar mehr Leute sitzen. Es gibt draußen im Lande gleichzeitig die auch schon vom Kollegen Beran erwähnte Initiative, dieses Thema erst einmal draußen in der Bevölkerung ganz intensiv zu diskutieren, damit wir als Landtag politisch in die Lage versetzt werden, das durchzusetzen, was in unserer Verfassung eigentlich schon vorgeschrieben ist.

Die Tatsache, dass sich in der Altenpflege einerseits ein breites Aufgabenfeld der Selbstverwaltung ergeben hat, dass nicht alles par ordre du Mufti durch eine Behörde geregelt wird, begrüßen wir alle. Aber es muss andererseits natürlich auch die politische und gesellschaftliche Kraft gebündelt werden, damit diese Institutionen von der Ausbildung angefangen, wie Herr Garg für uns alle deutlich gemacht hat, bis hin zur Ausstattung mit der Möglichkeit der Palliativpflege, mit der Ausstattung entsprechender Organisation in die Lage versetzt werden, das zu tun, was ihnen aufgetragen ist. An dieser gesellschaftlichen Kraft fehlt es noch. Es fehlt auch deshalb daran, weil wir alle dieses Thema gern verdrängen.

Frau Kleiner, insofern glaube ich, dass wir neben den präzisen Fragen, die wir immer zu stellen haben, gut beraten sind, alle zusammen die Debatte über die Frage: „Wie möchten wir im Alter leben, was tun wir, wenn wir nicht mehr für uns selbst sorgen können?“, in der Öffentlichkeit weiter voranzutreiben. Ich freue mich, wenn wir uns hier nicht an Einzelheiten zerfleddern, sondern wenn wir als Fachleute, aber auch als Parlament insgesamt die Kraft aufbringen, dies in den nächsten Jahren zu tun. Das ist die Unterstützung, die die Ministerin für ihr Handeln braucht.

(Beifall bei SPD und SSW)