Insbesondere die ehrlichen Steuerzahler, zu denen wir in diesem Hause ja hoffentlich alle gehören, können völlig unbesorgt sein, wenn unsere Forderung im Deutschen Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit findet.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Findet sie nicht! So ein Quatsch!)
Worum geht es uns? - Wir wollen rückgängig machen, was die vormalige CDU/FDP-Bundesregierung 1988 gemacht hat,
nämlich indem sie mit der Neuschaffung des § 30 a dem Schutz der Bankkunden Vorrang vor den Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerverwaltung eingeräumt hat.
behindert die Aufklärung von Steuerhinterziehung und die Verfolgung von nationalen und internationalen Kriminellen und terroristischen Finanzströmen.
- Herr Kubicki, nehmen Sie sich doch einmal etwas Zeit zuzuhören. Auch sie können noch klüger werden und gewinnen.
Herr Kayenburg, dass der Kampf gegen den Terrorismus auf Dauer am wirkungsvollsten ist, wenn die finanziellen Quellen des Terrorismus offen gelegt werden.
Der jetzige § 30 a Abgabenordnung begünstigt Steuerhinterziehung. Er schützt nicht die Bankkunden, sondern er schützt die Steuerhinterziehung, also die unehrlichen Bankkunden.
Herr Kollege Kayenburg, ich habe es fast aufgegeben, Sie überzeugen zu wollen, aber Sie sollten zumindest zuhören.
Diese von mir eben geschilderte Praxis hat mit Steuergerechtigkeit nichts zu tun. Herr Kollege Kayenburg, es mutet schon seltsam an, dass Sie im Hinblick auf die Maßnahmen zur Verfolgung terroristischer Praktiken mit der Rasterfahndung - ich überspitze das jetzt ganz bewusst ein bisschen - praktisch jeden Hühnerdieb verfolgen und zur Strecke bringen wollen, aber den Finanzämtern nicht die Möglichkeiten geben wollen, zur Vermeidung von Steuerhinterziehung in die Bücher zu gucken.
(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Alles Un- sinn! - Martin Kayenburg [CDU]: Sie haben keine Ahnung!)
Weil in diesem Zusammenhang sehr viel von der Handlungsfähigkeit des Staates gesprochen wird, sage ich: Zur Handlungsfähigkeit gehört auch die Finanzierbarkeit des Staates.
Deswegen müssen wir uns anstrengen, alle Steuerquellen auszuschöpfen und den Steueranspruch des Staates durchzusetzen.
Im Übrigen sind wir mit unseren Forderungen zur Aufhebung des Bankgeheimnisses in guter Gemeinschaft.
dass der Bundesbankpräsident Welteke das unterstützt, dann wüssten Sie, dass die OECD das von Deutschland fordert und dann wüssten Sie auch, dass das eine alte Forderung der deutschen Steuergewerkschaft ist,
dann wüssten Sie, dass der von Ihnen sehr hoch angesehene Professor Kirchhof, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, diese Forderung unterstützt,
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie müssen lesen, was er geschrieben hat! - Martin Kayenburg [CDU]: Sie haben nicht verstanden, was er geschrieben hat!)
dann wüssten Sie auch, dass das Bundesverfassungsgericht 1991 in seinem Urteil kritisiert hat, dass der Staat im Bereich der Banken seinen Steueranspruch mittels Kontrollmitteilungen nicht durchsetzen kann. Das heißt wörtlich, dass § 30 a Abgabenordnung nicht als verfassungsrechtlich geboten bezeichnet worden ist. Wenn Sie mir schon nicht glauben wollen, lassen Sie sich wenigstens von dieser Gemeinschaft der die Initiative von SPD und Grünen Unterstützenden überzeugen.
Weil von Ihnen insbesondere immer das Steuerwunderland USA angeführt wird, weise ich darauf hin: Auch in den USA gibt es kein Bankgeheimnis. Uns ist nicht bekannt, dass die Menschen in den USA das als eine Gefährdung ihrer Bürgerrechte ansehen. Auch in Deutschland wären die Bürgerrechte dadurch nicht
gefährdet. Deshalb sage ich zum Schluss: Wir wollen, dass der ehrliche Steuerzahler nicht der Dumme ist und dass er den Wettbewerb mit den unehrlichen Steuerzahlern nicht verliert. Wir wollen, dass die heilige Kuh Bankgeheimnis endlich vom Eis kommt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mir nur wünschen, dass der ehrliche Steuerzahler nicht so viele dumme Politiker zu ertragen hat.
Unsere wohlbegründete Antwort auf Ihren scheinheiligen Antrag heißt klar und eindeutig Nein, Herr Neugebauer! Diese erneut von Ihnen losgetretene Diskussion führen Sie unter völlig falschen Vorzeichen. Sie vermischen nämlich die Bekämpfung von Terror und Geldwäsche auf der einen Seite mit Steuerhinterziehung auf der anderen Seite. Das finde ich schon nahezu peinlich.
Offenbar wollen Sie alles ausnutzen, um unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung den ehrlichen Bankkunden hinterher zu schnüffeln. Das ist doch Ihr Ansinnen.
Dabei behindert das so genannte Bankgeheimnis eine wirksame Terrorismusbekämpfung in keiner Weise. Der durch Ihre Aktion gestörte Vertrauensschutz ist nämlich das eigentliche Problem. Sie haben den Vertrauensschutz zwischen Bank und Kunde im Visier. Wenn sie einmal ernsthaft nachdenken würden, Herr Neugebauer, würden sie feststellen: Das können Sie doch nicht wirklich wollen, wenn Sie die Zukunft unseres Landes sichern wollen. Sie belasten nämlich damit das Wirtschaftsklima. Ich sage Ihnen: Zur Bekämpfung des Terrorismus müssten die Strafverfolgungsbehörden mehr Personal haben und es müsste dort ein reibungsloser Datenaustausch gewährleistet sein.